Wohnen
Mieter*innen schützen (Mietpreisbremse, Mietenmonitor, Zweckentfremdung)
Ohne Maßnahme (F0)
Mietpreisbremse ab 2026 in ~130 Kommunen (Bundesermächtigung bis 2029); Bundes-Schlupflöcher (Möblierung, Index, Kurzzeit) offen; kein Landes-Mietenmonitor.
Baseline-Bezug: Wohnen & Mieten
Maßnahmen (4)
„Wir machen uns im Bund für eine Ausweitung und ein stärkeres Monitoring der Mietpreisbremse stark und setzen uns gegen Umgehungsmöglichkeiten wie Kurzzeitmieten, Indexmieten ohne Kappungsgrenzen und Möblierungszuschläge ein."
4.2 Faire und transparente Mieten
„Die Gebietskulisse zur Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wollen wir bedarfsgerecht ausweiten, sodass mehr Menschen vor zu hohen Mieten geschützt sind."
4.2 Faire und transparente Mieten
„Im nächsten Schritt wollen wir in ganz Baden-Württemberg den Mietenmonitor für Kommunen mit festgestelltem Wohnraummangel einführen."
4.2 Faire und transparente Mieten
„Wir wollen das Zweckentfremdungsverbot gezielter zur Wirkung bringen. Wir ermöglichen es den Kommunen ohne Vorbedingungen, räumlich und zeitlich begrenzte Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen."
4.2 Faire und transparente Mieten
Blocker
- kompetenz/hart: Bremsen-Substanz + Schlupflöcher = §556d BGB (nur BR-Initiative)
- kapazitaet/weich: Durchsetzung mieterseitig
Pro-Argumente
Summe: 38.2Dafür breitere Gebietskulisse + Mietenmonitor + Zweckentfremdungs-Werkzeuge (Landeshebel) 16.0
reichweitenstark (~1/3 der Bevölkerung), Wirkung pro Kopf moderat, Durchsetzungslücke
Dafür Ausweitung + Schlupfloch-Schließung im Bund 9.6
I2: Hebel liegt beim Bund — kompetenzbegrenzt
Dafür wirksame Bremse = direkte Kaufkraftentlastung der Bestandsmieter 12.6
unbezifferter Kernnutzen
Contra-Argumente
Summe: 19.5Dagegen schärfere Regulierung dämpft Bau-/Vermietungsanreiz — gegen prop-021/026 10.5
klassische Zielspannung Schutz vs. Angebot
Dagegen Schutz begünstigt Bestandsmieter, verknappt Angebot für Suchende 9.0
gut dokumentiertes Muster
Einordnung
Landesanteil liefert; Bundesteil bleibt Forderung. Spannung zum Angebotsziel real.