Femizide und geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen

richtungsweisend Wirkung: gering teilweise erreicht

Ohne Maßnahme (F0)

Femizid-Straftatbestand = StGB (Bund); el. Aufenthaltsüberwachung: Landesrecht tlw. möglich (Spanien-Modell debattiert).

Baseline-Bezug: Sicherheit & Justiz, Sozialer Zusammenhalt & Demokratie

Maßnahmen (1)

„Wir fordern vom Bund die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands für Femizide. Wir setzen auf den konsequenten Einsatz elektronischer Fußfesseln, um gefährdete Frauen wirksamer zu schützen."

5.1 Gleichberechtigung und Vielfalt leben

Blocker

  • kompetenz/hart: StGB = Bund; kompetenz/weich: Fußfessel-Einsatz Landespolizeirecht

Pro-Argumente

Summe: 7.0
Dafür Femizid-Tatbestand (Bund) + elektronische Aufenthaltsüberwachung (Land möglich) 7.0
gewaltschutz-instrumente Quelle: Programm

Landesteil (Fußfessel im Gewaltschutz) real; Strafrechtsteil Appell

7
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
7.0
Score (V×I×P/10)

Contra-Argumente

Summe: 4.0
Dagegen neuer Tatbestand ohne Vollzugskapazität schützt nicht 4.0
symbolstrafrecht Quelle: rekonstruiert Linse: perverse-incentive

kriminologisch diskutiert

4
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
4.0
Score (V×I×P/10)

Einordnung

Gemischt: Landesschutzinstrument ja, Strafrecht Bund.