Reproduktive Gesundheit und Selbstbestimmung

richtungsweisend Wirkung: gering teilweise erreicht

Ohne Maßnahme (F0)

§218 = Bundesrecht; Versorgungslage Schwangerschaftsabbruch regional dünn; Beratung = Landesförderung.

Baseline-Bezug: Gesundheit & Pflege

Maßnahmen (2)

„Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch ein."

4.3 Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung

„Wir wollen die Schwangerenberatung mit allen Fragen der Familienplanung ausbauen und setzen uns für eine flächendeckende Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen ein."

4.3 Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung

Blocker

  • kompetenz/hart: §218 = Bund

Pro-Argumente

Summe: 13.2
Dafür flächendeckende Versorgung + Beratung (Land) und §218-Reform (Bund) 6.0
reproduktive-versorgung Quelle: Programm

Landesteil real (Versorgungsauftrag/Förderung), Bundesteil Appell — I mischt sich auf 2

6
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
6.0
Score (V×I×P/10)
Dafür wohnortnahe Versorgung = Grundrechtsverwirklichung unabhängig von Weltanschauung 7.2
versorgungs-grundrecht Quelle: rekonstruiert

moralischer Kernnutzen

6
Wert (V)
2
Wirkung (I)
6
Plausibilität (P)
7.2
Score (V×I×P/10)

Contra-Argumente

Summe: 4.0
Dagegen Träger-/Gewissensfreiheit konfligiert mit Versorgungsauftrag 4.0
gewissenskonflikt Quelle: rekonstruiert Linse: distributional-cost

verfassungsrechtlich sensibel

4
Wert (V)
2
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
4.0
Score (V×I×P/10)

Einordnung

Landes-Versorgungsteil tragfähig; Bundesrecht limitiert.