einkommensbesteuerung
Vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Abschaffung des Rest-Soli für hohe Einkommen und Kapitalgesellschaften; entlastet vor allem Unternehmen und Spitzenverdiener, kostet den Bund ein zweistelliges Milliardenaufkommen.
Quelle: CDU/CSU; Wirtschaftsverbände (INSM, IW Köln) →F0 vs. F1 — Was ändert sich?
F0 — Ohne Maßnahme
Der Rest-Soli läuft als verfassungsrechtlich bestätigter De-facto-Progressionsbaustein weiter: 62 % von der Spitze getragen, fest im Bundeshaushalt eingeplant, mit latenter Aufhebungspflicht, falls der wiedervereinigungsbedingte Mehrbedarf evident entfällt. Rest-Soli 5,5 % auf ESt oberhalb der Freigrenze, auf die Körperschaftsteuer aller ~600.000 Kapitalgesellschaften und auf Kapitalerträge; Aufkommen ~12,5 Mrd. €/Jahr, reine Bundeseinnahme. Das BVerfG hat die Erhebung am 26.3.2025 für verfassungsgemäß erklärt (2 BvR 1505/20).
F1 — Mit Maßnahme
Ein Steuersystem ohne die letzte Sonderabgabe der Wiedervereinigung: Unternehmen und oberste Einkommen um ~12,5 Mrd. €/Jahr entlastet, eine Rechtsformverzerrung beseitigt, die Zusage 'Abgabe auf Zeit' eingelöst — bei einer dauerhaften Lücke im Bundeshaushalt. Umsetzung per einfachem Bundesgesetz ohne Bundesratszustimmung.
Pro-Argumente
Summe: 52.0Dafür Sofort wirksame Senkung der Kapitalkosten um den Soli-Anteil — breit über Rechtsformen, ohne Antragsverfahren. Vielversprechend
Ohne Maßnahme (F0)
Tarifliche Unternehmensbelastung bleibt bis 2028 bei knapp 30 %; der Soli wirkt als dauerhafter Zuschlag auf KSt und unternehmerische ESt.
Mit Maßnahme (F1)
Unternehmenssektor um ~7 Mrd. €/Jahr entlastet (über 50 % des Soli-Aufkommens); effektive Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften sinkt zusätzlich zur beschlossenen KSt-Senkung; mehr Spielraum für Investitionen.
Delta: Sofort wirksame Senkung der Kapitalkosten um den Soli-Anteil — breit über Rechtsformen, ohne Antragsverfahren.
Domäne: Wettbewerbsfähigkeit / Investitionen (Unternehmensentlastung)
IW Köln: Unternehmenssektor trägt über die Hälfte des Soli-Aufkommens (~7 Mrd. €/Jahr); kumulierte Entlastung über die Jahre ~65 Mrd. €.
Dafür Wiederhergestellte Kongruenz zwischen Begründung und Erhebung einer Abgabe; Vertrauensgewinn für künftige befristete Instrumente. Vielversprechend
Ohne Maßnahme (F0)
Eine Sonderabgabe ohne ihren ursprünglichen Zweck läuft unbefristet weiter; das BVerfG erlaubt dies, verpflichtet den Gesetzgeber aber zur Aufhebung bei evidentem Wegfall des Mehrbedarfs.
Mit Maßnahme (F1)
Eine als befristete Sonderabgabe eingeführte Ergänzungsabgabe endet, nachdem ihr Anlass (Solidarpakt II, ausgelaufen 2019) entfallen ist — staatliche 'Abgaben auf Zeit' bleiben glaubwürdig.
Delta: Wiederhergestellte Kongruenz zwischen Begründung und Erhebung einer Abgabe; Vertrauensgewinn für künftige befristete Instrumente.
Domäne: Steuersystematik / Glaubwürdigkeit staatlicher Zusagen
Solidarpakt II lief 2019 aus; BVerfG (26.3.2025) bestätigt die Erhebung, statuiert aber eine Aufhebungspflicht bei evidentem Wegfall des wiedervereinigungsbedingten Mehrbedarfs.
Dafür Ein Verzerrungs- und Komplexitätselement weniger im Steuersystem. Robust
Ohne Maßnahme (F0)
Der Soli wirkt faktisch als Gesellschaftsteuer: gleiche Gewinne werden je nach Rechtsform unterschiedlich belastet.
Mit Maßnahme (F1)
Eine Zusatzabgabe samt Freigrenzen- und Gleitzonenmechanik entfällt; die Verzerrung zwischen Rechtsformen (Kapitalgesellschaften zahlen immer, Personenunternehmen nur oberhalb der Freigrenze) verschwindet.
Delta: Ein Verzerrungs- und Komplexitätselement weniger im Steuersystem.
Domäne: Einfachheit / Abbau der Rechtsformverzerrung
IW Köln: Soli auf KSt unabhängig von Gewinnhöhe vs. Freigrenze bei ESt-Pflichtigen erzeugt dokumentierte Verzerrungen gegenüber dem Status quo ante; ~600.000 Kapitalgesellschaften zahlen weiter, vergleichbare Personenunternehmen unterhalb der Freigrenze nicht.
Contra-Argumente
Summe: 100.8Dagegen Dem Bundeshaushalt fehlen dauerhaft ~12,5 Mrd. €/Jahr — eine reine, nicht geteilte Bundeseinnahme, exakt in der Phase angespannter Haushaltslage. Robust
Ohne Maßnahme (F0)
Der Bund vereinnahmt den Rest-Soli weiter (2024: 12,6 Mrd. €).
Mit Maßnahme (F1)
Dem Bundeshaushalt fehlen dauerhaft ~12,5 Mrd. €/Jahr — eine reine Bundeseinnahme, die nicht mit Ländern und Gemeinden geteilt wird und fest bis mindestens 2028 eingeplant ist.
Delta: −12,5 Mrd. €/Jahr exakt in der Phase, in der die Steuerschätzung bereits 18 Mrd. € Mindereinnahmen für 2026 ausweist und die KSt-Senkung ab 2028 weitere ~25 Mrd. €/Jahr kostet.
Domäne: Aufkommen (fiskalische Lücke des Bundes)
Steuerschätzung/DIW: Aufkommen 2025 ~12,5 Mrd. €; Bund plant die Einnahmen mindestens bis 2028 fest ein. Netzwerk Steuergerechtigkeit 2026: die beschlossene KSt-Senkung kostet ab 2032 bereits ~25 Mrd. €/Jahr.
Dagegen Die am stärksten auf die Spitze konzentrierte Entlastung im gesamten Feld — gegenläufig zur dokumentierten effektiven Regressivität. Robust
Ohne Maßnahme (F0)
Der Rest-Soli wirkt als faktischer Progressionsbaustein, der fast ausschließlich oben ansetzt.
Mit Maßnahme (F1)
62 % der Entlastung (7,2 Mrd. €) fließen an das reichste Hundertstel (Bruttoeinkommen ab ~182.000 €, im Schnitt 10.400 €/Kopf); die unteren 90 % erhalten zusammen ~0,8 Mrd. €.
Delta: Die am stärksten auf die Spitze konzentrierte Entlastung im gesamten Feld — gegenläufig zur dokumentierten effektiven Regressivität.
Domäne: Verteilungsgerechtigkeit (Inzidenz der Entlastung)
DIW (2024): reichstes 1 % trägt 62 % des Soli-Aufkommens — die Abschaffung entlastet spiegelbildlich. DIW schlägt deshalb die aufkommensneutrale Variante vor: Soli abschaffen und zugleich die Spitzensteuersätze im Tarif erhöhen.
Dagegen Geringere Wachstums- und Entlastungswirkung je Euro als bei gezielten Alternativen; Überlappung mit der bereits beschlossenen KSt-Senkung. Umstritten
Ohne Maßnahme (F0)
Dieselben Mittel stünden für zielgenauere Instrumente bereit: Investitionsanreize (AfA), Tarifsenkung in der Breite oder Haushaltskonsolidierung.
Mit Maßnahme (F1)
12,5 Mrd. € fließen als pauschale Entlastung an Bestandszahler — unabhängig davon, ob investiert wird; ein Teil verpufft als Mitnahmeeffekt.
Delta: Geringere Wachstums- und Entlastungswirkung je Euro als bei gezielten Alternativen; Überlappung mit der bereits beschlossenen KSt-Senkung.
Domäne: Opportunitätskosten (Wirkung je eingesetztem Euro)
Die Koalition selbst priorisierte 2025 gezielte Instrumente (degressive AfA, Forschungszulage) vor pauschalen Satzsenkungen — Ausweis der erwarteten höheren Wirkung je Euro. Wirtschaftsdienst-Pro/Contra: Integration des Soli in den ESt-Tarif scheitert politökonomisch daran, dass der Bund dann nur 42,5 % der Einnahmen erhielte.
Zielerreichung
Einordnung
Eine systematisch begründbare, aber maximal top-konzentrierte Entlastung: Der Vorschlag löst ein echtes Glaubwürdigkeits- und Standortproblem — zum vollen fiskalischen Preis beim Bund und gegen das Verteilungsziel des Feldes. Intern klar con (0,34): Die Con-Seite kombiniert die beiden größten und sichersten Effekte des Sets (fiskalische Lücke und Verteilungsinzidenz, beide arithmetisch belegt). Die BVerfG-Aufhebungspflicht bei evidentem Mehrbedarfswegfall macht F0 langfristig fragiler, als der heutige Rechtszustand suggeriert.
Argument für F1 (Mit Maßnahme)
Standortentlastung dort, wo Deutschland im OECD-Vergleich am teuersten ist, plus die systematische Bereinigung einer zweckentleerten Abgabe — sofort wirksam, ohne Bundesrat umsetzbar.
Argument für F0 (Ohne Maßnahme)
In einem Haushalt mit 18-Mrd.-Schätzlücke und bereits beschlossenen 25-Mrd.-Entlastungen ab 2032 ist eine ersatzlose 12,5-Mrd.-Entlastung, die zu 62 % beim reichsten Hundertstel ankommt, die am schwersten zu rechtfertigende Verwendung des Spielraums.
Ergänzende Maßnahmen
- Aufkommensneutrale Integration in den ESt-Tarif (DIW-Variante: Soli weg, Spitzensätze rauf)
- Kopplung an gezielte Investitionsanreize statt pauschaler Entlastung
- Stufenweise Abschmelzung mit Haushaltsvorbehalt
Quellen
- INSM Ökonomenblog — Abschaffung des Solidaritätszuschlags überfällig
- IW Köln — Unternehmen könnten um 65 Milliarden Euro entlastet werden
- BVerfG — Urteil vom 26.3.2025 (2 BvR 1505/20)
- Bund der Steuerzahler — Solidaritätszuschlag
- IW Köln — Auswirkungen der Reform des Solidaritätszuschlags auf die Steuerzahler
- Wirtschaftsrat — Vollständige Abschaffung des Soli ist überfällig
- DIW aktuell 2024 — Solidaritätszuschlag abschaffen, Spitzensteuersätze erhöhen
- Netzwerk Steuergerechtigkeit — Verteilungswirkungen der Steuerpläne
- Wirtschaftsdienst — Pro/Contra Solidaritätszuschlag abschaffen
- BMF — Wachstumsbooster (Investitionssofortprogramm)