Demokratie & Verwaltung
Demokratie wehrhaft schützen (AfD-Verbot, Demokratiefördergesetz)
Ohne Maßnahme (F0)
AfD 18,8 % (LTW 2026); Demokratieförderung projektbefristet; Verbotsverfahren = BVerfG auf Antrag von BT/BR/BReg.
Baseline-Bezug: Sozialer Zusammenhalt & Demokratie
Maßnahmen (2)
„Wir setzen uns auch für ein AfD-Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein."
5.2 Rechtsstaat gibt Halt
„Mit einem Landesdemokratiefördergesetz schaffen wir dafür einen klaren gesetzlichen Auftrag und Rahmen. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Verschärfung des Waffengesetzes ein, damit Verfassungsfeind*innen erst gar keine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten."
5.2 Rechtsstaat gibt Halt
Blocker
- kompetenz/hart: Verbotsantrag liegt nicht beim Land allein
Pro-Argumente
Summe: 14.4Dafür Landesdemokratiefördergesetz verstetigt Präventions-/Beratungsstrukturen 12.6
verlässliche Finanzierung = echter Landeshebel
Dafür Initiative Richtung Verbotsverfahren 1.8
I1: Land kann nur über BR mitwirken; P3: Verfahrenshürden sehr hoch
Contra-Argumente
Summe: 12.2Dagegen gescheitertes/laufendes Verbotsverfahren kann mobilisierend für die AfD wirken 9.0
ernstzunehmendes strategisches Risiko
Dagegen Demokratiefördergesetz-Strukturen könnten von künftigen Mehrheiten umgewidmet werden 3.2
geringeres Risiko
Einordnung
Fördergesetz solide; Verbotsweg hochriskant und kaum in Landeshand.