Gesundheit
Reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung
richtungsweisend Wirkung: gering teilweise erreicht
Ausgangslage
Ohne Maßnahme (F0)
§218 = Bundesrecht; Versorgungslage Schwangerschaftsabbruch regional dünn; Beratung = Landesförderung.
Baseline-Bezug: Gesundheit & Pflege
Aus dem Programm
Maßnahmen (2)
„Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch ein."
4.3 Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung
„Wir wollen die Schwangerenberatung mit allen Fragen der Familienplanung ausbauen und setzen uns für eine flächendeckende Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen ein."
4.3 Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung
Blocker
- kompetenz/hart: §218 = Bund
Dafür
Pro-Argumente
Summe: 13.2Dafür flächendeckende Versorgung + Beratung (Land) und §218-Reform (Bund) 6.0
reproduktive-versorgung
Quelle: Programm
Landesteil real (Versorgungsauftrag/Förderung), Bundesteil Appell — I mischt sich auf 2
6
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
6.0
Score (V×I×P/10)
Dafür wohnortnahe Versorgung = Grundrechtsverwirklichung unabhängig von Weltanschauung 7.2
versorgungs-grundrecht
Quelle: rekonstruiert
moralischer Kernnutzen
6
Wert (V)
2
Wirkung (I)
6
Plausibilität (P)
7.2
Score (V×I×P/10)
Dagegen
Contra-Argumente
Summe: 4.0Dagegen Träger-/Gewissensfreiheit konfligiert mit Versorgungsauftrag 4.0
gewissenskonflikt
Quelle: rekonstruiert Linse: distributional-cost
verfassungsrechtlich sensibel
4
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
4.0
Score (V×I×P/10)
Synthese
Einordnung
Landes-Versorgungsteil tragfähig; Bundesrecht limitiert.