Entlastung kommt an
Die 3,4 Milliarden Euro, die dem Haushalt fehlen, bleiben in der Gastronomie und bei ihren Gästen: rund vier Fünftel als Marge in den Betrieben, ein Fünftel über niedrigere Preise bei den Gästen. Gemessen ist das an der französischen Restaurantsteuer-Senkung von 2009; die deutsche Betriebsbefragung nach der Wiedereinführung zeigt dasselbe Muster.
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Wert
Der Strom ist Geld, das bei Gastronomiebetrieben und ihren Gästen ankommt, statt in den Haushalt zu fließen. Getragen wird der Vorteil von rund 200.000 Betrieben und ihren Inhabern, mittelbar auch von Beschäftigten und Lieferanten, sowie von den Gästen, soweit Preise nachgeben. Weil das Gut Geld ist, steht der Wert auf dem Anker der Numéraire-Klasse; wer es bekommt, wird nicht über den Wert gebucht, sondern über das Gewicht in der Menge — Unternehmen zählen mit 1,0, Restaurantgäste, deren Ausgaben überproportional aus dem oberen Einkommensbereich stammen, mit 0,7. Gebucht ist der Vorgang als Bewegung mit zwei Seiten: Das Zahlbein des Staates steht auf der Gegenseite, und in die Bilanz geht nur die Differenz der Gewichte ein. Was die Betriebe mit der Marge tun — ob sie Schließungen abwenden —, ist ein eigenes Argument und hier nicht enthalten. Der Wert ist mittel: Es ist Geld — sein Gewicht steckt in der Rechnung.
Impact
Ohne die Senkung zahlen Gäste 19 Prozent auf Speisen, mit ihr 7; die Differenz beziffert das Bundesfinanzministerium auf 3,4 Milliarden Euro im Jahr [2]. Wohin dieses Geld geht, ist nicht in Deutschland, aber an einem vergleichbaren Fall gemessen: Als Frankreich 2009 den Satz auf Restaurantleistungen von 19,6 auf 5,5 Prozent senkte, behielten die Inhaber mehr als die Hälfte, Beschäftigte und Lieferanten teilten sich den Rest, und bei den Gästen kam über die Preise nur ein kleiner Teil an — rund ein Fünftel des Spielraums [8]; Finnland und Schweden zeigen dasselbe Bild [7]. Für Deutschland passt der Befund: Nach der Wiedereinführung gaben 73,4 Prozent von 2.000 befragten Betrieben an, ihre Preise gar nicht gesenkt zu haben [5] — das ist ein Anteil der Betriebe, keine Weitergabequote, aber es spricht gegen eine höhere Weitergabe als in Frankreich. Angesetzt sind 20 Prozent an die Gäste (Spanne 5 bis 45 Prozent), rund 0,68 Milliarden, gewichtet mit 0,7 also 0,48 Milliarden, und 80 Prozent in der Branche, rund 2,72 Milliarden mit Gewicht 1,0: zusammen 3,2 Milliarden Euro im Jahr, Spanne 2,6 bis 3,7. Der Impact ist der zweitgrößte dieser Bilanz: fast die vollen 3,4 Milliarden, weil das meiste bei Unternehmen landet, wo ein Euro so viel zählt wie beim Staat — nur der Gästeanteil verliert.
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| Steuermindereinnahmen im Jahr derselbe Betrag wie im Zahlbein des Staates (con-1) [2] | Bezifferung des Bundesfinanzministeriums | 3.400 Mio €/Jahr | |
| × | Anteil, der über Preise bei den Gästen ankommt Setzung, Spanne 5–45 %: Frankreich 2009 rund ein Fünftel an die Gäste; 73,4 Prozent der deutschen Betriebe senkten ihre Preise nach der Wiedereinführung gar nicht [5][8] | 20 % | 680 Mio €/Jahr |
| × | gewichtet: Restaurantgäste Restaurantausgaben stammen überproportional aus dem oberen Einkommensbereich (viertes Fünftel) | 0,7 | 476 Mio €/Jahr |
| + | Anteil, der als Marge in den Betrieben bleibt, gewichtet mit 1,0 Unternehmen zählen mit 1,0 — Inhaber, Beschäftigte und Lieferanten teilen sich den Betrag | 80 % × 3.400 × 1,0 | 2.720 Mio €/Jahr |
| = | Empfängerbein, gewichtet (Spanne 2.600–3.670) | 3.196 Mio €/Jahr | |
| ÷ | Normalised Impact Maßstab dieser Seite | 500 Mio € je Punkt | 6,39 |
Plausibilität
Der Betrag steht in der Gesetzesbegründung [2]; gemessen werden muss die Verteilung zwischen Gästen und Betrieben. Kontrafaktum sind Restaurantpreise ohne die Steuersatzänderung. Das Design ist definitorisch für den Betrag — was der Staat nicht einnimmt, bleibt bei jemandem —, und quasi-experimentell für die Verteilung: Die französische Studie vergleicht betroffene Restaurants mit nicht betroffenen Betrieben über die datierte Senkung hinweg [8]. Die eine Störgröße ist die Übertragung aus Frankreich auf den deutschen Markt mit gleichzeitig steigendem Mindestlohn: Preise, die ohne die Senkung stärker gestiegen wären, sehen aus wie unterlassene Weitergabe; das ist der Grund für die Spanne von 5 bis 45 Prozent. Die deutsche Auswertung der allgemeinen Mehrwertsteuersenkung von 2020 taugt hier nicht als Beleg, weil sie Supermarktpreise misst, nicht Restaurants [3]. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Das gemeinsame Urteil über die 3,4 Milliarden gilt für beide Seiten der Bewegung; die Verteilung verschiebt nur, wie viel davon an Gewicht verliert. Dieses Argument trifft in etwa siebeneinhalb von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist hoch: Der Betrag steht im Gesetz, und dass er überwiegend bei den Betrieben bleibt, ist an einem vergleichbaren Fall gemessen.
Kontrafaktum: Restaurantpreise ohne die Steuersatzänderung. Design: definitorisch für den Betrag (Finanztableau [2]); für die Verteilung Übertragung einer quasi-experimentellen Messung (Frankreich 2009, Restaurants gegen nicht betroffene Betriebe [8]). Störgröße: Übertragung auf den deutschen Markt mit steigendem Mindestlohn — unterlassene Preissenkung und verhinderte Preiserhöhung sind schwer zu trennen; gebucht in der Spanne 5–45 % Weitergabe. Richtung: keine Umkehrkausalität.