Bezahlkarte und Leistungsabsenkung

Asylbewerber sollen ihre Leistungen bundesweit über eine weitgehend bargeldlose Bezahlkarte erhalten, und vollziehbar Ausreisepflichtige mit Ausreisemöglichkeit sollen nur noch eine Grundversorgung auf dem Niveau von Bett, Brot und Seife bekommen.

Die Bezahlkarte ersetzt Bargeld und Überweisungen für Bezieher von Asylbewerberleistungen; sie ist seit 2024/25 in allen sechzehn Bundesländern eingeführt — Berlin zog im August 2026 als letztes nach [25] —, mit unterschiedlichen Bargeldgrenzen und Ausnahmen einzelner Städte und Kreise [1][2][3]. Der Vorschlag macht die Karte bundesweit verbindlich, vereinheitlicht die Bargeldgrenze nach unten und senkt zugleich die Leistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige mit festgestellter Ausreisemöglichkeit auf eine Sachversorgung aus Unterkunft, Essen und Hygiene ab. Der Bund kann beides im Asylbewerberleistungsgesetz regeln; den Vollzug tragen Länder und Kommunen. Für einen Teil der Ausreisepflichtigen gilt die Absenkung schon: § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes kürzt vollziehbar Ausreisepflichtige mit feststehendem Ausreisetermin oder selbst verschuldetem Abschiebungshindernis auf Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege [27]. Seit dem GEAS-Anpassungsgesetz vom April 2026 sind Ausreisepflichtige mit Schutz in einem anderen EU-Staat oder mit Überstellungsentscheidung ganz von Leistungen ausgeschlossen, bis auf zwei Wochen Überbrückung [26][29]. Eine fast gleichlautende Kürzung für Dublin-Fälle hat der Europäische Gerichtshof im Juni 2026 für unionsrechtswidrig erklärt [14][15]. Bewertet wird nur, was der Vorschlag über diese geltende Lage hinaus ändert, über zehn Jahre, 2027 bis 2036.

Bilanz

Deutlich schlechter für die Zukunft · 0 %

Nettoeffekt −43 Punkte, in acht von zehn Fällen zwischen −74 und −18. Vorn in 0 % der Durchläufe.

Pro 6 · 21 % Contra 21 · 79 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 20 Mio. € pro Jahr. Drei Größen tragen diese Bewertung. Die erste ist die Geltungsdauer der Absenkung, angesetzt vier von zehn Jahren; die Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, und das ist die Untergrenze, weil sie eine andere Gruppe traf. Hielte die Absenkung alle zehn Jahre, stiege der Anteil der Pro-Seite von rund 0,21 auf rund 0,26; fiele sie nach einem Jahr, sänke er auf rund 0,08. Die zweite ist das Gewicht des Euro bei Menschen, die von 455 € im Monat leben: Er zählt hier mit 2,5. Zählte er wie jeder andere, wäre die Kürzung ein Tausch zwischen zwei Taschen, und der Anteil stiege auf rund 0,36. Die dritte ist die Zahl der schon heute Gekürzten: bei 5.000 statt 11.200 läge er bei rund 0,22, bei 20.000 bei rund 0,17. Mit keiner der drei Größen kippt das Vorzeichen: Die Gegenseite überwiegt immer. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

9 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −15

Argumente — Pro

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Ersparnis der Länderhaushalte

4,5von 100

Was den Betroffenen genommen wird, bleibt in den Haushalten von Ländern und Kommunen: rund 47 Mio. € je Geltungsjahr, im Mittel des Zeitraums rund 19 Mio. € im Jahr. Es ist dieselbe Summe wie auf der Gegenseite; sie wiegt nur weniger, weil ein Euro im öffentlichen Haushalt mit 1 zählt und bei den Betroffenen mit 2,5.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,9Plausibilität 9,5
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Wert

Was den Betroffenen genommen wird, bleibt im Haushalt der Länder und Kommunen, die die Asylbewerberleistungen auszahlen. Es ist ein Geldstrom wie jeder andere öffentliche Euro: Er steht danach für Schulen, Straßen oder Schuldentilgung zur Verfügung, ohne dass sich sagen ließe, wofür genau. Deshalb zählt er zum Nennwert — ein Euro im Landeshaushalt wiegt in dieser Bewertung mit 1, derselbe Euro bei Menschen, die von 455 € im Monat leben, mit 2,5. Genau dieser Gewichtsunterschied ist der Grund, warum die Ersparnis das Gegenargument nicht aufwiegt, obwohl es um dieselbe Summe geht. Gemessen an den Haushalten, die sie entlastet, ist sie klein: auf die Einwohner der Länder umgelegt wenige Cent im Jahr. Der Wert ist mittel: öffentliches Geld zum Nennwert — der Maßstab, an dem die anderen Ströme dieser Rechnung gemessen werden.

Impact

Die Absenkung streicht rund 2.800 € je Person und Jahr, den Barbetrag von 202 € im Monat samt der Anteile für Kleidung und Hausrat [4]. Angesetzt sind 30.000 Ausreisepflichtige mit feststellbarer Ausreisemöglichkeit (Spanne: 15.000 bis 60.000) [7]. Rund 11.200 von ihnen erhalten schon heute nur Bett, Brot und Seife oder gar nichts mehr, nach § 1a oder dem GEAS-Anpassungsgesetz [26][27][28]. Was bei ihnen nicht ausgezahlt wird, spart der Staat auch ohne den Vorschlag; es zählt hier nicht. Von den 18.800 neu Betroffenen sind außerdem die 1.880 abgezogen, die nach dem zweiten Pro-Argument früher ausreisen. Für die übrigen 16.920 werden 47,4 Mio. € im Jahr nicht mehr ausgezahlt. Diesen Betrag sparen Länder und Kommunen; ein Euro im öffentlichen Haushalt zählt hier mit 1. Die Ersparnis fällt nur an, solange die Absenkung gilt: angesetzt vier der zehn Jahre (Spanne: eins bis zehn), im Mittel rund 19 Mio. € je Jahr (Spanne: 2 bis 95 Mio. €) [14][15]. Vollzugs- und Folgekosten stehen als eigene Gegenargumente und sind hier nicht abgezogen, damit sie genau einmal zählen. Der Impact ist sehr klein: ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag im Jahr, gegen die Haushalte, die ihn einsparen, eine Rundungsgröße.

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30.000 Personen
Ausreisepflichtige mit feststellbarer Ausreisemöglichkeit
[7]
− knapp 1.200 Dublin-Fälle ohne Duldung + rund 4.000 mit Schutz in einem anderen EU-Staat + rund 6.000 mit Kürzung nach § 1a = rund 11.200 § 1 Abs. 4 und § 1a AsylbLG in der Fassung ab 12.06.2026 kürzen oder schließen diese Gruppen schon aus. Schutz in einem anderen EU-Staat: 9.462 vollstreckbare Ablehnungen von Menschen mit Schutz in Griechenland bis 30.09.2025 als Obergrenze, Sachsen-Anhalt (55 Fälle bei 2,7 % Anteil) hochgerechnet gut 2.000 als Untergrenze, Mitte rund 4.000; die 6.000 nach § 1a sind eine Setzung, weil keine Statistik die Anwendung erfasst — Spanne der neu Betroffenen 8.000–38.000
18.800 Personen
schon heute gekürzt oder ausgeschlossen
− 940 zusätzliche Ausreisen je Geltungsjahr × 2 Jahre früher aus dem zweiten Pro-Argument: wer früher ausreist, bezieht in dieser Zeit keine gekürzte Leistung
16.920 Personen
früher Ausgereiste, die nicht mehr betroffen sind
× 2.800 € je Person und Jahr derselbe Betrag, den die Betroffenen verlieren — zum Nennwert des öffentlichen Euro (w 1)
47,38 Mio €
eingesparte Leistungen je Geltungsjahr
[4]
× 4 von 10 Jahren Setzung, Spanne 1–10: die Absenkung gilt, bis ein Gericht sie stoppt; die Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, das ist die Untergrenze, weil sie Asylsuchende im Dublin-Verfahren traf, nicht Ausreisepflichtige
18,95 Mio €
im Jahresmittel 2027–2036 (Spanne 2–95)
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,95
Normalised Impact
Score 0,95 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 4,5 von 100

Plausibilität

Dass die Ersparnis eintritt, folgt aus derselben Rechtsfolge wie der Verlust auf der Gegenseite: Was nicht ausgezahlt wird, wird nicht ausgegeben. Es ist die andere Seite derselben Zahlung; deshalb trägt sie dieselbe Plausibilität wie der Verlust der Betroffenen. Die Ersparnis sicherer zu nennen als den Verlust, wäre eine verdeckte Annahme. Offen bleibt allein der Vollzug: ob die Ausländerbehörden die Ausreisemöglichkeit feststellen und ob Gerichte im Eilverfahren Leistungen zurückgeben [18][28]. Wie viele Menschen es trifft und wie lange die Absenkung hält, steht in der Spanne der Rechnung, nicht hier [14][15]. Nicht abgezogen ist, was an anderer Stelle wieder ausgegeben wird, für Krankenbehandlung, Sachausgabe und Verfahren; das steht in den Gegenargumenten. Die Plausibilität ist sehr hoch: Der Eintritt folgt aus dem Gesetz, offen ist nur, wie konsequent es angewendet wird.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: keines nötig — Rechtsfolge des Gesetzestexts (2.800 € je neu Betroffenem und Jahr, die nicht mehr ausgezahlt werden); was bei schon heute nach § 1a gekürzten oder nach § 1 Abs. 4 ausgeschlossenen Menschen gespart wird, steht im Ausgangszustand. Design: definitorisch, P 9,5 mit Vollzugsrisiko (Feststellung der Ausreisemöglichkeit, Eilrechtsschutz). Höhe: Kopfzahl aus Feststellungs- und Kürzungspraxis (Setzung, Spanne 8.000–38.000 neu Betroffene) und Geltungsdauer (Setzung 4, Spanne 1–10) stehen nur in i_spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität. Gleiches P wie das Gegenbein con-1 (Prüfraster B1).

Weniger Anreize für Asylzuwanderung

0,9von 100

Härtere Leistungsbedingungen sollen Deutschland als Zielland unattraktiver machen und die Antragszahlen zusätzlich senken. Ein solcher Effekt ist aus Dänemark für massive Kürzungen belegt. Für eine lückenlose Karte plus Kürzungen bei einer Teilgruppe ist er nicht nachweisbar; die Spanne beginnt bei null, und er wirkt nur, solange die Kürzungsdrohung gilt.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,7Plausibilität 2,5
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Wert

Die vermiedenen Ausgaben entlasten Bund, Länder und Kommunen — Mittel für Unterbringung, Versorgung und Verwaltung, die andernorts eingesetzt werden könnten [6]. Es handelt sich um gewöhnliche öffentliche Gelder: Sie retten kein Leben und sichern keine Existenz, sie erweitern den Haushaltsspielraum. Wem die frei werdenden Mittel zugutekämen, ist offen und hängt von künftigen Haushaltsentscheidungen ab. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel ohne besondere Schwere, wie bei jeder Ausgaben- oder Einsparposition.

Impact

Auch ohne die Maßnahme fallen die Asylzugänge deutlich: 113.236 Erstanträge im Jahr 2025 sind die Hälfte des Vorjahres [10]. Die Bezahlkarte gilt seit August 2026 in allen sechzehn Ländern [1][2][25]. Auch die Kürzungsdrohung gibt es schon: § 1a kürzt Ausreisepflichtige mit feststehendem Ausreisetermin, und das GEAS-Anpassungsgesetz schließt Dublin-Fälle und Menschen mit Schutz in einem anderen EU-Staat ganz aus [26][27]. Neu sind der Lückenschluss der Karte und die Kürzung für die übrigen Ausreisepflichtigen mit Ausreisemöglichkeit, knapp zwei Drittel des Kreises. Angesetzt sind deshalb 1.250 Erstanträge je Jahr, die zusätzlich ausbleiben (Spanne: 0 bis 3.750), knapp zwei Drittel dessen, was eine ganz neue Drohung bewegen könnte. Die Untergrenze liegt bei null, weil die bisherige Kartenpraxis keinen eigenen Rückgang erkennen lässt [13]. Den Effekt trägt die Kürzungsdrohung, und die gilt nur, solange die Absenkung vor den Gerichten steht: angesetzt vier der zehn Jahre wie in den übrigen Argumenten [14][15]. Mit zweieinhalb Jahren Bezugsdauer je vermiedenem Antrag sind das 12.500 Personenjahre, im Mittel der zehn Jahre 1.250 Bezieher weniger. Je Bezieher fielen 2024 rund 14.500 € an, 6,7 Mrd. € auf 461.000 Empfänger [5][6]; ohne die 2.800 € Barbetrag samt Kleidung und Hausrat, die nur den Empfänger wechseln, bleiben 11.700 €. Das ergibt rund 15 Mio. € vermiedene Ausgaben je Jahr (Spanne: 0 bis 110 Mio. €), gut ein Fünftel Prozent der Ausgaben für Asylbewerberleistungen. Der Impact ist klein: Selbst im günstigen Fall geht es um wenige tausend Fälle pro Jahr, nur für die Jahre der Kürzungsdrohung, und der größte Teil des Rückgangs passiert ohnehin.

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1.250 Anträge
Zusätzlich ausbleibende Erstanträge je Geltungsjahr
× 4 Geltungsjahre Setzung, Spanne 1–10: die Absenkung gilt, bis ein Gericht sie stoppt; die Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, das ist die Untergrenze, weil sie Asylsuchende im Dublin-Verfahren traf, nicht Ausreisepflichtige
5.000 Anträge
ausbleibende Anträge im Zeitraum
× 2,5 Jahre Bezugsdauer je vermiedenem Antrag Setzung: Verfahren plus Anschlusszeit im Leistungsbezug
12.500 Personenjahre
Personenjahre weniger Leistungsbezug
÷ 10 Jahre Bewertungszeitraum 2027–2036
1.250 Personenjahre
im Jahresmittel
× 11.700 € je Person und Jahr 14.500 € Durchschnittskosten je Bezieher 2024 (6,7 Mrd € auf 461.000 Regelleistungsbeziehende), abzüglich 2.800 € Barbetrag samt Kleidung und Hausrat, die nur den Empfänger wechseln
14,63 Mio €
vermiedene Ausgaben im Jahr (Spanne 0–110)
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,73
Normalised Impact
Score 0,73 Impact × 5 Wert × 2,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,9 von 100

Plausibilität

Die beste Evidenz kommt aus Dänemark: Als das Land 2002 die Leistungen für Zuwanderer von außerhalb der EU um bis zur Hälfte kürzte, sank die Nettozuwanderung um etwa 5.000 Personen pro Jahr [11]. Verglichen wurde mit der Zuwanderung aus EU-Staaten, die von der Kürzung nicht betroffen war, um die Einführung 2002 und die Rücknahme 2012. Die dänische Konjunktur, die den Befund sonst erklären könnte, traf beide Gruppen gleich. Dass die Rücknahme den Effekt fast exakt umkehrte und einem Regierungswechsel folgte, nicht der Zuwanderung, spricht für die Richtung [11]. Leistungsbedingungen können Wanderung also messbar beeinflussen. Die Übertragung auf diesen Vorschlag kostet aber den größten Teil dieser Sicherheit. In Dänemark sank das Leistungsniveau aller Neuzuwanderer; hier ändert sich vor allem die Auszahlungsform, gekürzt wird nur bei einer Teilgruppe nach der Ablehnung. Für die seit 2024/25 laufende Karte weisen Bilanzberichte und Kommunal-Umfragen keinen eigenen Effekt auf die Antragszahlen aus [13]. Auch der Überweisungskanal trägt wenig: Nur 7 % der Geflüchteten sendeten 2021 Geld ins Ausland, mit fallender Tendenz [12]. Dass genau dieses Paket zusätzliche Anträge verhindert, trifft in etwa jedem vierten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig: Der Mechanismus existiert grundsätzlich, aber für genau dieses Maßnahmenpaket spricht bislang keine Beobachtung.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 8 identifikation: Quasi-experimentell · Stufen-Deckel 8 befundband: Teilaspekt gestützt · P 2,5–3

Kontrafaktum: Zuwanderung aus nicht betroffenen EU-Staaten (Agersnap/Jensen/Kleven 2020). Design: quasi_experimentell — Differenzvergleich betroffener und nicht betroffener Herkunftsländer um Einführung 2002 und Rücknahme 2012. Störgröße: dänische Konjunktur, trifft beide Gruppen und fällt im Vergleich heraus. Richtung: die Rücknahme folgte einem Regierungswechsel, keine Umkehrkausalität. Der Kontexttransfer auf Auszahlungsform plus Teilgruppen-Kürzung ist ein Abschlag; p_ceiling 8 aus Basis und Stufe; P bindet tiefer über das Band teilaspekt (2,5).

Stützbefund für die Leistungshöhe (Dänemark), Gegenbefund für die Auszahlungsform (zwei Jahre Kartenpraxis ohne erkennbaren Rückgang) — gestützt ist nur der Teil, der hier nicht geändert wird; die Zahl trifft in etwa jedem vierten vergleichbaren Fall zu.

Offen: Ein Vergleich der Erstantragszahlen nach Bundesland um die Einführungstermine der Karte 2024/25 — Länder mit früher Karte gegen Länder ohne — würde P bei messbarem Rückgang bis an den Deckel von 5 heben und bei ausbleibendem Unterschied auf 1,5 senken.

Mehr Ausreisen durch geringere Bleibeanreize

0,4von 100

Wer nur noch Unterkunft, Essen und Hygiene erhält, soll eher ausreisen — das würde laufende Kosten sparen, solange die Absenkung gilt. Bisherige Kürzungen dieser Art haben in Deutschland keine messbare Ausreisewirkung gezeigt, und die schärfste Variante wurde gerade gerichtlich gestoppt.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,4Plausibilität 2
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Wert

Auch hier geht es um öffentliche Mittel: Jede vorgezogene Ausreise beendet laufende Kosten für Unterbringung, Leistungen und Verfahren [5][6]. Die Ersparnis entsteht bei Ländern und Kommunen, die die Versorgung tragen. Wie beim ersten Argument handelt es sich um Haushaltsspielraum, nicht um Gesundheit oder Existenzsicherung. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel in kleiner Größenordnung.

Impact

Ende 2025 waren 232.067 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig, davon 190.974 mit Duldung; gut 41.000 lebten ohne Duldung im Land [7][8]. Abgeschoben wurden im selben Jahr 22.787 Personen, weitere 16.576 reisten mit Förderung freiwillig aus, 60 % mehr als im Vorjahr [8][9]. Ohne die Maßnahme bleibt der Abstand zwischen Ausreisepflicht und tatsächlicher Ausreise bestehen. Die Absenkung soll ihn verkleinern, aber nur bei denen, die sie neu trifft. Gut ein Drittel der Ausreisepflichtigen mit Ausreisemöglichkeit ist nach § 1a oder dem GEAS-Anpassungsgesetz schon heute gekürzt oder ausgeschlossen und bekommt keinen neuen Anreiz [26][27]. Angesetzt sind deshalb 940 zusätzliche Ausreisen in jedem Jahr, in dem die Absenkung gilt (Spanne: 125 bis 3.200), jeweils um etwa zwei Jahre vorgezogen. Das sind knapp zwei Drittel der 1.500, die für den ganzen Kreis anzusetzen wären. Gelten kann die Absenkung nur, bis ein Gericht sie stoppt: angesetzt vier der zehn Jahre wie in den Gegenargumenten (Spanne: eins bis zehn) [14][15]. Das ergibt 3.760 Ausreisen und 7.520 Personenjahre weniger Leistungsbezug, im Mittel 752 je Jahr. Gespart wird je Person nicht der volle Durchschnitt von 14.500 € [5][6], sondern die Versorgung, die nach der Absenkung noch bleibt: rund 11.700 € im Jahr. Zusammen sind das rund 9 Mio. € je Jahr (Spanne: unter 1 bis rund 75 Mio. €). Der Impact ist sehr klein: Die neu betroffene Gruppe ist begrenzt, die Absenkung gilt nur zeitweise, und selbst die optimistische Spanne bleibt unter dem, was das bestehende Förderprogramm bereits bewegt.

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940 Ausreisen
Zusätzliche Ausreisen je Geltungsjahr der Absenkung
× 4 Geltungsjahre Setzung, Spanne 1–10: die Absenkung gilt, bis ein Gericht sie stoppt; die Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, das ist die Untergrenze, weil sie Asylsuchende im Dublin-Verfahren traf, nicht Ausreisepflichtige
3.760 Ausreisen
zusätzliche Ausreisen im Zeitraum
× 2 Jahre früher Setzung, Spanne 1–3: um so viel wird der Leistungsbezug verkürzt
7.520 Personenjahre
Personenjahre weniger Leistungsbezug
÷ 10 Jahre Bewertungszeitraum 2027–2036
752 Personenjahre
im Jahresmittel
× 11.700 € je Person und Jahr 14.500 € Durchschnittskosten je Bezieher, abzüglich der 2.800 €, die die Absenkung ohnehin streicht
8,8 Mio €
vermiedene Ausgaben im Jahr (Spanne unter 1 bis 75)
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,44
Normalised Impact
Score 0,44 Impact × 5 Wert × 2 Plausibilität ÷ 10 = 0,4 von 100

Plausibilität

Für die Kernbehauptung, dass Leistungsentzug Menschen zur Ausreise bringt, gibt es keine stützende deutsche Beobachtung. Anspruchseinschränkungen für Ausreisepflichtige gibt es seit 2015; die Zahl der Ausreisepflichtigen ist seitdem nicht gesunken [7][21]. Der vollständige Leistungsausschluss für Dublin-Fälle galt ab Oktober 2024 und erzeugte dokumentierte Härten, aber keinen berichteten Ausreiseschub, bevor der Europäische Gerichtshof ihn im Juni 2026 stoppte [14][15]. Für keine dieser Kürzungen wurde die Ausreise der Gekürzten mit vergleichbaren Ausreisepflichtigen ohne Kürzung verglichen. Was einen scheinbaren Zusammenhang erzeugen könnte, ist der Anstieg der geförderten Ausreisen 2025; er lief über Förderprogramme und die Lage in den Herkunftsländern, nicht über Kürzungen [9]. Auch die Richtung ist zweifelhaft: Wer ohnehin ausreisen will, nutzt die Förderung, ob gekürzt wird oder nicht. Wer trotz Ausreisemöglichkeit bleibt, tut das meist aus Gründen, die ein gestrichener Barbetrag nicht ändert. Dass eine Absenkung auf Sachleistungen zusätzliche Ausreisen auslöst, trifft in etwa jedem fünften vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig: ein nachvollziehbarer Anreiz, dem alle bisherigen Anwendungsfälle die Bestätigung verweigert haben.

evidence_basis: Mehrere Präzedenzfälle · P-ceiling 5 identifikation: Unbestimmt · Stufen-Deckel 5 befundband: Ausgebliebener Effekt · P 1,5–2

Kontrafaktum: keines — die Ausreisewirkung der Kürzungen seit 2015 und des Dublin-Ausschlusses 2024 wurde nie gegen eine Vergleichsgruppe gemessen. Design: unbestimmt — kein Beleg trägt die Behauptung. Störgröße: Anstieg geförderter Ausreisen 2025 durch Programme und Herkunftslagen, nicht durch Kürzung. Richtung: Selbstselektion in die Förderung, keine Zurechnung zur Kürzung.

Die Maßnahme lief in enger Verwandtschaft bereits zweimal — Anspruchseinschränkungen seit 2015, vollständiger Dublin-Ausschluss 2024/25 — und ein Ausreiseschub blieb beide Male aus; die Zahl trifft in etwa jedem fünften vergleichbaren Fall zu.

Offen: Ein Vergleich der Ausreisequoten von Betroffenen der §-1a-Einschränkungen mit gleich gestellten Ausreisepflichtigen ohne Einschränkung würde P bei messbarem Unterschied auf rund 4 heben.

Weniger Barauszahlung

0,1von 100

Die lückenlose Karte soll Ämtern die monatliche Barauszahlung ersparen: keine Kasse, keine Quittungen, keine Abrechnung von Bargeld. Für die rund 43.000 Bezieher, die heute noch ohne Karte leben, wären das knapp 3 Mio. € im Jahr. Die Kommunen, die die Karte schon eingeführt haben, berichten aber keine dauerhafte Entlastung.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,1Plausibilität 2
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Wert

Gespart würde Arbeitszeit in Sozialämtern und Stadtkassen: Auszahlung, Quittung, Kassenabschluss und Nachfragen. Es sind gewöhnliche Verwaltungskosten, die an anderer Stelle eingesetzt werden könnten. Sie treffen niemanden existenziell und betreffen weder Gesundheit noch Versorgung. Die Ersparnis entsteht bei den Kommunen, die heute noch bar oder per Einzelüberweisung auszahlen [34][35]. Der Wert ist mittel: öffentliche Verwaltungsarbeit, gewichtet wie jeder andere öffentliche Euro.

Impact

Ohne Karte leben heute vor allem Bezieher in den Kommunen Nordrhein-Westfalens, die auf die Karte verzichten, und im Berliner Altbestand [34][35]. Nach dem Verteilungsschlüssel der Länder sind das rund 25.900 und 17.400 Menschen, zusammen 43.300 [31][36][37]. Ein Teil von ihnen erhält das Geld heute auf ein Konto, ein Teil bar an der Kasse; angesetzt ist die Hälfte bar, also 21.650 Menschen. Je Barauszahlung sind 15 Minuten Arbeit für Auszahlung, Quittung und Kassenabschluss angesetzt, zwölfmal im Jahr. Das sind 64.950 Arbeitsstunden zu 45 €, zusammen 2,9 Mio. € im Jahr (Spanne: 1 bis 5 Mio. €). Die Gebühren für die Karte selbst stehen im Gegenargument zu den Vollzugskosten und sind hier nicht abgezogen. Zum Vergleich: Der Geldverlust der Betroffenen wiegt im Jahresmittel rund sechzehnmal so viel. Der Impact ist sehr klein: eine Verwaltungsersparnis von wenigen Millionen Euro im Jahr, selbst wenn sie voll eintritt.

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43.300 Personen
Bezieher ohne Karte
× 50 % bar ausgezahlt Setzung: der Rest erhält das Geld auf ein Konto, dort spart die Karte fast nichts
21.650 Personen
Bezieher mit Barauszahlung
× 12 Auszahlungen × 0,25 Stunden Setzung, Spanne 1–5 Mio € im Ergebnis: Auszahlung, Quittung, Kassenabschluss
64.950 Stunden
Arbeitsstunden im Jahr
× 45 € je Arbeitsstunde Arbeitsstunden-Anker dieser Bewertungen
2,92 Mio €
ersparte Verwaltungskosten im Jahr (Spanne 1–5)
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,15
Normalised Impact
Score 0,15 Impact × 5 Wert × 2 Plausibilität ÷ 10 = 0,1 von 100

Plausibilität

Dass die Karte die Verwaltung entlastet, war die meistgenannte Begründung der Länder und Landkreise. Die Kommunen, die sie seit 2024/25 nutzen, berichten etwas anderes: In der Umfrage unter rund 900 Kommunen vom November 2025 war die Umstellung fast überall mit erheblichem Aufwand verbunden, eine dauerhafte Entlastung blieb aus [13]. Verglichen wird dort der Aufwand derselben Ämter vor und nach der Einführung. Den Befund könnte auch die Anlaufzeit erklären, in der alte und neue Verfahren nebeneinander laufen; dagegen spricht, dass die Umfrage nach gut einem Jahr Kartenpraxis stattfand. Es ist eine Befragung der Verwaltungen selbst, keine Messung der Arbeitszeit. Die Maßnahme lief also schon, und der versprochene Effekt blieb aus. Dass die Ersparnis in der angesetzten Höhe eintritt, trifft in etwa jedem fünften vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Entlastung ist versprochen, aber dort, wo die Karte schon gilt, nicht eingetreten.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 5,5 identifikation: Assoziativ · Stufen-Deckel 5,5 befundband: Ausgebliebener Effekt · P 1,5–2

Kontrafaktum: Verwaltungsaufwand derselben Ämter vor der Karte. Design: assoziativ — Selbstauskunft von rund 900 Kommunen (Mediendienst Integration/Universität Hildesheim, November 2025), keine Arbeitszeitmessung. Störgröße: Anlaufphase mit Parallelbetrieb, durch die Befragung nach gut einem Jahr Kartenpraxis begrenzt. Richtung: keine Umkehrkausalität. Höhe: Hälfte bar und 15 Minuten je Auszahlung sind Setzungen, Spanne 1–5 Mio € in i_spanne.

Die Karte läuft seit 2024/25 in den meisten Kommunen; die dort versprochene Verwaltungsentlastung blieb nach der Kommunal-Umfrage aus — die Zahl trifft in etwa jedem fünften vergleichbaren Fall zu.

Offen: Eine Arbeitszeiterfassung der Kassen- und Sozialämter vor und nach der Karteneinführung in einigen Kommunen würde P bei messbarer Ersparnis auf rund 4 heben.

Argumente — Contra

5 Argumente · Top 3 angezeigt

Menschen verlieren die Hälfte ihrer Existenzgrundlage

11von 100

Knapp 17.000 Menschen, die heute noch die volle Grundleistung bekommen, verlören etwa die Hälfte dessen, was sie zum Leben haben, alles außer Bett, Brot und Seife. Wer schon heute nach § 1a gekürzt oder nach dem GEAS-Anpassungsgesetz ausgeschlossen ist, zählt nicht mit. Der Entzug tritt mit dem Gesetz sicher ein; angesetzt gilt er vier von zehn Jahren, bis ein Gericht ihn stoppt. Wer ihn aushält und nicht ausreisen kann, rutscht in die Verwahrlosung; dieser Teil ist gesondert bewertet.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 2,4Plausibilität 9,5
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Wert

Es geht um Geld — aber um Geld, das über Essen, Kleidung, Mobilität und Teilhabe entscheidet, nicht um einen Haushaltsposten. Die Betroffenen leben von Beträgen, die das Bundesverfassungsgericht als Untergrenze eines menschenwürdigen Daseins versteht [16]; unterhalb dieser Grenze gibt es kein Sparen, nur Verzicht. Ein Kind, dessen Familie den Barbetrag verliert, fährt nicht mehr mit auf den Ausflug; eine Frau ohne Fahrgeld erreicht die Beratungsstelle nicht. Auf der Gegenseite steht eine Ersparnis im Landeshaushalt, die pro Einwohner nicht messbar ist; sie ist als eigenes Argument auf der Pro-Seite erfasst, zum Nennwert des öffentlichen Euro. Beide Beine tragen dieselbe Summe, aber nicht dasselbe Gewicht. Die weitergehenden körperlichen Folgen — Krankheit, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung — sind nicht hier, sondern im eigenen Gegenargument gewichtet, damit sie nicht doppelt zählen. Die davon getrennte Frage, ob der Staat gezielt unter das Existenzminimum gehen darf, um Verhalten zu erzwingen, ist keine Abwägungsgröße — sie steht als eigener Befund neben der Bewertung. Der Wert ist mittel, weil es ein Geldstrom ist; sein Gewicht entsteht daraus, wie wenig die Menschen haben, denen er genommen wird.

Impact

Die Grundleistung für Alleinstehende beträgt 2026 455 € im Monat; 202 € davon decken alles jenseits von Unterkunft und Essen [4]. Die Absenkung streicht diesen Teil samt der Anteile für Kleidung und Hausrat, rund 2.800 € je Person und Jahr, etwa die Hälfte des Budgets. Angesetzt sind 30.000 Ausreisepflichtige mit feststellbarer Ausreisemöglichkeit (Spanne: 15.000 bis 60.000), rund drei Viertel der gut 41.000 ohne Duldung Ende 2025 [7]. Rund 11.200 von ihnen sind schon heute gekürzt oder ausgeschlossen und zählen nicht: knapp 1.200 Dublin-Fälle [28], rund 4.000 mit Schutz in einem anderen EU-Staat [30][33] und rund 6.000 nach § 1a [21][26][27]. Die letzte Zahl ist geschätzt, denn keine Statistik erfasst, wie oft die Behörden kürzen [28]. Neu betroffen wären so 18.800 Menschen (Spanne: 8.000 bis 38.000); ohne die 1.880, die nach dem zweiten Pro-Argument früher ausreisen, verlieren 16.920 zusammen 47,4 Mio. € je Jahr. Ihr Euro zählt hier mit 2,5, weil sie von 455 € im Monat leben; der Verlust wiegt so 118 Mio. € je Geltungsjahr, die Ersparnis des Staates steht als eigenes Pro-Argument. Die fast gleichlautende Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, bis der Europäische Gerichtshof sie im Juni 2026 stoppte [14][15]. Das ist die Untergrenze, nicht die Mitte: Das Urteil galt Asylsuchenden im Dublin-Verfahren nach der EU-Aufnahmerichtlinie, der Vorschlag trifft vollziehbar Ausreisepflichtige, für die die Kürzung nach § 1a seit 2015 Bestand hat [17][21]. Angesetzt sind deshalb vier der zehn Jahre (Spanne: eins bis zehn), im Mittel rund 47 Mio. € gewichteter Verlust je Jahr (Spanne: 5 bis 237 Mio. €). Der Impact ist mittel: Knapp siebzehntausend Menschen verlören die Hälfte dessen, was sie zum Leben haben, aber nur für die Jahre, die die Absenkung vor den Gerichten übersteht.

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30.000 Personen
Ausreisepflichtige mit feststellbarer Ausreisemöglichkeit
[7]
− knapp 1.200 Dublin-Fälle ohne Duldung + rund 4.000 mit Schutz in einem anderen EU-Staat + rund 6.000 mit Kürzung nach § 1a = rund 11.200 § 1 Abs. 4 und § 1a AsylbLG in der Fassung ab 12.06.2026 kürzen oder schließen diese Gruppen schon aus. Schutz in einem anderen EU-Staat: 9.462 vollstreckbare Ablehnungen von Menschen mit Schutz in Griechenland bis 30.09.2025 als Obergrenze, Sachsen-Anhalt (55 Fälle bei 2,7 % Anteil) hochgerechnet gut 2.000 als Untergrenze, Mitte rund 4.000; die 6.000 nach § 1a sind eine Setzung, weil keine Statistik die Anwendung erfasst — Spanne der neu Betroffenen 8.000–38.000
18.800 Personen
schon heute gekürzt oder ausgeschlossen
− 940 zusätzliche Ausreisen je Geltungsjahr × 2 Jahre früher aus dem zweiten Pro-Argument: wer früher ausreist, bezieht in dieser Zeit keine gekürzte Leistung
16.920 Personen
früher Ausgereiste, die nicht mehr betroffen sind
× 2.800 € je Person und Jahr 202 € Barbetrag × 12 plus Anteile für Kleidung und Hausrat — die Hälfte von 455 € im Monat
47,38 Mio €
Verlust je Geltungsjahr
[4]
× 2,5 ihr Euro zählt hier mit 2,5 — Menschen im untersten Fünftel; die Ersparnis des Staates steht als eigenes Pro-Argument
118,44 Mio €
So wiegt der Verlust
× 4 von 10 Jahren Setzung, Spanne 1–10: die Absenkung gilt, bis ein Gericht sie stoppt; die Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, das ist die Untergrenze, weil sie Asylsuchende im Dublin-Verfahren traf, nicht Ausreisepflichtige
47,38 Mio €
im Jahresmittel 2027–2036 (Spanne 5–237)
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,37
Normalised Impact
Score 2,37 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 11 von 100

Plausibilität

Dass der Entzug eintritt, ist Rechtsfolge: Sobald das Gesetz gilt, fällt das Geld für jeden weg, bei dem die Behörde eine Ausreisemöglichkeit feststellt. Ein Vergleich mit einer Welt ohne die Maßnahme ist dafür nicht nötig, und Ursache und Wirkung lassen sich nicht vertauschen. Offen bleibt der Vollzug: ob die Ausländerbehörden die Ausreisemöglichkeit auch feststellen und ob Gerichte im Eilverfahren Leistungen zurückgeben [18][28]. Dieses Vollzugsrisiko hält die Plausibilität knapp unter der Gewissheit. Wie viele Menschen es trifft und wie lange die Absenkung hält, steht in der Spanne der Rechnung, nicht hier. Das Urteil vom Juni 2026 betrifft unmittelbar nur Dublin-Fälle [14][15]; das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2012 festgehalten, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist [16]. Beides kann die Geltung verkürzen, nicht den Eintritt. Die Plausibilität ist sehr hoch: Der Entzug folgt aus dem Gesetz; offen ist nur, wie konsequent die Behörden ihn anwenden.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: keines nötig — Rechtsfolge des Gesetzestexts (2.800 € je neu Betroffenem und Jahr); wer nach § 1a AsylbLG oder § 1 Abs. 4 AsylbLG (GEAS-AnpG) schon heute gekürzt oder ausgeschlossen ist, steht im Ausgangszustand und zählt nicht. Design: definitorisch, P 9,5 mit Vollzugsrisiko (Feststellung der Ausreisemöglichkeit, Eilrechtsschutz). Höhe: Kopfzahl aus Feststellungs- und Kürzungspraxis (Setzung, Spanne 8.000–38.000 neu Betroffene) und Geltungsdauer (Setzung 4, Spanne 1–10; Dublin-Präzedenz 1,7 J. als Untergrenze, weil andere Personengruppe) stehen nur in i_spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Alltagshürden durch die bargeldarme Karte

6,8von 100

Die lückenlose Karte mit einheitlich niedriger Bargeldgrenze nimmt rund 57.000 zusätzlichen Menschen Spielraum im Alltag: Gebrauchtkäufe, Märkte, kleine Barzahlungen. Zwei Jahre Kartenpraxis haben diese Probleme dokumentiert; offen ist nur ihre Höhe je Person. Weil die Karte bleibt, auch wenn die Absenkung fällt, ist das über zehn Jahre der zweitgrößte Posten dieser Bewertung.

Wert 4 · AlltagsautonomieImpact 1,8Plausibilität 9,5
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Wert

Betroffen ist die Autonomie der Alltagsführung von Menschen, die ohnehin jeden Euro einteilen müssen: wo sie einkaufen, ob sie gebraucht kaufen können, ob das Kind Geld für den Schulausflug mitbringen kann. Das ist mehr als Komfort — wer kein Ausweichbudget hat, kann die Einschränkung nicht umgehen —, aber es unterschreitet nicht die Versorgung selbst: Die Leistungshöhe bleibt bei dieser Teilmaßnahme unverändert. Dass die Betroffenen kein Ausweichbudget haben, zählt nicht hier, sondern in der Rechnung, in der ihr Euro mit 2,5 wiegt. Der Wert ist mäßig: eingeschränkte Selbstbestimmung im Alltag, unterhalb existenzieller Schwere.

Impact

Heute gibt es die Karte in allen sechzehn Ländern, aber mit Lücken [1][2][25]. In Nordrhein-Westfalen hatte Ende Februar 2026 rund die Hälfte der Kommunen beschlossen, sie nicht einzuführen, darunter 16 der 30 Großstädte wie Köln, Düsseldorf und Dortmund [34][35]. Berlin gibt sie seit August 2026 nur an Neuzugänge aus, und die 50-€-Grenze entfällt dort nach sechs Monaten [25][35]. Bremen und Thüringen erlauben 120 € Bargeld im Monat statt der üblichen 50 € [3]. Der Vorschlag schließt diese Lücken und senkt die großzügigeren Grenzen ab. Ende 2025 bezogen rund 390.000 Menschen Regelleistungen [31]; nach dem Verteilungsschlüssel der Länder wären davon angesetzt 57.000 zusätzlich oder strenger erfasst (Spanne: 35.000 bis 100.000) [36][37]. Für sie wird schwieriger, was Bargeld braucht: Gebrauchtmöbel über Kleinanzeigen, Flohmärkte, Schulsammlungen, kleine Läden ohne Kartenzahlung; Nutzerberichte dokumentieren zudem gescheiterte Zahlungen [19][20]. Nach Abzug dessen, was per Karte weiter geht, sind 250 € Verlust je Person und Jahr angesetzt (Spanne: 100 bis 500 €), zusammen 14 Mio. € im Jahr. Bei einem Budget von rund 5.500 € im Jahr ist das kein Randposten; ihr Euro zählt hier wie beim Geldverlust der Absenkung mit 2,5. So wiegt der Verlust 36 Mio. € je Jahr (Spanne: 9 bis 125 Mio. €), und zwar über alle zehn Jahre, denn die Karte bleibt, auch wenn die Absenkung fällt. Der Impact ist klein bis mittel: Der Verlust je Person ist klein, aber er trifft viele, die wenig haben, und hält über den ganzen Zeitraum an.

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390.000 Personen
Regelleistungsbeziehende Ende 2025
× rund 15 %: NRW-Kommunen ohne Karte 25.900 + Berliner Altbestand 17.400 + Bremen und Thüringen 13.900 Setzung, Spanne 35.000–100.000: verteilt nach Königsteiner Schlüssel (NRW 20,96 %, Berlin 5,20 %, Bremen 0,95 %, Thüringen 2,62 %); NRW ohne 17.000 in Landeseinrichtungen, davon 40 % in Kommunen ohne Karte (Hälfte der Kommunen, 16 von 30 Großstädten); Berlin ohne rund 2.900 Neuzugänge im ersten Halbjahr unter der Grenze; Bremen und Thüringen mit 120-€-Grenze
57.000 Personen
zusätzlich oder strenger erfasste Menschen
× 250 € je Person und Jahr Setzung, Spanne 100–500 €: entgangene Gebrauchtkäufe, Märkte, Barzahlungen, gescheiterte Kartenzahlungen
14,25 Mio €
Verlust im Jahr
× 2,5 ihr Euro zählt hier mit 2,5 — Menschen im untersten Fünftel, wie beim Geldverlust der Absenkung
35,63 Mio €
so wiegt der Verlust (Spanne 9–125)
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,78
Normalised Impact
Score 1,78 Impact × 4 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 6,8 von 100

Plausibilität

Hier muss nichts vorhergesagt werden: Die Karte läuft seit 2024/25, und die Einschränkungen sind aus der Praxis dokumentiert, von Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen und in Gerichtsverfahren [19][20]. Dass die Bargeldgrenze den Spielraum verengt, folgt aus der Karte selbst; ein Vergleich mit einer Welt ohne sie ist dafür nicht nötig. Die Gerichte sind uneins: Das Sozialgericht Hamburg hielt die pauschale 50-€-Grenze 2024 für rechtswidrig, das Landessozialgericht Bayern 2025 für rechtmäßig [18][32]. Daraus folgt das Vollzugsrisiko: Erzwingen Gerichte mehr Einzelfallausnahmen oder verzichten Kommunen weiter, trifft die Grenze weniger Menschen. Wie hoch der Verlust je Person ist, hängt an der Kartenakzeptanz vor Ort und steht in der Spanne von 100 bis 500 €, nicht hier. Die Plausibilität ist sehr hoch: Die Einschränkung ist beobachtete Gegenwart, nur ihre Größe je Person ist geschätzt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: keines nötig — die Bargeldsperre folgt aus der Karte. Design: definitorisch, P 9,5 mit Vollzugsrisiko (Einzelfallausnahmen durch Gerichte, weiter verzichtende Kommunen); evidence_basis mechanismus, weil die Einschränkung Rechtsfolge ist. Höhe: Zahl der zusätzlich Erfassten (Verteilung nach Königsteiner Schlüssel, NRW-Anteil ohne Karte 40 % gesetzt, Spanne 35.000–100.000) und Verlust je Person (Setzung 250 €, Spanne 100–500 €, aus Praxisberichten) nur in i_spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Vollzugs- und Verfahrenskosten

1,9von 100

Kartenbetrieb, Härtefallprüfungen, Klageverfahren und die Logistik einer Sachversorgung kosten dauerhaft Geld, rund 8 Millionen Euro im Jahr, gerechnet nur für die Menschen, die der Vorschlag neu erfasst. Sicher ist der Anfall, geschätzt der Umfang.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,4Plausibilität 9,5
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Wert

Gebunden werden Arbeitszeit von Sozialämtern, Gerichten und Trägern sowie Gebühren an Kartendienstleister — Ressourcen, die weder Rückführung noch Integration voranbringen. Solche Kosten wiegen wie andere öffentliche Mittel: Sie fehlen an anderer Stelle, treffen aber niemanden existenziell. Der Wert ist mittel: gewöhnliche Vollzugskosten ohne besondere Schwere.

Impact

Die Maßnahme erzeugt vier Kostenblöcke; gezählt wird nur, was für die neu erfassten Menschen anfällt. Erstens der Kartenbetrieb für die 43.300 Bezieher, die heute noch keine Karte haben, in den Kommunen Nordrhein-Westfalens ohne Karte und im Berliner Altbestand [34][35]. Angesetzt sind 30 € je Karte und Jahr für Gebühren und Verwaltung (Spanne: 20 bis 60 €), zusammen 1,3 Mio. €. Zweitens Härtefallprüfungen: Das Sozialgericht Hamburg verlangte Einzelfallentscheidungen, das Landessozialgericht Bayern hielt die 50-€-Grenze dagegen für rechtmäßig [18][32]. Wo Ämter Härtefälle einzeln prüfen, betrifft das neu die 57.000 zusätzlich oder strenger erfassten Bezieher; angesetzt jeder zehnte im Jahr, je zwei Arbeitsstunden zu 45 €, gut 0,5 Mio. €. Drittens Widersprüche und Klagen gegen die Absenkung: angesetzt klagen 30 % der 16.920 neu Betroffenen, die nicht früher ausreisen, zu 1.500 € je Verfahren für Behörde und Gericht [14][18]. Das sind 7,6 Mio. € je Geltungsjahr, bei vier von zehn Jahren im Mittel 3,0 Mio. €. Viertens die Sachversorgung: Beschaffung, Ausgabe und Lager kosten angesetzt 500 € je neu Betroffenem und Jahr mehr als eine Überweisung, im Mittel 3,4 Mio. € [27]. Zusammen sind das rund 8 Mio. € pro Jahr (Spanne: 3,7 bis 27 Mio. €). Die Kommunal-Umfrage von 2025 zu rund 900 Kommunen fand fast überall erheblichen Umstellungsaufwand und keine dauerhafte Entlastung [13]. Der Impact ist klein: viele Vorgänge, aber überschaubare Kosten je Vorgang.

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Kartenbetrieb für Bezieher ohne Karte Setzung, Spanne 20–60 €: Gebühren des Kartendienstleisters und Verwaltung; 25.900 in NRW-Kommunen ohne Karte + 17.400 im Berliner Altbestand [34][35] 43.300 Karten × 30 € je Karte und Jahr 1,3 Mio €
+ Härtefall-Einzelprüfungen Setzung: jeder zehnte der 57.000 zusätzlich oder strenger erfassten Bezieher; LSG Bayern hält die 50-€-Grenze für rechtmäßig, SG Hamburg verlangt Einzelfallprüfung [18][32] 5.700 Prüfungen je Jahr × 2 Arbeitsstunden × 45 € 0,51 Mio €
+ Widersprüche und Klagen gegen die Absenkung Setzung: Klagequote und Verfahrenskosten geschätzt, Geltungsdauer wie in den anderen Argumenten [14][18] 16.920 neu Betroffene × 30 % × 1.500 € je Verfahren = 7,6 Mio € je Geltungsjahr × 4 von 10 Jahren 3,05 Mio €
+ Sachversorgung statt Geldleistung Setzung: Beschaffung, Ausgabe und Lager kosten mehr als eine Überweisung; wer schon nach § 1a gekürzt ist, wird schon heute so versorgt [27] 16.920 neu Betroffene × 500 € Mehraufwand je Jahr = 8,5 Mio € je Geltungsjahr × 4 von 10 Jahren 3,38 Mio €
= Vollzugs- und Verfahrenskosten im Jahr (Spanne 3,7–27) 8,24 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 20 Mio € je Punkt 0,41
Score 0,41 Impact × 5 Wert × 9,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,9 von 100

Plausibilität

Dass diese Kosten anfallen, folgt aus dem Vollzug selbst: Ein Gesetz, das Karten, Einzelfallprüfungen, Sachausgabe und neue Kürzungsbescheide verlangt, erzeugt die zugehörige Verwaltungsarbeit. Die Einführungsjahre bestätigen das mit erheblichem Umstellungsaufwand und ohne dauerhafte Entlastung [13]; Gerichtsverfahren zur Bargeldgrenze und zur Dublin-Kürzung laufen bereits [14][18]. Ein Vergleich mit einer Welt ohne die Maßnahme ist dafür nicht nötig, und eine vertauschte Richtung gibt es nicht. Offen ist nur der Vollzug: ob Kommunen die Karte tatsächlich ausgeben und Ämter die Kürzung anwenden. Wie viele Prüfungen, Verfahren und Sachleistungsfälle es werden, steht in der Spanne von 3,7 bis 27 Mio. €, nicht hier. Die Plausibilität ist sehr hoch: Der Kostenanfall ist sicher, nur sein Umfang ist geschätzt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: keines nötig — der Kostenanfall folgt aus dem Gesetz (Kartenausgabe, Einzelfallprüfung, Sachausgabe, neue Bescheide). Design: definitorisch, P 9,5 mit Vollzugsrisiko (Kommunen geben die Karte aus, Ämter wenden die Kürzung an). Höhe: Kartenzahl, Prüf- und Klagequote sind Setzungen, nur in i_spanne 3,7–27 Mio €. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Krank ohne Bargeld

0,9von 100

Wer trotz Absenkung nicht ausreisen kann, behält Bett, Brot und Seife, aber keinen Euro: kein Bus zur Praxis, keine Medikamente aus der Apotheke, kein Telefon für den Termin. Angesetzt sind rund 6.800 bisher nicht gekürzte Menschen, die so leben und dabei jedes Jahr einen Teil ihrer gesunden Lebenszeit verlieren, solange die Absenkung gilt. Dass sie bleiben, ist belegt; wie groß der Schaden je Person ist, hat niemand gemessen.

Wert 10 · GesundheitImpact 0,3Plausibilität 3,5
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Wert

Hier geht es nicht mehr um Kaufkraft, sondern um Gesundheit: aufgeschobene Behandlungen, Zähne, psychische Folgen der Dauerbelastung, Abhängigkeit von Schwarzarbeit und Nothilfe. Betroffen sind Menschen, die sich selbst nicht helfen können: ohne Arbeitserlaubnis, ohne Konto, ohne eigenes Geld. Unterkunft, Essen und Hygiene bleiben ihnen als Sachleistung; was fehlt, ist alles, was den Weg zur Versorgung erst möglich macht. Der Schaden ist nicht umkehrbar, wenn er erst eingetreten ist — verlorene Gesundheit lässt sich nicht nachträglich auszahlen. Das ist die Dimension, die in der Bewertung am schwersten wiegt, unabhängig davon, wen es trifft. Der Wert ist hoch: Es geht um Gesundheit und körperliche Unversehrtheit von Menschen ohne jede Ausweichmöglichkeit.

Impact

Die Absenkung erreicht ihr Ziel nur, wenn die Betroffenen ausreisen; trotz Kürzungen seit 2015 und des Dublin-Ausschlusses ab Oktober 2024 blieb der Ausreiseschub aus [15][21]. Wer bleibt, behält Unterkunft, Essen und Hygieneartikel, aber keinen Euro Bargeld. Es fehlen die Fahrkarte zur Praxis, rezeptfreie Medikamente und das Telefon, um einen Behandlungsschein zu erbitten. Für Asylsuchende mit eingeschränktem Zugang ist dokumentiert, dass dann Arztbesuche ausfallen und vermeidbare Notfälle zunehmen [23][24]. Angesetzt sind 6.768 Menschen, die dauerhaft so leben: vierzig Prozent der 16.920 neu Betroffenen, die nicht früher ausreisen (Spanne: 2.900 bis 18.800). Wer schon heute gekürzt oder ausgeschlossen ist, lebt ohne den Vorschlag ebenso und zählt nicht mit [26][27]. Angesetzt ist ein Verlust von 0,05 gesunden Lebensjahren je Person und Jahr (Spanne: 0,01 bis 0,15), so bewertet, als kostete das Jahr ohne Bargeld knapp drei Wochen gesunder Lebenszeit. Das liegt deutlich unter einem Jahr auf der Straße, das auf 43 % eines gesunden Jahres taxiert wird [22], weil die Unterkunft bleibt. Das sind 338 verlorene gesunde Lebensjahre je Geltungsjahr; bei vier der zehn Jahre wie im Geld-Argument im Mittel 135 je Jahr (Spanne: 3 bis 2.840) [14]. Auf der Skala dieser Seite sind das 0,27 Punkte, gegen 2,37 für den Geldverlust derselben Menschen. Der Impact ist klein: Es geht um Gesundheit, aber die Unterkunft bleibt, und der Verlust je Person ist entsprechend enger angesetzt.

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30.000 Personen
Ausreisepflichtige mit feststellbarer Ausreisemöglichkeit
[7]
− knapp 1.200 Dublin-Fälle ohne Duldung + rund 4.000 mit Schutz in einem anderen EU-Staat + rund 6.000 mit Kürzung nach § 1a = rund 11.200 § 1 Abs. 4 und § 1a AsylbLG in der Fassung ab 12.06.2026 kürzen oder schließen diese Gruppen schon aus. Schutz in einem anderen EU-Staat: 9.462 vollstreckbare Ablehnungen von Menschen mit Schutz in Griechenland bis 30.09.2025 als Obergrenze, Sachsen-Anhalt (55 Fälle bei 2,7 % Anteil) hochgerechnet gut 2.000 als Untergrenze, Mitte rund 4.000; die 6.000 nach § 1a sind eine Setzung, weil keine Statistik die Anwendung erfasst — Spanne der neu Betroffenen 8.000–38.000
18.800 Personen
schon heute gekürzt oder ausgeschlossen
− 940 zusätzliche Ausreisen je Geltungsjahr × 2 Jahre früher aus dem zweiten Pro-Argument: wer früher ausreist, bezieht in dieser Zeit keine gekürzte Leistung
16.920 Personen
früher Ausgereiste, die nicht mehr betroffen sind
× 40 % bleiben dauerhaft ohne Bargeld Setzung, Spanne 2.900–18.800: die Kürzungen seit 2015 und der Dublin-Ausschluss brachten keinen Ausreiseschub
6.768 Personen
Menschen dauerhaft ohne Bargeld
× 0,05 gesunde Lebensjahre je Person und Jahr Setzung, Spanne 0,01–0,15: Unterkunft, Essen und Hygiene bleiben; der Verlust liegt deutlich unter dem Jahr auf der Straße (43 % eines gesunden Jahres) und trägt aufgeschobene Behandlungen und Dauerbelastung
338,4 Lebensjahre
verlorene gesunde Lebensjahre je Geltungsjahr
× 4 von 10 Jahren Setzung, Spanne 1–10: die Absenkung gilt, bis ein Gericht sie stoppt; die Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, das ist die Untergrenze, weil sie Asylsuchende im Dublin-Verfahren traf, nicht Ausreisepflichtige
135,36 Lebensjahre
im Jahresmittel 2027–2036 (Spanne 3–2.840)
× 40.000 € je Lebensjahr Lebensjahr-Anker dieser Bewertungen
5,41 Mio €
Euro-Äquivalent im Jahr
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,27
Normalised Impact
Score 0,27 Impact × 10 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,9 von 100

Plausibilität

Der erste Teil der Kette ist gut belegt: Leistungsentzug hat in den dokumentierten Fällen nicht zur Ausreise geführt, die Menschen blieben [15][21]. Der zweite Teil ist Rechtsfolge: Das Bargeld fällt weg, Unterkunft und Essen bleiben. Der dritte Teil ist nur mittelbar belegt. Dass Asylsuchende mit eingeschränktem Zugang seltener zum Arzt gehen und häufiger in der Notaufnahme landen, ist für Deutschland dokumentiert [23][24]. Gemessen ist dort aber der eingeschränkte Behandlungsanspruch, nicht der Wegfall des Bargelds bei erhaltener Unterkunft. Verglichen wird mit der regulären Grundleistung, die diese Menschen ohne die Maßnahme behielten. Den Befund könnte auch die Vorbelastung der Gruppe erklären: Wer schon krank ist oder ohnehin kaum Zugang hat, verliert weniger; das steckt in der unteren Spanne. Dass Krankheit zur Kürzung führt statt umgekehrt, ist ausgeschlossen, denn die Kürzung folgt dem Aufenthaltsstatus. Wie viele Menschen wirklich dauerhaft ohne Bargeld leben, ist für Deutschland nicht erhoben; die Spanne bildet das ab. Dass sie so viel gesunde Lebenszeit verlieren, trifft in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Dass Menschen bleiben und ohne Bargeld leben, ist belegt, dass und wie sehr das ihre Gesundheit kostet, ist es nicht.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: reguläre Grundleistung ohne die Maßnahme. Design: mechanistisch — Kette Bleiben (belegt [15][21]) → Wegfall des Bargelds bei erhaltener Unterkunft (Rechtsfolge) → Gesundheitsverlust (nur für eingeschränkten Behandlungsanspruch dokumentiert [23][24], nicht für den Bargeldwegfall selbst). Störgröße: Vorbelastung der Gruppe, in der unteren Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Kette benannt, aber offen — Bleiben belegt, Bargeldwegfall Rechtsfolge, der Gesundheitsverlust je Person bei erhaltener Unterkunft ist nirgends gemessen; die Zahl trifft in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall zu.

Offen: Eine Erhebung zum Gesundheitszustand der Betroffenen des Dublin-Ausschlusses 2024–2026 gegen Ausreisepflichtige mit regulärer Leistung würde P bis an den Deckel von 5 heben, bei ausbleibendem Unterschied auf 2 senken.

Folgekosten für Kommunen und Hilfesysteme

0,5von 100

Was das Leistungssystem spart, fällt an anderer Stelle wieder an: Notaufnahme, Ordnungsamt, Tafeln und Beratungsstellen — solange die Absenkung gilt. Für Deutschland ist belegt, dass eingeschränkter Zugang die Gesundheitskosten pro Kopf eher erhöht als senkt. Hier zählen nur die Lasten Dritter — der Schaden bei den Menschen selbst steht im vorigen Argument.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,3Plausibilität 4
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Wert

Getragen werden diese Lasten von kommunalen Haushalten, Kliniken und den Hilfesystemen der Verbände — Mittel und Arbeitszeit, die an anderer Stelle fehlen. Sie wiegen wie andere öffentliche Gelder: Sie treffen niemanden existenziell, aber sie sind aufgewendet, ohne dass Rückführung oder Integration vorankommen. Der schwere Teil dieses Pfads liegt nicht in diesen Kosten, sondern bei den Menschen, die ihn durchleben; er ist im vorigen Argument gewichtet. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel, verschoben von einem Träger auf den anderen.

Impact

Menschen, die ohne eigenes Geld im Land bleiben, tauchen an anderer Stelle wieder auf: in der Notaufnahme statt der Arztpraxis, bei Ordnungsämtern, bei Wohlfahrtsverbänden und Beratungsstellen [17][19]. Die deutsche Datenlage stützt die Richtung: Von 1994 bis 2013 lagen die Gesundheitsausgaben je Kopf bei eingeschränktem Zugang rund 40 % höher als bei regulärem Zugang [24]. Eingeschränkter Zugang verschiebt Behandlungen nach hinten und macht sie teurer, statt sie zu vermeiden [23]. Angesetzt sind für dieselben 6.768 bisher nicht gekürzten Menschen rund 2.000 € Folgekosten je Kopf und Jahr (Spanne: 1.000 bis 3.000 €). Das sind 13,5 Mio. € je Geltungsjahr; bei vier von zehn Jahren im Mittel rund 5,4 Mio. € je Jahr (Spanne: 0,3 bis 56 Mio. €) [14]. Wer schon heute gekürzt oder ausgeschlossen ist, verursacht diese Kosten auch ohne den Vorschlag; sie zählen hier nicht [26][27]. Die Summe fällt bei Kommunen, Kliniken und Hilfesystemen an, nicht beim Leistungsträger, der spart. Der Impact ist klein: eine begrenzte Gruppe, deren Folgekosten je Fall spürbar, in der Summe aber überschaubar sind.

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6.768 Personen
Menschen dauerhaft ohne Bargeld
× 2.000 € Folgekosten je Kopf und Jahr Setzung, Spanne 1.000–3.000 €: Notaufnahme, Ordnungsamt, Tafeln und Verbände — eingeschränkter Zugang kostete je Kopf rund 40 % mehr; die Unterkunft bleibt und erzeugt keine Notunterbringung
13,54 Mio €
Folgekosten je Geltungsjahr
× 4 von 10 Jahren Setzung, Spanne 1–10: die Absenkung gilt, bis ein Gericht sie stoppt; die Dublin-Kürzung hielt gut 20 Monate, das ist die Untergrenze, weil sie Asylsuchende im Dublin-Verfahren traf, nicht Ausreisepflichtige
5,41 Mio €
im Jahresmittel 2027–2036 (Spanne 0,3–56)
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,27
Normalised Impact
Score 0,27 Impact × 5 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 0,5 von 100

Plausibilität

Dass Kosten verlagert werden, ist für Deutschland belegt. Bozorgmehr und Razum verglichen über zwanzig Jahre die Ausgaben je Kopf von Asylsuchenden mit eingeschränktem und mit regulärem Zugang; eingeschränkter Zugang war teurer [24]. Die Verlagerung von der Regel- in die Notfallversorgung ist in mehreren Untersuchungen dokumentiert [23]. Verglichen wird mit der Regelversorgung ohne Absenkung. Den Befund könnte auch die Zusammensetzung der Gruppen erklären: Wer länger im Land ist, hat regulären Zugang und andere Gesundheitsbedarfe; die Auswertung prüft das nur über die Zeitreihe. Dass Kranke eher eingeschränkten Zugang bekämen, schließt die gesetzliche Frist aus. Die Folgekosten dieser Absenkung selbst hat keine Untersuchung gemessen; wie viele Klinikkontakte und wie viel Aufwand je Person anfallen, ist eine Annahme. Dass die Folgekosten die angesetzte Größe erreichen, trifft in etwa zwei von fünf vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Die Kostenverlagerung ist belegt, ihre Höhe nicht.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: Regelversorgung ohne Absenkung. Design: mechanistisch — Richtung getragen von Bozorgmehr/Razum 2015 (Vergleich der Pro-Kopf-Ausgaben eingeschränkter gegen regulärer Zugang, Zeitreihe 1994–2013), keine Messung der Folgekosten dieser Absenkung. Störgröße: Zusammensetzung der Zugangsgruppen (Aufenthaltsdauer), nur zeitlich kontrolliert. Richtung: gesetzliche Frist schließt Selektion Kranker in den eingeschränkten Zugang aus.

Kette geschlossen — Bleiben belegt, Verlagerung in die Notversorgung für Deutschland dokumentiert —, aber die Folgekosten je Kopf bei Kommunen, Kliniken und Verbänden misst keine Untersuchung; die Zahl trifft in etwa zwei von fünf vergleichbaren Fällen zu.

Offen: Eine Abrechnung der Notfall-, Notunterkunfts- und Ordnungskosten je Betroffenem des Dublin-Ausschlusses 2024–2026 in einer Großstadt würde P bis an den Deckel von 5 heben.

Summary

Die bundesweite Bezahlkarte ist bereits Realität; der Vorschlag schließt ihre Lücken und senkt die Leistungen für Ausreisepflichtige mit Ausreisemöglichkeit auf Bett, Brot und Seife. Für gut ein Drittel von ihnen gilt das schon heute, gerechnet ist nur der Rest. Der erhoffte Nutzen ist nicht belegt: Die Antragszahlen halbieren sich ohnehin, bisherige Kürzungen brachten keine messbare Ausreisewirkung, und Kommunen mit Karte berichten keine Entlastung. Auf der Gegenseite verlören knapp 17.000 Menschen die Hälfte dessen, was sie zum Leben haben, solange die Absenkung vor den Gerichten steht; ein Teil bliebe ganz ohne Bargeld. Dauerhaft bleibt die Karte selbst: rund 57.000 Menschen mehr mit weniger Spielraum im Alltag, zehn Jahre lang. Für Menschen ohne tatsächliche Ausreisemöglichkeit weist die Bewertung einen gesonderten Befund neben der Punktrechnung aus. Die Bilanz fällt negativ aus, weil das Ziel unbelegt ist und die Schäden es nicht sind.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Deutlich schlechter für die Zukunft · 0 %
heute Δ −15,0 F1 — mit Bezahlkarte/Kürzung F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. CDU/CSU/SPD: Koalitionsvertrag 2025 'Verantwortung für Deutschland' (bundesweite Bezahlkarte, Anspruchseinschränkungen). cdu.de
  2. Mediendienst Integration: Bezahlkarte für Asylbewerber: Stand der Einführung in den Bundesländern. mediendienst-integration.de
  3. Mediendienst Integration: Wo gilt was bei der Bezahlkarte? (Bargeldgrenzen der Länder). mediendienst-integration.de
  4. BMAS: Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (2026: 253 € + 202 € = 455 €). bmas.de
  5. Destatis: PM Nr. 328/2025: Asylbewerberleistungen 2024 — 461.000 Regelleistungsbeziehende (−10 %). destatis.de
  6. Destatis: 6,8 % mehr Ausgaben für Asylbewerberleistungen im Jahr 2024 (6,7 Mrd. € brutto). destatis.de
  7. Mediendienst Integration: Wie viele Personen sind ausreisepflichtig? (232.067, davon 190.974 mit Duldung, 31.12.2025). mediendienst-integration.de
  8. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/4403 (Abschiebungen und Ausreisepflichtige 2025). dserver.bundestag.de
  9. BAMF: Pressemitteilung 02.02.2026: 60 Prozent mehr freiwillige Ausreisen (16.576 über REAG/GARP 2025). bamf.de
  10. BAMF: Asylzahlen Gesamtjahr 2025 (113.236 Erstanträge, −50,7 %). bamf.de
  11. Agersnap/Jensen/Kleven: The Welfare Magnet Hypothesis: Evidence from an Immigrant Welfare Scheme in Denmark. AER: Insights (2020). aeaweb.org
  12. DIW Berlin: Wochenbericht 49/2024: Geflüchtete senden seltener Geld ins Ausland als andere Migrant*innen. diw.de
  13. Mediendienst Integration / Universität Hildesheim: Kommunal-Umfrage November 2025: Aufnahme, Bezahlkarte und Verwaltungsaufwand (~900 Kommunen). mediendienst-integration.de
  14. LTO: EuGH (04.06.2026, C-621/24): Kürzung von Asylleistungen auf 'Bett, Brot, Seife' rechtswidrig. lto.de
  15. Informationsverbund Asyl & Migration: EuGH: Leistungseinschränkungen in 'Dublin-Fällen' europarechtswidrig. asyl.net
  16. Pro Asyl: BVerfG-Urteil 18.07.2012: 'Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren'. proasyl.de
  17. Verfassungsblog: Das Existenzminimum bleibt unantastbar: Der EuGH über Leistungskürzungen für Asylbewerber*innen. verfassungsblog.de
  18. LTO: SG Hamburg: Pauschale 50-€-Bargeldgrenze der Bezahlkarte rechtswidrig (Einzelfallprüfung nötig). lto.de
  19. Pro Asyl: Zwei Jahre Bezahlkarte: Ein Instrument der Kontrolle — nicht der Teilhabe. proasyl.de
  20. Diakonie Deutschland: Position & Faktencheck Bezahlkarte: 'Konto vor Bezahlkarte' (2024). diakonie.de
  21. Informationsverbund Asyl & Migration: Leistungseinschränkungen im AsylbLG (Überblick § 1a seit 2015). asyl.net
  22. Rajan & Tsai, Medical Care 2021: Estimation of Utility Values for Computing Quality-adjusted Life Years Associated With Homelessness (Wert eines Jahres in Obdachlosigkeit: 43 % eines gesunden Jahres). pubmed.ncbi.nlm.nih.gov
  23. Diakonie Deutschland: Faktenpapier: Eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für Asylsuchende (Notfallbehandlungen statt Regelversorgung; Wirkung auf Zuwanderung nicht belegt). diakonie.de
  24. Bozorgmehr & Razum, PLOS ONE 2015: Effect of Restricting Access to Health Care on Health Expenditures among Asylum-Seekers and Refugees (Deutschland 1994–2013: eingeschränkter Zugang → ~40 % höhere Pro-Kopf-Ausgaben). doi.org
  25. MiGAZIN: Berlin führt als letztes Bundesland Bezahlkarte für Asylsuchende ein (13.8.2026). migazin.de
  26. Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 111 vom 28.04.2026 — Art. 3 und 4: § 1 Abs. 4 und § 1a Abs. 7–9 AsylbLG, überwiegend ab 12.06.2026. recht.bund.de
  27. Bundesministerium der Justiz: § 1a AsylbLG — Anspruchseinschränkung (Abs. 1: nur Ernährung, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege bei feststehendem Ausreisetermin und Ausreisemöglichkeit; Abs. 3: selbst zu vertretende Vollzugshindernisse). gesetze-im-internet.de
  28. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/417: Antwort der Bundesregierung, Leistungseinstellungen in Dublin-Fällen (30.03.2025: 6.370 ausreisepflichtige Dublin-Fälle, davon 1.159 ohne Duldung; keine statistischen Erkenntnisse zur Anwendung der Leistungsausschlüsse). dserver.bundestag.de
  29. Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin: Rundschreiben Soz Nr. 03/2026: Umsetzung der Änderungen des AsylbLG durch das GEAS-Anpassungsgesetz (Leistungsausschluss, zwei Wochen Überbrückung, § 1a Abs. 9). sozialrecht.berlin.de
  30. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt: Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 AsylbLG (55 Fälle mit Schutz in einem anderen EU-Staat, 252 Dublin-Fälle). fluechtlingsrat-lsa.de
  31. Destatis: PM Nr. 322 vom 10.09.2026: 15 % weniger Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025 (rund 390.000 Regelleistungsbeziehende Ende 2025). destatis.de
  32. LTO: LSG Bayern, 19.02.2025, L 8 AY 55/24 B ER: Bezahlkarte und 50-€-Bargeldgrenze rechtmäßig. lto.de
  33. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/2341: Antwort der Bundesregierung, Asylverfahren von Personen mit internationalem Schutzstatus in Griechenland (bis 30.09.2025: 17.283 Unzulässigkeitsentscheidungen, davon 9.462 bestands- oder rechtskräftig). dserver.bundestag.de
  34. Netzwerk Fluchtforschung: Ein Blick unter den Flickenteppich: kommunale Beschlüsse zur Bezahlkarte in NRW (Stand 27.02.2026: Opt-out in rund der Hälfte der Kommunen, 16 von 30 Großstädten). fluchtforschung.net
  35. kommunal.de: Wie die Bezahlkarte ausgebremst wird (Opt-out in Aachen, Düsseldorf, Dortmund, Köln, Krefeld, Wuppertal; Bargeldgrenzen der Länder, Berlin 50 € für sechs Monate). kommunal.de
  36. MiGAZIN: Nordrhein-Westfalen: Bisher wollen nur wenige Kommunen die Bezahlkarte (23.09.2025; 17.000 Karten in Landeseinrichtungen). migazin.de
  37. BAMF: Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY): Quoten nach dem Königsteiner Schlüssel (NRW 20,96 %, Berlin 5,20 %, Thüringen 2,62 %, Sachsen-Anhalt 2,70 %, Bremen 0,95 %). bamf.de
Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 2. Oktober 2026 · 8× KI, 3× Mensch
  1. 2. Oktober 2026KI-Prüfung, menschlich freigegebenClaude Opus 5.5neu bewertet

    Bericht vom 26.09. und Julians Entscheidungen 02.10. umgesetzt: Kartenbasis auf Destatis Ende 2025 (390.000) und Berliner Altbestand, 57.000 statt 120.000 erfasst; schon Gekürzte 11.200 statt 7.500 (Griechenland-Fälle BT 21/2341); definitorische Argumente auf P 9,5; neues pro-4 Weniger Barauszahlung; Geltungsdauer 4 J. mit Dublin-Untergrenze begründet.

  2. 23. September 2026KI-Prüfung, menschlich freigegebenClaude Opus 5.5neu bewertet

    Julians Entscheidung vom 23.09. umgesetzt, was nach § 1a AsylbLG und dem GEAS-Anpassungsgesetz schon heute gekürzt ist, nicht doppelt zu rechnen: rund 7.500 der 30.000 Ausreisepflichtigen stehen im Ausgangszustand, Delta auf 22.500 neu Betroffene, Härtefallblock auf die Delta-Gruppe; r 0,19 → 0,18, Kategorie unverändert deutlich schlechter.

  3. 23. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5Record aktualisiert

    Prüfbericht 20.09. gegen v4 abgeglichen: evidence_basis von con-4 und con-5 auf mechanismus, Kostensumme in con-3 auf 18 Mio. €, drei überlange Identifikationssätze geteilt; bilanz-Block bleibt nach dem Beschluss vom 07.09. zurückgehalten (Probelauf P(D > 0) 0,002, Kategorie wie nach r deutlich schlechter).

  4. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5neu bewertet

    Gesamtprüfung 08.09. umgesetzt: Abschreckung nur 4 Geltungsjahre (pro-1 i 0,067→0,023), früher Ausgereiste abgezogen (27.000 statt 30.000), Gesundheitspfad ohne Obdachlosigkeit (con-4 P 4→3,5), Klagequote korrigiert, Maßstab-Hinweis neu; r 0,22→0,19.

  5. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 8 Argumenten, Leistungs-Transfer als Paar pro-3 ⇄ con-1 verdrahtet, massstab_hinweis ohne r (Geltungsdauer und Gewicht bleiben als geteilte Größen Szenario). Kategorie fällt von Schlechter (r 0,22) auf Deutlich schlechter (P(D>0) 0,00).

  6. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5neu bewertet

    Berliner Kartenstart nachgezogen und con-1 brutto auf zwei Beine aufgeteilt: Verlust der Betroffenen (w 2,5) als con-1, Ersparnis der Länderhaushalte (w 1) als neues pro-3.

  7. 4. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg, Normalisierung, Identifikation an allen 7 Argumenten; Geltungsdauer der Absenkung (4 von 10 Jahren bis zum Gerichtsstopp) aus P nach I verlegt — con-1 I 0,17→0,050, con-4 0,072→0,029; con-2 mit w 2,5 auf 0,075 und jetzt schwerstes Argument; schranken_hinweis und massstab_hinweis neu; r 0,10→0,13; offen: Geltungsdauer und w auf Karte als Ermessen.

  8. 12. Juli 2026KI-Prüfung, menschlich freigegebenClaude Opus 4.8Erstbewertung

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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