Zuschüsse, die nicht fließen
Wer ohne die Vorgabe einen Gas- oder Ölkessel wählt, beantragt keinen Zuschuss für eine erneuerbare Heizung. Für jede Anlage, die die Regel sonst in die Förderung gezwungen hätte, spart der Bund im Mittel rund 14.000 Euro.
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Wert
Der Strom ist Geld des Bundes: Zuschüsse aus der Heizungsförderung, die nicht ausgezahlt werden, weil die Anlage, für die sie gedacht waren, nicht eingebaut wird. Getragen wird die Ersparnis vom Bundeshaushalt, also von der Gesamtheit der Steuerzahler; wofür der nicht ausgegebene Euro stattdessen verwendet wird, ist offen und deshalb zum Nennwert angesetzt. Das Gegenstück auf Seiten der Haushalte — der Zuschuss, den sie nicht erhalten — ist im ersten Argument bereits abgezogen, denn dort steht die Mehrinvestition nach Förderung. Zusammen ergeben beide Posten die Investition, die tatsächlich nicht getätigt wird. Weil das Gut Geld ist, steht der Wert auf dem Anker der Numéraire-Klasse. Der Wert ist mittel: Es ist gespartes öffentliches Geld.
Impact
Ohne die Streichung hätten die 60.000 Haushalte im Jahr, die die Vorgabe zu einer erneuerbaren Anlage gezwungen hätte, die Heizungsförderung in Anspruch genommen; mit ihr wählen sie einen Kessel und beantragen nichts. Die Förderung zahlt 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu 22.400 Euro [5]; die KfW meldete für die ersten sechs Monate des Programms rund 93.000 Zusagen über rund 1,3 Milliarden Euro, also rund 14.000 Euro je Zusage [9]. Angesetzt sind diese 14.000 Euro je Anlage (Spanne 8.000 bis 20.000 Euro): Vermietete Objekte erhalten nur den Grundsatz, Haushalte mit niedrigem Einkommen den Höchstsatz, und das neue Gesetz senkt die förderfähigen Kosten halbjährlich [1]. Das ergibt rund 840 Millionen Euro im Jahr. Nicht gebucht ist, was der Bund mit dem Geld stattdessen tut; nicht gebucht ist auch, dass ein Teil davon über die Förderung anderer Anlagen wieder abfließen kann, wenn die Nachfrage das Budget übersteigt. Der Impact ist der größte dieser Bilanz: Ein fünfstelliger Zuschuss je Anlage, der bei Zehntausenden Anlagen im Jahr nicht fällig wird.
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Plausibilität
Dass ohne erneuerbare Anlage kein Zuschuss fließt, folgt aus den Förderbedingungen; strittig ist allein, wie viele Anlagen die Vorgabe in die Förderung gezwungen hätte. Kontrafaktum ist der Heizungstausch unter der 65-Prozent-Regel mit fortbestehender Förderung. Das Design ist mechanistisch: Zahl der gebundenen Fälle mal Zuschuss je Fall — der Zuschuss ist aus der Förderstatistik belegt [9], die Fallzahl ist dieselbe Setzung wie im ersten Argument. Die eine Störgröße ist die Fristenkopplung an die kommunale Wärmeplanung, die bestimmt, wie viele Fälle in den Horizont fallen; sie steckt in der Spanne der Fallzahl. Eine Umkehrkausalität scheidet aus. Damit ist die Kette geschlossen und die Höhe je Fall belegt; es fehlt der Beleg für die Fallzahl. Dieses Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: Der Zuschuss je Fall ist belegt, die Zahl der Fälle ist gesetzt.
Kontrafaktum: Heizungstausch unter der 65-Prozent-Regel mit fortbestehender Förderung. Design: mechanistisch — Zahl der gebundenen Fälle mal Zuschuss je Fall; der Zuschuss ist aus der KfW-Statistik belegt, die Fallzahl ist die geteilte Setzung dieser Bewertung. Störgröße: die Fristenkopplung an die kommunale Wärmeplanung, gebucht in der Spanne der Fallzahl. Richtung: keine Umkehrkausalität.
Kette geschlossen (Vorgabe entfällt → Kessel statt geförderter Anlage → kein Zuschuss), Höhe je Fall belegt; es fehlt der Beleg für die Fallzahl. Rückleseprobe: Das Argument trifft in etwa vier bis fünf von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu.
Offen: Eine Auswertung der Förderanträge nach Gebäudetyp, verknüpft mit den Fristen der kommunalen Wärmeplanung, würde P auf 6,0 heben.