Familiennachzug ausgesetzt

Zu subsidiär Schutzberechtigten dürfen Ehepartner und minderjährige Kinder seit Juli 2025 nicht mehr nachziehen — statt der bisherigen 1.000 Visa im Monat bleiben nur Härtefälle.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, denen kein Asyl zusteht, denen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Für sie galt seit 2018 ein Kontingent von 1.000 Visa im Monat für den Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern; es war seit Juni 2023 durchgehend ausgeschöpft, das Bundesverwaltungsamt stimmte 2023 rund 11.630 und 2024 erstmals 12.000 Nachzügen zu. Seit dem 24. Juli 2025 ist dieser Nachzug ausgesetzt, zunächst bis einschließlich 23. Juli 2027; ob die Aussetzung verlängert wird, entscheidet der Gesetzgeber vorher. Die Härtefallregelung, mit der die Aussetzung begründet wurde, ist bisher fast wirkungslos geblieben: Bis Mitte Mai 2026 waren 4.787 Härtefälle gemeldet und sieben Visa erteilt, fünf davon nach gerichtlichem Vergleich. Bewertet wird die Wirkung über zehn Jahre unter der Annahme, dass die Aussetzung etwa die Hälfte dieses Zeitraums gilt.

Bilanz

Schlechter für die Zukunft · 0,25 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 10 · 25 % Contra 30 · 75 %
Größenklasse: klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 50 Mio. € pro Jahr. Woran diese Bewertung hängt: an einem Szenario und zwei Größen ohne Marktpreis. Das Szenario ist die Dauer — gesetzlich gilt die Aussetzung bis Juli 2027, bewertet ist eine Geltung in fünf der zehn Jahre, und danach trägt dasselbe Kontingent den Rückstand nur langsam ab; im Mittel fehlen so 30.000 Angehörige (15.000 bei sofortigem Abbau, 45.000, wenn der Rückstand bleibt), und diese Zahl bewegt Trennung, Erwerbsfolgen und Wohnraum gemeinsam. Die eine ist, was ein Jahr Trennung von Ehepartner oder Kindern wiegt — seit dieser Fassung aus Befragungen Geflüchteter hergeleitet: gut ein Fünftel eines gesunden Lebensjahres für die Bezugsperson hier, rund ein Vierzehntel für Ehepartner und Kinder im Ausland; gesetzt ist nur noch der Anteil der Kinder. Die andere ist, was eine nachziehende Person an Geldleistungen erhielte — angesetzt sind 15.000 Euro über den Horizont, auf beiden Seiten derselbe Betrag. Nicht beziffert sind die Schul-, Gesundheits- und Erwerbschancen der Angehörigen im Aufenthaltsland gegenüber Deutschland; sie stünden auf der Seite gegen die Aussetzung. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

8 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −20

Argumente — Pro

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Geldleistungen, die nicht gezahlt werden

5,4von 100

Nachziehende Ehepartner und Kinder erhalten in den ersten Jahren überwiegend Grundsicherung und Kindergeld. Wer nicht kommt, bekommt sie nicht — der Bundeshaushalt und die Jobcenter sparen das Geld. Dass dieselben Menschen es nicht bekommen, steht als Gegenargument.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 1,8Plausibilität 6
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Wert

Der Strom ist Geld: Grundsicherung, Kindergeld und Unterkunftskosten, die die öffentliche Hand für nachgezogene Angehörige in den ersten Jahren trägt. Es wechselt nur den Besitzer — vom Haushalt zu den Familien —, deshalb steht es nicht bei den Aufnahmeleistungen, die reale Arbeitszeit und Sachaufwand binden, sondern als eigenes Paar: Hier die Ersparnis des Staates zum Nennwert seines Euro, drüben der Verlust der Familien mit dem Gewicht ihrer Einkommenslage. Der Wert steht auf dem Anker der Numéraire-Klasse. Höher wäre er nicht zu begründen: Ein Euro, der nicht ausgezahlt wird, kauft dem Haushalt genau das, was er anderswo kauft, nicht mehr. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Mittel, gezählt zum Nennwert.

Impact

Ohne die Aussetzung ziehen jährlich bis zu 12.000 Angehörige nach [3] und erhalten, solange der Haushalt hilfebedürftig ist, Grundsicherung und Kindergeld; mit ihr bleiben sie in den fünf bewerteten Aussetzungsjahren aus, im Jahresmittel des Horizonts 6.000 Menschen. Angesetzt sind 15.000 Euro Geldleistungen je Person über den Horizont (Spanne 6.000 bis 30.000 Euro): rund 6.000 Euro im Jahr für Regelbedarf und Unterkunftsanteil, für die Jahre, in denen der Haushalt auf Leistungen angewiesen bleibt — bei Nachziehenden, überwiegend Frauen mit Kindern, mehrere Jahre [6]. Das ergibt rund 90 Millionen Euro im Jahr, die der Staat nicht auszahlt; derselbe Betrag fehlt den Familien und steht als Gegenargument. Was die Angehörigen später an Steuern und Beiträgen zahlen würden, ist hier nicht gegengerechnet — es hängt an Erwerbsverläufen, die ohne Nachzug gar nicht in Deutschland stattfinden, und bleibt offen. Der Impact ist mittel: Sechstausend Menschen im Jahresmittel mit je einem fünfstelligen Betrag.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Zehnjahreshorizonts
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 15.000 € je Person Setzung, Spanne 6.000–30.000 €: rund 6.000 € im Jahr Regelbedarf und Unterkunftsanteil für die Jahre der Hilfebedürftigkeit — derselbe Betrag wie in con-4, zum Nennwert des öffentlichen Euro
90 Mio €/Jahr
Geldleistungen je Person über den Horizont (Spanne 36–180)
[6]
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,8
Normalised Impact
Score 1,8 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 5,4 von 100

Plausibilität

Dass die Leistungen ausbleiben, wenn niemand nachzieht, folgt aus dem Gesetz [1]; die Härtefallregelung ändert daran nichts, sieben Visa bis Mitte Mai 2026 [8]. Kontrafaktum ist die Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Strittig ist die Höhe: wie lange die Haushalte auf Leistungen angewiesen bleiben. Der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beschreibt, dass die Arbeitsmarktintegration im Familiennachzug langsamer verläuft als bei selbst eingereisten Schutzberechtigten, ohne die Bezugsdauer für diese Gruppe zu beziffern [6]; diese Größenunsicherheit steckt in der Spanne von 6.000 bis 30.000 Euro. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Der Betrag ist derselbe wie im Gegenargument, und die Plausibilität dieser einen Zahl gilt für beide Seiten. Die Plausibilität ist mittel: Dass gespart wird, ist sicher; wie viel, ist gesetzt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Design: definitorisch — keine Einreise, keine Leistung; der Eintritt folgt aus dem Gesetz [1], die Höhe ist eine Setzung mit Spanne 6.000–30.000 € je Person. Störgröße: die Bezugsdauer der Haushalte, für diese Gruppe nicht beziffert [6]; gebucht in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Aufnahmeleistungen, die nicht anfallen

2,9von 100

Jährlich rund 12.000 Menschen zogen nach, überwiegend Frauen und Kinder. Wer nicht kommt, braucht keine Erstunterbringung, keinen Sprach- und Integrationskurs, keinen Schul- oder Kitaplatz und kein Visumverfahren — reale Leistungen, die Kommunen, Länder und Bund sonst erbringen. Die Geldleistungen, die ebenfalls entfallen, stehen als eigenes Argument.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 1,0Plausibilität 6
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Wert

Der Strom ist Arbeitszeit und Sachaufwand der öffentlichen Hand: Erstunterbringung, Sprach- und Integrationskurse, Schul- und Kitaplätze, Visum- und Meldeverfahren. Getragen wird die Entlastung von Kommunen, Ländern und Bund gemeinsam, im Verhältnis der jeweiligen Zuständigkeiten. Ein eigenes Gut jenseits dessen, was mit dieser Arbeitszeit sonst geschähe, trägt der Strom nicht; deshalb steht der Wert auf dem Anker der Numéraire-Klasse und nicht höher, obwohl Schule und Unterbringung wichtige Zwecke sind — sonst würde derselbe Zweck zweimal gezählt. Die Geldleistungen an die Familien sind hier ausdrücklich nicht enthalten: Sie wechseln nur den Besitzer und stehen als eigenes Paar von Argumenten. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Ressourcen wie andere auch.

Impact

Ohne die Aussetzung ziehen jährlich bis zu 12.000 Menschen nach — das Kontingent von 1.000 Visa im Monat war seit Juni 2023 durchgehend ausgeschöpft, und das Bundesverwaltungsamt stimmte 2024 erstmals 12.000 Nachzügen zu [3]. Mit ihr kommen sie in den Jahren der Aussetzung nicht; bewertet ist eine Geltung in fünf der zehn Jahre, also im Jahresmittel 6.000 ausbleibende Nachzüge. Angesetzt sind 8.000 Euro reale Leistungen je Person über den Horizont (Spanne 3.000 bis 20.000 Euro): Erstunterbringung in den ersten Monaten, ein Integrationskurs für Erwachsene, Schul- und Kitaplätze zu Grenzkosten für Kinder, das Visum- und Meldeverfahren. Nicht enthalten sind Grundsicherung und Kindergeld — das ist Geld, das den Besitzer wechselt, und steht als eigenes Argument —, und nicht enthalten ist, was die Angehörigen später selbst erwirtschaften; was sie im Aufenthaltsland an Schule und Versorgung stattdessen bekommen, ist nicht beziffert. Das ergibt rund 48 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein bis mittel: Sechstausend Menschen im Jahresmittel, jede mit einem vierstelligen Betrag an Sachleistungen.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Zehnjahreshorizonts (gesetzlich bis Juli 2027, Verlängerung offen)
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 8.000 € je Person Setzung, Spanne 3.000–20.000 €: Erstunterbringung, Integrationskurs, Schul- und Kitaplätze zu Grenzkosten, Visum- und Meldeverfahren — ohne Geldleistungen (eigenes Paar pro-4/con-4)
48 Mio €/Jahr
reale Aufnahmeleistungen je Person über den Horizont (Spanne 18–120)
[6]
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,96
Normalised Impact
Score 0,96 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 2,9 von 100

Plausibilität

Dass die Nachzüge in der Geltungszeit unterbleiben, ist die Rechtsfolge selbst: Das Auswärtige Amt erteilt bis einschließlich 23. Juli 2027 keine entsprechenden Visa [1], und die Härtefallregelung hat bis Mitte Mai 2026 sieben Visa hervorgebracht [8]. Dass mit ihnen die Erstaufnahme, die Kurse und die Schulplätze entfallen, folgt daraus unmittelbar. Kontrafaktum ist die Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Strittig ist allein die Höhe je Person: Wie viele Monate Erstunterbringung, wie viele Kursstunden, wie viele Schuljahre innerhalb des Horizonts anfallen, ist für diese Gruppe nicht erhoben; der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeigt nur, dass Nachziehende überwiegend Frauen und Kinder sind und ihre Arbeitsmarktintegration langsamer verläuft als bei selbst eingereisten Schutzberechtigten [6]. Diese Größenunsicherheit steckt in der Spanne von 3.000 bis 20.000 Euro. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Die Plausibilität ist mittel: Dass die Leistungen entfallen, ist sicher; wie viel sie kosten, ist gesetzt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: Rechtslage bis Juli 2025 mit durchgehend ausgeschöpftem Kontingent von 1.000 Visa im Monat [3]. Design: definitorisch — keine Einreise, keine Aufnahmeleistung; der Eintritt folgt aus dem Gesetz [1], die Höhe je Person ist eine Setzung mit Spanne 3.000–20.000 €. Störgröße: die Dauer der Erstunterbringung und die Zahl der Schuljahre im Horizont, nicht erhoben [6]; gebucht in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Sichtbare Steuerung der Zuwanderung

1,3von 100

Dass der Staat die Zahl der Einreisen wirksam begrenzen kann, stützt die Zustimmung zum Schutzsystem insgesamt. Die Aussetzung ist eine der wenigen Maßnahmen, deren Wirkung auf die Einreisezahlen unmittelbar sichtbar ist.

Wert 6 · SystemvertrauenImpact 0,6Plausibilität 3,5
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Wert

Das Gut ist die Zustimmung zum Schutzsystem: die Bereitschaft einer Gesellschaft, Menschen aufzunehmen, weil sie darauf vertraut, dass die Zahlen steuerbar bleiben. Betroffen ist die Allgemeinheit, und der Effekt läuft nicht über ein Sachgut, sondern über eine Wahrnehmung. Der Strom ist von den Aufnahmekosten getrennt: Dort geht es um Geld, hier um die Frage, ob das System als beherrschbar erlebt wird. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse von Systemen und Wohlstand, wie vergleichbare Steuerungsargumente dieser Seite. Gegen ein höheres Gewicht spricht, dass eine Wahrnehmung kein geschütztes Gut ist und dass dieselbe Maßnahme in anderen Teilen der Öffentlichkeit das Gegenteil bewirkt — deshalb ist der Ansatz klein gehalten. Der Wert ist mittel: Es geht um Zustimmung, nicht um eine Leistung.

Impact

Ohne die Aussetzung steht der Nachzug von jährlich 12.000 Menschen in einer Debatte, in der Steuerbarkeit bezweifelt wird; mit ihr ist die Zahl in den Jahren der Aussetzung auf nahezu null gefallen, und das ist überprüfbar [1][3][8]. Sichtbar ist die Steuerung nur, solange die Aussetzung gilt — bewertet sind fünf der zehn Jahre. Angesetzt sind 60 Millionen Euro je Geltungsjahr, gerechnet als 60 Millionen Erwachsene mal 1 Euro (Spanne 0 bis 4 Euro): so bewertet, als wäre die sichtbare Steuerung jedem Erwachsenen rund neun Minuten im Jahr wert; im Jahresmittel des Horizonts sind das 30 Millionen Euro. Der Ansatz entspricht der Größenordnung, mit der auf dieser Seite auch andere Steuerungsargumente in der Migrationspolitik gerechnet werden. Die Untergrenze ist null, weil dieselbe Maßnahme bei einem Teil der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns senkt — beide Wirkungen treten gleichzeitig auf und heben sich teilweise auf. Der Impact ist klein: Sehr viele Menschen, ein sehr kleiner und gesetzter Betrag je Kopf, nur in den Jahren der Aussetzung.

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60 Mio Personen
Erwachsene in Deutschland
× 1 € je Person und Jahr Setzung, Spanne 0–4 €: Untergrenze null, weil dieselbe Maßnahme bei einem Teil der Öffentlichkeit das Vertrauen in die Verhältnismäßigkeit senkt
60 Mio €/Jahr
Wert der sichtbaren Steuerung je Geltungsjahr (Spanne 0–240)
[1]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: sichtbar ist die Steuerung nur, solange die Aussetzung gilt
30 Mio €/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,6
Normalised Impact
Score 0,6 Impact × 6 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,3 von 100

Plausibilität

Dass die Einreisezahlen gefallen sind, ist gemessen; dass daraus Zustimmung wird, ist es nicht. Die Kette ist benennbar — sichtbare Begrenzung, wahrgenommene Steuerbarkeit, höhere Akzeptanz —, aber ihr mengentragendes Glied ist ungeprüft: Es gibt keine Erhebung, die Zustimmung zum Schutzsystem vor und nach dieser Maßnahme misst. Kontrafaktum wäre die Zustimmung bei fortgesetztem Nachzug; ein solcher Vergleich ist nicht angestellt, das Design bleibt unbestimmt. Die eine Störgröße ist die allgemeine Migrationsdebatte, die von Einzelereignissen weit stärker bewegt wird als von einer Kontingentregelung. Eine Umkehrkausalität ist wahrscheinlich: Die Aussetzung ist selbst eine Reaktion auf sinkende Zustimmung. Dieses Argument trifft in etwa drei bis vier von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Begrenzung ist sichtbar, ihre Wirkung auf die Zustimmung ist nicht gemessen.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Unbestimmt · Stufen-Deckel 5 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: Zustimmung zum Schutzsystem bei fortgesetztem Nachzug — nicht erhoben. Design: unbestimmt, kein Vergleich angestellt. Störgröße: die allgemeine Migrationsdebatte, die von Einzelereignissen stärker bewegt wird als von einer Kontingentregelung. Richtung: Umkehrkausalität wahrscheinlich — die Aussetzung ist eine Reaktion auf sinkende Zustimmung.

Die Kette ist benannt und ihr erstes Glied gemessen — die Einreisezahlen sind gefallen —, aber das mengentragende Glied, die Wirkung auf die Zustimmung, ist nirgends erhoben. Rückleseprobe: Das Argument trifft in etwa drei bis vier von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu.

Weniger Nachfrage auf angespannten Wohnungsmärkten

0,5von 100

Die fehlenden Familien brauchen keine größere Wohnung. Im Jahresmittel fehlen rund 30.000 Angehörige, das sind einige tausend Wohnungen, die auf angespannten Märkten nicht zusätzlich nachgefragt werden — was zählt, ist der Teil, der am Ende der Umzugskette jemanden ohne angemessene Wohnung ließe.

Wert 6 · WohnraumversorgungImpact 0,3Plausibilität 3
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Wert

Das Gut ist die Versorgung mit angemessenem Wohnraum in Märkten, in denen die Nachfrage das Angebot übersteigt. Betroffen sind Wohnungssuchende in denselben Segmenten — Haushalte mit niedrigen Einkommen, junge Familien, andere Zuwandernde —, die um dieselben Wohnungen konkurrieren. Der Strom ist von den Aufnahmeleistungen getrennt: Dort geht es um öffentliche Ressourcen, hier um die Verfügbarkeit einer knappen Sache. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse von Systemen und Wohlstand, wie andere Wohnraumströme dieser Seite. Gegen ein höheres Gewicht spricht, dass Nachziehende überwiegend in bestehende Haushalte einziehen und die zusätzliche Wohnungsnachfrage deshalb deutlich kleiner ist als die Personenzahl. Der Wert ist mittel: Es geht um ein knappes Gut, aber die zusätzliche Nachfrage ist klein.

Impact

Ohne die Aussetzung kommen jährlich rund 12.000 Menschen [3]; mit ihr fehlen über den Horizont im Jahresmittel rund 30.000 Angehörige, weil sich die Jahrgänge der Aussetzung aufstauen und der Rückstand nach ihrem Ende nur langsam abgebaut wird. Ein großer Teil zöge in Haushalte ein, die bereits eine Wohnung haben — Ehepartner und Kinder eines hier lebenden Schutzberechtigten brauchen keine zweite Wohnung, aber oft eine größere. Angesetzt sind vier Angehörige je zusätzlich nachgefragter Wohnung (Spanne drei bis sechs), also rund 7.500 Wohnungen. Gezählt wird nur, was dem Wohnen insgesamt fehlt: Angesetzt ist, dass bei einem Fünftel dieser Wohnungen (Spanne 5 bis 50 Prozent) am Ende der Umzugskette ein Haushalt ohne angemessene Wohnung bliebe — rund 1.500 Wohnungen mit je zwei Personen. Bewertet ist der Grundbedarf — was das Sozialrecht in teuren Städten als angemessene Miete anerkennt, rund 375 Euro je Person und Monat [10]; auf der Karte sind das 0,27 Punkte, ein Sechzehntel des Trennungsarguments. Die Größe ist vollständig gesetzt; eine Untersuchung, die den Wohnungsmarkteffekt gerade dieser Gruppe misst, gibt es nicht. Der Impact ist sehr klein: Wenige tausend Wohnungen in einem Markt mit über 40 Millionen.

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30.000 Personen
fehlende Angehörige im Jahresmittel des Horizonts
÷ 4 Personen je Wohnung Setzung, Spanne 3–6: Die meisten ziehen in bestehende Haushalte ein und brauchen eine größere, keine zweite Wohnung
7.500 Wohnungen
Angehörige je zusätzlich nachgefragter Wohnung
× 20 % Setzung, Spanne 5–50 %: Gezählt wird nur, was dem Wohnen insgesamt fehlt, nicht der Wechsel zwischen Segmenten
1.500 Wohnungen
Anteil, der am Kettenende einen Haushalt ohne angemessene Wohnung ließe (Spanne 3,4–34)
× 2 Personen je Wohnung Regelwert des Maßstabs dieser Seite je fehlender Wohnung
3.000 Person-Jahre
Person-Jahre ohne angemessenen Wohnraum
× 4.500 € je Person und Jahr Anker Grundbedarf Wohnen, Wahlregel für Maßnahmen, die nur in angespannten Märkten wirken: Wohngeld-Höchstbetrag der Mietenstufe VI für zwei Personen, 745 € im Monat, je Person rund 375 € — was das Sozialrecht dort als angemessene Miete anerkennt
13,5 Mio €/Jahr
bewertet
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,27
Normalised Impact
Score 0,27 Impact × 6 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 0,5 von 100

Plausibilität

Für diese Wirkung gibt es keine Messung, die die Gruppe der Nachziehenden isoliert. Die Kette ist benennbar — zusätzliche Nachfrage, engerer Markt, am Kettenende ein Haushalt ohne angemessene Wohnung —, aber ihr mengentragendes Glied ist ungeprüft: Wie viel zusätzlicher Wohnraum tatsächlich nachgefragt wird und wie stark der Markt darauf reagiert, ist für diese Zahlenordnung nicht untersucht. Kontrafaktum wäre ein Wohnungsmarkt mit fortgesetztem Nachzug. Das Design ist unbestimmt: Es gibt keinen Vergleich von Regionen mit und ohne Nachzug, der andere Einflüsse trennen würde. Die eine Störgröße ist der Neubau, der in denselben Jahren die Marktlage stärker bewegt als einige tausend Wohnungen. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Dieses Argument trifft in etwa drei von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Richtung ist klar, die Größe ist gesetzt und im Verhältnis zum Markt sehr klein.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Unbestimmt · Stufen-Deckel 5 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: Wohnungsmarkt mit fortgesetztem Nachzug — kein Vergleich von Regionen mit und ohne angestellt. Design: unbestimmt. Störgröße: der Neubau, der die Marktlage in denselben Jahren stärker bewegt als einige tausend Wohnungen. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Die Kette ist benannt, ihr mengentragendes Glied — zusätzliche Wohnungsnachfrage und Marktreaktion — ist für diese Gruppe nirgends gemessen. Rückleseprobe: Das Argument trifft in etwa drei von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu.

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Familien bleiben getrennt

14von 100

Betroffen sind Ehepartner und minderjährige Kinder auf der einen Seite und die hier lebenden Schutzberechtigten auf der anderen. Die Härtefallregelung, die das auffangen sollte, hat bis Mitte Mai 2026 bei 4.787 gemeldeten Fällen sieben Visa hervorgebracht, fünf davon nach gerichtlichem Vergleich.

Wert 7 · Lebensplanung & FamilieImpact 4,3Plausibilität 4,5
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Wert

Das Gut ist das Zusammenleben in der Kernfamilie: dass Eheleute zusammenwohnen und minderjährige Kinder bei ihren Eltern aufwachsen. Betroffen sind zwei Gruppen zugleich — die Angehörigen im Herkunfts- oder Transitland und die hier lebenden Schutzberechtigten, die auf sie warten —, und ausweichen kann keine von beiden: Der reguläre Weg ist geschlossen, der Schutzstatus verlangt, dass sie nicht zurückkehren. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse für breite Teilhabe, wie andere Ströme, die Lebensplanung und Familie betreffen; höher wäre er nicht zu begründen, weil es nicht um Leben und Gesundheit geht, auch wenn die Trennung psychisch belastet. Die gesundheitlichen Folgen der Trennung sind hier nicht gesondert gebucht, sondern im Ansatz je Person enthalten. Der Wert ist mittel bis hoch: Es geht um das Zusammenleben von Eheleuten und Kindern mit ihren Eltern.

Impact

Ohne die Aussetzung ziehen jährlich bis zu 12.000 Angehörige nach [3]; mit ihr praktisch niemand, denn die Härtefallregelung läuft leer — bis Mitte Dezember 2025 standen 2.586 gemeldeten Härtefällen zwei erteilte Visa gegenüber [4], bis Mitte Mai 2026 waren es 4.787 Meldungen und sieben Visa, fünf davon nach gerichtlichem Vergleich [8][9]. Weil die Trennung andauert, stauen sich die Jahrgänge: Bei Geltung in fünf der zehn Jahre fehlen am Ende der Aussetzung 60.000 Angehörige, und weil danach dasselbe Kontingent von 1.000 Visa im Monat den Rückstand nur langsam abträgt, sind über den Horizont im Mittel rund 30.000 Angehörige gleichzeitig getrennt (Spanne 15.000 bei sofortigem Abbau bis 45.000, wenn der Rückstand bleibt). Auf zwei Angehörige kommt eine Bezugsperson hier (Spanne 1,5 bis 3), also weitere 15.000 Menschen: zusammen rund 45.000. Wie schwer ein Jahr Trennung wiegt, zeigen Befragungen von Geflüchteten in Deutschland: Wer den Ehepartner im Ausland hat, ist um rund einen halben Punkt unzufriedener (Skala 0 bis 10), wer ein Kind im Ausland hat, um gut einen Punkt [11]; nach dem Nachzug bessert sich die psychische Gesundheit messbar [12]. Umgerechnet mit sieben Punkten je gesundem Lebensjahr [13] wiegt ein Jahr getrennt von Partner und Kindern für die Bezugsperson hier gut ein Fünftel eines gesunden Lebensjahres, für den Ehepartner im Ausland rund ein Vierzehntel. Für die Kinder selbst gibt es keine solche Messung; angesetzt ist für sie derselbe Anteil wie für den Ehepartner, als ausgewiesene Setzung (Spanne null bis gut ein Siebtel). Auf der Karte sind das rund 4,3 Punkte. Der Impact ist der größte dieser Bilanz: Zehntausende Menschen, jede über Jahre.

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30.000 Personen
fehlende Angehörige im Jahresmittel des Horizonts
÷ eine je zwei Angehörige Setzung, Spanne 1,5–3 Angehörige je Bezugsperson: Ehepartner mit Kindern
15.000 Personen
Bezugspersonen hier
[6]
× 0,22 Lebensjahre × 40.000 € = 8.800 € je Person und Jahr Buchungsregel Familientrennung, Spanne 0,16–0,23: Lebenszufriedenheit −0,48 (Ehepartner im Ausland) und −1,11 (Kind im Ausland) [11], ein gesundes Lebensjahr = 7 Punkte [13]
132 Mio €/Jahr
Belastung der Bezugsperson, getrennt von Partner und Kindern
+ 15.000 × 0,07 Lebensjahre × 40.000 € = 2.800 € je Person Buchungsregel Familientrennung, Spanne 0,05–0,07
174 Mio €/Jahr
Ehepartner im Ausland, getrennt vom Partner
+ 15.000 × 0,07 Lebensjahre × 40.000 € = 2.800 € je Kind Setzung ohne Studie, Spanne 0–0,15: für die Kinder selbst gibt es keine Messung; angesetzt wie beim Ehepartner, nicht mit dem Wert des Elternteils gleichgesetzt
216 Mio €/Jahr
Kinder im Ausland, getrennt von einem Elternteil
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
4,32
Normalised Impact
Score 4,32 Impact × 7 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 14 von 100

Plausibilität

Dass die Trennung eintritt, ist die Rechtsfolge selbst und wird durch die Härtefallzahlen bestätigt [1][4][8]. Strittig ist, was sie wiegt. Kontrafaktum ist das Kontingent von 1.000 Visa im Monat, das bis Juli 2025 galt und ausgeschöpft war [3]. Das Design ist assoziativ: Die Belastung durch familiäre Trennung ist in der Forschung breit beschrieben — längere Verfahren und Trennung belasten Geflüchtete psychisch und sozial und erschweren die Integration [5][7] —, aber es liegen Querschnitts- und Fallstudien vor, keine Untersuchung mit exogener Variation der Trennungsdauer. Die eine Störgröße ist die Fluchtsituation selbst: Wer getrennt lebt, hat meist auch andere Belastungen, und deren Anteil lässt sich nicht abtrennen. Eine Umkehrkausalität ist denkbar, weil belastete Haushalte häufiger getrennt bleiben. Der Ansatz je Person folgt Befragungsdaten Geflüchteter in Deutschland [11][12], umgerechnet mit der Brücke der britischen Haushaltsleitlinie [13]; nur die Belastung der Kinder selbst ist gesetzt. Die Unsicherheit über die Höhe steckt in der Spanne und nicht zusätzlich hier. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Dass die Trennung eintritt, steht fest; was sie wiegt, ist gesetzt.

evidence_basis: Konvergierende Studien · P-ceiling 5,5 identifikation: Assoziativ · Stufen-Deckel 5,5 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: das bis Juli 2025 geltende und ausgeschöpfte Kontingent von 1.000 Visa im Monat [3]. Design: assoziativ — Querschnitts- und Fallstudien zur Belastung durch familiäre Trennung [5][7], Lebenszufriedenheit Geflüchteter mit Angehörigen im Ausland [11], Längsschnitt zum Nachzug [12], keine exogene Variation der Trennungsdauer. Störgröße: die Fluchtsituation selbst, deren Belastungsanteil nicht abtrennbar ist. Richtung: Umkehrkausalität denkbar, weil belastete Haushalte häufiger getrennt bleiben.

Kette geschlossen (Aussetzung → kein Visum → fortgesetzte Trennung), Gegenmechanismus der Härtefallregelung geprüft und praktisch wirkungslos: 4.787 gemeldeten Fällen standen bis Mitte Mai 2026 sieben Visa gegenüber [8]. Es fehlt allein die Bezifferung dessen, was die Trennung wiegt. Rückleseprobe: Das Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu.

Familien ohne die Leistungen, die sie hier bekämen

14von 100

Die Angehörigen, die nicht nachziehen, bekommen weder Grundsicherung noch Kindergeld — Geld, das sie in Deutschland erhalten hätten und das für Haushalte am unteren Rand mehr wiegt als für den Haushalt, der es spart.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 4,5Plausibilität 6
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom ist Geld, das die nicht nachgezogenen Ehepartner und Kinder in Deutschland erhalten hätten: Grundsicherung, Kindergeld, Unterkunftskosten. Getragen wird der Verlust von Menschen am untersten Rand der Einkommensverteilung — deshalb zählt ihr Euro auf dieser Seite mit 2,5, während derselbe Euro beim Staat, der ihn spart, mit 1 zählt; die Differenz ist das, was die Aussetzung an Wohlfahrt bewegt. Das Gewicht steht in der Rechnung, nicht im Wert: Der Wert bleibt auf dem Anker der Numéraire-Klasse, weil das Gut Geld ist. Vom Trennungsargument ist der Strom getrennt: Dort geht es um das Zusammenleben, hier um den Lebensunterhalt. Der Wert ist mittel: Es ist Geld — sein Gewicht steckt in der Rechnung.

Impact

Ohne die Aussetzung erhalten nachgezogene Angehörige in den ersten Jahren Grundsicherung und Kindergeld; mit ihr bleiben im Jahresmittel des Horizonts 6.000 Menschen aus, die diese Leistungen nicht bekommen. Der Betrag ist derselbe wie beim Argument der Ersparnis: 15.000 Euro je Person über den Horizont (Spanne 6.000 bis 30.000 Euro), rund 90 Millionen Euro im Jahr. Weil die Betroffenen im untersten Fünftel stehen, zählt dieser Betrag auf dieser Seite mit 2,5: rund 225 Millionen Euro im Jahr. Nicht gegengerechnet ist, was die Angehörigen im Aufenthaltsland stattdessen an Unterstützung erhalten — Hilfen des Flüchtlingshilfswerks oder von Verwandten sind meist ein Bruchteil davon und nicht für diese Gruppe beziffert. Der Impact ist der zweitgrößte dieser Bilanz: Sechstausend Menschen im Jahresmittel, jede mit dem, wovon sie hier gelebt hätte.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Zehnjahreshorizonts
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 15.000 € je Person derselbe Betrag wie in pro-4 — Setzung, Spanne 6.000–30.000 €
90 Mio €/Jahr
entgangene Geldleistungen je Person über den Horizont
[6]
× 2,5 ihr Euro zählt hier mit 2,5 — Menschen im untersten Fünftel; die Ersparnis des Staates steht als eigenes Pro-Argument
225 Mio €/Jahr
So wiegt der Verlust (Spanne 90–450)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
4,5
Normalised Impact
Score 4,5 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 14 von 100

Plausibilität

Dass die Leistungen ausbleiben, folgt aus dem Gesetz [1]: Wer nicht einreist, ist nicht leistungsberechtigt. Kontrafaktum ist die Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Strittig ist die Höhe je Person — die Bezugsdauer der Haushalte, die der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für diese Gruppe nicht beziffert [6] —, und sie steckt in der Spanne. Das Gewicht 2,5 ist die Regel dieser Seite für das unterste Fünftel; bei einem Betrag, der einen großen Teil des Haushaltseinkommens ausmacht, läge das integrierte Gewicht zwischen 1,5 und der Obergrenze 3, was die Spanne mit abdeckt. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Der Betrag ist derselbe wie im Pro-Argument, und die Plausibilität dieser einen Zahl gilt für beide Seiten. Die Plausibilität ist mittel: Dass das Geld fehlt, ist sicher; wie viel, ist gesetzt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Design: definitorisch — keine Einreise, keine Leistungsberechtigung; der Eintritt folgt aus dem Gesetz [1], die Höhe ist dieselbe Setzung wie in pro-4 (Spanne 6.000–30.000 € je Person). Störgröße: die Bezugsdauer der Haushalte [6] und die Ersatzhilfen im Aufenthaltsland; gebucht in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Wer wartet, integriert sich schlechter

1,4von 100

Die Forschung zur Familientrennung findet ein zweigeteiltes Bild: Kurzfristig arbeiten Getrennte mehr, um Angehörige zu unterstützen; langfristig verläuft ihre Arbeitsmarktintegration schlechter und das Armutsrisiko steigt. Betroffen sind die hier bereits lebenden Schutzberechtigten.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 0,6Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom ist entgangenes Erwerbseinkommen der hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten, deren Angehörige nicht nachkommen — Arbeit, die nicht geleistet wird, gezählt zum Nennwert. Dass die Betroffenen im unteren Einkommensbereich stehen, ändert daran nichts: Ein Einkommensgewicht trägt auf dieser Seite nur Geld, das den Besitzer wechselt, nicht Produktion, die ausbleibt. Der Strom ist von der Trennung selbst getrennt: Dort geht es um das Zusammenleben als Gut, hier um die messbare Folge für Erwerbsverläufe. Und er ist vom Argument der ersparten Aufnahmeleistungen getrennt: Dort geht es um Menschen, die nicht kommen, hier um Menschen, die bereits hier sind. Deshalb steht der Wert auf dem Anker der Numéraire-Klasse. Der Wert ist mittel: Es ist entgangenes Einkommen zum Nennwert.

Impact

Ohne die Aussetzung kommen die Angehörigen nach, und die Forschung beschreibt, dass gemeinsam lebende Haushalte stabiler sind und schneller in Arbeit finden [5][7]; mit ihr bleibt die Trennung. Der Befund ist zweigeteilt: Kurzfristig arbeiten und verdienen Getrennte mehr, weil sie Angehörige aus der Ferne unterstützen; langfristig verläuft die Arbeitsmarktintegration schlechter, und das Armutsrisiko steigt [5]. Betroffen sind die Bezugspersonen aus demselben Bestandsmodell wie beim Trennungsargument: eine je zwei fehlende Angehörige, über den Horizont im Mittel rund 15.000 Menschen. Angesetzt sind 2.000 Euro geringeres Jahreseinkommen je Person (Spanne 0 bis 6.000 Euro): rund 30 Millionen Euro im Jahr, zum Nennwert. Der Impact ist klein: Fünfzehntausend Menschen mit jeweils kleinen, aber dauerhaften Einbußen.

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15.000 Personen
betroffene Bezugspersonen im Jahresmittel des Horizonts
× 2.000 € je Person und Jahr Setzung, Spanne 0–6.000 €: gegengerechnet ist der kurzfristig höhere Erwerbseinsatz Getrennter; zum Nennwert, weil ausbleibende Arbeit kein Geldstrom zwischen Gruppen ist
30 Mio €/Jahr
geringeres Jahreseinkommen (Spanne 0–60)
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,6
Normalised Impact
Score 0,6 Impact × 5 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,4 von 100

Plausibilität

Der Zusammenhang zwischen Familientrennung und schlechterer Arbeitsmarktintegration ist in mehreren Untersuchungen beschrieben und in der Richtung konsistent [5][6][7]. Kontrafaktum sind Schutzberechtigte, deren Angehörige nachgezogen sind. Das Design ist assoziativ: Verglichen werden getrennte und zusammenlebende Haushalte, ohne dass die Trennung exogen zugeteilt wäre — wer nachziehen kann, unterscheidet sich in Herkunftsland, Status und Zeitpunkt von wer es nicht kann. Die eine Störgröße ist genau diese Auswahl: Der Schutzstatus, der über den Nachzug entscheidet, hängt mit Fluchtweg und Herkunftsland zusammen und damit auch mit den Arbeitsmarktchancen. Eine Umkehrkausalität ist deutlich möglich: Wer beruflich Fuß fasst, kann die Voraussetzungen für einen Nachzug eher erfüllen — das würde den Effekt überzeichnen. Der kurzfristige Gegenbefund, dass Getrennte zunächst mehr arbeiten, ist im niedrigen Ansatz je Person berücksichtigt. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Die Richtung ist mehrfach beschrieben, sauber zugerechnet ist sie nicht.

evidence_basis: Konvergierende Studien · P-ceiling 5,5 identifikation: Assoziativ · Stufen-Deckel 5,5 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: Schutzberechtigte, deren Angehörige nachgezogen sind. Design: assoziativ — Vergleich getrennter und zusammenlebender Haushalte ohne exogene Zuteilung [5][6][7]. Störgröße: die Auswahl über den Schutzstatus, der mit Fluchtweg, Herkunftsland und Arbeitsmarktchancen zusammenhängt. Richtung: Umkehrkausalität deutlich möglich — wer beruflich Fuß fasst, erfüllt die Nachzugsvoraussetzungen eher.

Kette geschlossen (Trennung → geringere Stabilität → schlechtere Arbeitsmarktintegration), Gegenmechanismus des kurzfristig höheren Erwerbseinsatzes benannt und im niedrigen Ansatz berücksichtigt; es fehlt eine Untersuchung mit exogener Variation. Rückleseprobe: Das Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu.

Gefährliche Wege statt Visum

0,7von 100

Wer nicht mit dem Visum einreisen darf, versucht es zum Teil anders. Der reguläre Weg war der einzige, auf dem Ehepartner und Kinder ohne Schlepper und ohne Seeweg ankamen.

Wert 10 · LebenImpact 0,2Plausibilität 3
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Wert

Der Strom sind Sterbefälle und schwere Verletzungen auf Flucht- und Migrationsrouten. Betroffen sind Angehörige, für die der reguläre Weg geschlossen ist und die dennoch zu ihrer Familie wollen — überwiegend Frauen und Kinder, also gerade die Gruppe, für die der Nachzug geschaffen wurde. Der Wert steht auf dem Anker der Klasse von Leben und Gesundheit; er ist der höchste dieser Bilanz, und das ändert sich auch dadurch nicht, dass die Zahl der Fälle klein ist — die Kleinheit steckt in der Menge. Der Zuschlag für Angehörige ist mit zehn Prozent der Fälle gebucht und folgt derselben Bewertung. Der Wert ist der höchste dieser Bilanz: Es sind Sterbefälle.

Impact

Ohne die Aussetzung reisen Ehepartner und Kinder mit einem Visum ein, also im Flugzeug und ohne Schlepper. Mit ihr entfällt dieser Weg in den Jahren der Aussetzung — bewertet sind fünf der zehn Jahre, im Jahresmittel also 6.000 ausbleibende Nachzüge —, und ein Teil derer, die dennoch zur Familie wollen, wählt einen irregulären. Angesetzt sind 10 Prozent davon (Spanne 2 bis 30 Prozent), also rund 600 Menschen im Jahresmittel, und ein Sterberisiko von 1 Prozent auf den einschlägigen Routen (Spanne 0,3 bis 3 Prozent): rund sechs Sterbefälle im Jahr. Dazu kommen schwere Verletzungen und Gewalterfahrungen auf denselben Wegen, angesetzt mit zwei Fällen je Sterbefall (Spanne eins bis fünf), also rund zwölf im Jahr. Bewertet mit dem Maßstab dieser Seite für einen Sterbefall und für eine schwere Verletzung, jeweils mit dem Zuschlag von zehn Prozent für Angehörige, ergibt das rund 11 Millionen Euro im Jahr — auf der Karte 0,22 Punkte, ein Zwanzigstel des Trennungsarguments. Beide Anteile sind gesetzt; eine Statistik, die Sterbefälle auf Migrationsrouten dem Wegfall eines Nachzugswegs zurechnet, gibt es nicht. Der Impact ist sehr klein: Einige Fälle im Jahr, aber der schwerste Schaden dieser Bilanz je Fall.

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12.000 Personen/Jahr
nicht nachziehende Angehörige je Aussetzungsjahr
[3]
× 5 von 10 Jahren Szenario dieser Bewertung: Die Aussetzung gilt in etwa der Hälfte des Horizonts
6.000 Personen/Jahr
im Jahresmittel des Horizonts
[1]
× 10 % Setzung, Spanne 2–30 %: Kosten und Gefahren des irregulären Weges halten gerade Frauen mit kleinen Kindern ab
600 Personen/Jahr
Anteil, der auf irreguläre Wege ausweicht (Spanne 2,2–32)
× 1 % Sterberisiko Setzung, Spanne 0,3–3 %: Größenordnung der auf den einschlägigen Routen dokumentierten Sterblichkeit
6 Sterbefälle/Jahr
Sterbefälle auf diesen Wegen
× 1,4 Mio € je Fall × 1,1 Maßstab dieser Seite für einen Sterbefall, erhöht um den Zuschlag für Angehörige (10 % der Fälle)
9,24 Mio €/Jahr
bewertete Sterbefälle samt Angehörigen-Zuschlag
+ 2 je Sterbefall = 12 Fälle × 120.000 € × 1,1 Setzung, Spanne 1–5 je Sterbefall; Maßstab dieser Seite für eine schwere Verletzung samt Angehörigen-Zuschlag
10,82 Mio €/Jahr
schwere Verletzungen und Gewalterfahrungen auf denselben Wegen
÷ 50 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,22
Normalised Impact
Score 0,22 Impact × 10 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 0,7 von 100

Plausibilität

Für diese Wirkung gibt es keine Zurechnung. Die Kette ist benennbar — geschlossener regulärer Weg, Ausweichen auf irreguläre Wege, Sterbefälle auf diesen Wegen —, und ihr erstes Glied folgt aus dem Gesetz; offen ist das zweite und mengentragende: wie viele tatsächlich ausweichen. Kontrafaktum wäre die Zahl irregulärer Einreisen von Angehörigen bei offenem Kontingent; ein solcher Vergleich ist nicht angestellt. Das Design ist mechanistisch: Die Glieder sind benannt, der Trägerparameter ist nicht identifiziert. Die eine Störgröße sind die Kosten und Gefahren des irregulären Weges selbst, die viele davon abhalten — gerade Frauen mit kleinen Kindern —, und die den Ausweichanteil deutlich unter das drücken, was ein einfaches Substitutionsmodell nahelegt; sie stecken in der Spanne von 2 bis 30 Prozent. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Dieses Argument trifft in etwa drei von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig: Die Richtung ist zwingend, die Zahl ist offen.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: Zahl irregulärer Einreisen von Angehörigen bei offenem Kontingent — nicht erhoben. Design: mechanistisch — geschlossener Weg, Ausweichen, Sterbefälle; der Ausweichanteil ist nicht identifiziert. Störgröße: Kosten und Gefahren des irregulären Weges, die gerade Frauen mit kleinen Kindern abhalten; gebucht in der Spanne 2–30 Prozent. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Die Kette ist benannt und ihr erstes Glied folgt aus dem Gesetz, aber das mengentragende Glied — der Ausweichanteil — ist nirgends erhoben. Rückleseprobe: Das Argument trifft in etwa drei von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu.

Offen: Eine Auswertung der Herkunfts- und Familienstruktur irregulärer Einreisen vor und nach Juli 2025 würde P auf 5,5 heben oder das Argument ausschließen.

Summary

Die Bilanz fällt gegen die Aussetzung aus, und beide Seiten hängen an derselben Zahl: den rund 12.000 Menschen im Jahr, die bis Juli 2025 nachziehen konnten, bewertet für fünf Aussetzungsjahre in einem Zehnjahreshorizont. Auf der einen Seite stehen die Aufnahmeleistungen und die Geldleistungen, die für sie nicht anfallen, und die sichtbare Begrenzung der Einreisen. Auf der anderen steht, dass Ehepartner und minderjährige Kinder getrennt bleiben — und zwar nicht nur die, die nicht kommen dürfen, sondern auch die hier lebenden Schutzberechtigten, auf die sie warten; weil sich die Jahrgänge aufstauen, sind im Mittel rund 45.000 Menschen gleichzeitig betroffen. Die Härtefallregelung, mit der die Aussetzung begründet wurde, hat das nicht aufgefangen: Bis Mitte Mai 2026 standen 4.787 gemeldeten Fällen sieben erteilte Visa gegenüber, fünf davon nach gerichtlichem Vergleich. Die gesparten Geldleistungen sind kein reiner Gewinn: Derselbe Betrag fehlt Familien am unteren Rand, für die ein Euro mehr wiegt als für den Haushalt, der ihn spart. Kippen würde die Bilanz, wenn man die Trennung deutlich niedriger bewertet als hier angesetzt oder wenn der Rückstand nach dem Ende der Aussetzung rasch abgebaut würde.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Schlechter für die Zukunft · 0,25 alter Maßstab
heute Δ −20,0 F1 — mit Familiennachzug F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. Auswärtiges Amt: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten — in Kraft seit 24. Juli 2025, keine Visaerteilung bis einschließlich 23. Juli 2027. auswaertiges-amt.de
  2. Deutscher Bundestag: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geplant — Gesetzentwurf und Debatte. bundestag.de
  3. Informationsverbund Asyl & Migration: Sonderfall subsidiär Schutzberechtigte — Kontingent von 1.000 Visa im Monat, seit Juni 2023 ausgeschöpft; 11.630 Zustimmungen des Bundesverwaltungsamts 2023, 12.000 im Jahr 2024. familie.asyl.net
  4. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Hinweise des Auswärtigen Amts zur Aussetzung des Familiennachzugs — Stand 16. Dezember 2025: 2.586 gemeldete Härtefälle, zwei erteilte Visa. b-umf.de
  5. Mediendienst Integration: Was bedeutet ein Stopp des Familiennachzugs? — Forschungsstand zu Trennung, Gesundheit und Arbeitsmarktintegration. mediendienst-integration.de
  6. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern im Familiennachzug (Forschungsbericht 32). bamf.de
  7. Schweizerisches Rotes Kreuz: Familiennachzug: ein wichtiger Faktor für Gesundheit und Integration. assets.ctfassets.net
  8. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: nur 7 Visa in 10 Monaten erteilt — Stand 15. Mai 2026: 4.787 Härtefallanzeigen, sieben Visa, fünf davon nach gerichtlichem Vergleich (Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Clara Bünger). b-umf.de
  9. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 21/79 vom 20. Mai 2026 — schriftliche Frage 59 zu Härtefallvisa beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. dserver.bundestag.de
  10. Wohngeldgesetz: § 12 Abs. 1 mit Anlage 1 — Höchstbeträge für Miete und Belastung ab 2025 (Gegenüberstellung 2024/2025, Bauministerium NRW). mhkbd.nrw
  11. Gambaro, L., Kreyenfeld, M., Schacht, D. & Spieß, C. K.: Lebenszufriedenheit von Geflüchteten in Deutschland ist deutlich geringer, wenn ihre Kinder im Ausland leben (DIW Wochenbericht 42/2018), Tab. 6 — Ehepartner im Ausland −0,48, mindestens ein Kind im Ausland −1,11 Punkte (Skala 0–10). diw.de
  12. Löbel, L.-M. & Jacobsen, J.: Waiting for kin: a longitudinal study of family reunification and refugee mental health in Germany (Journal of Ethnic and Migration Studies, 2021). doi.org
  13. HM Treasury: Wellbeing Guidance for Appraisal: Supplementary Green Book Guidance (Juli 2021), S. 58 — ein gesundes Lebensjahr entspricht 7 Punkten Lebenszufriedenheit für ein Jahr. assets.publishing.service.gov.uk
Zuletzt geprüft von Claude Opus 5.5 · 24. September 2026 · 6× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 24. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5.5neu bewertet

    Regel familientrennung/1.0: Trennung aus Befragungen Geflüchteter (DIW 42/2018) statt Setzung 5.000 € — Bezugsperson 0,22, Ehepartner 0,07 Lebensjahre, Kinder 0,07 als Setzung; r 0,25 → 0,25, bleibt schlechter.

  2. 19. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Wohnraum-Anker neu gefasst (Julian 17./19.09.2026): Grundbedarf nach Sozialrecht, regional, statt Mischwert 6.000 €. pro-2 Kettenende mit 4.500 € (angespannte Märkte): I 0,018→0,0135; r 0,251→0,248, Kategorie unverändert.

  3. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Gesamtprüfung 08.09.: Zeitfenster 5/10 Jahre an pro-1/pro-3/con-3, gemeinsames Bestandsmodell (30.000 Angehörige + 15.000 Bezugspersonen), pro-1 in Sachleistungen (P 6) und Transferpaar pro-4/con-4 (w 1 / 2,5) geteilt, con-2 ohne w 1,5, Wohnraum-Anker, Verletzungen explizit, Härtefall 7 Visa; k 50→20; r 0,42 → 0,25.

  4. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 6 Argumenten; Kategorie kippt von Ausgeglichen (r 0,42) auf Schlechter (P(D>0) 0,12).

  5. 6. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Record aktualisiert

    i_spanne an allen 6 Argumenten aus den Rechenweg-Spannen; keine Score-Änderung. Kategorie kippt von Ausgeglichen (r 0,42) auf Schlechter (P(D>0) 0,12).

  6. 5. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5Erstbewertung

    Neu angelegt: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, 6 Argumente, Maßstabs-Hinweis zu den zwei tragenden Setzungen.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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