Ersparnis der Länderhaushalte
Was den Betroffenen genommen wird, bleibt in den Haushalten von Ländern und Kommunen: rund 47 Mio. € je Geltungsjahr, im Mittel des Zeitraums rund 19 Mio. € im Jahr. Es ist dieselbe Summe wie auf der Gegenseite; sie wiegt nur weniger, weil ein Euro im öffentlichen Haushalt mit 1 zählt und bei den Betroffenen mit 2,5.
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Wert
Was den Betroffenen genommen wird, bleibt im Haushalt der Länder und Kommunen, die die Asylbewerberleistungen auszahlen. Es ist ein Geldstrom wie jeder andere öffentliche Euro: Er steht danach für Schulen, Straßen oder Schuldentilgung zur Verfügung, ohne dass sich sagen ließe, wofür genau. Deshalb zählt er zum Nennwert — ein Euro im Landeshaushalt wiegt in dieser Bewertung mit 1, derselbe Euro bei Menschen, die von 455 € im Monat leben, mit 2,5. Genau dieser Gewichtsunterschied ist der Grund, warum die Ersparnis das Gegenargument nicht aufwiegt, obwohl es um dieselbe Summe geht. Gemessen an den Haushalten, die sie entlastet, ist sie klein: auf die Einwohner der Länder umgelegt wenige Cent im Jahr. Der Wert ist mittel: öffentliches Geld zum Nennwert — der Maßstab, an dem die anderen Ströme dieser Rechnung gemessen werden.
Impact
Die Absenkung streicht rund 2.800 € je Person und Jahr, den Barbetrag von 202 € im Monat samt der Anteile für Kleidung und Hausrat [4]. Angesetzt sind 30.000 Ausreisepflichtige mit feststellbarer Ausreisemöglichkeit (Spanne: 15.000 bis 60.000) [7]. Rund 11.200 von ihnen erhalten schon heute nur Bett, Brot und Seife oder gar nichts mehr, nach § 1a oder dem GEAS-Anpassungsgesetz [26][27][28]. Was bei ihnen nicht ausgezahlt wird, spart der Staat auch ohne den Vorschlag; es zählt hier nicht. Von den 18.800 neu Betroffenen sind außerdem die 1.880 abgezogen, die nach dem zweiten Pro-Argument früher ausreisen. Für die übrigen 16.920 werden 47,4 Mio. € im Jahr nicht mehr ausgezahlt. Diesen Betrag sparen Länder und Kommunen; ein Euro im öffentlichen Haushalt zählt hier mit 1. Die Ersparnis fällt nur an, solange die Absenkung gilt: angesetzt vier der zehn Jahre (Spanne: eins bis zehn), im Mittel rund 19 Mio. € je Jahr (Spanne: 2 bis 95 Mio. €) [14][15]. Vollzugs- und Folgekosten stehen als eigene Gegenargumente und sind hier nicht abgezogen, damit sie genau einmal zählen. Der Impact ist sehr klein: ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag im Jahr, gegen die Haushalte, die ihn einsparen, eine Rundungsgröße.
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Plausibilität
Dass die Ersparnis eintritt, folgt aus derselben Rechtsfolge wie der Verlust auf der Gegenseite: Was nicht ausgezahlt wird, wird nicht ausgegeben. Es ist die andere Seite derselben Zahlung; deshalb trägt sie dieselbe Plausibilität wie der Verlust der Betroffenen. Die Ersparnis sicherer zu nennen als den Verlust, wäre eine verdeckte Annahme. Offen bleibt allein der Vollzug: ob die Ausländerbehörden die Ausreisemöglichkeit feststellen und ob Gerichte im Eilverfahren Leistungen zurückgeben [18][28]. Wie viele Menschen es trifft und wie lange die Absenkung hält, steht in der Spanne der Rechnung, nicht hier [14][15]. Nicht abgezogen ist, was an anderer Stelle wieder ausgegeben wird, für Krankenbehandlung, Sachausgabe und Verfahren; das steht in den Gegenargumenten. Die Plausibilität ist sehr hoch: Der Eintritt folgt aus dem Gesetz, offen ist nur, wie konsequent es angewendet wird.
Kontrafaktum: keines nötig — Rechtsfolge des Gesetzestexts (2.800 € je neu Betroffenem und Jahr, die nicht mehr ausgezahlt werden); was bei schon heute nach § 1a gekürzten oder nach § 1 Abs. 4 ausgeschlossenen Menschen gespart wird, steht im Ausgangszustand. Design: definitorisch, P 9,5 mit Vollzugsrisiko (Feststellung der Ausreisemöglichkeit, Eilrechtsschutz). Höhe: Kopfzahl aus Feststellungs- und Kürzungspraxis (Setzung, Spanne 8.000–38.000 neu Betroffene) und Geltungsdauer (Setzung 4, Spanne 1–10) stehen nur in i_spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität. Gleiches P wie das Gegenbein con-1 (Prüfraster B1).