Innere Sicherheit
Femizide und geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen
richtungsweisend Wirkung: gering teilweise erreicht
Ausgangslage
Ohne Maßnahme (F0)
Femizid-Straftatbestand = StGB (Bund); el. Aufenthaltsüberwachung: Landesrecht tlw. möglich (Spanien-Modell debattiert).
Baseline-Bezug: Sicherheit & Justiz, Sozialer Zusammenhalt & Demokratie
Aus dem Programm
Maßnahmen (1)
„Wir fordern vom Bund die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands für Femizide. Wir setzen auf den konsequenten Einsatz elektronischer Fußfesseln, um gefährdete Frauen wirksamer zu schützen."
5.1 Gleichberechtigung und Vielfalt leben
Blocker
- kompetenz/hart: StGB = Bund; kompetenz/weich: Fußfessel-Einsatz Landespolizeirecht
Dafür
Pro-Argumente
Summe: 7.0Dafür Femizid-Tatbestand (Bund) + elektronische Aufenthaltsüberwachung (Land möglich) 7.0
gewaltschutz-instrumente
Quelle: Programm
Landesteil (Fußfessel im Gewaltschutz) real; Strafrechtsteil Appell
7
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
7.0
Score (V×I×P/10)
Dagegen
Contra-Argumente
Summe: 4.0Dagegen neuer Tatbestand ohne Vollzugskapazität schützt nicht 4.0
symbolstrafrecht
Quelle: rekonstruiert Linse: perverse-incentive
kriminologisch diskutiert
4
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
4.0
Score (V×I×P/10)
Synthese
Einordnung
Gemischt: Landesschutzinstrument ja, Strafrecht Bund.