Bund spart Solarförderung
Heute bekommt jede neue kleine Solaranlage 20 Jahre lang einen festen Preis für eingespeisten Strom, der über dem Marktwert liegt; die Differenz trägt der Bundeshaushalt. Fällt die feste Vergütung für neue Anlagen unter 25 kW weg, spart der Bund für jeden Baujahrgang rund 1,1 Mrd € über die Förderzeit. Übrig bleiben nur die befristete Übergangszahlung und der Bonus für die Direktvermarktung.
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Wert
Der Strom besteht aus Förderzahlungen, die der Bund für neue Anlagen nicht mehr leisten muss. Die Differenz zwischen garantierter Vergütung und Marktwert trägt heute der Bundeshaushalt; für 2027 sind dafür insgesamt rund 16,5 Mrd € eingeplant [18]. Den größten Teil davon binden Anlagen, die schon laufen, und deren Vergütung tastet der Entwurf nicht an [4]. Ein Euro, der für neue Anlagen nicht mehr gebraucht wird, zählt so viel wie ein Euro im Budget eines mittleren Haushalts. Eine Zweckbindung der Ersparnis sieht der Entwurf nicht vor [1]. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel ohne festgelegten Zweck zählen wie Geld eines mittleren Haushalts.
Impact
Im Jahr 2025 gingen 453.800 kleine Dachanlagen bis 30 kW mit zusammen 5,15 GW ans Netz, gut ein Drittel weniger Leistung als 2023 [7]. Angesetzt sind ohne die Reform 4,5 GW im Jahr unter 25 kW (Spanne 3,5–5,5 GW). Eine Dachanlage liefert rund 920 kWh je kW und Jahr [11]; weil acht von zehn neuen Anlagen einen Speicher haben, gehen angesetzt 60 % davon ins Netz (Spanne 50–70 %) [5]. Das sind 2,48 TWh im Jahr und über 20 Förderjahre rund 50 TWh je Baujahrgang. Die Vergütung liegt bei 7,70 ct je kWh bis 10 kW und 6,66 ct darüber [9], der Marktwert von Solarstrom lag 2025 bei 4,51 ct [10]. Angesetzt ist ein Abstand von 2,5 ct über die Laufzeit (Spanne 1,5–3,5 ct), das ergibt 1,24 Mrd € je Baujahrgang. Übergangszahlung und Direktvermarktungsbonus für die weiter gebauten Anlagen kosten zusammen rund 0,1 Mrd € [1][4]. Es bleiben 1,14 Mrd € je Baujahrgang (Spanne 0,42–2,33 Mrd €), gezählt in dem Jahr, in dem der Jahrgang ans Netz geht. Agora Energiewende kommt auf rund 160 Mio € Ersparnis im Jahr 2030 und rund 130 Mio € im Jahr 2035 [5]. Umgerechnet sind das rund 0,65–0,8 Mrd € je Jahrgang, innerhalb der Spanne, aber unter dem hier angesetzten Mittel. Der Impact ist mittel: gut eine Milliarde Euro je Baujahr, verteilt auf zwei Jahrzehnte Förderung.
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Plausibilität
Dass für neue Anlagen die feste Vergütung entfällt, ist Rechtsfolge des Gesetzes und keine Verhaltensfrage [1]. Kontrafaktum ist das geltende Recht mit 20 Jahren fester Vergütung für Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen [9]; das Design ist definitorisch, die Ersparnis folgt aus Vergütungssatz, eingespeister Menge und Marktwert. Die Störgröße ist der künftige Marktwert von Solarstrom, der die Differenz bestimmt und in der Spanne 0,42–2,33 Mrd € steht; eine Umkehrrichtung gibt es nicht. Wie viele Anlagen ohne Reform gebaut würden, ist unsicher, weil der Zubau schon seit 2023 fällt [7]. Der Gesetzentwurf selbst beziffert die Ersparnis für kleine Anlagen nicht [1]. Offen ist zudem, ob die Europäische Kommission die geltende Förderung über 2026 hinaus genehmigt hätte; gerechnet ist gegen die Fortschreibung des geltenden Rechts [18]. Dass die Ersparnis in dieser Größenordnung eintritt, trifft in gut acht von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist hoch: Die Ersparnis folgt aus dem Gesetz; geschätzt ist ihre Höhe, und die steht in der Spanne.
Kontrafaktum: geltendes EEG mit 20 Jahren fester Vergütung für Inbetriebnahmen bis 31.12.2026 [9]. Design: definitorisch — Wegfall als Rechtsfolge des Entwurfs [1], Betrag aus Menge × (Vergütung − Marktwert); Buchungsidentität zu con-1. Störgröße: künftiger Marktwert Solar und Zubau ohne Reform — in der Spanne 0,42–2,33 Mrd € gebucht. Richtung: keine Umkehrkausalität.