Demokratie wehrhaft schützen (AfD-Verbot, Demokratiefördergesetz)

richtungsweisend Wirkung: moderat teilweise erreicht

Ohne Maßnahme (F0)

AfD 18,8 % (LTW 2026); Demokratieförderung projektbefristet; Verbotsverfahren = BVerfG auf Antrag von BT/BR/BReg.

Baseline-Bezug: Sozialer Zusammenhalt & Demokratie

Maßnahmen (2)

„Wir setzen uns auch für ein AfD-Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein."

5.2 Rechtsstaat gibt Halt

„Mit einem Landesdemokratiefördergesetz schaffen wir dafür einen klaren gesetzlichen Auftrag und Rahmen. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine Verschärfung des Waffengesetzes ein, damit Verfassungsfeind*innen erst gar keine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten."

5.2 Rechtsstaat gibt Halt

Blocker

  • kompetenz/hart: Verbotsantrag liegt nicht beim Land allein

Pro-Argumente

Summe: 14.4
Dafür Landesdemokratiefördergesetz verstetigt Präventions-/Beratungsstrukturen 12.6
demokratiefoerderung Quelle: Programm

verlässliche Finanzierung = echter Landeshebel

7
Wert (V)
3
Wirkung (I)
6
Plausibilität (P)
12.6
Score (V×I×P/10)
Dafür Initiative Richtung Verbotsverfahren 1.8
afd-verbotspruefung Quelle: Programm

I1: Land kann nur über BR mitwirken; P3: Verfahrenshürden sehr hoch

6
Wert (V)
1
Wirkung (I)
3
Plausibilität (P)
1.8
Score (V×I×P/10)

Contra-Argumente

Summe: 12.2
Dagegen gescheitertes/laufendes Verbotsverfahren kann mobilisierend für die AfD wirken 9.0
verbots-backlash Quelle: rekonstruiert Linse: perverse-incentive

ernstzunehmendes strategisches Risiko

6
Wert (V)
3
Wirkung (I)
5
Plausibilität (P)
9.0
Score (V×I×P/10)
Dagegen Demokratiefördergesetz-Strukturen könnten von künftigen Mehrheiten umgewidmet werden 3.2
missbrauchs-praezedenz Quelle: rekonstruiert Linse: time-inconsistency

geringeres Risiko

4
Wert (V)
2
Wirkung (I)
4
Plausibilität (P)
3.2
Score (V×I×P/10)

Einordnung

Fördergesetz solide; Verbotsweg hochriskant und kaum in Landeshand.