Mehreinnahmen der Länder
Heute bleiben jedes Jahr rund 31 Mrd € an vererbtem und verschenktem Betriebsvermögen steuerfrei, gut zwei Drittel davon in Erwerben ab 5 Mio €. Mit einem Freibetrag von 5 Mio € statt der Verschonung würde der Teil darüber zu den normalen Sätzen besteuert. Nach Abzug von Ausweichreaktionen bringt das rund 3,5 Mrd € im Jahr für die Länder.
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Wert
Der Strom besteht aus Steuereinnahmen: Ein Euro in der öffentlichen Kasse zählt so viel wie ein Euro im Budget eines mittleren Haushalts. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer; das Geld landet in den Landeshaushalten, nicht beim Bund. Festgesetzt wurden 2025 insgesamt 21,4 Mrd € Erbschaft- und Schenkungsteuer, ein Höchstwert, getrieben von großen Schenkungen [6]. Nach dem Modell des DIW läge das Aufkommen 2026 ohne Reform bei rund 12 Mrd € [8]; die zusätzlichen 3,5 Mrd € entsprächen also knapp einem Drittel mehr. Eine eigene Zweckbindung sieht das Konzept nicht vor [1]. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel ohne festgelegten Zweck — sie zählen wie Geld eines mittleren Haushalts, nicht mehr und nicht weniger.
Impact
Nach dem Mikrosimulationsmodell des DIW bleiben unter geltendem Recht jedes Jahr rund 31 Mrd € an Unternehmensübertragungen steuerfrei, die erlassenen Fälle eingerechnet [7]. 68 % davon entfallen auf Erwerbe ab 5 Mio €, also rund 21,1 Mrd € [7]. Erwerbe dieser Größe machen 0,7 % der gut 178.000 Steuerpflichtigen aus, rund 1.250 Fälle mit festgesetzter Steuer im Jahr [7][8]. Angesetzt ist, dass die Hälfte davon Betriebsvermögen enthält und den Freibetrag von 5 Mio € voll nutzt; das nimmt 3,1 Mrd € aus der Bemessung (Setzung, Spanne 2–4 Mrd €). Auf die verbleibenden rund 18 Mrd € wirken die Sätze der Steuerklasse I, die oberhalb von 26 Mio € bei 30 % liegen [10]. Angesetzt ist ein Durchschnitt von 26 % (Spanne 23–30 %), das ergibt 4,7 Mrd € ohne Verhaltensreaktion. Das DIW kommt für die Abschaffung der Vergünstigungen für Unternehmen und vermietete Wohnungen in dieser Größenklasse auf 6,1 Mrd € mehr [7]. Darin stecken auch die Immobilienabschläge, einen Freibetrag gibt es dort nicht; die Größenordnung passt. Abgezogen werden 25 % für Ausweichen über Familienstiftungen, vorgezogene Schenkungen und Wegzug (Setzung, Spanne 10–45 %), denn das Modell rechnet statisch [7]. Es bleiben 3,5 Mrd € im Jahr (Spanne 2,3–4,8 Mrd €) — auf der Karte 7 Punkte, fünfmal so viel wie die Mehrbelastung der Erben auf der Gegenseite zählt. Der Impact ist hoch: Es sind mehrere Milliarden im Jahr, gezahlt von rund 600 Erwerbern.
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Plausibilität
Dass ein Freibetrag statt der Verschonung Steuer auslöst, ist keine Verhaltensfrage: Oberhalb von 5 Mio € fällt der normale Satz an. Kontrafaktum ist das geltende Recht mit Regel- und Optionsverschonung und Erlass nach Bedürftigkeitsprüfung [12]. Das Design ist definitorisch: Die Steuer folgt aus der Rechenregel, die Beträge aus einer Mikrosimulation auf Basis der amtlichen Statistik [7]. Die Störgröße ist das Ausweichen der Betroffenen, das die Summe verändert und in der Spanne 2,3–4,8 Mrd € steht; eine Umkehrrichtung gibt es nicht. Zweifelhaft ist die Höhe, nicht das Ob: Die Statistik schwankt stark, weil wenige sehr große Fälle den Ausschlag geben — 2025 erhielten 34 Großerwerber rund 12 Mrd € [9]. Ein Gesetzentwurf mit Finanztableau liegt noch nicht vor, das Konzept nennt keine Aufkommensschätzung [1]. Gerechnet ist gegen das geltende Recht; erzwingt Karlsruhe ohnehin eine Neuregelung, schrumpfen alle Ströme dieser Bewertung im selben Verhältnis. Dass die Mehreinnahmen in dieser Größenordnung anfallen, trifft in gut acht von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist hoch: Die Steuer folgt aus dem Tarif; geschätzt ist ihre Höhe, und die steht in der Spanne.
Kontrafaktum: geltendes Recht mit Regel- und Optionsverschonung (§§ 13a, 13b ErbStG) und Erlass nach § 28a [12]. Design: definitorisch — Steuer als Rechtsfolge des Tarifs auf den Teil über 5 Mio €, Bemessung aus der DIW-Mikrosimulation [7]; Buchungsidentität zu con-1. Störgröße: Ausweichen über Stiftungen, Vorzieheffekte und Wegzug — in der Spanne 2,3–4,8 Mrd € gebucht. Richtung: keine Umkehrkausalität.