Treffsichere Entlastung der Bestandsmieter
Die landeseigenen Bestandsmieten dürfen heute um bis zu 2,9 % im Jahr steigen; die Maßnahme friert sie ein Jahr ein und begrenzt sie danach auf 1 %. Für die rund 365.000 Haushalte hält das im Schnitt der Wahlperiode rund 120 Mio € Miete im Jahr zurück, rund 330 € je Wohnung. Weil zwei Drittel der Wiedervermietungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen, zählt jeder zurückgehaltene Euro hier mit 1,5.
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Wert
Betroffen ist das verfügbare Einkommen der Haushalte in den landeseigenen Wohnungen. Ein zurückgehaltener Mieteuro sichert keine Existenz, er erweitert den Spielraum — sein Gewicht hängt daran, bei wem er ankommt. Und hier liegt der Fall günstiger als am Gesamtmarkt: Die Gesellschaften vermieten überproportional an einkommensschwache Haushalte. Die Kooperationsvereinbarung schreibt vor, dass 63 % der jährlich wiedervermieteten Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen, die Hälfte davon bis zur einfachen Einkommensgrenze [1]. Für diese Haushalte ist eine ausbleibende Mieterhöhung von einigen hundert Euro im Jahr kein Komfortgewinn, sondern ein spürbarer Teil des Budgets — Geld, das für Lebenshaltung bleibt statt für Wohnen. Zugleich ist die Ausgangsmiete mit 6,76 €/m² bereits niedrig [2]; die Maßnahme verteidigt einen bestehenden Schutz, statt einen neuen Notstand zu lindern. Der Verteilungsgewinn ist real, aber er ist die zweite Ableitung eines ohnehin vergünstigten Bestands. Der Wert ist mittel: Es ist Geld, kein Grundbedürfnis — aber es kommt bei einer Mieterschaft an, die deutlich unter dem Einkommensdurchschnitt liegt.
Impact
Ohne die Maßnahme steigen die Bestandsmieten der landeseigenen Wohnungen weiter im Rahmen der Kooperationsvereinbarung: höchstens 2,9 % im Jahr, 2024 tatsächlich zwischen 2,1 und 2,9 % je Gesellschaft [1][2]. Die durchschnittliche Nettokaltmiete lag Ende 2024 bei 6,76 €/m²; bei 63 m² je Wohnung sind das rund 5.111 € im Jahr, über 365.161 Wohnungen rund 1.866 Mio € [2]. Die Maßnahme setzt im ersten Jahr eine Nullrunde und danach 1 % [12]. Gegen einen Vergleichspfad von 2,7 % im Jahr wächst die Lücke von 2,7 % im ersten auf 10,2 % im fünften Jahr; im Schnitt der fünf Jahre sind es 6,4 % der Miete, rund 119 Mio € im Jahr oder rund 330 € je Wohnung. Der Vergleichspfad ist eine Setzung: Bei nur 2,0 % im Jahr blieben rund 77 Mio €, bei 3,5 % — etwa dem, was das Mietrecht nach dem Ende der Vereinbarung 2027 zuließe — rund 168 Mio €. Weil zwei Drittel der Wiedervermietungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen, die Hälfte davon bis 140 % der Einkommensgrenze [1][2], zählt jeder Euro dieser Mieterschaft mit 1,5 — wie beim zweiten Einkommensfünftel; das ergibt rund 179 Mio €. Zum Vergleich: Die Angebotsmiete am Gesamtmarkt lag 2024 bei 14,50 €/m², mehr als doppelt so hoch wie in den landeseigenen Beständen [2][11]; die Maßnahme erreicht nur diese Bestände, nicht die gut 1,5 Mio übrigen Mietwohnungen. Der Impact ist klein: viele Haushalte, aber im niedrigen dreistelligen Bereich je Wohnung und Jahr — obenauf einem Deckel, der schon gilt.
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Plausibilität
Die Maßnahme behauptet keine Verhaltensänderung, sondern setzt eine Obergrenze für die eigenen Wohnungen des Landes. Ob eine solche Grenze wirkt, ist keine Prognose, sondern eine Frage der Durchsetzung — und die ist erprobt: Die heutige 2,9-%-Kappung funktioniert nach genau demselben Mechanismus, über die Eigentümerstellung und die Kooperationsvereinbarung [1]. Die Maßnahme verschärft ein bestehendes Instrument, sie erfindet keines. Ein Umgehungsrisiko besteht dort, wo Mieten über Modernisierungsumlagen oder Neuvermietung statt über die reguläre Erhöhung steigen; beide Wege sind aber bereits gedeckelt (Umlage höchstens 2 €/m² in sechs Jahren [1]), und die Maßnahme senkt Neuvermietungen zusätzlich auf 10 % unter den Mietspiegel [12]. Dass die Mieten langsamer steigen, folgt damit unmittelbar aus der Anweisung; unsicher ist nur, wie viel langsamer — das hängt am Vergleichspfad. Die Mietregulierungsforschung stützt zudem, dass gedeckelte Mieten Bestandsmieter real entlasten: Der Berliner Mietendeckel 2020 senkte die regulierten Mieten um 7 bis 11 % [4]. Kontrafaktum ist die Fortgeltung der heutigen 2,9-%-Grenze; das Design ist die Anweisung des Eigentümers selbst, die Störgröße ist allein der Vergleichspfad nach 2027, und eine umgekehrte Wirkung — dass die Mieter die Grenze herbeiführen — gibt es nicht. Rückleseprobe: Eine Eigentümergrenze für die eigenen Wohnungen greift in praktisch jedem vergleichbaren Fall. Die Plausibilität ist hoch: Eine Preisgrenze für die eigenen Wohnungen wirkt durch Anweisung, nicht durch Verhalten — mehr als hoch nur deshalb nicht, weil der genaue Betrag am unbekannten Vergleichspfad hängt.
Kontrafaktum: Fortgeltung der Kooperationsvereinbarung mit bis zu 2,9 % Mieterhöhung im Jahr (2024 tatsächlich 2,1–2,9 %) [1][2]. Design: definitorisch — Eigentümeranweisung an die eigenen Gesellschaften, Höhe aus Bestandsmiete × Lücke zum Vergleichspfad; Empfängerbein des Transfers, Geberbein in con-1. Störgröße: der Vergleichspfad nach Auslaufen der Vereinbarung Ende 2027 (Setzung 2,7 %, Spanne 2,0–3,5 %) — in der Spanne von I, nicht in P. Richtung: keine Umkehrkausalität, die Mieter reagieren nicht auf die Grenze.