Mietendeckel für landeseigene Wohnungen

Für die rund 365.000 landeseigenen Wohnungen soll ein Jahr Mietenstopp und danach höchstens 1 % Steigerung gelten — statt der heute erlaubten 2,9 %.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

DIE LINKE will die Mieten der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften über einen Deckel begrenzen: im ersten Jahr keine Erhöhung, danach höchstens 1 % pro Jahr. Ergänzend sollen Wiedervermietungen 10 % unter dem Mietspiegel liegen und Mieten über 20 % oberhalb der Vergleichsmiete auf Antrag sinken. Anders als der 2020 vom Verfassungsgericht gekippte Mietendeckel regelt die Maßnahme nur die eigenen Wohnungen des Landes — das ist über die Eigentümerstellung rechtlich möglich und verschärft eine heute schon geltende Grenze von 2,9 % pro Jahr. Bewertet wird die Wahlperiode 2026–2031.

Bilanz

Ausgeglichen · 0,58 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 54 · 58 % Contra 39 · 42 %
Größenklasse: klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 20 Mio. € pro Jahr. Woran diese Bewertung hängt: Die beiden großen Posten — rund 120 Mio € Entlastung im Jahr bei den Bestandshaushalten und derselbe Betrag als Erlösausfall der Gesellschaften — sind dasselbe Geld; was bleibt, entscheidet zuerst, wie schwer ein Euro bei dieser Mieterschaft wiegt. Gesetzt ist 1,5, wie im zweiten Einkommensfünftel: Damit läge die Maßnahme in praktisch jedem Durchlauf vorn; zählte der Euro nur 1,3, in neun von zehn — zählte er wie beim Land selbst, in keinem, denn dann bliebe nur der Preis in Neubau und Instandhaltung. Zweitens der Maßstab für die fehlende Wohnung: Seit dem 19. September zählt für eine nicht gebaute Wohnung nur noch der Grundbedarf derer, die am Ende der Umzugskette sonst nicht angemessen wohnten — bewertet mit der Miete, die das Berliner Sozialrecht als angemessen anerkennt, rund 270 € je Person und Monat —, weil der Wert der Wohnung für ihre Bewohner und die ersparten Baukosten sich aufheben. Zählte jede nicht gebaute Wohnung wie zuvor voll mit 500 € je Person und Monat, läge die Maßnahme weiter in jedem Durchlauf vorn, mit dem Preis einer Notunterbringung von 1.000 € in gut acht von zehn. Beides zusammen — der Euro nur 1,3, jede fehlende Wohnung voll mit 1.000 €, der Erlösausfall am oberen Rand — kippt die Bilanz: Dann läge die Maßnahme nur noch in gut einem von zehn Durchläufen vorn. Der Vergleichspfad der Mieten ohne Maßnahme (2,0 bis 3,5 % im Jahr) und der Anteil des Ausfalls, der auf Neubau und Instandhaltung durchschlägt, stecken bereits in den Spannen der Argumente. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +15

Argumente — Pro

2 Argumente

Treffsichere Entlastung der Bestandsmieter

40von 100

Die landeseigenen Bestandsmieten dürfen heute um bis zu 2,9 % im Jahr steigen; die Maßnahme friert sie ein Jahr ein und begrenzt sie danach auf 1 %. Für die rund 365.000 Haushalte hält das im Schnitt der Wahlperiode rund 120 Mio € Miete im Jahr zurück, rund 330 € je Wohnung. Weil zwei Drittel der Wiedervermietungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen, zählt jeder zurückgehaltene Euro hier mit 1,5.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 8,9Plausibilität 9
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Wert

Betroffen ist das verfügbare Einkommen der Haushalte in den landeseigenen Wohnungen. Ein zurückgehaltener Mieteuro sichert keine Existenz, er erweitert den Spielraum — sein Gewicht hängt daran, bei wem er ankommt. Und hier liegt der Fall günstiger als am Gesamtmarkt: Die Gesellschaften vermieten überproportional an einkommensschwache Haushalte. Die Kooperationsvereinbarung schreibt vor, dass 63 % der jährlich wiedervermieteten Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen, die Hälfte davon bis zur einfachen Einkommensgrenze [1]. Für diese Haushalte ist eine ausbleibende Mieterhöhung von einigen hundert Euro im Jahr kein Komfortgewinn, sondern ein spürbarer Teil des Budgets — Geld, das für Lebenshaltung bleibt statt für Wohnen. Zugleich ist die Ausgangsmiete mit 6,76 €/m² bereits niedrig [2]; die Maßnahme verteidigt einen bestehenden Schutz, statt einen neuen Notstand zu lindern. Der Verteilungsgewinn ist real, aber er ist die zweite Ableitung eines ohnehin vergünstigten Bestands. Der Wert ist mittel: Es ist Geld, kein Grundbedürfnis — aber es kommt bei einer Mieterschaft an, die deutlich unter dem Einkommensdurchschnitt liegt.

Impact

Ohne die Maßnahme steigen die Bestandsmieten der landeseigenen Wohnungen weiter im Rahmen der Kooperationsvereinbarung: höchstens 2,9 % im Jahr, 2024 tatsächlich zwischen 2,1 und 2,9 % je Gesellschaft [1][2]. Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag Ende 2024 bei 6,76 €/m²; bei 63 m² je Wohnung sind das rund 5.111 € im Jahr, über 365.161 Wohnungen rund 1.866 Mio € [2]. Die Maßnahme setzt im ersten Jahr eine Nullrunde und danach 1 % [12]. Gegen einen Vergleichspfad von 2,7 % im Jahr wächst die Lücke von 2,7 % im ersten auf 10,2 % im fünften Jahr; im Schnitt der fünf Jahre sind es 6,4 % der Miete, rund 119 Mio € im Jahr oder rund 330 € je Wohnung. Der Vergleichspfad ist eine Setzung: Bei nur 2,0 % im Jahr blieben rund 77 Mio €, bei 3,5 % — etwa dem, was das Mietrecht nach dem Ende der Vereinbarung 2027 zuließe — rund 168 Mio €. Weil zwei Drittel der Wiedervermietungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen, die Hälfte davon bis 140 % der Einkommensgrenze [1][2], zählt jeder Euro dieser Mieterschaft mit 1,5 — wie beim zweiten Einkommensfünftel; das ergibt rund 179 Mio €. Zum Vergleich: Die Angebotsmiete am Gesamtmarkt lag 2024 bei 14,50 €/m², mehr als doppelt so hoch wie in den landeseigenen Beständen [2][11]; die Maßnahme erreicht nur diese Bestände, nicht die gut 1,5 Mio übrigen Mietwohnungen. Der Impact ist klein: viele Haushalte, aber im niedrigen dreistelligen Bereich je Wohnung und Jahr — obenauf einem Deckel, der schon gilt.

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365.161 Wohnungen
Landeseigene Wohnungen mit Kooperationsbindung
[2]
× 63 m² × 6,76 €/m² × 12 Monate = 5.111 € je Wohnung Durchschnittsmiete Ende 2024, 23,06 Mio m² auf 366.410 Wohnungen
1.866 Mio €
Nettokaltmiete des Bestands im Jahr
[2]
× 6,4 % (ohne Maßnahme +2,7 % im Jahr, mit Maßnahme 0 % und danach +1 %) Setzung des Vergleichspfads 2,7 % (2024 tatsächlich 2,1–2,9 % je Gesellschaft), Spanne 2,0–3,5 %: 4,1–9,0 % der Miete, also 77–168 Mio €; die Lücke wächst von 2,7 % im ersten auf 10,2 % im fünften Jahr
119 Mio €
Zurückgehaltener Anteil im Schnitt der fünf Jahre
× 1,5 Setzung, Spanne 1,3–1,7: zwei Drittel der Wiedervermietungen gehen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Hälfte davon bis 140 % der Einkommensgrenze — ein Euro zählt hier wie im zweiten Einkommensfünftel; Empfängerbein des Transfers, das Geberbein (Land, Gewicht 1) steht im ersten Contra
178,5 Mio €
Gewichtet nach Einkommen der Mieterschaft
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
8,95
Normalised Impact
Score 8,95 Impact × 5 Wert × 9 Plausibilität ÷ 10 = 40 von 100

Plausibilität

Die Maßnahme behauptet keine Verhaltensänderung, sondern setzt eine Obergrenze für die eigenen Wohnungen des Landes. Ob eine solche Grenze wirkt, ist keine Prognose, sondern eine Frage der Durchsetzung — und die ist erprobt: Die heutige 2,9-%-Kappung funktioniert nach genau demselben Mechanismus, über die Eigentümerstellung und die Kooperationsvereinbarung [1]. Die Maßnahme verschärft ein bestehendes Instrument, sie erfindet keines. Ein Umgehungsrisiko besteht dort, wo Mieten über Modernisierungsumlagen oder Neuvermietung statt über die reguläre Erhöhung steigen; beide Wege sind aber bereits gedeckelt (Umlage höchstens 2 €/m² in sechs Jahren [1]), und die Maßnahme senkt Neuvermietungen zusätzlich auf 10 % unter den Mietspiegel [12]. Dass die Mieten langsamer steigen, folgt damit unmittelbar aus der Anweisung; unsicher ist nur, wie viel langsamer — das hängt am Vergleichspfad. Die Mietregulierungsforschung stützt zudem, dass gedeckelte Mieten Bestandsmieter real entlasten: Der Berliner Mietendeckel 2020 senkte die regulierten Mieten um 7 bis 11 % [4]. Kontrafaktum ist die Fortgeltung der heutigen 2,9-%-Grenze; das Design ist die Anweisung des Eigentümers selbst, die Störgröße ist allein der Vergleichspfad nach 2027, und eine umgekehrte Wirkung — dass die Mieter die Grenze herbeiführen — gibt es nicht. Rückleseprobe: Eine Eigentümergrenze für die eigenen Wohnungen greift in praktisch jedem vergleichbaren Fall. Die Plausibilität ist hoch: Eine Preisgrenze für die eigenen Wohnungen wirkt durch Anweisung, nicht durch Verhalten — mehr als hoch nur deshalb nicht, weil der genaue Betrag am unbekannten Vergleichspfad hängt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: Fortgeltung der Kooperationsvereinbarung mit bis zu 2,9 % Mieterhöhung im Jahr (2024 tatsächlich 2,1–2,9 %) [1][2]. Design: definitorisch — Eigentümeranweisung an die eigenen Gesellschaften, Höhe aus Bestandsmiete × Lücke zum Vergleichspfad; Empfängerbein des Transfers, Geberbein in con-1. Störgröße: der Vergleichspfad nach Auslaufen der Vereinbarung Ende 2027 (Setzung 2,7 %, Spanne 2,0–3,5 %) — in der Spanne von I, nicht in P. Richtung: keine Umkehrkausalität, die Mieter reagieren nicht auf die Grenze.

Günstigere Neuverträge im Bestand

14von 100

Neben dem Bestandsdeckel setzt die Maßnahme Wiedervermietungen auf 10 % unter die Vergleichsmiete. Heute liegen die Neuvertragsmieten der Gesellschaften mit 8,8 €/m² über dem Mietspiegel-Mittel; rund 12.400 Wiedervermietungen im Jahr würden im Schnitt rund 1.210 € im Jahr günstiger, und die Jahrgänge laufen über die Wahlperiode auf rund 37.194 Verträge auf. Der Effekt ist kleiner als der Bestandsdeckel, aber je Vertrag größer.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 3,4Plausibilität 8
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Wert

Betroffen sind Haushalte beim Wohnungswechsel — der Wert liegt weniger im Geldbetrag als im Verdrängungsschutz. Wer heute umzieht, zahlt die höhere Wiedervermietungsmiete; wer bleibt, ist geschützt. Die Maßnahme dämpft diesen Bruch und hält Wohnungen auch nach einem Wechsel im bezahlbaren Segment — das stabilisiert gemischte Quartiere und hält Menschen im Kiez [7]. Dieser Teilhabegewinn zählt, bleibt aber im Rahmen dessen, was die zurückgehaltene Miete selbst wert ist: Er betrifft nur einen kleinen, wechselnden Teil der Mieterschaft, und der geschützte Abstand zur sonst möglichen Wiedervermietungsmiete liegt bei einigen hundert Euro im Jahr. Der Wert ist mittel: Verdrängungsschutz zählt, aber er greift nur bei den wenigen, die im Bewertungszeitraum tatsächlich wechseln.

Impact

Die heutige Vereinbarung deckelt laufende Bestandsmieten, lässt aber bei Wiedervermietung höhere Mieten zu: Neuverträge im Bestand kosteten 2024 zwischen 8,51 und 9,69 €/m², im Schnitt rund 8,8 €/m² — 15 % mehr als im Vorjahr und deutlich über dem Mietspiegel-Mittel von 7,21 €/m² [2]. Die Maßnahme setzt Wiedervermietungen auf 10 % unter die Vergleichsmiete [12]. Für die wiedervermieteten Wohnungen ist die Vergleichsmiete 2026 mit rund 8,0 €/m² gesetzt (Spanne 7,5–8,5; sie liegen nach der Sanierung beim Auszug über dem Bestandsdurchschnitt), der Zielwert also bei 7,2 €/m²: ein Abstand von 1,6 €/m², bei 1,0 bis 2,2 €/m² je nach Vergleichsmiete — rund 1.210 € je Vertrag und Jahr. Zur Wiedervermietung kamen 2024 12.398 Wohnungen, 3,8 % des Bestands; die Fluktuation sinkt seit Jahren [2]. Die Verträge laufen auf: Im ersten Jahr gilt die Regel für rund 12.400 Haushalte, im fünften für rund 62.000, im Schnitt der Wahlperiode für rund 37.194. Das ergibt rund 45 Mio € im Jahr, mit dem Gewicht 1,5 der WBS-lastigen Mieterschaft rund 67 Mio €. Die zweite Regel — Absenkung von Bestandsmieten, die mehr als 20 % über der Vergleichsmiete liegen — trifft im landeseigenen Bestand kaum jemanden: Die Durchschnittsmiete liegt unter dem Mietspiegel-Mittel, und selbst die teuren Neuverträge von 2023/24 bleiben unter der Schwelle des Mietspiegels 2026. Sie ist hier nicht bepreist. Die Bestandsdeckelung dieser Verträge steckt im ersten Argument; hier zählt nur der niedrigere Einstieg. Der Impact ist klein: Der Mechanismus greift nur bei Wechseln, aber dort mit gut tausend Euro im Jahr — und die Wechsel summieren sich über die Wahlperiode.

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12.398 Verträge
Wiedervermietungen im Bestand je Jahr
[2]
× × 3 Jahrgänge Bestandsgröße: die Jahrgänge 1 bis 5 laufen auf, im Mittel (5+1)/2; Fluktuation 3,8 % (Spanne 10.000–15.000 je Jahr)
37.194 Verträge
Verträge unter der neuen Regel im Schnitt der Wahlperiode
[2]
× 1,6 €/m² × 63 m² × 12 Monate = 1.210 € Setzung, Spanne 1,0–2,2 €/m²: Wiedervermietungen im Bestand kosteten 2024 im Schnitt 8,8 €/m² (8,51–9,69), die Regel setzt 10 % unter die Vergleichsmiete — für die wiedervermieteten Wohnungen 2026 rund 8,0 €/m² gesetzt (Mietspiegel-Mittel 2024: 7,21 €/m²), also 7,2 €/m²
45 Mio €
Mietabstand je Vertrag und Jahr
× 1,5 dasselbe Gewicht wie im ersten Pro: zwei Drittel der Wiedervermietungen gehen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein; Empfängerbein des Transfers, Geberbein in con-3
67,5 Mio €
Gewichtet nach Einkommen der neuen Mieterschaft
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
3,38
Normalised Impact
Score 3,38 Impact × 5 Wert × 8 Plausibilität ÷ 10 = 14 von 100

Plausibilität

Dass eine niedrigere Wiedervermietungsgrenze die Einstiegsmieten senkt, folgt wie beim Bestandsdeckel unmittelbar aus der Anweisung an die eigenen Gesellschaften. Kontrafaktum sind die heutigen Neuvertragsmieten von 8,8 €/m², das Design ist die Eigentümeranweisung selbst, die Störgröße die Vergleichsmiete der einzelnen Wohnung — sie liegt bei sanierten Wohnungen über dem Mittel und drückt den Abstand —, und eine umgekehrte Richtung gibt es nicht. Unsicher ist nicht das Ob, sondern das Wie-viel: Wie weit der Zielwert unter den heutigen Neuvertragsmieten liegt, hängt an der Vergleichsmiete der jeweils frei werdenden Wohnung, und diese Größe steht in der Spanne, nicht hier. Ein Rest von Unsicherheit bleibt beim Zusammenspiel mit dem Leistbarkeitsversprechen, das für WBS-Haushalte schon heute Absenkungen erlaubt [1] — für sie fällt der Abstand kleiner aus. Rückleseprobe: Eine Preisvorgabe des Eigentümers für die eigenen Neuverträge greift in praktisch jedem vergleichbaren Fall. Die Plausibilität ist hoch: Die Richtung ist Anweisung, die Größe steht in der Spanne — etwas unter dem Bestandsdeckel, weil die Vergleichsmiete je Wohnung schwankt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: Wiedervermietung zu den heutigen Neuvertragsmieten der Gesellschaften, 2024 im Schnitt 8,8 €/m² [2]. Design: definitorisch — Eigentümeranweisung, die Neuvertragsmiete 10 % unter die Vergleichsmiete zu setzen; Höhe aus Wiedervermietungen × Abstand × aufgelaufene Jahrgänge; Empfängerbein des Transfers, Geberbein in con-3. Störgröße: die Vergleichsmiete der wiedervermieteten Wohnungen 2026 (Setzung 8,0 €/m², Spanne 7,5–8,5) und die Fluktuation — beide in der Spanne von I. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Mindererlös der landeseigenen Gesellschaften

27von 100

Die zurückgehaltene Miete ist zugleich Einnahme, die den Gesellschaften fehlt — im Schnitt rund 120 Mio € im Jahr, von rund 50 Mio € im ersten auf rund 190 Mio € im fünften Jahr steigend. Es ist das Land selbst, das als Eigentümer auf dieses Geld verzichtet; sein Euro zählt zum Nennwert. Der Verzicht ist die Kehrseite der Entlastung — was er den Gesellschaften an Bauen und Erhalten nimmt, steht in eigenen Argumenten.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 6,0Plausibilität 9
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Wert

Betroffen sind die Mittel der landeseigenen Gesellschaften — und damit mittelbar öffentliches Vermögen, denn das Land ist alleiniger Eigentümer. Ihr Gewicht ergibt sich nicht aus dem Zweck, sondern aus dem, was sie sonst leisten würden: Zinsdienst, Instandhaltung, Neubau. Hier sind sie mit ihrem Nennwert angesetzt, also als gewöhnliche öffentliche Mittel — der Maßstab, an dem sich jede Ausgabe messen lässt. Man kann argumentieren, dass ein Euro dieser Gesellschaften in einem angespannten Wohnungsmarkt mehr wert ist, weil er Wohnungen schafft; dieser mögliche Aufschlag wird im folgenden Argument behandelt, um ihn nicht doppelt zu buchen. Der Wert ist mittel: Es sind öffentliche Mittel zu ihrem Nennwert — ihr möglicher Mehrwert als Baufinanzierung steht separat.

Impact

Jeder Euro, den die Mieter weniger zahlen, ist ein Euro, den die landeseigenen Gesellschaften weniger einnehmen — dieselbe Zahl von zwei Seiten. Im Schnitt der Wahlperiode sind das rund 119 Mio € im Jahr: 1.866 Mio € Bestandsmiete [2] mal die Lücke von im Mittel 6,4 % zwischen dem Vergleichspfad von 2,7 % im Jahr und der Nullrunde mit anschließendem 1 % [1][12]. Die Lücke wächst mit jedem Jahr, von rund 50 Mio € im ersten auf rund 190 Mio € im fünften; je nach Vergleichspfad liegt der Jahresschnitt zwischen 77 und 168 Mio €. Diese Einnahmen sind bei den sechs Gesellschaften nicht frei: Zins und Tilgung binden 32 % der Nettokaltmiete, die Finanzverbindlichkeiten liegen bei 804 €/m² und sollen bis 2029 auf rund 1.000 €/m² steigen, die Eigenkapitalquote von 24,8 auf 21,3 % fallen [2]. Der Jahresüberschuss aller sechs betrug 2024 273 Mio €, bereinigt 343 Mio € [2] — die entgangene Miete zehrt im fünften Jahr mehr als die Hälfte davon auf. Anders als eine Subvention aus dem Landeshaushalt taucht der Verzicht in keinem Haushaltstitel auf; er senkt still die Innenfinanzierungskraft. Weil das Land alleiniger Eigentümer ist, zählt der Euro hier zum Nennwert; was er an Neubau und Instandhaltung kostet, behandeln die beiden folgenden Argumente. Der Impact ist klein in absoluten Zahlen, aber die unvermeidliche Kehrseite der Entlastung: dieselbe Summe, die den Mietern bleibt, fehlt den Gesellschaften.

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365.161 Wohnungen
Landeseigene Wohnungen mit Kooperationsbindung
[2]
× 63 m² × 6,76 €/m² × 12 Monate = 5.111 € je Wohnung Durchschnittsmiete Ende 2024, 23,06 Mio m² auf 366.410 Wohnungen
1.866 Mio €
Nettokaltmiete des Bestands im Jahr
[2]
× 6,4 % (ohne Maßnahme +2,7 % im Jahr, mit Maßnahme 0 % und danach +1 %) Setzung des Vergleichspfads 2,7 % (2024 tatsächlich 2,1–2,9 % je Gesellschaft), Spanne 2,0–3,5 %: 4,1–9,0 % der Miete, also 77–168 Mio €; die Lücke wächst von 2,7 % im ersten auf 10,2 % im fünften Jahr
119 Mio €
Zurückgehaltener Anteil im Schnitt der fünf Jahre
× 1,0 öffentliche Mittel zum Nennwert — Geberbein des Transfers, das Empfängerbein (Mieter, Gewicht 1,5) steht im ersten Pro
119 Mio €
Gewicht des Landes als Eigentümer
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
5,95
Normalised Impact
Score 5,95 Impact × 5 Wert × 9 Plausibilität ÷ 10 = 27 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass den Gesellschaften Einnahmen entgehen — und das folgt zwingend aus der Maßnahme selbst. Steigt die Miete nicht, steigt die Einnahme nicht; das ist keine Verhaltensannahme, sondern Arithmetik. Die einzige Unsicherheit liegt, wie auf der Mieterseite, in der Höhe: Sie hängt am Vergleichspfad, also daran, wie stark die Mieten ohne die Maßnahme gestiegen wären. Eine Gegenfinanzierung ist nicht Teil der Zusage; das Land müsste den Ausfall hinnehmen oder über Zuschüsse ausgleichen, wie es heute schon in kleinem Umfang geschieht [10]. Kontrafaktum ist der Erlöspfad unter der heutigen Vereinbarung, das Design die Buchungsidentität zur Entlastung, die Störgröße der Vergleichspfad nach 2027, eine Umkehr der Richtung ausgeschlossen. Rückleseprobe: gilt in jedem vergleichbaren Fall — Einnahmen, die nicht erhoben werden, fehlen. Die Plausibilität ist hoch: Der Einnahmeausfall ist die spiegelbildliche Größe der Entlastung und folgt aus derselben Anweisung.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: Mieterlöse auf dem Pfad der Kooperationsvereinbarung (+2,7 % im Jahr, Setzung) [1][2]. Design: definitorisch — Buchungsidentität zu pro-1: was die Mieter nicht zahlen, nehmen die Gesellschaften nicht ein; Geberbein des Transfers, Gewicht 1. Störgröße: der Vergleichspfad (Spanne 77–168 Mio €), in der Spanne von I. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Weniger Erlös aus Neuverträgen

9von 100

Was neue Mieter unter der 10-%-Regel weniger zahlen, nehmen die Gesellschaften weniger ein: im Schnitt der Wahlperiode rund 45 Mio € im Jahr, im fünften Jahr rund 75 Mio €. Es ist das Zahlbein des Wiedervermietungs-Arguments — dasselbe Geld, hier zum Nennwert des Landes als Eigentümer.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 2,3Plausibilität 8
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Wert

Betroffen sind die Mittel der landeseigenen Gesellschaften, also mittelbar öffentliches Vermögen — wie im ersten Contra. Ihr Gewicht ergibt sich nicht aus dem Zweck, sondern daraus, dass sie öffentliche Mittel sind: Der Euro zählt zum Nennwert. Dass die Gesellschaften mit diesem Geld bauen und erhalten, ist keine Eigenschaft des Euros, sondern eine Wirkung — sie steht in eigenen Argumenten mit eigener Wahrscheinlichkeit, damit sie nicht doppelt zählt. Dass das Land als Eigentümer und nicht ein privater Vermieter verzichtet, ändert am Gewicht nichts: Es ist kein Verlust nach oben, sondern öffentliches Geld, das an anderer Stelle fehlt. Der Wert ist mittel: öffentliche Mittel zu ihrem Nennwert, das Spiegelbild der Ersparnis neuer Mieter.

Impact

Die Rechnung ist dieselbe wie im Wiedervermietungs-Argument, von der anderen Seite gelesen: 12.398 Wiedervermietungen im Jahr [2], im Schnitt der Wahlperiode rund 37.194 laufende Verträge, je Vertrag rund 1.210 € weniger Miete im Jahr — der Abstand zwischen den heutigen Neuvertragsmieten von 8,8 €/m² und 10 % unter einer Vergleichsmiete von rund 8,0 €/m² [2][12]. Das sind rund 45 Mio € im Jahr, die den Gesellschaften fehlen; im fünften Jahr, wenn fünf Jahrgänge unter der Regel laufen, rund 75 Mio €. Die Spanne folgt der des Pro-Arguments: 28 bis 62 Mio € je nach Abstand. Anders als beim Bestandsdeckel trifft dieser Ausfall die Neuverträge, mit denen die Gesellschaften ihre Durchschnittsmiete zuletzt um 4,6 % im Jahr gehoben haben [2] — die Regel schließt genau diesen Kanal. Zusammen mit dem Bestandsdeckel fehlen den sechs Gesellschaften im Schnitt rund 164 Mio € im Jahr; was das für Neubau und Instandhaltung heißt, steht in den beiden folgenden Argumenten. Der Impact ist klein: ein Drittel des Bestandsdeckel-Ausfalls, aber derselbe Mechanismus — was die einen nicht zahlen, fehlt den anderen.

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12.398 Verträge
Wiedervermietungen im Bestand je Jahr
[2]
× × 3 Jahrgänge Bestandsgröße: die Jahrgänge 1 bis 5 laufen auf, im Mittel (5+1)/2; Fluktuation 3,8 % (Spanne 10.000–15.000 je Jahr)
37.194 Verträge
Verträge unter der neuen Regel im Schnitt der Wahlperiode
[2]
× 1,6 €/m² × 63 m² × 12 Monate = 1.210 € Setzung, Spanne 1,0–2,2 €/m²: Wiedervermietungen im Bestand kosteten 2024 im Schnitt 8,8 €/m² (8,51–9,69), die Regel setzt 10 % unter die Vergleichsmiete — für die wiedervermieteten Wohnungen 2026 rund 8,0 €/m² gesetzt (Mietspiegel-Mittel 2024: 7,21 €/m²), also 7,2 €/m²
45 Mio €
Mietabstand je Vertrag und Jahr
× 1,0 öffentliche Mittel zum Nennwert — Geberbein des Transfers, das Empfängerbein (neue Mieter, Gewicht 1,5) steht im zweiten Pro
45 Mio €
Gewicht des Landes als Eigentümer
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,25
Normalised Impact
Score 2,25 Impact × 5 Wert × 8 Plausibilität ÷ 10 = 9 von 100

Plausibilität

Behauptet wird, dass den Gesellschaften Neuvertragsmiete entgeht — das folgt aus der Anweisung so sicher wie die Ersparnis der Mieter. Kontrafaktum sind die heutigen Neuvertragsmieten, das Design ist die Buchungsidentität zum Pro-Argument, die Störgröße die Vergleichsmiete der einzelnen Wohnung, eine Umkehr der Richtung ausgeschlossen. Die Größe ist unsicher, nicht der Eintritt; sie steht in der Spanne. Rückleseprobe: gilt in jedem vergleichbaren Fall. Die Plausibilität ist hoch: dieselbe Anweisung, dieselbe Zahl, nur mit umgekehrtem Vorzeichen.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 9,5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: Neuvertragsmieten von 8,8 €/m² wie 2024 [2]. Design: definitorisch — Buchungsidentität zu pro-2, Geberbein des Transfers landeseigene Gesellschaften → neue Mieter, Gewicht 1. Störgröße: Vergleichsmiete und Fluktuation, in der Spanne von I. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Aufgeschobene Instandhaltung

1,5von 100

Ein Teil des Erlösausfalls wird nicht am Neubau, sondern am Bestand gespart: Angesetzt sind 20 % von rund 164 Mio €, gut 33 Mio € im Jahr weniger Instandhaltung und Sanierung — rund 4 % der heutigen Bestandsinvestitionen. Die Hälfte davon holen die Gesellschaften später nach; der Rest ist verlorener Wohnwert, dünn verteilt über 365.000 Wohnungen.

Wert 6 · WohnungsversorgungImpact 0,6Plausibilität 4
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Wert

Betroffen ist der Zustand der Wohnungen, nicht das Geld der Gesellschaften — das steht im ersten Contra. Weniger Instandhaltung heißt spätere Reparaturen, aufgeschobene Asbestsanierung, verzögerte energetische Sanierung; für die Bewohner ein Verlust an Wohnwert, für den Bestand eine Hypothek. Das ist die Angebotsbasis des Wohnungsmarkts in ihrer zweiten Form: nicht weniger Wohnungen, sondern schlechtere. Dass der Verlust dünn über sehr viele Haushalte verteilt ist, mindert seine Spürbarkeit, nicht seine Stufe. Der Wert ist erhöht: Passung und Zustand von Wohnraum, dünn verteilt, aber über einen sehr großen Bestand.

Impact

Die sechs Gesellschaften investierten 2024 32,13 € je m² in ihre Bestände, rund 741 Mio € im Jahr, und planen für 2026 bis 2028 über 40 € je m² [2]. Fehlen im Schnitt der Wahlperiode rund 164 Mio € Mieterlös, wird ein Teil davon hier gespart: angesetzt 20 %, bei einer Spanne von 10 bis 35 % — rund 33 Mio € im Jahr, gut 4 % der heutigen Bestandsinvestitionen. Nicht jeder gesparte Euro ist verlorener Wohnwert: Wer fünf Jahre nicht streicht, streicht im sechsten. Nicht nachholbar ist, was in der Zwischenzeit fehlt — die verzögerte energetische Sanierung, in der weiter geheizt wird, die aufgeschobene Asbestsanierung, die Reparatur, die erst nach dem Auszug kommt. Angesetzt ist die Hälfte (Spanne 30–70 %), rund 16 Mio € im Jahr. Verteilt auf 365.161 Wohnungen sind das rund 45 € je Wohnung und Jahr — für die einzelne Familie kaum spürbar, deshalb nur zur Hälfte gezählt (Spanne 0,3–1,0); mit dem Gewicht 1,5 der Mieterschaft bleiben rund 12 Mio €. Der Impact ist klein: ein moderater Abschlag je Wohnung, teilweise nachholbar, über einen sehr großen Bestand.

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164 Mio €
Weniger Mieterlös der Gesellschaften im Jahr
[2]
× 20 % Setzung, Spanne 10–35 %: rund 4 % der Bestandsinvestitionen von 741 Mio € (32,13 € je m²); der Neubau-Anteil steht in con-2, der Rest läuft über Kredite und Zuführungen
32,8 Mio €
Anteil, der bei Instandhaltung und Sanierung gespart wird
[2]
× 50 % Setzung, Spanne 30–70 %: verzögerte energetische und Asbestsanierung, Reparaturen erst beim Auszug — der Rest wird später nachgeholt
16,4 Mio €
Davon nicht nachholbar
× 1,5 dasselbe Gewicht wie auf den Mietströmen: Realstrom bei einer WBS-lastigen Mieterschaft
24,6 Mio €
Gewichtet nach Einkommen der Mieterschaft
× 0,5 Setzung, Spanne 0,3–1,0: rund 45 € je Wohnung und Jahr, etwa 0,2 % eines Haushaltseinkommens im zweiten Fünftel — zwischen Wahrnehmungsschwelle und deutlich spürbar
12,3 Mio €
Spürbarkeit je Wohnung
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,62
Normalised Impact
Score 0,62 Impact × 6 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 1,5 von 100

Plausibilität

Dass Vermieter unter Mietregulierung weniger in den Bestand investieren, ist mehrfach belegt — für Berlin misst das ifo-Institut eine geringere Sanierungstätigkeit großer Anbieter, die Forschungssynthese nennt geringere Instandhaltung als Kernbefund [5][7]. Für öffentliche Gesellschaften gilt der Befund nur über den Finanzierungskanal: Kontrafaktum ist der geplante Investitionspfad von über 40 € je m², das Design die belegte Finanzierungskette ohne Messung ihres Ergebnisses, die Störgröße die Baukosteninflation, die die Investitionssummen unabhängig vom Deckel treibt; eine umgekehrte Richtung gibt es nicht. Ob überhaupt am Bestand gespart wird oder das Land nachschießt, ist offen, und wie viel davon Wohnwert kostet, ist geschätzt. Rückleseprobe: trifft in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: belegter Mechanismus, ungemessene Größe, und das Land kann ihn ausschalten.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: Bestandsinvestitionen auf dem geplanten Pfad (32,13 € je m² 2024, über 40 € 2026–2028) [2]. Design: mechanistisch — Finanzierungskette Mieterlös → Instandhaltungsbudget → Wohnwert, Glieder belegt (Investitionsvolumen, Ertragslage) [2], Ergebnis nicht gemessen; Deckel 6,0, Basis-Deckel 6 der Projektion bindet. Störgröße: Baukosteninflation und Zinsen, die den Investitionspfad ohnehin bewegen — behandelt über die Anteils-Setzung (20 %, Spanne 10–35 %) und den Nachhol-Anteil. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Die Kette ist geschlossen — Erlösausfall, Investitionsbudget, Wohnwert —, aber der Anteil, der am Bestand gespart wird, und der Teil, der nicht nachgeholt wird, sind Setzungen ohne Messung; das Land kann den Ausfall ganz abfangen. Rückleseprobe: etwa vier von zehn Fällen.

Offen: Ein Vergleich der Instandhaltungsausgaben je m² der sechs Gesellschaften während des Mietenstopps 2020–2023 gegen den Verlauf davor und danach würde P auf 5,5 heben.

Weniger Neubau der Gesellschaften

1,4von 100

Die Gesellschaften bauen aus laufendem Ertrag und Krediten, zu 70–80 % fremdfinanziert. Fehlen rund 164 Mio € Miete im Jahr und trifft davon knapp die Hälfte das Eigenkapital für Neubau, sind das rund 1.193 Wohnungen im Jahr, die nicht entstehen — über die Wahlperiode aufgelaufen rund 3.578 fehlende Wohnungen. Wie viel davon wirklich eintritt, verdeckt die allgemeine Baukrise.

Wert 6 · WohnungsversorgungImpact 0,5Plausibilität 4,5
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Wert

Betroffen ist hier nicht Geld, sondern seine Wirkung: Wohnungen, die nicht entstehen. Eine zusätzliche landeseigene Wohnung — zur Hälfte mit Bindung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein [1] — versorgt einen Haushalt, der sonst in einem Markt mit 0,3 % Leerstand suchen müsste [11]. Deshalb steht dieses Argument nicht auf dem Geld, sondern auf der Angebotsbasis des Wohnungsmarkts, wie die Nachbar-Bewertungen zu verhindertem Neubau; dass es um bezahlbaren, gebundenen Wohnraum geht, trägt der Anker, nicht ein Aufschlag auf die Stufe. Erst wenn Menschen ohne diese Wohnungen in Unterkünften landeten, kippte das Gut Richtung Existenzsicherung — dafür gibt es hier keinen Beleg. Der Wert ist erhöht: Es geht um die Versorgung mit Wohnraum in einem fast leergefegten Markt, nicht um Geld allein.

Impact

Die landeseigenen Gesellschaften bauen kaum aus Rücklagen, sondern aus laufendem Ertrag und Krediten: Neubau ist zu 70 bis 80 % fremdfinanziert, je Wohnung fließen rund 55.000 € Eigenkapital ein — 22 Mio € Kapitalzuführung lösten rund 400 Wohnungen aus [10]. Der Neubau ist bereits über seinen Wert beliehen, Zins und Tilgung binden 32 % der Miete, und die Eigenkapitalquote soll bis 2029 planmäßig von 24,8 auf 21,3 % sinken [2]. Fehlen im Schnitt der Wahlperiode rund 164 Mio € Mieterlös im Jahr — 119 Mio € aus dem Bestandsdeckel, 45 Mio € aus den Neuverträgen —, sinkt genau dieses Eigenkapital. Angesetzt ist, dass 40 % davon auf den Neubau durchschlagen, bei einer Spanne von 20 bis 70 %; den Rest fangen höhere Kredite, Zuführungen des Landes oder geringere Instandhaltung auf. Das sind rund 66 Mio € weniger Eigenkapital, also rund 1.193 Wohnungen im Jahr — gegenüber 3.276 Fertigstellungen 2024 und über 5.000 erwarteten für 2025 [2]. Eine nicht gebaute Wohnung fehlt bis zum Ende des Horizonts; über die Wahlperiode laufen die Jahrgänge auf, im Schnitt fehlen rund 3.578 Wohnungen. In jeder hätten rund zwei Menschen gewohnt. Was ihnen diese Wohnungen wert wären, misst ihr Preis — und genau so viel kostet es, sie zu bauen; beides hebt sich auf und steht nicht in dieser Bilanz. Was bleibt, ist der Grundbedarf: Weil die Hälfte dieser Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein ginge, endet die Umzugskette hier öfter als sonst bei jemandem, der sonst nicht angemessen wohnte — angesetzt bei 45 % (Spanne: 30 bis 65 %), rund 3.200 Menschen, bewertet mit der Miete, die das Berliner Sozialrecht als angemessen anerkennt, rund 270 € je Person und Monat [13]. Auf der Karte ist das ein halber Punkt — ein Zwölftel dessen, was der Bestandsdeckel den Mietern lässt. Die Fertigstellungen der Gesellschaften sind von 6.248 (2022) auf 3.276 (2024) gefallen [2][9], getrieben von Zinsen und Baukosten, nicht vom Deckel — deshalb ist der Anteil eine Setzung mit weiter Spanne. Der Impact ist klein und unsicher: Der Mechanismus — weniger Erlös, weniger Eigenkapital, weniger Wohnungen — ist belegt, seine Größe hängt daran, wie viel davon das Land nicht abfängt.

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164 Mio €
Weniger Mieterlös der Gesellschaften im Jahr
[2]
× 40 % Setzung, Spanne 20–70 %: der Rest wird über höhere Kredite, Landeszuführungen oder geringere Instandhaltung (con-4) aufgefangen; Neubau ist zu 70–80 % fremdfinanziert, die Eigenkapitalquote soll ohnehin von 24,8 auf 21,3 % sinken
65,6 Mio €
Anteil, der das Neubau-Eigenkapital trifft
÷ 55.000 € 22 Mio € Kapitalzuführung lösten rund 400 Wohnungen aus; Spanne 45.000–70.000 € (bei 25 % Eigenkapital auf 250.000 € Baukosten rund 62.000 €)
1.193 Wohnungen je Jahr
Eigenkapital je neuer Wohnung
× × 3 Jahrgänge Bestandsgröße: eine nicht gebaute Wohnung fehlt bis zum Horizontende, die Jahrgänge laufen auf, im Mittel (5+1)/2
3.578 Wohnungen
Fehlende Wohnungen im Schnitt der Wahlperiode
× 2,0 Personen je Wohnung mittlerer Mieterhaushalt
7.157 Personen
Menschen, die in diesen Wohnungen leben würden
× 45 % Setzung, Spanne 30–65 %: 60 % für die gebundene Hälfte, 30 % für die freie: Wer in eine neue Wohnung zieht, gibt meist eine andere frei; gezählt wird, wo die Kette bei einem Haushalt endet, der sonst nicht angemessen wohnte (Orientierung: von 100 neuen Marktwohnungen werden 31 im untersten Einkommensfünftel frei). Der Marktwert der Wohnungen und ihre Herstellungskosten heben sich auf und stehen nicht in dieser Kette
3.221 Personen
davon am Ende der Umzugskette jemand, der sonst nicht angemessen wohnte
× 3.260 € je Person und Jahr Anker Grundbedarf Wohnen, Berliner Wert: Richtwert der AV Wohnen für zwei Personen, 543,40 € Bruttokaltmiete im Monat, je Person rund 270 € — was das Berliner Sozialrecht als angemessene Miete anerkennt. Was eine Wohnung darüber hinaus wert ist, zählt hier nicht
10,5 Mio €
Grundbedarf Wohnen
÷ 20 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,53
Normalised Impact
Score 0,53 Impact × 6 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,4 von 100

Plausibilität

Dass gedeckelte Mieten die Investitionskraft senken, ist der am besten belegte Nebeneffekt der Mietregulierung — allerdings an privaten Vermietern gemessen: Der Berliner Mietendeckel 2020 halbierte das annoncierte Angebot [4][5], die kausale Studie aus San Francisco zeigt bei den betroffenen Vermietern 15 % weniger Mietwohnungsangebot und ein Viertel weniger Mieter in den geschützten Wohnungen [6], die Forschungssynthese nennt weniger Angebot als Kernbefund [7]. Auf öffentliche Gesellschaften ist das nur begrenzt übertragbar: Der stärkste private Kanal — Verkauf, Umwandlung, Marktaustritt — entfällt, weil das Land seine Wohnungen weder verkauft noch dem Markt entzieht. Was bleibt, ist der Finanzierungskanal. Kontrafaktum ist der geplante Neubaupfad der Gesellschaften, das Design die belegte Finanzierungskette ohne Messung ihres Ergebnisses, die Störgröße die Baukrise, die schon ohne Deckel die Fertigstellungen halbiert hat [2][9] und in der Anteils-Setzung behandelt ist; eine umgekehrte Richtung — dass weniger Neubau die Mieten deckelt — gibt es nicht. Jedes Glied der Kette ist belegt, aber ob und wie weit das Land den Ausfall über Kapitalzuführungen abfängt, ist offen — das drückt die Wahrscheinlichkeit unter die Hälfte. Rückleseprobe: trifft etwa in jedem zweiten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: Der Mechanismus ist gut belegt, seine Übertragung auf öffentliche Bauträger nicht — und das Land kann ihn ausschalten, indem es das Geld nachschießt.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: Neubau der sechs Gesellschaften auf dem geplanten Pfad (über 5.000 Fertigstellungen 2025, Eigenkapitalquote sinkt planmäßig auf 21,3 % bis 2029) [2]. Design: mechanistisch — Finanzierungskette Mieterlös → Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit → Neubauvolumen, jedes Glied belegt (Fremdfinanzierung 70–80 %, 55.000 € Eigenkapital je Wohnung, Kapitaldienst 32 % der Miete) [2][10], keine Messung des Effekts an öffentlichen Gesellschaften; Deckel 6,0, der Basis-Deckel 6 der Projektion bindet. Störgröße: die Baukrise — Zinsen und Baukosten haben die Fertigstellungen schon ohne Deckel von 6.248 (2022) auf 3.276 (2024) gedrückt [2][9]; behandelt, indem nur der Anteil des Erlösausfalls gezählt wird, der auf Neubau-Eigenkapital trifft (Setzung 40 %, Spanne 20–70 %). Richtung: keine Umkehrkausalität.

Jedes Glied der Kette ist belegt — Finanzierungsstruktur, Eigenkapitalhebel, sinkende Eigenkapitalquote —, aber nirgends ist gemessen, wie viel Neubau eine öffentliche Gesellschaft bei einem Erlösausfall dieser Größe tatsächlich streicht; der Anteil kann das Land über Kapitalzuführungen ganz oder teils abfangen. Rückleseprobe: etwa jeder zweite vergleichbare Fall.

Offen: Ein Vergleich der Baustarts landeseigener Gesellschaften vor und nach dem Mietenstopp 2020–2023 gegen private und genossenschaftliche Bauträger würde P auf 6 heben; eine ausgewiesene Kapitalzuführung des Landes in gleicher Höhe würde das Argument ganz ersetzen.

Summary

Das Problem, das die Maßnahme adressiert, ist real: Berlin hat rund 0,3 % Leerstand und eine Angebotsmiete von 14,50 €/m², mehr als doppelt so hoch wie in den landeseigenen Beständen [2][11]. Sie löst es nur an einem Rand — sie schützt die rund 365.000 öffentlichen Wohnungen, nicht die gut 1,5 Mio übrigen Mietwohnungen — und verschärft dort einen Schutz, den es schon gibt: statt der 2,9-%-Grenze ein Mietenstopp und danach 1 %, dazu Neuverträge 10 % unter der Vergleichsmiete statt der heutigen 8,8 €/m² [1][2][12]. Der tragende Nutzen — rund 120 Mio € im Jahr, die bei überwiegend einkommensschwachen Bestandshaushalten bleiben, und rund 45 Mio € bei neu einziehenden — ist gesichert, weil er auf einer Eigentümeranweisung beruht, die heute schon funktioniert [1]. Dagegen steht kein Marktaustritt wie bei privater Mietregulierung, sondern derselbe Betrag als Erlösausfall der Gesellschaften, und was er ihnen an Bauen und Erhalten nimmt: rund 1.200 Wohnungen im Jahr weniger Neubau und rund 4 % weniger Bestandsinvestition, wenn das Land den Ausfall nicht nachschießt. Die Abwägung hängt daran, wie schwer ein Euro bei dieser Mieterschaft wiegt und wie viel des Ausfalls tatsächlich am Neubau gespart wird: Zählt der Euro bei den Mietern spürbar mehr als beim Land und fängt das Land den Ausfall zur Hälfte ab, überwiegt die Entlastung klar; fiele der volle Ausfall auf den Neubau und wöge jede fehlende Wohnung voll und wie eine Notunterbringung, wäre die Bilanz offen. Das Scharnier ist nicht die Entlastung, die feststeht, sondern die Frage, ob die Baukraft der eigenen Gesellschaften den Preis zahlt — und wer sie dafür entschädigt.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,58 alter Maßstab
heute Δ +15,0 F1 — mit Landeseigen-Deckel F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ 2024–2027 (2,9-%-Kappung, §7/§8). berlin.de
  2. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Bericht 2024 zur Kooperationsvereinbarung (365.161 Wohnungen, 23,06 Mio m², Bestandsmiete 6,76 €/m², Mieterhöhungen 2,1–2,9 %, 12.398 Wiedervermietungen = 3,8 %, Neuvertragsmiete 8,81 €/m², Mietspiegel-Mittel 7,21 €/m², Fertigstellungen 3.276, Bestandsinvestitionen 32,13 €/m², Jahresüberschuss 273 Mio €, EK-Quote 24,8 %, Verbindlichkeiten 804 €/m², Kapitaldienst 32 %). berlin.de
  3. Bundesverfassungsgericht: Beschluss 2 BvF 1/20 u.a. — Berliner „Mietendeckel“ nichtig (Pressemitteilung 28/2021). bundesverfassungsgericht.de
  4. DIW Berlin: Wochenbericht 8/2021 — Die unmittelbaren Auswirkungen des Berliner Mietendeckels. diw.de
  5. ifo Institut: Schnelldienst 4/2022 — Der Berliner Mietendeckel: ein Update. ifo.de
  6. Diamond, McQuade & Qian (American Economic Review 2019): The Effects of Rent Control Expansion on Tenants, Landlords, and Inequality (San Francisco). web.stanford.edu
  7. Brookings Institution: What does economic evidence tell us about the effects of rent control?. brookings.edu
  8. BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen: BBU-Marktmonitor 2025 — Bestandsmieten Berlin zum 30.06.2025 (7,10 €/m²). bbu.de
  9. Regierender Bürgermeister / Senatskanzlei: Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften — Fertigstellungen 2023 (PM 1473923). berlin.de
  10. immobilien-aktuell: „Wir können nicht zaubern“ — LWU vor großen Herausforderungen (70–80 % Fremdfinanzierung; 22 Mio € ≈ 400 Einheiten). immobilien-aktuell-magazin.de
  11. Investitionsbank Berlin: Wohnungsmarktbericht 2025 (Median-Angebotsmiete 15,78 €/m²; marktaktiver Leerstand ~0,3 %). ibb.de
  12. DIE LINKE Berlin: Leitantrag A1 „Berlin bezahlbar machen“ (Mietenstopp, danach max. 1 %; Wiedervermietung 10 % unter Mietspiegel). dielinke.berlin
  13. Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin: Rundschreiben Soz Nr. 03/2023 — Richtwerte der AV Wohnen für die angemessene Bruttokaltmiete (zum 01.01.2026 unverändert fortgeschrieben). sozialrecht.berlin.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5.1 · 19. September 2026 · 5× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 19. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Wohnraum-Anker neu gefasst (Julian 17./19.09.2026): Grundbedarf nach Sozialrecht, regional, statt Mischwert 6.000 €. con-2 verhinderter Neubau: Marktwert gegen ersparte Baukosten netto null, gebucht der Grundbedarf am Kettenende (45 % × 3.260 €): I 0,0429→0,0105; r 0,556→0,582, Kategorie unverändert.

  2. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Gesamtprüfung 08.09. gegen v2 geprüft: 3 Befunde durch v2 erledigt (Portfoliogrenze, Fluktuation 3,8 %, Vergleichspfad nach 2027); San-Francisco-Zahl in con-2 korrigiert (15 % Angebot statt „ein Viertel“, Textfix); keine Zahländerung, r 0,56 → 0,56.

  3. 9. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg/Bilanz 2.0 an 6 Argumenten (2 neu: con-3 Zahlbein Wiedervermietung, con-4 Instandhaltung); pro-2 aus KoopV-Bericht neu hergeleitet (Fluktuation 3,8 %, Wiedervermietung 8,8 €/m² über Mietspiegel: I 0,015→0,0675), Vergleichspfad 2,7 % (pro-1 0,197→0,179), con-2 über Anker wohnraum-zugang (0,05→0,043, V 6); r 0,56; dry-run P(D>0) 1,00 — hängt am Mietergewicht 1,5 (1,0 → 0).

  4. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5neu bewertet

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 1 Korrektur(en) angewendet (C1); r 0.563 → 0.559. 4 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  5. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/mietendeckel-landeseigene-berlin.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

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