Geldleistungen, die nicht gezahlt werden
Nachziehende Ehepartner und Kinder erhalten in den ersten Jahren überwiegend Grundsicherung und Kindergeld. Wer nicht kommt, bekommt sie nicht — der Bundeshaushalt und die Jobcenter sparen das Geld. Dass dieselben Menschen es nicht bekommen, steht als Gegenargument.
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Wert
Der Strom ist Geld: Grundsicherung, Kindergeld und Unterkunftskosten, die die öffentliche Hand für nachgezogene Angehörige in den ersten Jahren trägt. Es wechselt nur den Besitzer — vom Haushalt zu den Familien —, deshalb steht es nicht bei den Aufnahmeleistungen, die reale Arbeitszeit und Sachaufwand binden, sondern als eigenes Paar: Hier die Ersparnis des Staates zum Nennwert seines Euro, drüben der Verlust der Familien mit dem Gewicht ihrer Einkommenslage. Der Wert steht auf dem Anker der Numéraire-Klasse. Höher wäre er nicht zu begründen: Ein Euro, der nicht ausgezahlt wird, kauft dem Haushalt genau das, was er anderswo kauft, nicht mehr. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Mittel, gezählt zum Nennwert.
Impact
Ohne die Aussetzung ziehen jährlich bis zu 12.000 Angehörige nach [3] und erhalten, solange der Haushalt hilfebedürftig ist, Grundsicherung und Kindergeld; mit ihr bleiben sie in den fünf bewerteten Aussetzungsjahren aus, im Jahresmittel des Horizonts 6.000 Menschen. Angesetzt sind 15.000 Euro Geldleistungen je Person über den Horizont (Spanne 6.000 bis 30.000 Euro): rund 6.000 Euro im Jahr für Regelbedarf und Unterkunftsanteil, für die Jahre, in denen der Haushalt auf Leistungen angewiesen bleibt — bei Nachziehenden, überwiegend Frauen mit Kindern, mehrere Jahre [6]. Das ergibt rund 90 Millionen Euro im Jahr, die der Staat nicht auszahlt; derselbe Betrag fehlt den Familien und steht als Gegenargument. Was die Angehörigen später an Steuern und Beiträgen zahlen würden, ist hier nicht gegengerechnet — es hängt an Erwerbsverläufen, die ohne Nachzug gar nicht in Deutschland stattfinden, und bleibt offen. Der Impact ist mittel: Sechstausend Menschen im Jahresmittel mit je einem fünfstelligen Betrag.
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Plausibilität
Dass die Leistungen ausbleiben, wenn niemand nachzieht, folgt aus dem Gesetz [1]; die Härtefallregelung ändert daran nichts, sieben Visa bis Mitte Mai 2026 [8]. Kontrafaktum ist die Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Strittig ist die Höhe: wie lange die Haushalte auf Leistungen angewiesen bleiben. Der Forschungsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beschreibt, dass die Arbeitsmarktintegration im Familiennachzug langsamer verläuft als bei selbst eingereisten Schutzberechtigten, ohne die Bezugsdauer für diese Gruppe zu beziffern [6]; diese Größenunsicherheit steckt in der Spanne von 6.000 bis 30.000 Euro. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Der Betrag ist derselbe wie im Gegenargument, und die Plausibilität dieser einen Zahl gilt für beide Seiten. Die Plausibilität ist mittel: Dass gespart wird, ist sicher; wie viel, ist gesetzt.
Kontrafaktum: Rechtslage bis Juli 2025 mit ausgeschöpftem Kontingent [3]. Design: definitorisch — keine Einreise, keine Leistung; der Eintritt folgt aus dem Gesetz [1], die Höhe ist eine Setzung mit Spanne 6.000–30.000 € je Person. Störgröße: die Bezugsdauer der Haushalte, für diese Gruppe nicht beziffert [6]; gebucht in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.