Historische Gegenprüfung: Bundestag, 24.03.2017, zweite/dritte Lesung; Vertragsentscheidung 2018; EuGH 2019 und Entschädigungen 2023/2025.Debatteninfo +
Gezielte historische Gegenprüfung, keine vollständige Auswertung aller Mautdebatten: Plenum 18/226 vom 24.03.2017, ZP 6/7, ausgewählte Reden und Gegenreden zur Infrastrukturabgabe und Kfz-Steuer; Regierungsantwort vom 19.07.2019; ausgewählte Sachverhalts- und Bewertungsabschnitte des Untersuchungsausschusses 19/30500; EuGH C-591/17 und amtliche Gerichtsmitteilungen; Entschädigungsmitteilung 2023 und Haushaltsunterrichtung 2025. Aussagen nach dem Scheitern werden als nachträgliche Erklärungen ausgewiesen. Keine Prüfung privater Gedanken oder individueller Haftung.
- 2017-03-24Änderungsgesetze im Bundestag
Zweite/dritte Lesung in Sitzung 18/226, ZP 6/7. Dobrindt und Murmann verteidigen die Rechtskonformität; Hofreiter/Krischer widersprechen. Hagedorn und Bartol benennen Zweifel an den Einnahmen und begründen die SPD-Zustimmung auch mit Koalitionsvereinbarungen. M1
- 2017-05-17
- 2017-10-12Österreich erhebt Staatenklage
C-591/17 beginnt. Damit besteht der Rechtsstreit bereits vor dem späteren Abschluss des Erhebungsvertrags. M2
- 2018-12-30
- 2019-02-06Generalanwalt unterstützt deutsche Rechtsauffassung
Nils Wahl empfiehlt, Österreichs Klage abzuweisen. Sein Vorschlag bindet den Gerichtshof nicht und kann den Vertragsabschluss vom Dezember 2018 nicht rückwirkend rechtfertigen. M3
- 2019-06-18
- 2021-06-10Untersuchungsausschuss legt Bericht vor
Die Mehrheitsbewertung hält die positive Rechtsprognose für vertretbar, beanstandet aber fehlende nähere Untersuchungen der finanziellen Folgen einer Kündigung und zu geringes Gewicht des vollständigen Scheiterns. M7
- 2023-07-05243 Millionen Euro Entschädigung vereinbart
Das BMDV meldet die Zustimmung des Haushaltsausschusses zum vereinbarten Schiedsspruch über 243 Millionen Euro. Diese Summe ist kein vom EuGH zugesprochener Schadensersatz und keine vollständige Projektkostenbilanz. M5
- 2025-06-19Weitere Entschädigung für den Kontrollvertrag
Die Haushaltsunterrichtung vom 16.12.2025 nennt eine am 19.06.2025 mitgeteilte außerplanmäßige Ausgabe von 27,045 Millionen Euro für den gesonderten Vertrag zur automatischen Kontrolle. Ausgewiesen ist eine bewilligte Ausgabe; kein Zahlungsdatum wird daraus abgeleitet. M6
Wissensstand 24.03.2017.Unsere Lab-Bewertung kennt nur, was am Tag der Schlussabstimmung bekannt war; was später geschah, steht getrennt.
Mentales Modell der Debatte
Mehrheit: vermutlich falschDie Koalition begründet ihr Ja mit Einnahmen von Haltern aus dem Ausland und gerechter, zweckgebundener Finanzierung. Unsere Bilanz mit dem Wissen vom März 2017 stützt das Ja zu 38 %: Einnahme des Bundes und Last der Zahler wiegen gleich.
Die Parteien im Vergleich
Punkt anklicken → Abstand und WarumJeder Punkt ist eine Seite der Debatte; die Regierung zählt als ein Block. Nach rechts: Die Seite nennt die Argumente, die bei uns Gewicht haben, und belegt sie. Nach oben: Unsere Bilanz stützt ihr Ja oder Nein. Es zählt der Stand nach der jüngsten Debatte (Schlussberatung); was eine Seite dort nachholt, zählt voll. Ein hohler Punkt zeigt den Stand nach der ersten Debatte, in der die Seite sprach.
Abstand zu unserer Analyse
Zeile anklicken → warumDie senkrechte Linie zeigt unseren Pro-Anteil (38 %). Durchgezogen: wohin die eigenen Zahlen einer Seite unsere Bilanz verschieben. Gestrichelt: was ihr Ja oder Nein darüber hinaus voraussetzt, ohne dass sie es beziffert. Rechts der Abstand in Prozentpunkten.
Regierung, Ja: mit ihren Zahlen 42 %, unsere Analyse 38 %. Abstand ≥ 12 Pp.
Die Koalition wertet die Maut der Halter aus dem Ausland als gerechten Beitrag und Geld in der Zweckbindung als Gewinn; bei uns heben sich Zahlung und Einnahme auf, eine Umbuchung bringt nichts. Die SPD stimmt aus Koalitionstreue zu.
Unsere Analyse: 38 % Pro-Anteil. Mit den Zahlen der Seite: 42 %. Ihr Ja setzt mehr als 50 % voraus.
Mit ihren Zahlen +4 Pp.
Andere Zahl830 Mio. € Vignetteneinnahmen aus dem Ausland (Prognose des Ministeriums) Das 1,9-Fache unseres Werts für „Einnahmen von Haltern aus dem Ausland“.
Ohne Zahl +8 Pp.
Gewichtet andersSie stellt die gerechte Beteiligung der Nutzer aus dem Ausland über deren Last als Zahler.
Gewichtet andersSie stellt eine dauerhaft zweckgebundene Straßenfinanzierung über die freie Verwendung im Haushalt.
Vielleicht liegt es an uns
Offener Punkt bei unsLast der Halter aus dem Ausland zählt bei uns voll: Wir zählen den Euro und die Zeit eines Fahrers aus dem Ausland wie die eines Inländers. Zählte nur das Inland, fielen seine Maut und seine verlorene Zeit als Last weg. Dann läge unser Pro-Anteil bei 54 %.
Linke, Nein: mit ihren Zahlen 38 %, unsere Analyse 38 %. Abstand 0 Pp.
Ihr Nein passt zu unserer Bilanz. Die Linke stellt das Verbot, Ausländer zu benachteiligen, über die Entlastung der Inländer und will Bahn und Lkw-Maut statt Pkw-Vignette; die Einnahmen bezweifelt sie ohne eigene Zahl.
Unsere Analyse: 38 % Pro-Anteil. Mit den Zahlen der Seite: 38 %.
Sonst anders als bei uns
Gewichtet andersSie stellt das Verbot, Ausländer zu benachteiligen, über die Entlastung inländischer Halter.
Gewichtet andersSie stellt Bahn, Nahverkehr und das Verursacherprinzip über mehr Geld für Autobahnen.
Eigenes ArgumentSchaden für Europa: Nachbarn bevorzugen Inländer, Präzedenzfall gegen EU-Recht (bei uns nicht bewertet)
Grüne, Nein: mit ihren Zahlen 38 %, unsere Analyse 38 %. Abstand 0 Pp.
Ihr Nein passt zu unserer Bilanz. Die Grünen stellen die Gleichbehandlung aller EU-Bürger über eine Erstattung nur für Inländer, nennen die Maut ein Daten- und Bürokratiemonster und sehen ein Signal gegen Europa.
Unsere Analyse: 38 % Pro-Anteil. Mit den Zahlen der Seite: 38 %.
Sonst anders als bei uns
Gewichtet andersSie stellt die Gleichbehandlung aller EU-Bürger über eine Erstattung nur für Inländer.
Gewichtet andersSie stellt eine Lkw-Maut nach dem Verursacherprinzip über eine Pkw-Vignette.
Eigenes ArgumentGegenmaut der Niederlande und Belgiens trifft Autofahrer aus Deutschland (bei uns nicht bewertet)
Dafür gestimmt
Begründet das Ja mit Einnahmen aus dem Ausland (Prognose des Ministeriums: 830 Mio. €) und gerechter Nutzerfinanzierung; dieselbe Summe fehlt den Zahlern, und viele in der SPD bezweifeln sie.
▸ Begründung & Quellen anzeigen▾ Begründung & Quellen ausblenden
Nennt 99 % unseres Gewichts und belegt 72 % davon. Mit den eigenen Zahlen der Seite stützt unsere Bilanz das Ja zu 37 bis 42 %.
Pro-Argumente
Contra-Argumente
Neu, nicht in unserer Bilanz: Ausweichverkehr belastet Anwohner und Innenstädte in Grenzregionen · Niederlande könnten Investitionen auf deutscher Seite zurückhalten
Wir bewegen übrigens mit der Pkw-Maut bzw. der Infrastrukturabgabe jedes Jahr insgesamt 4 Milliarden Euro vom allgemeinen Steuerhaushalt in den Haushalt des Bundesverkehrsministers. […] Das bedeutet, dass wir diese 4 Milliarden Euro jährlich, die der Autofahrer aufbringt, vor anderen wechselnden Begehrlichkeiten sichern
Alexander Dobrindt (CDU/CSU), S. 22368 B M11Herr Minister Dobrindt und sein Ministerium gehen nach dem Gutachten von Professor Dr. Wolfgang Schulz von jährlichen Gesamteinnahmen in Höhe von circa 4 Milliarden Euro aus. […] circa 830 Millionen Euro auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Andreas Schwarz (SPD), S. 22372 A M11[…] die Berechnungen der Ein- und Durchfahrten pro Fahrzeug bei Tages- und Geschäftsreisen nach ADAC-Gutachten zur Grundlage nimmt und ansonsten die Parameter aus der BMVI-Prognose unverändert lässt, ergibt sich ein Gebührenaufkommen in Höhe von nur 370 Millionen Euro und damit ein Verlustgeschäft für den Staat.
Andreas Schwarz (SPD), S. 22372 C M11Es ist schon eine Frage der Gerechtigkeit, ob es sein kann, dass jeder, der durch unser Land fährt, nichts bezahlen muss, während wir seit Jahr und Tag anderswo sehr viel Maut zahlen müssen.
Steffen Bilger (CDU/CSU), S. 22375 B M11
Dagegen gestimmt
Lehnt wegen Benachteiligung von Ausländern, Bürokratie und zweifelhafter Einnahmen ab; Quellen nennt sie zu Kosten und Einnahmen (Ratzenberger, Zollgewerkschaft), nicht zur Last der Zahler.
Begründung 0 % (Erste Lesung) → 45 % (Schlussberatung). Nachgeholt: Beleg für „Einnahmen von Haltern aus dem Ausland“ · Beleg für „Kosten für Aufbau, Erhebung und Kontrolle“ · genannt: „Steuerausfall durch die Mehrentlastung“ · genannt: „Zeit für Vignetten und Umwege“ · Beleg für „Etwas schnellere Erneuerung der Flotte“. Es zählt der jüngste Stand.
▸ Begründung & Quellen anzeigen▾ Begründung & Quellen ausblenden
Nennt 89 % unseres Gewichts und belegt 50 % davon. Mit den eigenen Zahlen der Seite stützt unsere Bilanz das Nein zu 62 %.
Pro-Argumente
Contra-Argumente
Neu, nicht in unserer Bilanz: Schaden für Europa: Nachbarn bevorzugen Inländer, Präzedenzfall gegen EU-Recht · Entlastung der Inländer könnte entfallen: am Ende eine Maut für alle · Maut ebnet den Weg zur Privatisierung der Autobahnen · Klagerisiko nach Art. 3 GG: Kurzzeitvignetten nur für Halter aus dem Ausland
Wenn nur die Ausländer auf deutschen Autobahnen zahlen müssen, dann ist das eine einseitige Diskriminierung von ausländischen Autofahrern auf deutschen Straßen. Zwar mag es an anderer Stelle eine Entlastung geben, aber es ist kein Ausdruck von Europarechtskonformität […]
Herbert Behrens (Die Linke), S. 22371 A M11Die Maut hat sich zu einem ernsthaften Problem in ganz Europa entwickelt. […] die Regierung in Wien hat einen sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen, der die Einstellung von Inländern finanziell fördern soll. […] Das ist die schlimmste Konsequenz der Maut à la Dobrindt.
Herbert Behrens (Die Linke), S. 22371 B M11Diese von der EU gebilligte und als Vignette daherkommende Diskriminierung von Ausländern ist eine Steilvorlage für Rechtspopulisten in ganz Europa.
Herbert Behrens (Die Linke), S. 22371 C M11Tatsächlich werden alle bezahlen. […] es steht in den Sternen, ob es eine Kompensation für diejenigen geben wird, die in Deutschland leben, weil erstens vielleicht die EU dazwischenfunkt und zweitens […] der Finanzminister vielleicht irgendwann sagt: Das lohnt sich gar nicht
Sabine Leidig (Die Linke), S. 22375 C M11
Lehnt als europarechtswidrig, teuer und ökologisch wirkungslos ab; belegt mit dem Europäischen Parlament, der Zollgewerkschaft und 380 Mio. € Aufbaukosten, nennt aber keine eigene Einnahmenzahl.
Begründung 45 % (Erste Lesung) → 73 % (Schlussberatung). Nachgeholt: Beleg für „Die Last tragen nur Halter aus dem Ausland“ · genannt: „Steuerausfall durch die Mehrentlastung“ · genannt: „Zweckbindung für die Straße“. Es zählt der jüngste Stand.
▸ Begründung & Quellen anzeigen▾ Begründung & Quellen ausblenden
Nennt 90 % unseres Gewichts und belegt 81 % davon. Mit den eigenen Zahlen der Seite stützt unsere Bilanz das Nein zu 62 %.
Pro-Argumente
Contra-Argumente
Neu, nicht in unserer Bilanz: Gegenmaut der Niederlande und Belgiens trifft Autofahrer aus Deutschland · Signal gegen Europa: neue Schlagbäume, Schaden für die Europäische Union
Sie hat keine Lenkungswirkung! Es werden nur noch Euro-6-Fahrzeuge zugelassen!
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), S. 22369 D M11Wenn eine Große Koalition in Deutschland sagt, es sollten nur Ausländer belastet werden und nicht die Menschen in diesem Land, dann verstößt das gegen die Grundprinzipien Europas.
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), S. 22373 C M11Sie schadet den Menschen, insbesondere den Menschen in Nordrhein-Westfalen, die am Ende nicht nur die Dobrindt-Maut bekommen, sondern auch die Rachemaut der Niederländer und Belgier, die natürlich reagieren werden und das auch schon angekündigt haben.
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), S. 22374 A M11Die Rechtspopulisten wollen Europa zum Einsturz bringen. Herr Dobrindt hilft ihnen gern dabei, wieder neue Schlagbäume zu errichten.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), S. 22378 B M11
Alle Argumente je Seite10 Argumente · 3 Seiten +
So entstehen die ScoresMethode +
Begründung misst, welchen Anteil unseres Gesamtgewichts eine Seite nennt und mit einer Zahl oder einer benannten Quelle belegt. Das entspricht Endsleys ersten beiden Ebenen: wahrnehmen, was wichtig ist, und verstehen, wie groß es ist. Eine bloß behauptete oder gefolgerte Größe zählt nicht als Beleg.
Passung misst, wie stark unsere Bilanz das Ergebnis der Seite stützt: bei einem Ja unser Pro-Anteil, bei einem Nein unser Contra-Anteil. Das entspricht Endsleys dritter Ebene, der Projektion, hier über die Wirkungsjahre der Maßnahme statt nur die nahe Zukunft. In der aufgeklappten Begründung steht dieselbe Rechnung mit den Größen, die die Seite selbst nennt.
- Stimmig: Unsere Bilanz stützt das Ergebnis der Seite, und sie nennt und belegt mindestens die Hälfte unseres Gewichts.
- Stimmig, kaum belegt: Unsere Bilanz stützt das Ergebnis, aber die Seite belegt weniger als die Hälfte unseres Gewichts.
- Strittig: Unsere Bilanz ist nahezu ausgeglichen; das Ergebnis der Seite ist weder klar gestützt noch klar widerlegt.
- Vermutlich falsch: Unsere Bilanz spricht gegen das Ergebnis der Seite. Das mentale Modell, das ihr Ergebnis trägt, weicht von der Beleglage ab.
Mehrere Debatten zur selben Maßnahme werten wir nach dem jüngsten Stand. Was eine Seite in einer früheren Debatte genannt oder belegt hat, bleibt stehen; was sie später nachholt, zählt voll. Einen Mittelwert oder Median über die Debatten bilden wir nicht: Eine Seite, die dazugelernt hat, soll nicht an ihrem früheren Stand hängen. Der Weg bleibt sichtbar, im Diagramm als Linie vom hohlen Punkt zum jüngsten Stand, auf der Karte als Fortschritt. Eine Debatte allein reicht dafür nicht: In der Schlussberatung wiederholt kaum jemand die Zahlen aus Entwurf und erster Lesung.
Abstand zu unserer Analyse misst auf dem Pro-Anteil unserer Bilanz, wie weit eine Seite von uns entfernt liegt. Zuerst setzen wir ihre eigenen Zahlen in unsere Rechnung ein; Schweigen ändert nichts. Reicht das nicht für ihr Ja (über 50 %) oder Nein (unter 50 %), zählt der Rest bis zur Mitte als Abstand ohne Zahl. Wirken mehrere Zahlen zusammen, teilen wir ihr Zusammenspiel gleichmäßig auf, damit sich die Teile zum Abstand addieren. Hat eine Seite mehrere Lesarten, zählt die, die ihr Votum am weitesten trägt. Warum der Abstand vermutlich entsteht, steht in der aufgeklappten Zeile: andere Zahlen, ausgelassene oder unbelegte Argumente, eine andere Gewichtung oder ein Argument, das uns fehlt – und, wo es so sein könnte, ein Fehler bei uns.
Wir beurteilen öffentliche Begründungen, keine Gedanken; was eine Seite nicht nennt, kann sie trotzdem wissen. Werte bleiben unser Register. Wo eine Seite ausdrücklich anders gewichtet, steht das als Wertunterschied dabei.
Aussagen und Fundstellen146 Aussagen aus 6 Dokumenten +
Ausgewertet: Gesetzentwurf Infrastrukturabgabe 18/11237 (20.02.2017) · Gesetzentwurf Kfz-Steuer 18/11235 (20.02.2017) · erste Lesung, Plenarprotokoll 18/222 (10.03.2017) · Ausschussbericht Verkehr 18/11646 (22.03.2017) · Ausschussbericht Finanzen 18/11643 (22.03.2017) · zweite und dritte Lesung, Plenarprotokoll 18/226 (24.03.2017).
CDU CSU SPD Regierung
Mit der Einführung der Infrastrukturabgabe soll in Deutschland der Systemwechsel von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur weiter vorangetrieben und eine gerechte Beteiligung auch der Nutzer von Personenkraftwagen (Pkw) an der Finanzierung des deutschen Bundesfernstraßennetzes herbeigeführt werden.
S. 1 M9Zudem sollen die im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommenen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Fahrzeuge erhöht werden, um nicht nur einen „angemessenen Ausgleich“ i.S. des Art. 7k der genannten Richtlinie vorzusehen, sondern auch eine noch stärkere ökologische Lenkungswirkung zu erzielen.
S. 2 M9Verzicht auf die Anpassungen bei der Kfz-Steuer und den Preisen für die Kurzzeitvignetten. Dann wäre mit einem längeren Verfahren vor dem EuGH zu rechnen, was dazu führt, dass die Infrastrukturabgabe bis zu dessen Abschluss nicht erhoben werden könnte.
S. 2 M9Die Änderungen bei den Preisen für die Kurzzeitvignetten führen zu Mehreinnahmen von jährlich ca. 36 Mio. Euro.
S. 3 M9Die Änderung der Preise für die Kurzzeitvignetten führt zu einer kostenseitigen Belastung der betroffenen Fahrzeughalter. Sie entlastet aus EU-Rechtsgründen kleinere, umweltschonende Fahrzeuge und führt […] zu einer höheren Belastung von Fahrzeugen mit besonders hohem Schadstoffausstoß.
S. 3 M9Die besonders günstige Infrastrukturabgabe für abgabepflichtige Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6 sowie die Differenzierung der Vignettenpreise nach der Schadstoffintensität der Fahrzeuge bieten einen Anreiz, möglichst emissionsarme Pkw einzusetzen.
S. 12 M9D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand (Steuermehr-/-mindereinnahmen (-) in Mio. €) […] Insg. -100 -100 -120 -100 -110 -125 Bund -100 -100 -120 -100 -110 -125
S. 2 M10Die Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer aufgrund der Förderung der Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vollständig kompensiert.
S. 2 M10Der für die Zollverwaltung vorübergehend anfallende zusätzliche Erfüllungsaufwand im Einzelplan 08 beträgt im Jahr 2020 rd. 0,2 Mio. Euro, im Jahr 2021 rd. 26,1 Mio. Euro und im Folgejahr 2022 rd. 5,5 Mio. Euro.
S. 2 M10Die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Unionsrecht und den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen.
S. 9 M10Die Anhebung der Steuerentlastungsbeträge bei der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse erhöht die Anreizwirkung zum schnellen Umstieg auf ein Neufahrzeug, das diese derzeit anspruchsvollsten Anforderungen an das Abgasverhalten hinsichtlich der Schadstoffemissionen erfüllt.
S. 10 M10Durch die Anhebung der Steuerentlastungsbeträge je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Personenkraftwagen der Euro-6-Emissionsklasse […] werden diese schadstoffarmen Fahrzeuge im Vergleich zur bisherigen Rechtslage noch besser gestellt.
S. 12 M10Die vereinbarte Lösung wahrt die Rechte der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, sorgt für eine gerechte Infrastrukturfinanzierung und erleichtert den Übergang zu einer emissionsarmen Mobilität. […] Das sind die Worte der EU-Kommission zur deutschen Maut.
S. 22367 D M11Wir haben eine 100-prozentige Zweckbindung der Einnahmen aus der Maut für Investitionen in unsere Infrastruktur geschaffen.
S. 22368 A M11Wir bewegen übrigens mit der Pkw-Maut bzw. der Infrastrukturabgabe jedes Jahr insgesamt 4 Milliarden Euro vom allgemeinen Steuerhaushalt in den Haushalt des Bundesverkehrsministers. […] Das bedeutet, dass wir diese 4 Milliarden Euro jährlich, die der Autofahrer aufbringt, vor anderen wechselnden Begehrlichkeiten sichern
S. 22368 B M11Es gibt dabei, um auch das klar zu sagen, keine Mehrbelastungen für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge. […] Aber zum ersten Mal beteiligen sich alle, die unsere Straßen nutzen, auch gerecht an deren Finanzierung; das müssen Sie sich sagen lassen.
S. 22368 C M11Wir haben uns ja sogar darauf verständigt, dass die Fahrer von Euro-6-Fahrzeugen zusätzlich in einer Größenordnung von circa 100 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
S. 22369 A M11Die Maut, wie wir sie umsetzen, hat in der Tat auch eine ökologische Lenkungswirkung. […] Besonders umweltfreundliche Fahrzeuge profitieren davon
S. 22369 D M11Der gesamte Prozess der Mauterhebung ist digitalisiert. Er ist einfach, schnell und unbürokratisch […] die Halter eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs können ihre digitale Vignette einfach online oder per App buchen.
S. 22370 B M11Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Inländer, deren Fahrzeuge die Euro-6-Norm erfüllen, sogar noch mehr Geld zurückbekommen, als sie über die Maut gezahlt haben. Das lässt sich der Verkehrsminister immerhin 100 Millionen Euro kosten.
S. 22371 D M11da sind wir beim eigentlichen Kernproblem des Gesetzentwurfs angekommen: bei der Einnahmenseite. Mit der steht und fällt schließlich […] das ganze Projekt. Wir als SPD-Bundestagsfraktion sehen in dem Bereich noch Klärungs- und Diskussionsbedarf.
S. 22372 A M11Herr Minister Dobrindt und sein Ministerium gehen nach dem Gutachten von Professor Dr. Wolfgang Schulz von jährlichen Gesamteinnahmen in Höhe von circa 4 Milliarden Euro aus. […] circa 830 Millionen Euro auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
S. 22372 A M11[…] die Berechnungen der Ein- und Durchfahrten pro Fahrzeug bei Tages- und Geschäftsreisen nach ADAC-Gutachten zur Grundlage nimmt und ansonsten die Parameter aus der BMVI-Prognose unverändert lässt, ergibt sich ein Gebührenaufkommen in Höhe von nur 370 Millionen Euro und damit ein Verlustgeschäft für den Staat.
S. 22372 C M11Wir haben Regelungen geschaffen wie beispielsweise die, dass nur die Autobahnbenutzung für Ausländer bemautet wird. Deswegen muss man keine Sorge haben, was die Effekte auf Einzelhandel und Tourismus in den Grenzregionen anbelangt. Da wird in Zukunft nichts anders sein.
S. 22374 C M11Ich glaube, die EU-Kommission als Hüterin der Verträge kann besser beurteilen, was EU-rechtskonform ist, als viele andere, die dieses Thema gerade angesprochen haben. Insofern sind wir überzeugt: Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform.
S. 22374 D M11Unterm Strich ist es genau dasselbe, wenn wir nun den ausländischen Autofahrern einen Beitrag für die Nutzung unseres Autobahnnetzes abverlangen. […] Dafür dürfen sie im Übrigen das größte Autobahnnetz Europas nutzen, und das noch zu einem relativ günstigen Betrag.
S. 22375 A M11Es ist schon eine Frage der Gerechtigkeit, ob es sein kann, dass jeder, der durch unser Land fährt, nichts bezahlen muss, während wir seit Jahr und Tag anderswo sehr viel Maut zahlen müssen.
S. 22375 B M11Darüber hinaus sind ökologische Aspekte berücksichtigt […]: Elektrofahrzeuge sind von der Maut befreit. Ich halte das für ein wichtiges Signal.
S. 22375 B M11Insgesamt hilft uns die Infrastrukturabgabe, unsere Ziele zu erreichen, die Infrastruktur besser zu finanzieren, die Nutzer mehr an den Infrastrukturkosten zu beteiligen.
S. 22375 B M11Er hat mit der Einführung der Infrastrukturabgabe auch neue Aufgaben. Wir rechnen damit, dass es etwa 32 Millionen Euro kosten wird. […] Das ist natürlich eine erhebliche Zahl, aber es ist ein einmaliger Aufwand, der sich lohnt.
S. 22379 D M11Nachdem wir die Hinweise der EU-Kommission in unseren Gesetzentwurf aufgenommen haben, gehe ich davon aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzt auch die zweite Bedingung erfüllt ist.
S. 22380 B M11Wir haben mehrere Gutachten vorliegen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Jeder in diesem Haus macht sich das Gutachten zu eigen, das ihm in seine Ideologie passt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wer recht hat, können wir hier und heute alle nicht sagen.
S. 22380 B M11Der Minister hat schon erwähnt, eigentlich bräuchten wir diese Mehreinnahmen gar nicht; denn diese Koalition hat endlich einmal ausreichende finanzielle Mittel für unsere Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.
S. 22380 C M11Die Pkw-Maut bringt einige Arbeitsplätze in der Verwaltung und jede Menge Bürokratie.
S. 22381 A M11Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das juristische Gütesiegel der EU-Kommission. Das heißt, diese Infrastrukturabgabe ist EU-rechtskonform.
S. 22381 C M11Das Bundesministerium der Finanzen, so heißt es weiter, habe keine Veranlassung, die Annahmen der Verkehrsexperten des BMVI zu bezweifeln. Tun Sie doch jetzt nicht so, als liege das Ganze nicht auf dem Tisch.
S. 22382 A M11Sie hob hervor, dass die PKW-Maut in der geplanten Form mit dem europäischen Recht vereinbar sei und sie zu einer Gleichbehandlung aller Fahrzeughalter ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit führe. Aufgrund der nun geplanten Änderungen werde dies auch durch die EU-Kommission so gesehen.
S. 9 M12Das Infrastrukturabgabengesetz stehe für den – auch von der EU-Kommission angestrebten – Systemwechsel von einer Steuerfinanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur hin zu einer Nutzerfinanzierung.
S. 9 M12Die Fraktion der SPD erklärte, die PKW-Maut sei nicht ihr eigenes Anliegen, sie werde sich aber an die Absprachen aus dem Koalitionsvertrag halten. Sie gehe nach wie vor davon aus, dass die PKW-Maut mit dem europäischen Recht vereinbar sei.
S. 9 M12In Bezug auf die zu erwartenden Nettoeinnahmen aus der PKW-Maut verlasse sie sich auf die Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen, dass die dem Regierungsentwurf zugrundeliegenden Prognosen plausibel seien.
S. 9 M12In Bezug auf die Grenzregionen habe sie sich weitergehende Regelungen gewünscht, hier sei aber bereits 2015 ein Kompromiss geschlossen worden.
S. 9 M12Die Fraktion der CDU/CSU verwies auf den Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, in dem der Einstieg in eine zweckgebundene Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur vereinbart worden sei. Dies sei begrüßenswert.
S. 5 M13Damit werde eine gewisse ökologische Komponente der Infrastrukturabgabe gestärkt.
S. 5 M13Für diese zusätzliche Entlastung der Euro-6-Fahrzeuge entstünde ein Aufwand von jährlich ca. 100 Mio. Euro.
S. 5 M13Man sei der Überzeugung, die Prognose des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur, die mit einigen Gutachten unterlegt sei und die den jährlichen Einnahmeüberschuss auf ca. 500 Mio. Euro schätze, werde sich als valide erweisen.
S. 5 M13Der Umstellungsaufwand bei der Zollverwaltung werde einmalig anfallen. Es bestehe die Möglichkeit in diesem Punkt nachzusteuern.
S. 5 M13Zur Frage der Vereinbarkeit des Projektes mit dem EU-Recht sei in der öffentlichen Anhörung deutlich geworden, dass diese Frage kaum noch problematisch sei. Die Gutachter hätten klargestellt, dass die KfZ-Steuer eine rein nationale Regelung sei und eine diesbezügliche Entlastung keine Diskriminierung von Ausländern darstellen würde.
S. 6 M13Aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU gebe es keinen Anspruch darauf, den Status zu erhalten, dass Ausländer die deutsche Verkehrsinfrastruktur dauerhaft ohne jegliche Beteiligung an deren Finanzierung gewerblich nutzen könnten.
S. 6 M13Die deutsche Pkw-Maut ist ein europäisches Projekt […] und Gerechtigkeit, weil es keinen Unterschied mehr zwischen den Nutzern, die sich heute an der Finanzierung beteiligen, und denjenigen, die bisher kostenlos auf unseren Straßen fahren, geben wird.
S. 22689 D M1Übrigens bestätigt dies auch die Europäische Kommission, die ja ganz offensichtlich uns und unsere Pläne unterstützt. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht […] Die vereinbarte Lösung wahrt die Rechte der EU-Bürger auf Gleichbehandlung ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft
S. 22690 A M1Jetzt bauen wir eine dritte verlässliche Säule dazu: die Infrastrukturabgabe, die Maut. Das ist ein echter Systemwechsel. Das ist der Systemwechsel, von dem viele seit Jahren reden, nämlich von der Steuerfinanzierung der Infrastruktur hin zur Nutzerfinanzierung, von nicht zweckgebundenen Steuermitteln hin zu einer zweckgebundenen Finanzierung.
S. 22690 A M1Wir erreichen jetzt mit der Pkw-Maut zusätzliche 4 Milliarden Euro jährlich an zweckgebundenen Einnahmen. […] Die Milliarden Euro an Einnahmen auf der Straße, die jährlich von den Autofahrern kommen, entziehen wir der Begehrlichkeit der anderen Politikfelder.
S. 22691 B M1Negative oder positive Einnahmen, Herr Dobrindt?
S. 22692 B M1Die Höhe der Pkw-Maut richtet sich konsequent nach den Umwelteigenschaften des Fahrzeugs. […] Wir haben damit eine ökologische Steuerungswirkung.
S. 22692 A M1Halter von Fahrzeugen der Klasse Euro 6 werden noch zusätzlich entlastet; das ist Teil der Vereinbarung mit der Europäischen Kommission. Insgesamt ist das eine Entlastung um 100 Millionen Euro pro Jahr.
S. 22692 B M1Die Aussage, es gebe keine Einnahmen, war falsch, die Aussage, es sei diskriminierend, war falsch.
S. 22692 D M1Daraufhin wird die Europäische Union ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zurückziehen. Damit müssen wir davon ausgehen, dass die Pkw-Maut mit diesen Änderungen mit europäischem Recht vereinbar ist. Gegen die Meinung der Hüterin der europäischen Verträge können wir schlecht andiskutieren.
S. 22695 D M1Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat seinen Staatssekretär Jens Spahn einen Brief an uns schreiben lassen. In diesem lässt er uns übermitteln, dass er keine Zweifel an den Prognosen des Bundesverkehrsministers hat. […] Dieses Schreiben werden wir uns einrahmen und auf Wiedervorlage legen.
S. 22695 D M1Ich bin sehr froh, dass diese Zweifel nach unseren Sachverständigenanhörungen und nach der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums ausgeräumt werden konnten. Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die Einnahmenerwartungen realistisch sind
S. 22698 C M1Wir wollen weder Nachteile für Handel oder Gastronomie noch Ausweichverkehre zum Nachteil von Anwohnern. Aber genau deshalb haben wir dieses Problem gelöst: Die Infrastrukturabgabe wird für Ausländer nur auf Autobahnen fällig.
S. 22698 D M1Wir wollen also diejenigen, die unsere Straßen nutzen, um durch unser Land zu fahren und um weitere Strecken auf den Autobahnen zurückzulegen, an der Finanzierung unserer Infrastruktur beteiligen. Das ist nur fair, meine Damen und Herren.
S. 22698 D M1In einem langen Prozess, der heute seinen Abschluss findet, haben wir eine von der EU-Kommission mitgetragene Lösung entwickelt, mit der keine Probleme für die Grenzregionen entstehen, mit der wir bei geringen Bürokratiekosten zusätzliche Einnahmen erzielen werden
S. 22699 B M1Wenn die anderen Sachverständigen, wie ich vermute, recht haben und es keine Einnahmen gibt, dann fehlen im Bundeshaushalt bis 2021 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.
S. 22700 C M1Das BMVI hat uns die Rechnung vorgelegt, dass etwa Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro zusätzlich entstehen. Es gibt Leute, die dies bezweifeln. Am Ende gehen wir aber davon aus, dass auf jeden Fall ein positiver Betrag bleibt.
S. 22702 B M1Es ist eine einmalige Umstellung, die natürlich auch zu einmaligem Aufwand, insbesondere was die Bescheide angeht, führt. Der Zoll hat in der Anhörung gesagt, er sei noch nicht ganz sicher, ob die Mitarbeiter, die zur Verfügung gestellt werden, wirklich ausreichen.
S. 22702 C M1Viertens. EU-Konformität. Ich denke, das ist jetzt eindeutig geklärt. […] Sie ist für In- und Ausländer. Da gibt es keinerlei Diskriminierung.
S. 22702 C M1Die Gewerbetreibenden mussten bisher natürlich keine Nutzerabgabe zahlen […] Sie haben jetzt eine zusätzliche Belastung. Aber auch da sind wir der Meinung: Es gibt natürlich keinen Anspruch darauf, auf Dauer einen Wettbewerbsvorteil zu haben.
S. 22702 C M1Was hat sich geändert? Natürlich sind die Zweifel an den Einnahmen geblieben. […] Aber zwischenzeitlich hat sich der Finanzminister nach einem Monat Bedenkzeit doch dazu durchgerungen, zu sagen: Ja, ich mache mir diese Einnahmeprognose zu eigen.
S. 22703 D M1Ich habe große Sympathie dafür, dass man sagt: Ja, wir haben Bedenken, was die Grenzregionen angeht. […] Wir wären gern weiter in die Richtung der Vorschläge des Bundesrates gegangen.
S. 22704 A M1Diese Änderungen am Gesetz von 2015 führen jedoch absehbar dazu, dass die Einnahmen nennenswert sinken – unter anderem Verdoppelung von drei auf sechs Vignetten, wobei vier preiswerter als 2015 festgelegt werden, sowie zusätzliche Entlastung für schadstoffarme Pkw
S. 22776 C M1Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bestätigt, dass die 210,5 Millionen Euro des Verkehrsministeriums, „egal ob beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), ob beim BAG oder beim Zoll … absolut schöngerechnet sind“.
S. 22776 D M1Zusätzlich teilen wir die Bedenken des Bundesrates über eine mögliche nachteilige Auswirkung der Einführung der Infrastrukturabgabe auf die Grenzregionen.
S. 22777 A M1Die Gesamteinnahmen aus der Infrastrukturabgabe sind deutlich positiv […] Prognostiziert sind nach einem vom BMVI in Auftrag gegebenen Gutachten Gesamteinnahmen (brutto) von jährlich rund 3,9 Milliarden Euro, davon entfallen rund 830 Millionen Euro auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
S. 22777 B M1Drittens. Die Infrastrukturabgabe wirkt sich nicht negativ auf die Grenzregionen, also auf den Tourismus, das Gastgewerbe sowie den Einzelhandel, aus. Unsere Zustimmung zum Infrastrukturabgabegesetz erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese drei Voraussetzungen sich erfüllen.
S. 22777 C M1Im Gegenteil: Dieses Vorhaben ist weder gerecht noch europarechtskonform noch werden nennenswerte Einnahmen für die Infrastruktur erzielt.
S. 22777 D M1Die Berechnungen des Bundesverkehrsministers konnten nicht bestätigt werden, im Gegenteil: Die Bürokratie bzw. Erhebungskosten übersteigen die Einnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit.
S. 22777 D M1Das Gesetz beseitigt europarechtliche Zweifel am bereits am 12. Juni 2015 in Kraft getretenen Infrastrukturabgabengesetz
S. 22778 B M1Hinzu kommt, dass unsere niederländischen Nachbarn nach wie vor bereit sind, in die Schieneninfrastruktur auf deutscher Seite zu investieren. Diese Investitionsbereitschaft sehe ich durch den heute abzustimmenden Gesetzentwurf massiv gefährdet.
S. 22778 C M1Zudem gibt es in meinem Wahlkreis wenige Verbindungen außerhalb der Autobahnen. Die zu erwartende Ausweichreaktion der Autofahrerinnen und -fahrer stellen eine erhebliche Belastung nicht nur für die Dörfer und Städte in Grenzregionen, sondern vor allem für die dort lebenden Menschen dar.
S. 22778 C M1Dies hat auch sehr deutlich eine von der Ems-Dollart-Region in Auftrag gegebene Umfrage unter im Grenzgebiet lebenden Niederländern ergeben. Danach gaben rund 35 Prozent der Befragten an, derzeit wöchentlich über die Grenze zu fahren. Nach Einführung einer Maut würden dies nur noch 8 Prozent tun.
S. 22778 C M1Hinzu kommt, dass die Umsetzung des Gesetzes mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden sein wird. Die daraus resultierende Belastung steht aus meiner Sicht in keinem vernünftigen Verhältnis zu der beabsichtigten finanziellen Entlastung.
S. 22778 D M1Und die Bundesminister Dobrindt und Schäuble haben uns zugesichert, dass die Maut zu substantiellen Mehreinnahmen im Bundeshaushalt führt.
S. 22780 A M1Auch wenn wir heute eine Pkw-Maut beschließen, ist das kein Einstieg in eine Nutzerfinanzierung der Infrastruktur. Die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur ist und bleibt eine Kernaufgabe des Staates und muss daher auch grundsätzlich über Steuern finanziert werden.
S. 22780 A M1Wir haben weiterhin Bedenken, was die Kosten für den bürokratischen Aufwand und die gesicherten Einnahmen angeht. […] Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat unserer Fraktion schriftlich bestätigt, dass er keine Zweifel an den Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums hat
S. 22782 D M1Alleine in Saarbrücken geht ein Drittel des Umsatzes auf Kunden aus Frankreich. Aber es ergeben sich durch die Einführung der Pkw-Maut nicht nur reale Gefahren für die saarländische Wirtschaft.
S. 22783 B M1Durch die Bemautung der Autobahn, die gerade im Regionalverband Saarbrücken mit zur Entlastung der innerstädtischen Straßen beiträgt, droht der tägliche innerstädtische Verkehrskollaps – mit allen ökologischen und ökonomischen Folgen.
S. 22783 B M1Darüber hinaus haben die Anhörungen im Haushalts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags unsere Zweifel an der EU-Rechtskonformität der Maut und der Frage, ob durch die Pkw-Maut auch tatsächlich Mehreinnahmen für dringend notwendige Investitionen generiert werden können, nicht ausräumen können.
S. 22783 C M1
Linke Linke
Die Ausländermaut ist nicht europarechtskonform, wurde uns von Experten gesagt.
S. 22371 A M11Wenn nur die Ausländer auf deutschen Autobahnen zahlen müssen, dann ist das eine einseitige Diskriminierung von ausländischen Autofahrern auf deutschen Straßen. Zwar mag es an anderer Stelle eine Entlastung geben, aber es ist kein Ausdruck von Europarechtskonformität […]
S. 22371 A M11Das zweite alternative Faktum: Die Ausländermaut wird zu Mehreinnahmen führen. Auch da haben die Experten in den Sachverständigenanhörungen bereits darauf hingewiesen, dass das nicht zutrifft.
S. 22371 B M11Die Maut hat sich zu einem ernsthaften Problem in ganz Europa entwickelt. […] die Regierung in Wien hat einen sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen, der die Einstellung von Inländern finanziell fördern soll. […] Das ist die schlimmste Konsequenz der Maut à la Dobrindt.
S. 22371 B M11Diese von der EU gebilligte und als Vignette daherkommende Diskriminierung von Ausländern ist eine Steilvorlage für Rechtspopulisten in ganz Europa.
S. 22371 C M11Tatsächlich werden alle bezahlen. […] es steht in den Sternen, ob es eine Kompensation für diejenigen geben wird, die in Deutschland leben, weil erstens vielleicht die EU dazwischenfunkt und zweitens […] der Finanzminister vielleicht irgendwann sagt: Das lohnt sich gar nicht
S. 22375 C M11Sie wollen mehr Geld für Autobahnen, und zwar in Verbindung mit der geplanten Infrastruktur GmbH, die den Weg für Privatisierungen öffnet.
S. 22375 D M11Das ist nicht ökologisch. Es ist natürlich völliger Unsinn, 4 Milliarden Euro mehr für Autobahnen, für mehr Lkw-Verkehr auszugeben. Was soll daran ökologisch sein? Stecken Sie das Geld in den Ausbau der Bahn und des öffentlichen Nahverkehrs.
S. 22375 D M11die stärkere Entlastung von Halterinnen und Haltern besonders emissionsarmer Fahrzeuge werde die jährlichen Einnahmen weiter schmälern.
S. 2 M12eine Beibehaltung der gesetzlichen Regelungen zur Pkw-Maut würde den bereits angerichteten außenpolitischen Schaden für die Bundesrepublik Deutschland weiter vergrößern, eine mit Brüssel abgestimmte praktische Einführung einer EU-rechtswidrigen Maut sei darüber hinaus ein fataler Präzedenzfall
S. 2 M12Die Fraktion der DIE LINKE. stellte fest, dass die dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Erwartungen über die Einnahmen aus der PKW-Maut nicht belastbar seien.
S. 9 M12Zudem gebe es keine überzeugenden Gründe für die Annahme, dass das Gesetzespaket […] mit dem europäischen Recht vereinbar werde. Konformität mit dem europäischen Recht sei aus ihrer Sicht nur erreichbar, wenn man auf eine Entlastung deutscher Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer verzichte.
S. 9 M12Es werde die Gefahr gesehen, dass zur Herstellung der Europarechtskonformität am Ende eine Infrastrukturabgabe für alle ohne Kompensation realisiert würde.
S. 9 M12Die vorgesehenen Erhöhungen der Steuerentlastungsbeträge für Pkw der Euro-6-Emissionsklasse würden keine verstärkte ökologische Anreizwirkung entfachen, denn: 1. würden die Steuerentlastungen dafür viel zu gering ausfallen. Prof. Frank Hechtner (FU Berlin) habe das in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf mit den Worten „marginal-ökonomischer Anreiz“ beschrieben.
S. 6 M13Im Zusammenspiel mit den vorgesehenen Änderungen beim Infrastrukturabgabengesetz werde der Gesetzentwurf bewirken, dass die Pkw-Maut nicht bloß zu einem Nullsummenspiel mit hohem bürokratischem Aufwand, sondern sogar zu einem Zuschussgeschäft werde.
S. 6 M13Der sachverständige Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger komme in seinen Hochrechnungen unter Einbezug der vorgenommen Änderungen zu dem Ergebnis, dass die Maut letztlich zu Mindereinnahmen für die öffentliche Hand führe […] selbst dann, wenn er seine Annahmen im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse zugunsten des Nettoaufkommens variieren würde.
S. 6 M13Nicht sachgerecht sei dagegen, dass das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur in seiner Einnahmenprognose nur mit diesen Steuermindereinnahmen arbeite. Die Mindereinnahmen aus der bereits 2015 beschlossenen Entlastung würden stillschweigend ignoriert, obwohl diese selbstverständlich weiterhin anfallen würden.
S. 6 M13Laut Finanztableau solle die Absenkung der zusätzlichen Entlastungsbeträge nach zwei Jahren die Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer im Jahr 2021 um 20 Mio. EUR reduzieren. Gleichzeitig werde ausgewiesen, dass die Absenkung in der Summe Verwaltungskosten von über 26 Mio. EUR allein im Jahr 2021 verursache.
S. 6 M13Dies sei zu bedenken vor dem Hintergrund, dass nach Einschätzung der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf die Verwaltungskosten viel zu niedrig angesetzt seien.
S. 7 M13Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. gebe es zwar begründete Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht, rechtlich noch schwerwiegender sei aber die Gefahr, dass die Mautgesetzgebung einen Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland darstelle, und zwar gegen Art. 3 GG.
S. 7 M13Mit diesen Sprechblasen wird verdeckt, dass es einen erheblichen Aufwand gibt, dass es Bürokratie gibt, die viele tausend Menschen bindet, die damit konfrontiert werden, diese Maut abzuwickeln.
S. 22693 B M1um nachzuweisen, dass es angeblich gerecht zugehen soll, dass es europarechtskonform sei, dass es Einnahmen aus dem gebe, was er Infrastrukturabgabe nennt, was aber in Wirklichkeit eine Ausländermaut ist.
S. 22693 A M1Es ist ein irrsinniger Aufwand, der betrieben wird, um vielleicht 500 Millionen Euro einzunehmen, vielleicht aber auch gar nichts; wahrscheinlich geht es ins Minus.
S. 22693 B M1Wir wissen, dass die deutschen Autofahrer 3 Milliarden Euro zahlen sollen; das ist sicher. Angeblich sollen die Ausländer 700 Millionen Euro aufwenden, um Autobahnvignetten zu kaufen; das ist nicht sicher.
S. 22693 B M1Wir wissen, dass die Behördenmitarbeiter 43,5 Millionen Bescheide verschicken müssen, in denen den Autofahrern klargemacht wird: Sie müssen zwar zahlen, aber sie werden entlastet. Das Personal dafür soll es angeblich geben. Sicher ist das nicht.
S. 22693 B M1Die geheimen Gutachten, über die jetzt die Berliner Zeitung berichtet, zeigen auf, wohin die Reise gehen soll. Dort wird berichtet, die Infrastrukturabgabe sei zentrales Merkmal der Bundesfernstraßengesellschaft, also der Gesellschaft, mit der die Privatisierung der Infrastruktur vorbereitet werden soll.
S. 22693 D M1In den Gutachten steht, dass nicht mit 3 Milliarden Euro Infrastrukturabgabe gerechnet wird, sondern mit 5,2 Milliarden Euro. Dort steht auch nicht, dass die Maut erstattet werden kann, sondern dort ist die Rede von einem Zuwachs, einem Aufwuchs.
S. 22693 D M1Eine Maut, die außerhalb des Parlaments niemand will, die nur sehr wenig – wenn überhaupt – zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beiträgt, […] aber einen erheblichen Aufwand nach sich zieht, wollen Sie heute wider besseres Wissen durchsetzen.
S. 22699 C M1Jeden Samstag kommen Tausende Menschen, die in Frankreich leben, in die saarländische Landeshauptstadt, um dort einzukaufen. Eine Maut ohne Ausnahmen an der Grenze wird fatale Folgen für den Einzelhandel haben.
S. 22699 C M1
Grüne Grüne
Alle zahlen weniger, und die Einnahmen steigen – das ist Ihre Logik! Das geht aber nicht!
S. 22368 C M11Sie hat keine Lenkungswirkung! Es werden nur noch Euro-6-Fahrzeuge zugelassen!
S. 22369 D M11Es ist doch klar: Diese Maut bringt am Ende nichts ein.
S. 22373 C M11Sie kostet mehr, als sie bringt.
S. 22373 C M11Sie ist ein Bürokratie- und Datenmonster.
S. 22373 C M11Sie schadet den Menschen und den Regionen, gerade den Grenzregionen.
S. 22373 C M11Außerdem ist sie immer noch europarechtswidrig, auch in der veränderten Form.
S. 22373 C M11Wenn eine Große Koalition in Deutschland sagt, es sollten nur Ausländer belastet werden und nicht die Menschen in diesem Land, dann verstößt das gegen die Grundprinzipien Europas.
S. 22373 C M11Sie schadet den Menschen, insbesondere den Menschen in Nordrhein-Westfalen, die am Ende nicht nur die Dobrindt-Maut bekommen, sondern auch die Rachemaut der Niederländer und Belgier, die natürlich reagieren werden und das auch schon angekündigt haben.
S. 22374 A M11In Österreich zahlen auch die Österreicher! Das ist der Unterschied!
S. 22375 A M11Die Rechtspopulisten wollen Europa zum Einsturz bringen. Herr Dobrindt hilft ihnen gern dabei, wieder neue Schlagbäume zu errichten.
S. 22378 B M11Seine bestellten Gutachten reden von traumhaften Einnahmen. Leider bestehen diese Gutachten nicht vor seinem eigenen Wissenschaftlichen Beirat.
S. 22378 C M11Es gibt ernstzunehmende Bedenken, dass wir bei diesem Manöver draufzahlen. Fast 200 Millionen Euro könnten jährlich fehlen.
S. 22378 C M11Herr Dobrindt geht davon aus, dass er das Mautsystem geschenkt bekommt. 380 Millionen Euro für die Einführung des Mautsystems fehlen schlicht und ergreifend in seiner Rechnung.
S. 22378 D M11Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass das Gesetzespaket zur PKW-Maut trotz der geplanten Änderungen weiterhin eine aktive, europarechtswidrige Diskriminierung von Bürgern anderer EU-Staaten beinhalte.
S. 9 M12Sie betonte, dass die Professoren Christian Hillgruber und Wolfgang H. Schulz mit ihrer in der Anhörung vorgetragenen Verteidigung des Gesetzentwurfs weitgehend alleine stünden.
S. 9 M12In der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf sei von Seiten der Zollgewerkschaft deutlich geworden, dass ca. 800 Beamte zur Umsetzung fehlen würden.
S. 7 M13Die Regierung brüste sich im vorliegenden Gesetzentwurf, die ökologische Anreizwirkung zu verbessern, indem Euro-6-Pkw stärker bei der Kfz-Steuer entlastet würden. Diese Förderung sei bereits jetzt überholt, weil über 95 Prozent der Neuzulassungen diesem Standard bereits entsprechen würden.
S. 7 M13Der geringfügig höhere Entlastungsbetrag von Euro-6-Pkw ändere außerdem nichts an der Tatsache, dass sowohl die Infrastrukturabgabe als auch die Entlastung bei der Kfz-Steuer grundsätzlich einer unökologischen Logik folgen würden. Als Flatrate setze sie Anreize zum Vielfahren
S. 7 M13Die Einnahmen aus der Pkw-Maut würden von den meisten Experten nach Abzug der extrem hohen Bürokratiekosten und den Kosten für die Kfz-Steuerentlastung bestenfalls auf null geschätzt.
S. 7 M13Wahrscheinlicher sei sogar, dass die Pkw-Maut zu einem Verlustgeschäft werde, wenn die Entlastungsbeträge bei der Kfz-Steuer mit Zunahme des Anteils der Euro-6-Pkw steigen würden.
S. 7 M13Das Mautprojekt trage auch nicht dazu bei, die Finanzierung […] auf eine echte Nutzerfinanzierung umzustellen. […] Deshalb sei es nur folgerichtig und verursachergerecht, dass der immer noch steigende Lkw-Verkehr ganz überwiegend für den Erhalt der Straßeninfrastruktur aufkommen müsse, und nicht der Pkw-Verkehr oder der Steuerzahler.
S. 7 M13Dies könnte zusätzliche Einnahmen in Höhe von ca. 4 Mrd. Euro generieren, was ein Vielfaches von den vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur wenig seriös geschätzten 834 Millionen Euro aus der Pkw-Maut wäre.
S. 7 M13Bürokratie schaffen Sie! Viel Bürokratie!
S. 22691 D M1Eine Pkw-Maut in dieser Form ist schlecht für die Grenzregionen; denn sie führt wieder neue Grenzen ein. […] Sie ist schlecht für Saarbrücken, sie ist schlecht für Aachen, sie ist schlecht für Flensburg.
S. 22697 A M1Dort zahlen wirklich alle Bürgerinnen und Bürger, die einheimischen und die ausländischen. Sie haben daraus etwas völlig anderes gemacht: Sie haben sie zu Ihrem rechtspopulistischen Wahlkampfschlager gemacht, indem Sie sie zu einer Ausländermaut erklärt haben. Es gibt aber keine diskriminierungsfreie Diskriminierung.
S. 22697 A M1Sie verbrennt ihr politisches Kapital, um die EU-Kommission dazu zu bringen, diesem europafeindlichen Projekt zuzustimmen. […] Mit Ihrem Verhalten schaden Sie der Europäischen Union.
S. 22697 C M1Man kann sicherlich juristisch darüber streiten, was alles mit dem Europarecht vereinbar ist. Aber das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche etwas Richtiges […] beschlossen. Dort heißt es, „dass eine Erstattungsregelung, die direkt oder indirekt auf der Staatsangehörigkeit beruht, eine Diskriminierung darstellt
S. 22700 D M1Die Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung hat gesagt, dass diese Maut sogar ein Minusgeschäft wird. Wo, bitte schön, ist die Einnahmeprognose?
S. 22701 A M1Das klärt der EuGH, das ist ein Gericht!
S. 22702 C M1
Zweitkodierung vom 07.10.2026: 149 Aussagen unabhängig neu codiert; gleiches Argument 97 % (κ 0,97), gleiche Haltung 80 % (κ 0,74), gleicher Beleg 95 %; Ableitungen: 4 von 4 gleich (Regel, Faktor ±10 %); eine zusätzliche Bestreitung verworfen. Abweichungen sind am Original entschieden.
- Zweitkodiert: Eine blinde Zweitkodierung hat jede Aussage neu codiert; Abweichungen sind am Original entschieden, zwei übersehene Stellen ergänzt.
- Unsere Seite ist eine Lab-Bewertung mit dem Wissensstand vom 24.03.2017 (nur Quellen vor dem Beschluss, Geld in Preisen von 2025); Rückschaufehler lassen sich nicht ganz ausschließen, und Klage Österreichs, EuGH-Urteil 2019 und Entschädigungen gehören nicht zum Korpus.
- Gelesen: beide Entwürfe und beide Ausschussberichte vollständig, die erste Lesung zu TOP 50 (S. 22367–22382) und die Schlussberatung zu ZP 6 und 7 (S. 22689–22706) vollständig, dazu die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen und alle Erklärungen nach § 31 GO (Anlagen 2 bis 8).
- Namentlich abgestimmt wurde über beide Änderungsgesetze: Infrastrukturabgabe 397 Ja, 135 Nein, 9 Enthaltungen, Kfz-Steuer 405 Ja, 125 Nein, 12 Enthaltungen (M1 S. 22708 D und 22711 A); Linke (49) und Grüne (54) stimmten geschlossen mit Nein.
- Abweichler der Koalition: aus der SPD 25 Nein und 4 Enthaltungen (Infrastrukturabgabe) bzw. 18 Nein und 10 Enthaltungen (Kfz-Steuer), darunter Andreas Schwarz, Markus Paschke, Elke Ferner, Heidtrud Henn und Christian Petry, aus der CDU/CSU 7 bzw. 4 Nein und 5 bzw. 2 Enthaltungen; ihre Reden und Erklärungen zählen zur Regierungsseite.
- Erste Lesung und Schlussberatung waren mit dem Aufhebungsentwurf der Linken (18/11012) verbunden; gewertet sind alle Aussagen zur Maut, weil die bewertete Maßnahme die Maut in der geänderten Fassung ist.
- Viele Erklärungen nach § 31 GO wiederholen denselben Wortlaut; er ist je Aussage einmal codiert, bei der ersten Fundstelle (Anlage 2 oder 5).
- Nicht im Korpus sind die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats (18/11536), der Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 GO (18/11644) und der Entschließungsantrag der Grünen (18/11667); Bundesrat, Normenkontrollrat, kommunale Spitzenverbände, Parlamentarischer Beirat und Sachverständige zählen nicht als Seite.
- Aussagen zur Europarechtskonformität betreffen bei uns die Wahrscheinlichkeit, dass die Maut Bestand hat, und ändern keine Größe; die Zusicherungen der Koalition gelten deshalb als Zweifel am Scheitern, nicht als Bestreiten.
- Nettozahlen der Debatte (rund 500 bis 600 Mio. € Überschuss, „Minusgeschäft“, fast 200 Mio. € Fehlbetrag) sind Salden mehrerer Argumente und ersetzen keine einzelne Größe unseres Rechenwegs.
- Die 100 Mio. € Mehrentlastung für Euro-6-Autos und die 36 Mio. € Mehreinnahmen aus den neuen Kurzzeitvignetten betreffen nur die Änderungen von 2017 und sind deshalb nicht eingesetzt.
- Ebenfalls nicht eingesetzt sind der Aufbau von 380 Mio. € (Wilms; deckt sich mit unserem Wert, und Aufbaukosten und verlorener Aufbau bekämen verschiedene Faktoren) und die Umfrage der Ems-Dollart-Region (Paschke; sie betrifft wöchentliche Grenzgänger und hängt an derselben Ausweichquote wie die Einnahmen).
- Die Spalten der Plenarprotokolle sind über die Lage im Textlayer bestimmt, nicht am Seitenbild geprüft.
Unsere Analyse mit dem Wissensstand vom 24.03.201710 Argumente · Pro-Anteil 38 %+
Pkw-Maut:Halter von Pkw und Wohnmobilen zahlen eine zeitbezogene Infrastrukturabgabe: Inländer eine Jahresvignette für Autobahnen und Bundesstraßen, die automatisch erhoben wird, Halter aus dem Ausland nur auf Autobahnen, wahlweise für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr. Der Preis richtet sich nach Hubraum und Schadstoffklasse, höchstens 130 € im Jahr; die Zehntagesvignette kostet nach der Änderung von 2017 zwischen 2,50 € und 25 €. Inländer werden bei der Kfz-Steuer in Höhe der Abgabe entlastet, Halter von Euro-6-Pkw darüber hinaus um 32 Cent je 100 Kubikzentimeter, in den ersten zwei Jahren um 45 Cent. Kontrolliert wird stichprobenartig über die Erfassung von Kennzeichen; die Einnahmen fließen nach Abzug der Kosten zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur. Die Änderungen setzen die Einigung mit der EU-Kommission vom 1. Dezember 2016 um; die Erhebung soll 2019 beginnen. Nur im Lab: Diese Bewertung steht nicht auf der Website. Sie stützt sich ausschließlich auf Quellen, die vor dem Beschluss erschienen sind; was später geschah, steht getrennt unter „Damals gesagt & später geprüft“.
Die Pkw-Maut von 2017 lässt Inländer zahlen und erstattet ihnen den Betrag über die Kfz-Steuer; unter dem Strich zahlen nur Halter von Autos aus dem Ausland. Am schwersten wiegt deshalb ein Geldfluss, der sich selbst aufhebt. Rund 540 Millionen Euro im Jahr, in heutigen Preisen, nimmt der Bund von Fahrern aus dem Ausland ein; genauso viel fehlt diesen, und beide zählen gleich. Was bleibt, sind Kosten: rund 320 Millionen Euro im Jahr für Aufbau, Erhebung und Kontrolle und eine Steuerentlastung für Euro-6-Autos, die über die Abgabe hinausgeht und den Bund rund 250 Millionen Euro im Jahr kostet. Für die Staatskasse bleibt damit im Mittel nichts übrig. Das Verkehrsministerium rechnete mit 524 Millionen Euro Überschuss, ein Gutachten für den ADAC mit einem Defizit; strittig ist vor allem, wie oft dasselbe Auto im Jahr über die Grenze fährt. Über allem steht das Rechtsrisiko: Nach dem Stand vom März 2017 hätte die Maut vor dem Europäischen Gerichtshof in etwa sechs von zehn Fällen Bestand gehabt, und scheitert sie, ist der Aufbau verloren. Ökologische Lenkung, Kennzeichenkontrolle und Umwege an der Grenze wiegen wenig. So steht die Bilanz bei rund 22 zu 36.
Pro-Argumente
Einnahmen von Haltern aus dem AuslandStaatsfinanzen · 28 % unseres GewichtsV 5P 6
Halter von Pkw aus dem Ausland zahlen erstmals für deutsche Autobahnen. Angesetzt sind rund 430 Mio. € im Jahr (Stand 2017), in Preisen von 2025 rund 540 Mio. € — das Verkehrsministerium rechnete mit 834 Mio. €, ein Gutachten für den ADAC mit 276 Mio. €. Das Geld fließt zweckgebunden in die Bundesfernstraßen, aber nur, wenn die Maut vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat.
Wert.Betroffen sind öffentliche Mittel: Einnahmen des Bundes, die nach Abzug der Systemkosten zweckgebunden in Erhalt und Ausbau der Verkehrswege fließen [3]. Das erklärte Ziel ist, dass sich auch Nutzer aus dem Ausland an der Finanzierung der Bundesfernstraßen beteiligen [1][3]. Öffentliches Geld hat keinen Wert an sich, sondern nur in seiner Verwendung — für Straßen, Brücken oder einen geringeren Kreditbedarf. Die Zweckbindung ändert daran nichts, denn ein Euro für die Straße ersetzt einen Euro, der sonst aus dem allgemeinen Haushalt käme. Öffentliche Mittel zählen deshalb mit dem Gewicht, das ein Euro im Durchschnitt hat. Dasselbe Geld fehlt den Zahlern im Ausland; diese Last steht als eigenes Argument auf der Gegenseite. *Der Wert ist mittel: Es ist der Maßstab, an dem die übrigen Geldbeträge gemessen werden — öffentliches Geld, nicht mehr und nicht weniger.*
Größe.Ohne die Maut zahlen Halter von Pkw aus dem Ausland für deutsche Autobahnen nichts. Mit ihr brauchen sie eine Vignette für zehn Tage, zwei Monate oder ein Jahr, je nach Hubraum und Schadstoffklasse zwischen 2,50 € und 130 € [1][3]. Wie viel das einbringt, ist umstritten: Das Verkehrsministerium rechnet für 2019 mit 834 Mio. €, das Gutachten für den ADAC mit 276 Mio. €, Beckers (TU Berlin) mit 205 bis 450 Mio. € [5][6][19]. Beide Modelle zählen rund 150 Mio. Ein- und Durchfahrten im Jahr; strittig ist, wie oft dasselbe Auto einreist [5]. Bei Tagesfahrten setzt das Ministerium 6 bzw. 13 Einfahrten je Auto und Jahr an, das Gutachten 50, gemessen hat das niemand [5]. Angesetzt sind 24 Einfahrten, zweimal im Monat, der Wert des Ministeriums für den kleinen Grenzverkehr; mit seinen übrigen Annahmen ergibt das 476 Mio. € [5]. Davon gehen 10 Prozent ab (Spanne 3 bis 20), weil ein Teil auf die für Ausländer freien Bundesstraßen ausweicht, die Fahrt unterlässt oder nicht zahlt; das Ministerium zieht 5 Prozent ab [3][5]. Es bleiben rund 430 Mio. € im Jahr (Spanne 220 bis 850 Mio.), in Preisen von 2025 rund 540 Mio. €, bis 2023 nahezu gleichbleibend [5]. Nach Abzug der Kosten für Erhebung und Kontrolle und der Mehrentlastung von Euro-6-Autos bleibt dem Bund im Mittel nichts, rund −30 Mio. € im Jahr; das Ministerium rechnet mit 524 Mio. € Überschuss [6]. *Der Impact ist mittel: ein dreistelliger Millionenbetrag im Jahr, dessen Höhe um mehr als das Dreifache schwankt, je nachdem, wie oft ein Auto über die Grenze fährt.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass Halter aus dem Ausland Vignetten in der angesetzten Höhe kaufen, sobald die Maut erhoben wird. Dass sie zahlen müssen, folgt aus dem Gesetz; wie viele zahlen, folgt aus Verkehrszählungen und Annahmen über das Fahrverhalten [3][5]. Die Zahl der Einfahrten ist gut belegt, die beiden Modelle liegen nur 7 Prozent auseinander; die Zahl der Einfahrten je Auto ist es nicht, und diese Unsicherheit steckt in der Spanne [5]. Offen ist vor allem, ob die Maut überhaupt erhoben wird. Der Fachbereich Europa des Bundestags und Mayer halten die Verbindung von Abgabe und Steuerentlastung auch nach den Änderungen für eine unzulässige Diskriminierung [8][21]. Die EU-Kommission sah nach der Einigung vom Dezember 2016 keine Diskriminierung mehr, Hillgruber und Kainer ebenso [9][10][11][13]. Gemessen wird gegen den Bundeshaushalt ohne Maut, das Design ist mechanistisch: Rechtsfolge, Verkehrszählung und Kaufverhalten, ohne gemessenen Wert für die Einfahrten je Auto. Die eine Störgröße ist diese Zahl, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Einnahmen fließen in etwa sechs von zehn Fällen — so oft hätte die Maut nach dem Stand vom März 2017 vor Gericht Bestand. *Die Plausibilität ist mittel: Kommt die Maut, kommt das Geld; ob sie kommt, war im März 2017 offen.*
Mehr zurück für Halter von Euro-6-AutosHaushaltsbudget · 10 % unseres GewichtsV 5P 6
Inländer zahlen die Abgabe und bekommen sie über die Kfz-Steuer zurück, Halter von Euro-6-Pkw sogar 52 Cent je 100 Kubikzentimeter Hubraum mehr, als sie zahlen. Zusammen sind das rund 200 Mio. € im Jahr (Stand 2017), wachsend mit der Zahl der Euro-6-Autos; die Regierung nennt allein für die Änderung von 2017 rund 100 Mio. €. Für die Halter ist das ein Gewinn, gezählt mit dem Gewicht von Haushalten, die eher neuere und größere Autos fahren.
Wert.Betroffen sind die Budgets der Halter von Pkw der Schadstoffklasse Euro 6 in Deutschland [2]. Euro 6 gilt für neue Fahrzeuge seit 2014; in den ersten Jahren der Maut sind das vor allem neuere Autos, deren Halter im Mittel mehr verdienen als der Durchschnitt [16]. Die Entlastung wächst mit dem Hubraum bis zur Grenze von 130 €, größere Motoren bekommen also mehr [2][3]. Ein Euro zählt bei diesen Haushalten etwas weniger als bei einem Haushalt der Mitte. Angesetzt ist ein Gewicht von 0,8, zwischen dem vierten Fünftel der Einkommen (0,7) und der Mitte (1). Mit der Zeit kommen gebrauchte Euro-6-Autos auch bei kleineren Einkommen an. *Der Wert ist mittel bis niedrig: Geld privater Haushalte, die eher besser gestellt sind.*
Größe.Ohne die Maut zahlen Inländer die Kfz-Steuer wie bisher. Mit ihr zahlen sie die Abgabe, und die Kfz-Steuer sinkt um einen Entlastungsbetrag [2][3]. Bei Euro-6-Pkw ist die Entlastung höher als die Abgabe: Schon das Gesetz von 2015 setzt für Benziner die Abgabe auf 1,80 € je 100 Kubikzentimeter und die Entlastung auf 2,00 € [3]. Die Änderung von 2017 erhöht die Entlastung um weitere 32 Cent, in den ersten zwei Jahren um 45 Cent [2]. Zusammen sind das 52 bzw. 65 Cent je 100 Kubikzentimeter, bei 1.600 Kubikzentimetern rund 8 € im Jahr. Der Entwurf beziffert allein die Erhöhung von 2017 auf 100 Mio. € im ersten Jahr und 125 Mio. € im Jahr 2023 [2]. Mit dem Anteil von 2015 kommt das Gutachten für den ADAC auf 137 Mio. € im Jahr 2019 und 230 Mio. € im Jahr 2023 [5]. Mit dem wachsenden Bestand an Euro-6-Autos steigt der Betrag weiter; angesetzt sind im Mittel der zehn Jahre 200 Mio. € im Jahr (Spanne 137 bis 300 Mio.), in Preisen von 2025 rund 252 Mio. €. Mit dem Gewicht 0,8 zählen davon rund 202 Mio. €. *Der Impact ist klein bis mittel: ein sicherer Betrag je Auto, der mit der Flotte wächst, aber bei Haushalten ankommt, denen ein Euro weniger hilft.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass Halter von Euro-6-Autos mehr Steuer erlassen bekommen, als sie an Abgabe zahlen. Das folgt unmittelbar aus den beiden Gesetzen; offen ist nur, wie viele Euro-6-Autos in den zehn Jahren zugelassen sind [2][3]. Die Schätzungen des Entwurfs und des Gutachtens liegen im ersten Jahr nahe beieinander, wenn man den Anteil von 2015 hinzurechnet [2][5]. Hechtner bestätigte in der Anhörung, dass die Entlastung nicht zu einer negativen Steuer führen kann, weil sie auf die Steuer begrenzt ist [10]. Die Unsicherheit über den Bestand steckt in der Spanne. Offen ist wie bei allen Geldflüssen der Maut, ob sie erhoben wird, denn die Entlastung gilt erst ab dem Start der Abgabe [2]. Gemessen wird gegen die Kfz-Steuer ohne Maut, das Design ist mechanistisch: Der Betrag hängt am Bestand, der Eintritt am Gerichtshof. Die eine Störgröße ist der Anteil der Euro-6-Autos, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Diese Entlastung fließt in etwa sechs von zehn Fällen. *Die Plausibilität ist mittel: Die Rechnung ist einfach, der Eintritt hängt am Bestand der Maut vor Gericht.*
Etwas schnellere Erneuerung der FlotteUmwelt & Gesundheit · 0 % unseres GewichtsV 7P 3
Die Mehrentlastung für Euro-6-Autos und die nach Schadstoffklassen gestaffelten Vignetten sollen saubere Autos begünstigen. Der Anreiz liegt bei rund 8 € je Auto und Jahr, und über 95 Prozent der Neuwagen erfüllten Euro 6 schon 2016. Angesetzt sind 10.000 vorgezogene Ersatzkäufe und rund 20 Tonnen Stickoxide weniger im Jahr — ein Impact nahe null.
Wert.Betroffen sind Luftqualität und Gesundheit: Stickoxide aus dem Auspuff belasten die Atemwege und schädigen Böden und Gewässer. Der Schaden trifft vor allem Menschen an stark befahrenen Straßen in den Städten. Bewertet wird er über die Schäden, die eine Tonne Stickoxide anrichtet; deren Gesundheitsanteil beruht auf dem Wert eines Lebensjahres. Weil Umwelt und Gesundheit zusammen betroffen sind und der Schaden sich über sehr viele Menschen verteilt, liegt das Gewicht zwischen beiden, näher an der Umwelt. *Der Wert ist mittel bis hoch: ein Umwelt- und Gesundheitsgut, das viele zugleich betrifft.*
Größe.Ohne die Maut bleibt die Kfz-Steuer nach Schadstoffklassen gestaffelt, wie sie ist. Mit ihr bekommen Halter von Euro-6-Autos 52 Cent je 100 Kubikzentimeter mehr zurück, als sie zahlen, bei 1.600 Kubikzentimetern rund 8 € im Jahr [2][3]. Halter sauberer Autos aus dem Ausland zahlen für die Vignette weniger [1]. Eine Wirkung entsteht nur dort, wo jemand den Ersatz eines älteren Autos vorzieht. Über 95 Prozent der neu zugelassenen Pkw erfüllten Euro 6 schon 2016; in der Anhörung nannten Hechtner und Eisenkopf den Anreiz marginal [7]. Angesetzt sind 10.000 um ein Jahr vorgezogene Ersatzkäufe im Jahr (Spanne null bis 30.000), eine Setzung ohne Messung. Je vorgezogenem Ersatz sinkt der Ausstoß um rund 2 Kilogramm Stickoxide im Jahr (Spanne 0,5 bis 5), weil Euro-6-Diesel im realen Verkehr im Mittel rund das Siebenfache ihres Grenzwerts ausstoßen [16]. Zusammen sind das rund 20 Tonnen Stickoxide im Jahr, ein Normalised Impact von 0,003 — rund ein Zweitausendstel der Einnahmen aus dem Ausland. Eine Flatrate verleitet nicht zu mehr Fahrten als heute: Wer schon Kfz-Steuer zahlt, fährt auch mit Vignette zu denselben Kosten je Kilometer. *Der Impact ist nahe null: ein kleiner Anreiz für eine Entscheidung, die die meisten ohnehin so treffen.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass die Staffelung Halter dazu bringt, ältere Autos früher durch Euro-6-Autos zu ersetzen. Die Kette ist benannt — kleinere Steuer, früherer Kauf, weniger Ausstoß —, aber das mengentragende Glied ist ungeprüft: Ob 8 € im Jahr einen Autokauf vorziehen, hat niemand gemessen. Dagegen spricht, dass fast alle Neuwagen die Norm schon erfüllen und die Entlastung nur nach Hubraum bemessen ist, nicht nach dem Ausstoß [2][7]. Hechtner und Eisenkopf halten den Anreiz für marginal, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft für überholt [7]. Gemessen wird gegen die Erneuerung der Flotte ohne Maut, das Design ist mechanistisch. Die eine Störgröße ist die ohnehin laufende Erneuerung, die jede Zurechnung überdeckt; eine Selektion gibt es nicht, weil der Anreiz für alle gleich ist. Diese Wirkung tritt in etwa drei von zehn Fällen ein. *Die Plausibilität ist niedrig: Die Richtung ist denkbar, ein Beleg fehlt, und der Anreiz ist klein.*
Zweckbindung für die StraßeStaatsfinanzen · 0 % unseres GewichtsV 5P 9
Mit der Maut fließen rund 3,8 Mrd. € im Jahr zweckgebunden in den Verkehrshaushalt, rund 3,1 Mrd. € davon von Inländern, deren Kfz-Steuer im selben Umfang sinkt. Für den Bund wechselt dieses Geld nur das Fach im Haushalt; ein Euro für die Straße zählt nicht mehr als ein Euro im allgemeinen Haushalt. Das Argument geht deshalb mit null ein.
Wert.Betroffen sind öffentliche Mittel und ihre Bindung an einen Zweck: Das Aufkommen der Abgabe steht nach Abzug der Systemkosten dem Verkehrshaushalt zu und wird zweckgebunden für die Verkehrsinfrastruktur verwendet [3]. Befürworter sehen darin den Wechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung, der Investitionen planbarer macht [1][3]. Die kommunalen Spitzenverbände halten eine Pkw-Maut ohne Gesamtkonzept für ungeeignet, die Finanzierungslücke bei den Straßen aller Ebenen zu schließen [14]. Öffentliches Geld zählt mit dem Gewicht, das ein Euro im Durchschnitt hat, gleich in welchem Fach des Haushalts er steht. *Der Wert ist mittel: öffentliches Geld, an einen Zweck gebunden.*
Größe.Ohne die Maut zahlen Inländer die Kfz-Steuer in den allgemeinen Haushalt. Mit ihr zahlen sie rund 3,1 Mrd. € Abgabe in den Verkehrshaushalt und rund 3,2 Mrd. € weniger Kfz-Steuer [5]. Für den Bund ist das eine Umbuchung von einem Fach in ein anderes: Die Zahler zahlen gleich viel, der Haushalt hat gleich viel Geld. Ob die Straße dadurch mehr bekommt, entscheidet der Haushaltsgesetzgeber jedes Jahr neu; die Zweckbindung hindert ihn nicht, an anderer Stelle des Verkehrsetats zu kürzen. Zusätzliches Geld entsteht nur aus den Zahlungen der Halter aus dem Ausland, und davon bleibt nach Erhebungskosten und Mehrentlastung im Mittel nichts übrig (eigene Argumente). *Der Impact ist null: Eine Umbuchung im Haushalt erzeugt keinen zusätzlichen Euro.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass die Zweckbindung die Finanzierung der Straßen verbessert. Dass das Geld zweckgebunden ist, steht im Gesetz [3]. Dass dadurch mehr in die Straße fließt als ohne Maut, ist nicht gezeigt, denn der Haushalt kann an anderer Stelle des Verkehrsetats ausgleichen. Gemessen wird gegen den Haushalt ohne Maut, das Design ist definitorisch: eine Buchung zwischen zwei Fächern desselben Haushalts. Die eine Störgröße ist die jährliche Haushaltsentscheidung; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. *Die Umbuchung ist sicher; sie bewegt aber kein Geld, das es ohne Maut nicht gäbe.*
Contra-Argumente
Die Last tragen nur Halter aus dem AuslandHaushaltsbudget · 28 % unseres GewichtsV 5P 6
Was der Bund aus Vignetten einnimmt, zahlen allein Halter von Pkw aus dem Ausland; Inländer bekommen ihre Abgabe über die Kfz-Steuer zurück. Das sind rund 540 Mio. € im Jahr in Preisen von 2025, gezählt mit demselben Gewicht wie die Einnahme des Bundes — Zahlung und Einnahme heben sich deshalb auf. Dass die Last nur Ausländer trifft, ist zugleich der Kern des Rechtsstreits um die Maut.
Wert.Betroffen sind die Budgets privater Haushalte und Betriebe im Ausland, die mit dem Auto nach Deutschland oder durch Deutschland fahren [5]. Ein Euro zählt nach dem Einkommen dessen, der ihn zahlt. Die Zahler kommen aus den Niederlanden, Polen, Österreich, Frankreich, Tschechien, der Schweiz, Belgien, Dänemark und Luxemburg; ihre Einkommen liegen teils über, teils unter dem deutschen Durchschnitt. Angesetzt ist das Gewicht eines Haushalts der Mitte, 1 — dasselbe wie für den Euro des Bundes. Dass die Last nur bei Haltern aus dem Ausland bleibt, weil Inländer über die Kfz-Steuer entlastet werden, ist kein zusätzlicher Geldbetrag [2][3]. Es ist aber der Kern des rechtlichen Streits [8][21]. Diese Bewertung zählt alle Betroffenen gleich, auch jenseits der Grenze; wer die Zahler im Ausland nicht mitzählt, rechnet die Maut als reinen Gewinn. *Der Wert ist mittel: Geld privater Haushalte mit durchschnittlichem Gewicht, dasselbe Maß wie auf der Einnahmenseite.*
Größe.Ohne die Maut fahren Halter aus dem Ausland gebührenfrei über deutsche Autobahnen. Mit ihr zahlen sie für jeden Zeitraum, in dem sie die Autobahn nutzen, eine Vignette [1][3]. Inländer zahlen die Abgabe ebenfalls, bekommen sie aber über die Kfz-Steuer zurück, Halter von Euro-6-Pkw sogar mehr, als sie zahlen [2][5]. Die Last bleibt bei den Haltern aus dem Ausland und ist genau so groß wie die Einnahme des Bundes aus ihren Vignetten [5]. Das sind rund 430 Mio. € im Jahr (Spanne 220 bis 850 Mio.), in Preisen von 2025 rund 540 Mio. €. Das Ministerium rechnet mit 834 Mio. €, das Gutachten für den ADAC mit 276 Mio. € [5][6]. Je verkaufter Vignette sind das im Mittel rund 22 €; die Zehntagesvignette kostet zwischen 2,50 € und 25 € [1]. Gewichtet mit 1 bleibt der Betrag gleich. Was die Maut die Zahler darüber hinaus kostet — Zeit für den Kauf und Umwege —, steht als eigenes Argument daneben. *Der Impact ist mittel: derselbe Betrag wie die Einnahmen des Bundes, nur auf der anderen Seite der Grenze.*
Plausibilität.Behauptet wird dasselbe wie auf der Einnahmenseite, nur aus Sicht der Zahler: dass sie Vignetten in der angesetzten Höhe kaufen, sobald die Maut erhoben wird [3][5]. Strittig ist die Zahl der Einfahrten je Auto, die zwischen 276 und 834 Mio. € entscheidet; diese Unsicherheit steckt in der Spanne [5]. Offen ist, ob die Maut erhoben wird: Der Fachbereich Europa des Bundestags und Mayer halten sie für unionsrechtswidrig, die EU-Kommission, Hillgruber und Kainer nicht [8][9][10][13][21]. Österreich und die Niederlande prüften im Dezember 2016 eine Klage [12]. Zahlung und Einnahme sind ein und derselbe Geldfluss und tragen deshalb dieselbe Plausibilität. Gemessen wird gegen Fahrten ohne Gebühr, das Design ist mechanistisch: Rechtsfolge, Verkehrszählung und Kaufverhalten. Die eine Störgröße ist die Zahl der Einfahrten je Auto, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Diese Last fällt in etwa sechs von zehn Fällen an. *Die Plausibilität ist mittel: Die Zahlung ist sicher, sobald die Maut kommt — ob sie kommt, war offen.*
Kosten für Aufbau, Erhebung und KontrolleVollzug & Verfahren · 17 % unseres GewichtsV 5P 6
Für Vignettenverkauf, Bescheide, Kontrollen und die Neufestsetzung der Kfz-Steuer setzt das Verkehrsministerium 211 Mio. € im Jahr an; dazu kommt der Aufbau des Systems, 2015 auf 379 Mio. € geschätzt. Zusammen sind das rund 320 Mio. € im Jahr in Preisen von 2025. Die Zollgewerkschaft hält die Ansätze für zu niedrig, der Bundesrat sieht ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Einnahmen.
Wert.Betroffen sind reale Ressourcen: Arbeitszeit in Behörden, Technik für Verkauf und Kontrolle und die Vergütung eines privaten Betreibers [3]. Anders als die Abgabe selbst wandert dieses Geld nicht nur von einer Kasse in die andere; es wird verbraucht, um die Abgabe zu erheben. Es fehlt der Allgemeinheit, gleich ob es aus den Einnahmen der Maut oder aus dem Haushalt bezahlt wird [3]. Solche Kosten zählen mit dem Gewicht, das ein Euro im Durchschnitt hat. *Der Wert ist mittel: verbrauchte Mittel, die außerhalb der Erhebung nichts hervorbringen.*
Größe.Ohne die Maut entstehen keine Kosten für Vignetten, Kontrollen und Bescheide. Mit ihr betreibt ein privater Betreiber Verkauf und Erhebung, das Bundesamt für Güterverkehr kontrolliert auf den Autobahnen, das Kraftfahrt-Bundesamt setzt die Abgabe fest [3]. Der Zoll verschickt nach Angaben seiner Gewerkschaft rund 43,5 Mio. geänderte Kfz-Steuerbescheide [7]. Der Entwurf von 2015 schätzt den laufenden Betrieb auf 202,5 Mio. € im Jahr: 164 Mio. € für den Betreiber, 32 Mio. € für Kontrollen mit 287 Stellen, 6,5 Mio. € beim Kraftfahrt-Bundesamt [3]. Für 2019 setzt das Ministerium 211 Mio. € an [5][6]. Dazu kommen beim Zoll einmalig 31,8 Mio. € für rund 16 Mio. neue Kfz-Steuerbescheide [2]. Den Aufbau schätzt der Entwurf von 2015 auf einmalig 379 Mio. €; die Prognose von 2017 nennt ihn nicht mehr und erklärt, er stecke in den laufenden Kosten [3][5]. Angesetzt ist er zusätzlich, auf zehn Jahre verteilt, weil die laufenden Kosten von 2017 denen von 2015 ohne Aufbau entsprechen; die Lesart des Ministeriums bildet das untere Ende der Spanne. Zusammen sind das in Preisen von 2025 rund 320 Mio. € im Jahr (Spanne 270 bis 373 Mio.). Die Zollgewerkschaft hält den Aufwand für den Zoll für zu niedrig angesetzt; schon vor der Maut fehlten dort fast 800 Stellen [20]. *Der Impact ist mittel: ein Kostenblock in der Größenordnung der Einnahmen, die er erheben soll.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass Erhebung und Kontrolle rund 320 Mio. € im Jahr kosten, solange die Maut erhoben wird. Dass sie etwas kosten, ist sicher; wie viel, beruht auf Schätzungen der Ministerien [2][3][5]. Der Normenkontrollrat hatte schon 2014 Zweifel, ob Aufwand und Einnahmen im Verhältnis stehen; der Bundesrat teilt sie mit Verweis auf den Bundesrechnungshof [1][4]. Die Zollgewerkschaft nennt die Kalkulation des Zolls realitätsfern [20]. Ob der Aufbau in den laufenden Kosten steckt, ist offen; beide Lesarten stehen in der Spanne. Laufende Kosten fallen nur an, wenn die Maut erhoben wird; scheitert sie vor Gericht, bleibt der Aufbau als eigener Verlust. Gemessen wird gegen einen Haushalt ohne Maut, das Design ist mechanistisch: Die Höhe hängt an Ausschreibung und Kontrolldichte. Die eine Störgröße ist die Kontrolldichte des Bundesamts, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Diese Kosten fallen in etwa sechs von zehn Fällen an — so oft wird die Maut nach damaligem Stand erhoben. *Die Plausibilität ist mittel: Die Kosten sind im Grundsatz sicher, ihr Eintritt hängt am Bestand der Maut.*
Steuerausfall durch die MehrentlastungStaatsfinanzen · 13 % unseres GewichtsV 5P 6
Was Halter von Euro-6-Autos mehr zurückbekommen, als sie zahlen, fehlt dem Bund bei der Kfz-Steuer: rund 252 Mio. € im Jahr in Preisen von 2025, mit der Euro-6-Flotte wachsend. Die Regierung nennt 100 Mio. €, weil sie nur die Änderung von 2017 rechnet; die Mehrentlastung aus dem Gesetz von 2015 kommt hinzu. Der Betrag mindert, was von den Einnahmen aus dem Ausland übrig bleibt.
Wert.Betroffen sind öffentliche Mittel: Kfz-Steuer, die allein dem Bund zusteht und hier ausbleibt [2]. Der Entwurf sieht vor, dass das Verkehrsministerium den Ausfall aus seinem Haushalt erstattet; er geht damit von dem ab, was die Maut der Straße bringt [2]. Öffentliches Geld hat keinen Wert an sich, sondern nur in seiner Verwendung; was hier fehlt, fehlt beim Straßenbau oder an anderer Stelle des Haushalts. Öffentliche Mittel zählen mit dem Gewicht, das ein Euro im Durchschnitt hat. *Der Wert ist mittel: öffentliches Geld zum Durchschnittsgewicht, der Maßstab der übrigen Geldbeträge.*
Größe.Ohne die Maut nimmt der Bund die Kfz-Steuer in voller Höhe ein. Mit ihr sinkt die Steuer aller inländischen Pkw um die Abgabe, die der Bund an anderer Stelle einnimmt — bei Euro-6-Pkw um mehr [2][3]. Bei Benzinern erhebt das Gesetz von 2015 eine Abgabe von 1,80 € je 100 Kubikzentimeter und entlastet um 2,00 €; 2017 kommen 32 Cent dazu, in den ersten zwei Jahren 45 Cent [2][3]. Der Entwurf beziffert nur die Änderung von 2017: 100 Mio. € im ersten Jahr, 125 Mio. € im Jahr 2023 [2]. Das Gutachten für den ADAC rechnet den Anteil von 2015 hinzu und kommt auf 137 Mio. € im Jahr 2019 und 230 Mio. € im Jahr 2023 [5]. Angesetzt sind im Mittel der zehn Jahre 200 Mio. € im Jahr (Spanne 137 bis 300 Mio.), weil der Bestand an Euro-6-Autos nach 2023 weiter wächst. In Preisen von 2025 sind das rund 252 Mio. €; der Euro des Bundes zählt mit 1. *Der Impact ist klein bis mittel: ein sicherer Ausfall, der Jahr für Jahr mit der Euro-6-Flotte wächst.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass der Bund durch die Mehrentlastung Kfz-Steuer verliert, die nicht durch die Abgabe gedeckt ist. Das folgt unmittelbar aus beiden Gesetzen; offen ist nur der Bestand an Euro-6-Autos [2][3][5]. Der Entwurf und das Gutachten kommen im ersten Jahr auf dieselbe Größenordnung, sobald der Anteil von 2015 eingerechnet ist [2][5]. Entlastung und Steuerausfall sind ein und derselbe Geldfluss und tragen deshalb dieselbe Plausibilität. Offen ist, ob die Maut erhoben wird; erst mit ihr beginnt die Entlastung [2]. Gemessen wird gegen die Kfz-Steuer ohne Maut, das Design ist mechanistisch: Der Betrag hängt am Bestand, der Eintritt am Gerichtshof. Die eine Störgröße ist der Anteil der Euro-6-Autos, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dieser Ausfall entsteht in etwa sechs von zehn Fällen. *Die Plausibilität ist mittel: einfache Rechnung, offener Eintritt.*
Aufbau umsonst, wenn der Gerichtshof die Maut kipptVollzug & Verfahren · 2 % unseres GewichtsV 5P 4
Erklärt der Europäische Gerichtshof die Verbindung von Abgabe und Steuerentlastung für unzulässig, steht ein Erhebungssystem, das niemand nutzen darf. Verloren wären die Aufbaukosten, 2015 auf 379 Mio. € geschätzt, in Preisen von 2025 rund 490 Mio. €, auf zehn Jahre verteilt knapp 50 Mio. € im Jahr. Nach dem Stand vom März 2017 lag die Wahrscheinlichkeit dafür bei etwa vier zu zehn.
Wert.Betroffen sind reale Ressourcen, die für den Aufbau verbraucht würden: Software, Kontrolltechnik, Einbuchungsstellen und Personal bei Betreiber und Behörden [3]. Scheitert die Maut, bringen sie nichts hervor. Entschädigungen an Betreiber für entgangenen Gewinn wären dagegen Geld, das vom Bund zu den Betreibern wandert; sie zählen nicht als zusätzlicher Verlust. Verloren ist, was tatsächlich verbraucht wurde, gezählt mit dem Gewicht, das ein Euro im Durchschnitt hat. *Der Wert ist mittel: verbrauchte öffentliche Mittel ohne Ergebnis.*
Größe.Ohne die Maut wird kein Erhebungssystem gebaut. Mit ihr vergibt der Bund Aufbau und Betrieb an einen privaten Betreiber; die Erhebung soll 2019 beginnen [2][3]. Eine Klage eines Mitgliedstaats setzt ein Vorverfahren voraus, das Verfahren vor dem Gerichtshof dauert dann im Mittel 15 bis 18 Monate [21]. Ein Urteil fiele damit voraussichtlich erst, wenn das System steht. Der Aufbau kostet nach dem Entwurf von 2015 einmalig 379 Mio. €: 335 Mio. € für den Betreiber, 34 Mio. € für Kontrolltechnik, 10 Mio. € beim Kraftfahrt-Bundesamt [3]. In Preisen von 2025 sind das rund 490 Mio. €, auf die zehn Jahre der Bewertung verteilt knapp 50 Mio. € im Jahr. Die Spanne reicht von der Hälfte, wenn früher entschieden wird, bis zu 30 Prozent mehr bei teurerem Aufbau (25 bis 64 Mio. € im Jahr). Laufende Kosten, Einnahmen und Entlastungen entfielen dann; sie stehen in den übrigen Argumenten mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Maut Bestand hat. Rückzahlungen an Zahler aus dem Ausland, die Mayer für möglich hält, gäben Geld zurück und zählen nicht als Verlust [21]. *Der Impact ist klein: ein einmaliger Betrag, auf zehn Jahre verteilt, und nur im Fall des Scheiterns.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass der Gerichtshof die Maut für unzulässig erklärt, nachdem das System gebaut ist. Für ein Scheitern spricht, dass der Fachbereich Europa des Bundestags auch in der geänderten Fassung eine mittelbare Diskriminierung sieht, die sich nicht rechtfertigen lässt [8]. Er stützt sich dabei auf ein Urteil des Gerichtshofs von 1992 gegen die deutsche Straßenbenutzungsgebühr für Lkw, die mit einer Steuersenkung für inländische Halter verbunden war [8]. Mayer hält die Maut ebenfalls für unionsrechtswidrig und erwartet, dass Klagen von Zahlern aus dem Ausland den Gerichtshof erreichen [21]. Österreich und die Niederlande prüften eine Klage [12]. Dagegen spricht, dass die EU-Kommission nach der Einigung vom 1. Dezember 2016 keine Diskriminierung mehr sah; Hillgruber und Kainer sehen keinen Verstoß [9][10][11][13]. Die Richtung ist damit gestützt, das tragende Glied — dass der Gerichtshof so entscheidet — hat die Einschätzung der Kommission gegen sich. Gemessen wird gegen den Haushalt ohne Maut, das Design ist mechanistisch: Klage, Urteil und verlorener Aufbau, ohne gemessenen Wert für den Ausgang. Die eine Störgröße ist der Zeitpunkt des Urteils, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dieses Scheitern tritt in etwa vier von zehn Fällen ein. *Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Die rechtlichen Gründe für ein Scheitern wiegen schwer, die Kommission sah es anders.*
Zeit für Vignetten und UmwegeLebenszeit · 2 % unseres GewichtsV 9P 6
Wer mit einem Auto aus dem Ausland auf die Autobahn will, muss vorher eine Vignette kaufen; angesetzt sind rund 20 Mio. Käufe im Jahr zu je fünf Minuten. Ein Teil der Tagesbesucher weicht auf Bundesstraßen aus und fährt Umwege. Kunden, die dem Handel in den Grenzregionen fernbleiben, kaufen jenseits der Grenze ein; gezählt wird deshalb die verlorene Zeit, nicht der verlagerte Umsatz.
Wert.Betroffen ist Lebenszeit: die Minuten, die der Kauf einer Vignette kostet, und die Umwege derer, die der Abgabe ausweichen. Zeit ist dasselbe Gut wie Leben und Gesundheit, einen Schritt darunter — teilbar und meist zurückzuholen. Der Kauf ist eine Pflicht ohne eigenen Nutzen und zählt mit dem vollen Wert einer wachen Stunde; ein Umweg ist Fahrzeit, die neben dem Fahren anderes zulässt, und zählt mit knapp einem Drittel davon. Die Last trifft Menschen aus den Nachbarstaaten und Durchreisende, die hier wie Inländer zählen. *Der Wert ist hoch: gelebte Zeit, auch wenn je Kopf nur Minuten anfallen.*
Größe.Ohne die Maut fahren Besucher aus dem Ausland ohne Vorbereitung auf die Autobahn. Mit ihr müssen sie vorher online oder an einer Einbuchungsstelle eine Vignette kaufen und dafür Kennzeichen und Fahrzeugdaten angeben [3]. Nach dem Mittelweg der Einnahmenrechnung sind das rund 20 Mio. Käufe im Jahr; angesetzt sind fünf Minuten je Kauf (Spanne drei bis zehn), zusammen rund 1,6 Mio. Stunden [5]. Ausländer zahlen nur auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen bleiben frei [3][4]. Angesetzt ist, dass 10 Prozent der 106 Mio. Tagesfahrten ausweichen (Spanne 3 bis 20) — dieselbe Annahme, die die Einnahmen mindert —, mit zehn Minuten Umweg und anderthalb Personen je Auto. Das sind rund 2,7 Mio. Stunden Fahrzeit; wer ganz wegbleibt, verliert höchstens so viel, wie ein Umweg gekostet hätte. Bundesrat und kommunale Spitzenverbände befürchten Einbußen für Handel und Gastgewerbe in den Grenzregionen [4][14]. Eine Umfrage der IHK Regensburg ergab 2014 für tschechische Kunden 38 Prozent weniger Einkäufe in Bayern — noch vor dem Gesetzentwurf, der die Abgabe für Ausländer auf Autobahnen beschränkt [3][15]. Umsatz, der über die Grenze wandert, ist dort ein Gewinn und zählt deshalb nicht. Die verlorene Zeit ergibt zusammen einen Normalised Impact von rund 0,17 (Spanne 0,08 bis 0,44), ein Zwanzigstel der Kosten für Erhebung und Kontrolle. *Der Impact ist klein: Je Fahrt sind es Minuten, und vielen bleibt der Umweg erspart, weil die Vignette billig ist.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass Kauf und Umwege Besucher aus dem Ausland Zeit kosten. Die Kaufpflicht folgt aus dem Gesetz, sobald die Maut erhoben wird; die Zahl der Käufe steigt und fällt mit der Einnahmenrechnung [3][5]. Wie viele Tagesbesucher ausweichen, hat niemand gemessen. Der Bundesrat erwartet, dass die Abgabe viele vom Besuch grenznaher Geschäfte abhält; die Regierung hält die Grenzregionen durch die Beschränkung auf Autobahnen für geschützt [4]. Die Umfrage der IHK Regensburg stammt aus der Zeit vor diesem Entwurf und taugt nur als Obergrenze [15]. Diese Unsicherheit steckt in der Spanne. Gemessen wird gegen Fahrten ohne Vignettenpflicht, das Design ist mechanistisch: Kaufpflicht und Ausweichen, ohne gemessenen Anteil der Ausweichenden. Die eine Störgröße ist dieser Anteil, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Diese Zeit geht in etwa sechs von zehn Fällen verloren — so oft wird die Maut erhoben. *Die Plausibilität ist mittel: Die Kaufpflicht ist sicher, wie viele ausweichen, ist geschätzt.*
Kennzeichenkontrolle auf der AutobahnGrundrechte & Freiheit · 1 % unseres GewichtsV 9P 4
Kontrolliert wird die Maut stichprobenartig mit Kameras, die Kennzeichen erfassen und mit dem Register abgleichen; Daten von Zahlern werden sofort gelöscht. Erfasst werden können rund 50 Mio. Halter und Fahrer, die Autobahnen nutzen. Der Eingriff ist je Kopf klein — so bewertet, als kostete er jeden Betroffenen rund sechs Minuten frei verfügbarer Zeit im Jahr.
Wert.Betroffen ist das Recht, selbst über die eigenen Daten zu bestimmen: Wann ein Auto an welcher Stelle der Autobahn fährt, wird bei Kontrollen erfasst und mit dem Register abgeglichen [3]. Das ist ein Freiheitsrecht und kein Komfort; ein Eingriff wiegt auch dann, wenn ihn niemand bemerkt. Der Bundesrat sah schon 2015 die Grundsätze des Datenschutzes nicht umfassend gewahrt und hielt Kontrollen inländischer Fahrzeuge auf der Straße für unnötig [3]. Das Gewicht hängt am Gut, nicht an der Größe des Eingriffs; die Größe steckt im Impact. *Der Wert ist hoch: ein Grundrecht, auch wenn der Eingriff je Person gering ist.*
Größe.Ohne die Maut werden Pkw-Kennzeichen auf Autobahnen nicht zur Gebührenkontrolle erfasst. Mit ihr kontrolliert das Bundesamt für Güterverkehr stichprobenartig mit Kontrollbrücken, tragbaren Geräten und Fahrzeugen [3]. Erfasst werden ein Bild des Fahrzeugs ohne Insassen, Kennzeichen, Ort und Zeit; Daten von Zahlern werden nach dem Abgleich unverzüglich gelöscht, Daten von Nichtzahlern gehen an das Kraftfahrt-Bundesamt [3]. Erfasst werden können die Halter der rund 43,5 Mio. inländischen Fahrzeuge, deren Kfz-Steuer neu festgesetzt wird, und die Fahrer aus dem Ausland, angesetzt rund 50 Mio. Menschen (Spanne 40 bis 60 Mio.) [7]. Menschen verlangen für die Herausgabe persönlicher Daten ein Vielfaches dessen, was sie für deren Schutz zu zahlen bereit sind [18]. Nach der festen Regel dieser Bewertung für Privatsphäre wiegt die volle Herausgabe von Standortdaten etwa zwei frei verfügbare Stunden je Person und Jahr. Stichprobe, Bild ohne Insassen und sofortige Löschung engen den Eingriff auf ein Zwanzigstel ein (Spanne ein Fünfzigstel bis ein Zehntel). Das ist so bewertet, als kostete die Erfassung jeden Betroffenen rund sechs Minuten frei verfügbarer Zeit im Jahr; ein Normalised Impact von rund 0,11 (Spanne 0,04 bis 0,26). *Der Impact ist klein: Die Einbuße je Kopf ist winzig, die Zahl der Köpfe ist groß.*
Plausibilität.Behauptet wird, dass die Kennzeichenkontrolle in die Privatsphäre der Erfassten eingreift. Dass erfasst wird, folgt aus dem Gesetz, sobald die Maut erhoben wird [3]. Wie schwer das wiegt, ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht sah 2008 in einer automatischen Kennzeichenerfassung keinen Eingriff, soweit die Daten nach einem negativen Abgleich sofort und spurenlos gelöscht werden [17]; genau das sieht das Gesetz für Zahler vor [3]. Der Bundesrat hielt den Datenschutz dennoch für nicht umfassend gewahrt [3]. Die Richtung ist damit gestützt, das tragende Glied — dass die Erfassung bei sofortiger Löschung eine Einbuße ist — hat einen Befund gegen sich. Gemessen wird gegen Autobahnfahrten ohne Gebührenkontrolle, das Design ist mechanistisch: Die Zahl der Erfassten hängt an der Kontrolldichte, die das Bundesamt festlegt. Die eine Störgröße ist diese Kontrolldichte, gebucht in der Spanne; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Diese Einbuße trifft in etwa vier von zehn Fällen in der angesetzten Größe zu. *Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Erfasst wird sicher, ob das bei sofortiger Löschung eine Einbuße ist, verneinte das Verfassungsgericht.*
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Erstes Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, Drucksache 18/11237 (mit Stellungnahme des Normenkontrollrats) (2017-02-20)
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes, Drucksache 18/11235 (Steuerentlastung Euro 6, Erfüllungsaufwand Zoll) (2017-02-20)
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen, Drucksache 18/3990 (Tarife, Kosten, Kontrolle und Datenlöschung, Stellungnahme des Bundesrates 2015) (2015-02-11)
- Deutscher Bundestag: Unterrichtung: Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2017 und Gegenäußerung der Bundesregierung, Drucksache 18/11536 (2017-03-15)
- Ralf Ratzenberger: Stellungnahme zur Prognose der Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe für Pkw, für die Anhörungen des Verkehrs- und des Finanzausschusses am 20. März 2017 (mit den Zahlen der Prognose des Verkehrsministeriums vom 16.01.2017) (2017-03)
- Deutscher Bundestag, heute im bundestag: Experten zweifeln an Maut-Prognose (Anhörung im Haushaltsausschuss: Ratzenberger, Beckers, Schulz, Knobloch) (2017-03-20)
- Deutscher Bundestag, Finanzausschuss: Wortprotokoll der 104. Sitzung, öffentliche Anhörung zum Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetz, mit schriftlichen Stellungnahmen (u. a. FÖS-Kurzanalyse 12/2016) (2017-03-20)
- Deutscher Bundestag, Fachbereich Europa: Vereinbarkeit des Infrastrukturabgabengesetzes und des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes in der Fassung der Änderungsgesetze mit dem Unionsrecht, PE 6 - 3000 - 5/17 (2017-02-06)
- Christian Hillgruber (Universität Bonn): Schriftliche Stellungnahme für den Verkehrsausschuss zu Drucksache 18/11237 und 18/11012 (2017-03-14)
- Deutscher Bundestag, heute im bundestag: Keine europarechtlichen Bedenken (Anhörung im Finanzausschuss: Hillgruber, Kainer, Hechtner, Ratzenberger, Dewes) (2017-03-20)
- Europäische Kommission: Pressemitteilung IP/16/4221: Einigung mit Deutschland über die Pkw-Maut (2016-12-01)
- Salzburg24 / APA: Pkw-Maut: Deutscher Minister Dobrindt mahnt Österreich zu Gelassenheit (Österreich und die Niederlande prüfen eine Klage) (2016-12-29)
- Salzburg24 / APA: Brüssel sieht in Pkw-Maut keine Ausländer-Diskriminierung (2017-01-04)
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses, Drucksache 18/11646 (Anhörung vom 20.03.2017, Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände) (2017-03-22)
- VerkehrsRundschau: Studie: Pkw-Maut ist Gift für grenznahen Einzelhandel (Umfrage der IHK Regensburg unter 500 tschechischen Haushalten) (2014-08-21)
- ICCT (Franco, Posada Sánchez, German, Mock): Real-world exhaust emissions from modern diesel cars (Euro-6-Diesel im realen Verkehr) (2014-10)
- Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 11. März 2008, 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07 (automatisierte Kennzeichenerfassung) (2008-03-11)
- Acquisti, John, Loewenstein, Journal of Legal Studies 42(2): What Is Privacy Worth? (Feldexperiment zur Zahlungs- und Verkaufsbereitschaft für Privatsphäre) (2013-06)
- autohaus.de: Gegensätzliche Studien: Neue Zweifel an Maut-Einnahmen (ADAC-Studie und Gutachten Schulz für das Verkehrsministerium) (2017-02-10)
- BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am 20. März 2017 (Erfüllungsaufwand und Personal des Zolls) (2017-03-17)
- Franz C. Mayer (Universität Bielefeld): Zur Europarechtswidrigkeit der Pkw-Maut in der Änderungsfassung 2017, Stellungnahme für die Anhörung des Verkehrsausschusses (2017-03-20)
Bisherige Auswertung: Risiko, Befunde und AbwägungStand 1. Oktober +
Risiko einer Fehlentscheidung
Hohes Risiko
Qualitativ, keine Wahrscheinlichkeit · Rückblick
Rechtssicherheit wurde überzeichnet; vor Vertragsabschluss waren mögliche Abbruchkosten laut Ausschussmehrheit unzureichend geprüft.
- Tragendes betroffen?Ja, eine notwendige Erfolgsbedingung
- Konkreter Warnhinweis?Ja, ein dokumentierter Fehler
- Ausreichend abgesichert?Nicht ausreichend
Aussage, Urteil und Ausschussbewertung liegen im Original vor; die Ausschussbewertung ist eine Mehrheitsposition, kein Gerichtsurteil.
Tragende Abwägung betroffen · Vergleich ↓
Start vor dem EuGH-Urteil
Verträge Ende 2018: Ein früher Start sollte Verzögerungen der Mauteinnahmen vermeiden.
Rechtssicherheit zu stark behauptet
Murmann nennt die EU-Frage 2017 geklärt; der Gerichtshof verwirft die Kombination 2019.
↑Debatte: Vermutlich überbewertetAbbruchkosten zu wenig geprüft
Laut Ausschussmehrheit 2021 zu wenig gewichtet und geprüft; Entschädigung 2023: 243 Mio. €.
↓Debatte: Vermutlich unterbewertetzusätzliche Infrastrukturmittel
Nicht erreicht: Die Maut wurde nicht erhoben. Ihre hypothetische jährliche Nettohöhe bleibt offen.
Gewissheitsbehauptung 2017 und Folgenprüfung 2018 betreffen verschiedene Entscheidungen. Eine günstige Rechtsprognose war vertretbar. Kreis rechts: Sachstand nach unserer Gegenprüfung. „Debatte“: wie die öffentliche Begründung den Baustein behandelt.
Warum diese Einstufung? Die drei Prüffragen mit Belegen +
- 1Trifft es das tragende Argument oder eine notwendige Erfolgsbedingung?
- Ja, eine notwendige Erfolgsbedingung. Rechtlich zulässige Erhebung ist Voraussetzung jeder Mauteinnahme (M1 S. 22702; M2 Tenor).
- 2Gibt es einen konkreten, belegten Warnhinweis?
- Ja, ein dokumentierter Fehler. Murmann nennt die EU-Konformität 2017 geklärt; der EuGH verwirft 2019 die Kombination mit der Steuerentlastung (M1 S. 22702 C; M2; M8).
- 3Ist die Gefahr ausreichend abgesichert?
- Nicht ausreichend. Rechtsrisiken waren in Clustern erfasst, Abbruchfolgen laut Mehrheitsbericht nicht näher untersucht; Verträge vor dem Urteil (M7 S. 469–470).
Belegsicherheit hoch: Aussage, Urteil und Ausschussbewertung liegen im Original vor; die Ausschussbewertung ist eine Mehrheitsposition, kein Gerichtsurteil.
Prüfung der tragenden Begründung, im Rückblick
- Tragender Nutzen / notwendiges Ziel
- Rechtlich zulässige Erhebung soll zusätzliche Infrastrukturmittel schaffen; ein früher Vertragsstart soll Einnahmeverzögerungen vermeiden.
- Konkreter Gefährdungspfad
- Scheitert die Rechtsgrundlage nach Vertragsabschluss, können die Erhebung ausfallen und zugleich Entschädigungen entstehen.
- Was beim Ausfall passiert
- Die zentrale Finanzierungswirkung entfällt, während erhebliche Abbruchkosten bleiben.
- Ist die Entscheidung abgesichert?
- Eine günstige Rechtsprognose war vertretbar. Sie sicherte den Erfolg jedoch nicht; der Mehrheitsbericht bemängelt die nähere Untersuchung finanzieller Abbruchfolgen.
Art des Belegs: Entscheidende Prüflücke dokumentiert. Das begrenzt den Fehlernachweis, erzwingt aber keine niedrigere Risikostufe.
M1 S. 22702; M2 Tenor; M5 S. 1–2; M7 Mehrheitsbewertung S. 469–470. Gewissheitsbehauptung 2017 und Vertragsprüfung 2018 sind verschiedene Vorgänge. M1M2M5M7
Problem belegt: Rechtssicherheit überzeichnet, Abbruchkosten unzureichend geprüft. Zwei belegte Probleme: EU-Konformität wurde als geklärt dargestellt; der Ausschuss bemängelte die Prüfung möglicher Entschädigungen. Das Rechtsrisiko selbst war bekannt.
Geltungsbereich: Historische Probe: Bundestagsdebatte am 24.03.2017, ZP 6/7; Vertragsabschluss Ende 2018 und nachträgliche Aufarbeitung 2019–2025. Die Gewissheitsbehauptung 2017 und die Folgenprüfung vor Vertragsabschluss 2018 sind zwei verschiedene Vorgänge. M7 S. 469–470 ist die Mehrheitsbewertung des Untersuchungsausschusses, keine gerichtliche Schuldfeststellung. Ohne Erhebungsbetrieb ist die hypothetische jährliche Nettohöhe der Maut nicht beobachtet.
Qualitatives Risiko aus der öffentlichen Begründung, keine gemessene Wahrscheinlichkeit einer Fehlentscheidung. Die Grafik skizziert den Wirkungspfad, keine Messung privater mentaler Modelle.
Die zwei zentralen Befunde
Begründung, Zitate & Belege aufklappenKommissionskompromiss als endgültige Rechtssicherheit behandelt
Begründung ansehen +
Murmann stellt die EU-Konformität 2017 als geklärt dar; Hofreiter verweist unmittelbar auf den EuGH. 2019 verwarf der Gerichtshof die Kombination aus Maut und Steuerentlastung. Die vorherige Gewissheit ging über die Klärung hinaus.
Wird eine offene gerichtliche Frage als erledigt behandelt, verliert das Ausfallszenario in der Begründung Gewicht. Eine günstige Prognose benötigt weiterhin eine Prüfung der Folgen eines gegenteiligen Urteils.
Was den Befund begrenzt: Die Kommission trug den Kompromiss mit; Generalanwalt Wahl unterstützte später die deutsche Position. Eine positive Prognose war vertretbar. Belegt ist die überstarke Darstellung als geklärt, keine damalige private Unkenntnis.
M1 S. 22702 C (Murmann mit unmittelbarer Zwischenrede Hofreiters), ergänzend S. 22692; M2 Rn. 43–59 und Tenor; M8 S. 1–2. M3 S. 1–3: günstige, ausdrücklich nicht bindende Empfehlung des Generalanwalts vom 06.02.2019, nach Vertragsabschluss. M1M2M3M8
Mögliche Entschädigungen vor Vertragsabschluss nicht näher untersucht
Begründung ansehen +
Der Mehrheitsbericht bemängelt, dass finanzielle Kündigungsfolgen vor Unterzeichnung nicht näher untersucht wurden. 2023 wurden 243 Mio. Euro Entschädigung vereinbart. Eine dokumentierte Prüflücke; keine bewiesene Nichtwahrnehmung.
Die Abwägung 'frühere Einnahmen gegen Rechtsrisiko' braucht eine belastbare Abschätzung des vollständigen Abbruchs. Der spätere Schaden zeigt dessen Tragweite, misst aber keine damalige Eintrittswahrscheinlichkeit.
Was den Befund begrenzt: Rechts- und Schadensrisiken waren in Clustern erfasst; Ministerium und Berater erklärten, auch Abbruchfolgen betrachtet zu haben. Der Ausschuss nennt ein uneinheitliches Bild. Bloßes Abwarten wäre nicht nachweislich kostenfrei gewesen.
M7 Mehrheitsbewertung S. 469–470, besonders Schlussabsatz vor V. Erteilung des Zuschlags; Originalseite 470 gegengeprüft. M4 Antwort 19, S. 10–11, nachträgliche Begründung; M5 S. 1–2, Mitteilung vom 05.07.2023. M4M5M7
Bereits erkannt: EU-Rechtsrisiko, Einnahmen und Betriebskosten waren in der Debatte sichtbar. Opposition und SPD-Koalitionsredner äußerten Zweifel. Der Ausschuss hielt eine positive Rechtsprognose ausdrücklich für vertretbar.
Was ändert das an unserer Abwägung?
Tragende Abwägung betroffenGeplanter Finanzierungsnutzen entfällt im tatsächlichen Verlauf
- 1 · Unsere Auswertung bisher
Historische Rekonstruktion · ohne Punktebewertung
Zusätzliche Infrastrukturmittel sollten die Einführung und einen frühen Start rechtfertigen.
- 2 · Geprüfte Quellenbefunde
Noch nicht berücksichtigt
Keine Website-Bewertung; die Maut ist ein historischer Methodenfall.
- 3 · Mögliche Änderung
Ohne Erhebung entfällt dieser realisierte Nutzen; Abbruchkosten gewinnen Gewicht.
Was unsere Kritik abschwächt (1) +
Argumente und Belege vergleichen+
Bisher: Zusätzliche Infrastrukturmittel sollten die Einführung und einen frühen Start rechtfertigen.
Noch nicht berücksichtigt: Keine Website-Bewertung; die Maut ist ein historischer Methodenfall.
Die tatsächliche Nicht-Erhebung und Entschädigung sind beobachtet. Eine Prozent- oder Punktverschiebung und hypothetische jährliche Nettohöhe sind nicht berechnet.
Keine gleichartige bepunktete Website-Ausgangsbewertung. Damalige Begründungen 2017/2018 und späterer Nichtvollzug werden getrennt verglichen.
Erhebungserfolg und Abbruchfolgen
Rechtssicherheit und früher Start stützen die erwarteten Einnahmen.
Die Rechtsgrundlage scheitert; ohne Betrieb werden keine Mauteinnahmen erzielt.
Folge für die Abwägung: Ein tragender geplanter Nutzen entfällt, während Entschädigung anfällt. Das ist keine vollständige alternative Projektbilanz.
M1 S. 22702; M2 Tenor; M5 S. 1–2; M7 Mehrheitsbewertung S. 469–470. M1M2M5M7
Damals gesagt & später geprüft3 Aussagen +
Einordnung pro Aussage und Akteur. Der benannte Prüfaspekt begrenzt den Befund.
Bekanntes Rechtsrisiko als abschließend geklärt dargestelltAlexander Dobrindt, Bundesverkehrsminister (CSU), und Philipp Murmann, CDU/CSU-Abgeordneter; Gegenrede: Anton Hofreiter und Oliver Krischer (Grüne)↑Vermutlich überschätzt
Alexander Dobrindt, Bundesverkehrsminister (CSU), und Philipp Murmann, CDU/CSU-Abgeordneter; Gegenrede: Anton Hofreiter und Oliver Krischer (Grüne) · 24.03.2017; Gegenprüfung durch EuGH-Urteil vom 18.06.2019
Geprüft: Die Kombination aus Infrastrukturabgabe und Kfz-Steuerentlastung ist europarechtskonform.
Die starke Sicherheitssprache steht im damaligen Protokoll; Hofreiter verweist unmittelbar auf die Zuständigkeit des EuGH. Damit ist die Gewissheit überzeichnet, ohne das Rechtsrisiko als unbekannt zu bezeichnen.
„Viertens. EU-Konformität. Ich denke, das ist jetzt eindeutig geklärt.“
BT-Plenarprotokoll 18/226, Druck-S. 22702 C; PDF-S. 18. M1
Murmann begründet die EU-Konformität mit allgemeiner Nutzerabgabe und nationaler Steuerhoheit. Unmittelbar darauf verweist Hofreiter auf die Zuständigkeit des EuGH. Wortlaut und Kontext am vollständigen Seitenbild geprüft; druckbedingte Worttrennung zusammengezogen.
Damals öffentlich begründet
Dobrindt verwirft die Einwände fehlender EU-Konformität und Diskriminierung pauschal. Murmann stellt die Rechtsfrage als bereits abschließend geklärt dar und verweist auf die nationale Hoheit über die Kfz-Steuer. M1M2M3M8
Modellhypothese aus der Aussage
Kommissionskompromiss, formal allgemeine Mautpflicht und nationale Steuerhoheit reichen aus, um die Kombination rechtlich abzusichern.
Späterer Befund
Der EuGH beurteilt Maut und Steuerentlastung gemeinsam: Ihre wirtschaftliche Wirkung benachteiligt Halter und Fahrer ausländisch zugelassener Fahrzeuge mittelbar nach Staatsangehörigkeit. Nationale Steuerhoheit beseitigt diese Prüfung nicht.
Gegenbefund / Grenze: Die Kommission trug den Kompromiss mit. Generalanwalt Wahl unterstützte am 06.02.2019 die deutsche Position, aber erst nach dem Vertragsabschluss. Eine positive Prognose war also fachlich vertretbar; ihre Darstellung als endgültige Klärung ist der engere Kritikpunkt.
Sinngemäße Zusammenfassungen. M1: S. 22690, 22692, 22697, 22700–22702, besonders Murmann/Hofreiter S. 22702. M2: Rn. 43–59, 60–69 und Tenor Nr. 1. M3: S. 1–3, insbesondere Hinweis auf Nichtbindung. M8: S. 1–2. M1M2M3M8
Vertragsfolgen eines vollständigen Abbruchs unzureichend geprüftBMVI unter Andreas Scheuer; Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19.07.2019; spätere Prüfung durch den 2. Untersuchungsausschuss↓Vermutlich unterschätzt
BMVI unter Andreas Scheuer; Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19.07.2019; spätere Prüfung durch den 2. Untersuchungsausschuss · Vertragsabschluss 30.12.2018; nachträgliche Begründung 19.07.2019; Bericht 10.06.2021; Entschädigung 05.07.2023
Geprüft: Ein früher Vertragsabschluss sichert Einnahmen; die finanziellen Folgen eines negativen EuGH-Urteils sind ausreichend berücksichtigt.
Unsere Prüfregel verlangt, auch den vollständigen Abbruch samt Kündigungsfolgen ausdrücklich als Szenario durchzurechnen. Der Befund einer unzureichenden Untersuchung der finanziellen Folgen steht in der Mehrheitsbewertung. Hoch ist die Sicherheit dieser dokumentierten Prüflücke, nicht die einer bestimmten Unterschätzung der Urteilswahrscheinlichkeit.
Damals öffentlich begründet
Die Bundesregierung begründet den frühen Zuschlag nachträglich mit vermiedenen Einnahmeverzögerungen. Sie erklärt, relevante Risiken seien in Workshops bewertet und das Rechtsrisiko als niedrig eingeschätzt worden. M4M5M7
Modellhypothese aus der Aussage
Der Nutzen eines früheren Starts überwiegt das gewichtete Rechts- und Vertragsrisiko.
Späterer Befund
Der Mehrheitsbericht vermisst eine ausdrückliche Dokumentation des vollständigen Abbruchs und nähere Untersuchungen der Entschädigung vor Vertragsschluss. 2023 vereinbart der Bund 243 Millionen Euro Schadensersatz; das zeigt die finanzielle Tragweite, nicht die damalige Eintrittswahrscheinlichkeit.
Gegenbefund / Grenze: Rechtsrisiken standen in Statusberichten und Risikogruppen; das BMVI und einzelne Berater erklärten, auch Abbruchrisiken seien erfasst gewesen. Der Mehrheitsbericht nennt ein uneinheitliches Bild und hält die positive Rechtsprognose für vertretbar. Die Regierung verweist zudem auf mögliche Schäden auch beim Abbruch eines noch unvollendeten Vergabeverfahrens.
Sinngemäße Zusammenfassungen. M4: Antwort zu Frage 19, S. 10–11 (nachträgliche Begründung). M7: Sachverhalt S. 254–255 und 328–329; Mehrheitsbewertung, Dritter Teil, S. 469–470, einschließlich Gegenpositionen. M5: S. 1–2 bzw. BMDV-Mitteilung vom 05.07.2023. M4M5M7
Finanzierungsziel verfehlt; jährliche Nettohöhe bleibt ungetestetPhilipp Murmann (CDU/CSU); Gegenrede: Bettina Hagedorn (SPD, Koalition), Herbert Behrens (Linke) und Oliver Krischer (Grüne)≈Erwähnt · Größe oder Mechanismus unklar
Philipp Murmann (CDU/CSU); Gegenrede: Bettina Hagedorn (SPD, Koalition), Herbert Behrens (Linke) und Oliver Krischer (Grüne) · Prognosedebatte 24.03.2017; Nichtvollzug 2019; spätere Entschädigungsfolgen 2023/2025
Geprüft: Die Pkw-Maut erbringt nach Entlastungen und Systemkosten einen positiven zusätzlichen Finanzierungsbeitrag.
Hoch ist die Sicherheit dieser Prüfgrenze: Ohne Erhebungsbetrieb lässt sich weder die 500-Millionen-Prognose noch jede gegnerische Verlustprognose anhand realisierter Jahresergebnisse bestätigen.
Damals öffentlich begründet
Murmann übernimmt die Rechnung mit ungefähr 500 Millionen Euro zusätzlichem jährlichem Aufkommen und erwartet jedenfalls einen positiven Saldo. Hagedorn bestreitet die Prognosesicherheit trotz ihrer Zustimmung zum Gesetz. M1M4M5M6
Modellhypothese aus der Aussage
Ein rechtlich tragfähiger Start sowie hinreichend hohe Einnahmen gegenüber Steuerentlastungen und Erhebungs-/Betriebskosten ermöglichen zusätzliche Infrastrukturmittel.
Späterer Befund
Die beschlossene Pkw-Maut wird nicht erhoben. Damit scheitert ihr Finanzierungsziel; der genaue jährliche Nettosaldo bei erfolgreicher Einführung wird aber nicht beobachtet. Entschädigungen sind tatsächliche Verpflichtungen, kein Beweis für eine bestimmte alternative Betriebsprognose.
Gegenbefund / Grenze: Die Einnahmen- und Kostenzweifel waren schon in der Debatte benannt. Hagedorn und Bartol begründeten ihre Zustimmung auch politisch. Die Bundesregierung erklärte 2019, die ausgefallenen Einnahmen im Haushaltsentwurf 2020 berücksichtigt zu haben; daraus folgt kein automatischer gleich hoher Ausfall der Infrastrukturinvestitionen.
Sinngemäße Zusammenfassungen. M1: S. 22693, 22695–22696, 22700–22702. M4: S. 2–3 (Nichtvollzug), S. 9–10 (gemeinsame Antwort zu Fragen 15/16/24/25), S. 13 (Frage 26: Einführungsstopp). M5: Entschädigung 243 Mio. Euro. M6: S. 2, Kapitel 1211/Titel 697 01 apl, 27.045 T€ für den separaten Kontrollvertrag. M1M4M5M6
Vergleichsgrundlage & Grenzen
Geprüfter Ausschnitt: Historische Probe: Bundestagsdebatte am 24.03.2017, ZP 6/7; Vertragsabschluss Ende 2018 und nachträgliche Aufarbeitung 2019–2025. Die Gewissheitsbehauptung 2017 und die Folgenprüfung vor Vertragsabschluss 2018 sind zwei verschiedene Vorgänge. M7 S. 469–470 ist die Mehrheitsbewertung des Untersuchungsausschusses, keine gerichtliche Schuldfeststellung. Ohne Erhebungsbetrieb ist die hypothetische jährliche Nettohöhe der Maut nicht beobachtet.
Was wir an der Grundlage nachgeprüft haben
Korrekturen unserer Referenz sind keine Fehler des Bundestags. Spätere Befunde prüfen wir getrennt von damaligen Aussagen.
Die Abbruchprüfung als unzureichend geprüfte und gewichtete Folgenabschätzung anzeigen. Das allgemeine Rechtsrisiko war bekannt; es gibt hier keinen Befund, Abbruch oder Rechtsrisiko seien in der gesamten Bundestagsdebatte nie angesprochen worden.
M7 Mehrheitsbewertung S. 469–470; fehlende ausdrückliche Dokumentation und fehlende nähere Untersuchung der Entschädigung, zugleich Gegenpositionen und vertretbare positive Rechtsprognose. M7M5 ist lokal lesbar, die Ministeriums-URL liefert bei der erneuten Prüfung 404. Den Archivlink als Zugang anbieten und die amtliche Druckfassung auf externem Archivhost weiterhin als solche kennzeichnen; keine neue Primärdatei behaupten.
URL-Prüfung am 30.09.2026; archivierte dreiseitige BMDV-Druckfassung vom 14.07.2023, Originalmitteilung 05.07.2023. M5
Was der historische Fall belegt+
- Die drei Kategorien betreffen öffentliche Argumente und dokumentierte Verfahren. Sie messen keine privaten mentalen Zustände und keine objektive Wahrscheinlichkeit eines negativen EuGH-Urteils im Dezember 2018.
- Kein Off-Radar-Befund für das allgemeine EU-Rechtsrisiko: Gegenreden, Klage und Projektberichte belegen seine Wahrnehmung. Strittig ist die Tiefe der Prüfung eines vollständigen Abbruchs.
- Der Kommissionskompromiss 2016/2017 und die Schlussanträge des Generalanwalts vom Februar 2019 sind zeitlich getrennte Gegenbelege. Die Schlussanträge lagen bei der Vertragsunterzeichnung 2018 noch nicht vor.
- Der Untersuchungsausschussbericht enthält Mehrheitsbewertung und Sondervoten. Hier trägt insbesondere die ausdrücklich begrenzte Mehrheitskritik auf S. 469–470 den Vertragsbefund; weitergehende Vorwürfe aus Sondervoten werden nicht als gesicherte Tatsachen übernommen.
- 243 Mio. Euro (Erhebung, 2023) und 27,045 Mio. Euro (separater Kontrollvertrag, bewilligte Ausgabe 2025) sind getrennte Posten. Ihre Summe von 270,045 Mio. Euro bezeichnet nur diese zwei Entschädigungsposten, keine vollständigen Projektkosten und keinen belegten gemeinsamen Auszahlungstag.
- Ursprüngliche Forderungen, der spätere Vergleichsbetrag, Vorbereitungs-/Beratungskosten und hypothetisch entgangene Jahreseinnahmen werden nicht mehrfach oder ungeprüft zu einem Gesamtschaden addiert.
- Der EuGH entschied über die konkrete Kombination von Maut und inländischer Steuerentlastung, nicht gegen jede Form einer Pkw-Maut. Die Entschädigungen folgen gesonderten Vertrags-/Schiedsverfahren, nicht unmittelbar dem EuGH-Tenor.
- Keine Feststellung persönlicher Haftung, Täuschung oder strafrechtlicher Schuld; der umstrittene Gesprächsinhalt eines angeblichen Verschiebungsangebots wird für die Diagnose nicht benötigt.
- EuGH-Volltext online an den angegebenen Randnummern geprüft, aber Download nicht gelungen. Zwei amtliche Gerichtsmitteilungen sind lokal archiviert; sie ersetzen nicht den rechtlich maßgeblichen Volltext.
Originalquellen13 Quellen +
Links zu den Originalen beim Herausgeber. Unveränderte Kopien mit Prüfsumme liegen in unserem Projektarchiv.
Bundestag: Plenarprotokoll 18/226, 24. März 2017, ZP 6 und 7
Gelesen: Inhaltsverzeichnis; ZP 6/7 vollständig, Druck-S. 22689 A–22706 B (PDF-S. 5–22); Ergebnisse und Namenslisten der namentlichen Abstimmungen S. 22708 D–22711 (PDF-S. 24–27); Anlagen 2–8 mit den Erklärungen nach § 31 GO vollständig, S. 22776 B–22794 A (PDF-S. 92–110). Druckseite = PDF-Seite + 22684; übrige TOPs nicht gelesen.
Archivnachweis & Hinweise
112 PDF-Seiten vollständig archiviert. Ein kurzer Auszug in fall.json ist gegen Text und vollständiges Seitenbild geprüft; reine Zeilenumbrüche und druckbedingte Worttrennung normalisiert.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M1-plenarprotokoll-18-226.pdfSHA-256: 8e8e8cef216d1bcb5855842c9f9ebf623ceb112393a637b0427407f59f6a0048Abruf: 2026-09-25T11:01:42ZEuGH, Urteil vom 18. Juni 2019, C-591/17, Österreich/Deutschland, ECLI:EU:C:2019:504
Gelesen: Online gezielt geprüft: Rubrum/Verfahrensdaten, Rn. 14–23, Rn. 28–36 (Parteivorbringen), Rn. 37–69 (Diskriminierung und kombinierte Wirkung), Tenor Nr. 1–5. Keine vollständige Durcharbeitung der weiteren Rügen.
Archivnachweis & Hinweise
EUR-Lex-Volltext im Recherchewerkzeug lesbar. Mehrere direkte Downloadvarianten lieferten leere Antworten, Curia-HTML nur eine Anwendungshülle; diese wurden verworfen. filename, bytes und sha256 sind deshalb null. Amtliche Gerichtszusammenfassung separat unter M8 archiviert.
Abruf: 2026-09-25T11:01:42ZEuGH: Pressemitteilung 9/19 zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Nils Wahl
Gelesen: Vier Seiten vollständig gelesen; Empfehlung zur Klageabweisung, Vergleichsgruppenargument und ausdrücklicher Hinweis auf Nichtbindung des Gerichtshofs.
Archivnachweis & Hinweise
Offizielle Veröffentlichung des EuGH-Pressebereichs, kein Volltext der Schlussanträge. Zeitlich erst nach Vertragsabschluss 30.12.2018 verfügbar.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M3-generalanwalt-pressemitteilung-9-19.pdfSHA-256: f0d466698826dab8d3c9ab247f92fb2f705ed4edadd4503cace0d08e27d6c853Abruf: 2026-09-25T11:01:42ZBundesregierung: Antwort auf die Kleine Anfrage Kosten der Pkw-Maut, Drucksache 19/11867
Gelesen: Antworten zu Fragen 1/2 auf S. 2–3, Ausgaben und Folgeplanung S. 8–10, Antwort zu Frage 19 S. 10–11, Fragen 20–23/26 auf S. 12–13 gezielt gelesen.
Archivnachweis & Hinweise
16 Seiten archiviert. Regierungsschreiben vom 19.07.2019, veröffentlicht 23.07.2019. Nachträgliche Begründung, keine vor Vertragsschluss veröffentlichte Risikobewertung. Drucksache 19/11413 ist die Anfrage, nicht diese Antwort. Fragesteller-Vorbemerkungen werden nicht als Regierungsbefund behandelt.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M4-antwort-pkw-maut-19-11867.pdfSHA-256: 5d372a9e92246823e9c637f730229b2a77bfa23dc4ed8ffc1da938369de3671eAbruf: 2026-09-25T11:01:42ZBMDV: Schadensersatz – Pkw-Maut, 5. Juli 2023
Gelesen: Dreisseitige PDF-Druckfassung vollständig gelesen; mit der offiziellen BMDV/BMV-Webfassung im Recherchewerkzeug abgeglichen.
Archivnachweis & Hinweise
Amtliche Webfassung über Recherchewerkzeug lesbar, direkter HTML-Download lieferte 404. Die lokal gespeicherte Druckfassung wurde am 14.07.2023 erzeugt und von https://www.heuking.de/fileadmin/Aktuelles/BMDV_PM_Schadensersatz_PKW-Maut_1398.pdf heruntergeladen. Originalherausgeber BMDV, Archivhost Heuking. Der Betrag bezeichnet den vereinbarten Schiedsspruch, keine Gesamtbilanz. Erneute URL-Prüfung 30.09.2026: offizieller Link aktuell 404; die unveränderte lokale amtliche Druckfassung bleibt der lesbare Zugang.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M5-schadensersatz-2023.pdfSHA-256: 3da5213fef73fa755a1cd158c4e0d915d3920abb6c733d4fa2732bba3152fd1dAbruf: 2026-09-25T11:01:42ZBundesregierung: Haushaltsführung 2025, Drucksache 21/3299
Gelesen: Titelblatt und S. 2 gelesen: Kapitel 1211, Titel 697 01 apl, bewilligte Ausgabe 27.045 T€ für den Vertrag Automatische Kontrolle der Infrastrukturabgabe.
Archivnachweis & Hinweise
20 Seiten archiviert; keine vollständige Auswertung anderer Ressorts. Mitteilung an Bundestag/Bundesrat vom 19.06.2025, Veröffentlichung am 16.12.2025. Bewilligte Ausgabe, kein Nachweis des Auszahlungstags. Laut Vorbemerkung später im endgültigen Haushalt 2025 etatisiert.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M6-haushaltsfuehrung-2025-21-3299.pdfSHA-256: bc927f55ba744e65da2fbe42fa262f5cc4134bf1ff03a3cab5355b422413781bAbruf: 2026-09-25T11:01:42ZBundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses, Drucksache 19/30500
Gelesen: Gezielt: Sachverhalt S. 199–203, 208–209, 254–255, 328–329; Mehrheitsbewertung insbesondere S. 449–450 und 469–470. Sondervotum S. 515 und 521 als abweichende Deutung gegengelesen, nicht als alleinige Tatsachengrundlage verwendet.
Archivnachweis & Hinweise
725 Seiten vollständig archiviert, ausdrücklich nicht vollständig gelesen. S. 469–470 gehören zum Dritten Teil (Mehrheitsbewertung); Sondervoten beginnen im Vierten Teil ab S. 498. Zeugenaussagen und Ausschussfeststellungen werden auseinandergehalten. Keine Feststellung persönlicher Schuld aus dem Bericht übernommen.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M7-untersuchungsausschuss-19-30500.pdfSHA-256: c7544970e5bdfc29b3e93a4e7313a347e332b1baa674b04a2852a4ad12baf888Abruf: 2026-09-25T11:01:42ZEuGH: Pressemitteilung 75/19 zum Urteil C-591/17
Gelesen: Drei Seiten vollständig gelesen; kombinierte wirtschaftliche Wirkung, mittelbare Diskriminierung, Waren-/Dienstleistungsverkehr und nicht erfolgreiche Vollzugsrüge.
Archivnachweis & Hinweise
Offizielle Veröffentlichung des EuGH-Pressebereichs, laut Dokument nicht bindende Zusammenfassung. Der rechtlich maßgebliche Volltext ist M2; die Zusammenfassung wird nicht als vollständiges Urteil ausgegeben.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M8-eugh-pressemitteilung-75-19.pdfSHA-256: 219bd0f0ee5d1792eac1135e46795dd7d02870bfb454d4559971555186779227Abruf: 2026-09-25T11:01:42ZGesetzentwurf der Bundesregierung: Erstes Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, Drucksache 18/11237
Gelesen: Vollständig, PDF-S. 1–20 (Druckseite = PDF-Seite − 2).
Archivnachweis & Hinweise
Gesamtes Original archiviert; Kopf- und Titelseite am 07.10.2026 geprüft.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M9-entwurf-18-11237.pdfSHA-256: 718ef7bc84f26ad09ac3e936fde68db049732f1f8671f597ea5641b5879c84efAbruf: 2026-10-07T10:43:18.074024+00:00Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes, Drucksache 18/11235
Gelesen: Vollständig, PDF-S. 1–16 (Druckseite = PDF-Seite).
Archivnachweis & Hinweise
Gesamtes Original archiviert; Kopf- und Titelseite am 07.10.2026 geprüft.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M10-entwurf-18-11235.pdfSHA-256: 624cd184eb1b663e92aa5b0fd3207ce8dfc6c26ec1d64127447e66f40cde12b9Abruf: 2026-10-07T10:43:18.074024+00:00Bundestag: Plenarprotokoll 18/222, 10. März 2017, erste Beratung, TOP 50 a/b
Gelesen: Inhaltsverzeichnis und TOP 50 a–c vollständig, Druck-S. 22367 B–22382 B (PDF-S. 3–18; Druckseite = PDF-Seite + 22364). Übrige TOPs nicht gelesen.
Archivnachweis & Hinweise
Gesamtes Original archiviert; Kopf- und Titelseite am 07.10.2026 geprüft.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M11-plenarprotokoll-18-222.pdfSHA-256: 0c936d836ed5e8303d54d6542f8181a05baa29bd2e90d490de69ee6d02993355Abruf: 2026-10-07T10:43:18.074024+00:00Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses zur Infrastrukturabgabe, Drucksache 18/11646
Gelesen: Vollständig, 12 Seiten.
Archivnachweis & Hinweise
Gesamtes Original archiviert; Kopf- und Titelseite am 07.10.2026 geprüft.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M12-bericht-verkehrsausschuss-18-11646.pdfSHA-256: 44d79eae409478e7423553f42263b13a38d2c2e3adc1aaaad707b237979a1f9bAbruf: 2026-10-07T10:43:18.074024+00:00Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zur Kraftfahrzeugsteuer, Drucksache 18/11643
Gelesen: Vollständig, 8 Seiten.
Archivnachweis & Hinweise
Gesamtes Original archiviert; Kopf- und Titelseite am 07.10.2026 geprüft.
docs/recherche/2026-09-24-debattenauswertung/historisch/pkw-maut/originale/M13-bericht-finanzausschuss-18-11643.pdfSHA-256: d0a69fd5f055c07510957960abd89c7a12b45868d801811637e0660120e2bee3Abruf: 2026-10-07T10:43:18.074024+00:00Debatte zweitkodiert (146 Aussagen) · Damalige Aussagen und spätere Befunde getrennt · Alpha-Prüfung 01.10.2026 · Gegenprüfung 07.10.2026