Punktesystem bei der Wohnungsvergabe

Bei geförderten und landeseigenen Wohnungen soll künftig ein Punktesystem entscheiden, in dem die Dauer des Wohnsitzes in Berlin zählt.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Die AfD führt den Vorschlag als erste Überschrift ihres Wahlprogramms unter dem Titel „Vorrang für Einheimische“. Bei rund 420.000 geförderten und landeseigenen Wohnungen soll ein Punktesystem über die Vergabe entscheiden; Punkte gäbe es für die Wohnsitzdauer in Berlin, das Einkommen, die Kinderzahl, Pflegeverantwortung und systemrelevante Tätigkeit. Heute vergeben die landeseigenen Gesellschaften nach Wohnberechtigung, Dringlichkeit und den Quoten der Kooperationsvereinbarung; Haushalte in akuter Not werden über geschützte Marktsegmente vorrangig versorgt. Gewichte, Härtefallregeln und das Verhältnis zu diesen Vorrängen nennt das Programm nicht. Der Bestand selbst bliebe unverändert: 2025 wurden in Berlin 11.027 Wohnungen fertiggestellt, die mittlere Angebotsmiete liegt bei 15,78 €/m². Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Ausgeglichen · 0,43 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 16 · 43 % Contra 21 · 57 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Woran diese Bewertung hängt: Die Pro-Seite trägt fast allein der Vorrang für Familien und Pflegende, und der zählt nur, wenn die Verschiebung netto zu bedürftigeren Haushalten führt; stünde das fest, läge die Maßnahme in zwei von zehn Durchläufen vorn statt in einem. Das zweite Scharnier ist die Wohnsitzdauer vor Gericht: Fiele das Kriterium sofort, entfielen die beiden großen Gegenposten, und die Maßnahme läge in vier von zehn Durchläufen vorn; hielte es nur in drei von zehn Fällen, in drei von zehn; hielte es sicher, in einem. Beides zusammen, sichere Umverteilung nach unten und schwacher Bestand vor Gericht, ergäbe vier von zehn. Kürzere Geltung (drei statt sechs Jahre) verschöbe das Bild kaum (zwei von zehn), ebenso die Zahl der Vergaben (14.000 bis 24.000: eins bis zwei von zehn) und der Maßstab für die fehlende Wohnung (nur der Grundbedarf von rund 270 € im Monat statt der Wohnungslosigkeit mit gut 1.000 €: eins von zehn). Zählte der Mietvorteil der bevorzugten Familien nur im Jahr der Vergabe statt über die Vertragsdauer, läge die Maßnahme in keinem Durchlauf vorn; der Gewichtsunterschied selbst und die Zahl der verdrängten Dringlichkeitsfälle stecken bereits in den Spannen. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −5

Argumente — Pro

2 Argumente

Familien und Pflegende zuerst

14von 100

Punkte für Kinder, Pflege und systemrelevante Tätigkeit verschieben angesetzte 2.700 Vergaben im Jahr zu diesen Gruppen [1]; wer die Wohnung bekommt, behält ihren Mietvorteil von rund 5.950 € im Jahr über Jahre. Angerechnet wird davon nur der Unterschied in der Bedürftigkeit zwischen Gewinnern und Zurücktretenden: Alle haben einen Wohnberechtigungsschein, der Unterschied ist klein, und ob er überhaupt zugunsten der Bedürftigeren ausfällt, hängt an Gewichten, die das Programm nicht nennt.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 8,0Plausibilität 3,5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom ist Geld: Miete, die einem Haushalt erspart bleibt, weil er eine gebundene statt einer frei angebotenen Wohnung erhält. Er bewegt sich vollständig innerhalb der Gruppe der Wohnberechtigten, also zwischen Haushalten mit ähnlich kleinen Einkommen, weshalb die Gewichte auf beiden Seiten dicht beieinanderliegen und wenig übrig bleibt. Bewertet wird deshalb am Maßstab des Geldstroms selbst. Der Wert ist mittel bis niedrig: ein Geldstrom, der zwischen ähnlich bedürftigen Haushalten wechselt.

Impact

Neben der Wohnsitzdauer vergibt das System Punkte für Kinderzahl, Pflegeverantwortung und Tätigkeit in systemrelevanten Berufen [1]. Diese Merkmale spielen heute eine geringere und je nach Gesellschaft unterschiedliche Rolle. Angesetzt sind 15 % der rund 18.000 Vergaben, also 2.700 im Jahr, die sich zu diesen Gruppen verschieben, mit einer Spanne von 5 bis 30 %. Wer eine gebundene Wohnung bekommt, behält sie in der Regel lange; bei einer Fluktuation von 3,8 % im landeseigenen Bestand [8] laufen die verschobenen Vergaben über die wirksamen Jahre auf: Im ersten Jahr gilt der Vorteil für 2.700 Haushalte, nach sechs Jahren für 16.200, und bis zum Ende des Zehnjahreszeitraums bleibt er bestehen; im Schnitt sind das 8.910 Haushalte, das 3,3-Fache eines Jahrgangs, bei drei bis acht wirksamen Jahren das 2,1- bis 3,6-Fache. Der Mietvorteil einer gebundenen gegenüber einer frei angebotenen Wohnung liegt bei rund 8 €/m² (Spanne 6 bis 10), bei 62 m² also bei rund 5.950 € im Jahr [3]; das sind rund 53 Mio. € Mietvorteil, die zu anderen Haushalten wandern. Angerechnet wird nicht dieser Betrag, sondern nur der Unterschied im Gewicht, mit dem ein Euro bei den Gewinnern und bei den Zurücktretenden zählt: Rund zwei Drittel der Wiedervermietungen gehen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (Quote 63 %, 2024 erreicht 66 %) [8], auf beiden Seiten der Verschiebung stehen also überwiegend Haushalte unter den Einkommensgrenzen; Familien mit Kindern und Pflegende liegen im Einkommen je Kopf etwas darunter, Erwerbstätige in systemrelevanten Berufen darüber. Angesetzt ist, falls die Verschiebung netto zu den Bedürftigeren führt, ein Gewichtsunterschied von 0,3 mit einer Spanne von 0,1 bis 0,5, also rund 15,9 Mio. € im Jahr, knapp acht Punkte. Der Impact ist klein: eine Umverteilung innerhalb einer ohnehin bedürftigen Gruppe, die sich aber über Jahre aufsummiert.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
18.000 Vergaben
Vergaben geförderter und landeseigener Wohnungen je Jahr
× 15 % Setzung, Spanne 5–30 %: diese Merkmale zählen heute weniger und je Gesellschaft verschieden
2.700 Vergaben je Jahr
Vergaben, die sich zu Familien, Pflegenden und systemrelevanten Berufen verschieben
[1]
× × 3,3 Jahrgänge Bestandsgröße: Fluktuation 3,8 %, die Jahrgänge 2028–2033 laufen auf und bleiben bis 2035 (8+7+6+5+4+3 Jahrgangsjahre ÷ 10); bei drei bis acht wirksamen Jahren 2,1–3,6
8.910 Haushalte
Haushalte mit verschobenem Mietvorteil im Schnitt des Zehnjahreszeitraums
[8]
× 8 €/m² × 62 m² × 12 Monate = 5.952 € Setzung, Spanne 6–10 €/m²: Angebotsmiete 15,78 €/m² gegen Neuvertragsmiete der Gesellschaften 8,81 €/m² und Sozialmieten darunter
53 Mio €
Mietvorteil einer gebundenen Wohnung je Jahr
× 0,3 Setzung, Spanne 0,1–0,5, bedingt darauf, dass die Verschiebung netto zu den Bedürftigeren führt (Ob-Frage in P): beide Gruppen überwiegend mit Wohnberechtigungsschein (66 % der Wiedervermietungen 2024; Gewicht um 1,8), Familien und Pflegende darüber, Erwerbstätige darunter; Transfer in einem Strom genettet
15,9 Mio €
Gewichtsunterschied zwischen Gewinnern und Zurücktretenden
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
7,95
Normalised Impact
Score 7,95 Impact × 5 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 14 von 100

Plausibilität

Dass ein Punktesystem die Reihenfolge verschiebt, ist sicher; das ist sein Zweck. Unsicher ist, ob die Verschiebung zu den Bedürftigeren führt, und das ist hier die Frage, die P trägt. Wer eine gebundene Wohnung sucht, braucht einen Wohnberechtigungsschein und liegt damit unter den Einkommensgrenzen; bei den Gesellschaften gilt das für rund zwei Drittel der Wiedervermietungen (Quote 63 %, 2024: 66 %), und 2024 gingen 61 % der WBS-Wiedervermietungen an Haushalte bis 140 % der Einkommensgrenze [8]. Die Gruppe, die zurücktritt, ist also nicht wohlhabender, sondern nur anders zusammengesetzt. Ein Vorrang für Pflegende und systemrelevante Berufe kann gegenläufig wirken, weil Erwerbstätigkeit mit einem höheren Einkommen einhergeht als der Bezug von Grundsicherung, und ob die Einkommenspunkte niedrige oder hohe Einkommen belohnen, sagt das Programm nicht [1]. Kontrafaktum ist die heutige Vergabe nach Quoten und Dringlichkeit [7]; ein Beleg fehlt, die Kette ist benannt, aber ihr mengentragendes Glied, die Gewichte des Systems, ist ungeprüft; die Störgröße ist die Zusammensetzung der Bewerber, die schon heute überwiegend bedürftig sind; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Zahl trifft in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall zu: Ein Punktesystem mit Kinder- und Pflegepunkten lenkt Wohnungen netto zu Haushalten, deren Euro schwerer wiegt, nur wenn die Erwerbs- und Einkommenspunkte das nicht wieder aufheben. Die Plausibilität ist niedrig: die Verschiebung ist sicher, ihre Richtung nicht.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: heutige Vergabe nach KoopV-Quoten und Dringlichkeit der Gesellschaften [7]. Design: mechanistisch, Kette Punkte → Verschiebung der Vergaben (sicher) → Nettoeffekt auf die Bedürftigkeit der Empfänger (offen), kein Messbeleg; Deckel 6,0, der Basis-Deckel 5 bindet. Störgröße: die Zusammensetzung der Bewerber, die schon heute überwiegend bedürftig sind (61 % bis 140 % der Einkommensgrenze [8]); die Richtung des Nettoeffekts steht als Ob-Frage in P, die Größe (Gewichtsunterschied 0,1–0,5, bedingter Wert) in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Die Kette ist benannt, aber das mengentragende Glied, die Gewichte des Systems und damit das Vorzeichen des Nettoeffekts, ist ungeprüft; es gibt keinen Beleg und keinen Präzedenzfall mit dieser Kriterienmischung. Rückleseprobe: in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall lenkt ein solches System Wohnungen netto zu Haushalten, deren Euro schwerer wiegt.

Offen: Eine veröffentlichte Gewichtung mit Einkommens- und Kinderpunkten, die Erwerbs- und Systemrelevanzpunkte erkennbar überwiegt, würde P auf 5 heben; die Vergabestatistik eines Punktesystems mit gleicher Mischung, ausgewertet nach Einkommen der Empfänger, auf 6.

Nachvollziehbare Vergaberegeln

2von 100

Rund 18.000 Vergaben im Jahr liefen nach einem offengelegten, einheitlichen Maßstab statt nach internen Regeln der Gesellschaften. Angesetzt sind 120 € je Vergabe an ersparter Suche, Unsicherheit und Streit, in sechs von zehn Jahren. Der Vorteil hängt daran, dass Gewichte und Härtefälle veröffentlicht werden; das Programm nennt sie nicht [1].

Wert 6 · VerwaltungsqualitätImpact 0,7Plausibilität 5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom besteht in der Qualität eines Verwaltungsverfahrens: Wer sich um eine öffentlich gebundene Wohnung bewirbt, kann erkennen, warum er sie bekommt oder nicht. Das berührt weder Existenz noch Gesundheit, aber die Verlässlichkeit einer staatlichen Zuteilung, auf die in Berlin Hunderttausende angewiesen sind. Deshalb steht er auf der Stufe der Systeme und der Verwaltungsqualität und nicht höher. Der Wert ist mittel: die Verlässlichkeit eines Verfahrens, das viele betrifft.

Impact

Die landeseigenen Gesellschaften vermieteten 2024 12.398 Bestandswohnungen neu, 3,8 % ihres Bestands von 365.134 Wohnungen, und stellten 3.276 Wohnungen fertig [8]; hinzu kommen die Wiedervermietungen in den gebundenen Wohnungen privater Eigentümer, die im gebundenen Bestand von 97.040 Wohnungen enthalten sind [3]. Zusammen sind das rund 18.000 Vergaben im Jahr, die ein Punktesystem erfassen würde, mit einer Spanne von 14.000 bis 24.000 je nach Neubau und Fluktuation. Heute geschieht die Vergabe nach den Regeln der einzelnen Gesellschaften, nach den Quoten der Kooperationsvereinbarung und nach Dringlichkeitseinstufungen, die nicht veröffentlicht sind [7]; wer eine Absage bekommt, erfährt in der Regel nicht, an welcher Stelle er stand. Ein offengelegtes Punktesystem macht diese Reihenfolge überprüfbar und angreifbar. Angesetzt sind 120 € je Vergabe an ersparter Suche, Unsicherheit und Streit, mit einer Spanne von 30 bis 350 €: so bewertet, als ersparte jede vergebene Wohnung den Bewerbern, die um sie konkurrieren, zusammen rund 17 Stunden erzwungener Zeit. Das System gilt frühestens ab 2028 und steht am Ende der Wahlperiode zur Disposition; angesetzt sind sechs wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum, mit einer Spanne von drei bis acht, auf beiden Seiten gleich. So bleiben rund 1,3 Mio. € im Jahr, gut ein halber Punkt. Der Vorteil hängt nicht davon ab, welche Kriterien das System enthält, sondern allein daran, dass es eines gibt und dass es öffentlich ist. Der Impact ist sehr klein: ein Verfahrensvorteil, verteilt auf viele Vergaben.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
18.000 Vergaben
Vergaben geförderter und landeseigener Wohnungen je Jahr
× 120 € Setzung, Spanne 30–350 €: so bewertet wie rund 17 erzwungene Stunden (6,85 €) über alle Bewerber, die um die Wohnung konkurrieren; Verwaltungsqualität, kein Anker
2,16 Mio €
Ersparte Suche, Unsicherheit und Streit je Vergabe
× 6 von 10 Setzung, Spanne 3–8: Rechtsgrundlage und System ab 2028, Ende der Wahlperiode 2031 als Risiko; auf beiden Seiten gleich
1,3 Mio €
Wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,65
Normalised Impact
Score 0,65 Impact × 6 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 2 von 100

Plausibilität

Dass ein veröffentlichter Maßstab die Vergabe nachvollziehbarer macht, ist ein bekannter Verwaltungszusammenhang; Wien vergibt seine Gemeinde- und geförderten Wohnungen seit Jahren über ein Bonuspunkte-System mit veröffentlichten Regeln [10]. Offen ist, wie viel davon in Berlin ankommt. Das Programm nennt Kriterien, aber keine Gewichte, keine Härtefallregeln und keine Rechtsfolge [1]; ein Punktesystem ohne veröffentlichte Gewichtung ist so undurchsichtig wie das heutige Verfahren. Hinzu kommt, dass die Quoten der Kooperationsvereinbarung und die Wohnberechtigung weiterlaufen müssten, weil sie landesrechtlich und vertraglich vorgegeben sind [7]; das Punktesystem läge dann als weitere Schicht darüber statt an ihre Stelle. Kontrafaktum ist die heutige Vergabe nach Quoten und internen Dringlichkeitsregeln; ein Beleg dafür, dass ein veröffentlichtes Punktesystem Suche und Streit messbar senkt, fehlt, die Wirkungskette ist nur mechanistisch benannt. Die Störgröße ist die Veröffentlichung selbst, denn ohne offengelegte Gewichte entsteht der Vorteil nicht; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Zahl trifft in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall zu: Ob Berlin Gewichte und Härtefallregeln so veröffentlicht, dass Bewerber ihre Position erkennen, ist offen. Die Plausibilität ist mittel: sicherer Mechanismus, unsichere Reichweite.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: heutige Vergabe nach KoopV-Quoten und internen Dringlichkeitsregeln der Gesellschaften [7]. Design: mechanistisch, Wirkungskette Veröffentlichung → überprüfbare Reihung → weniger Suche und Streit, kein Messbeleg; Wien als laufendes Punktesystem [10] belegt den Betrieb, nicht den Effekt; Deckel 6,0. Störgröße: die Veröffentlichung der Gewichte selbst (ohne sie kein Vorteil), als Ob-Frage in P. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Die Dringlichsten rücken nach hinten

9,1von 100

Wer erst kurz in Berlin lebt, sammelt kaum Punkte, auch wenn er gerade geräumt wurde, geflüchtet ist oder in einer Unterkunft lebt. Von den 3.626 Wohnungen, die die Gesellschaften 2024 an besondere Bedarfsgruppen vergaben [8], verlören angesetzte 435 Haushalte im Jahr ihre Vergabe und blieben ein Jahr länger ohne eigene Wohnung. Wie viel vom heutigen Dringlichkeitsvorrang erhalten bliebe, ist offen.

Wert 8 · ExistenzsicherungImpact 2,3Plausibilität 5
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom betrifft die Frage, ob ein Haushalt eine eigene Wohnung hat oder nicht. Wohnungslosigkeit greift in Gesundheit, Schulbesuch der Kinder, Erwerbsfähigkeit und die Möglichkeit, überhaupt einen Haushalt zu führen; sie ist keine Frage des Komforts. Deshalb steht der Strom auf der Stufe der Existenzsicherung und damit über jedem Geldstrom dieser Bewertung. Der Wert ist hoch: die Existenzgrundlage Wohnung für Haushalte ohne Ausweichmöglichkeit.

Impact

Die Wohnsitzdauer ist im Programm das erste Kriterium [1]. Wer sie belohnt, benachteiligt zwangsläufig die zuletzt Zugezogenen, und das sind überdurchschnittlich oft die Haushalte in der schärfsten Not: Menschen nach einer Zwangsräumung, aus Gemeinschaftsunterkünften, nach Flucht, Trennung oder Gewalt. 2024 wurden in Berlin 2.211 Wohnungen zwangsgeräumt [6]; die landeseigenen Gesellschaften vergaben im selben Jahr 3.626 Wohnungen an besondere Bedarfsgruppen, darunter 956 über das Geschützte Marktsegment und 429 an Geflüchtete, das sind 29 % ihrer Wiedervermietungen an Wohnberechtigte [8]. Angesetzt ist, dass 30 % dieser Haushalte erst kurz in Berlin leben (Spanne 15 bis 50 %), also rund 1.090, und dass davon 40 % unter dem neuen Maßstab die Vergabe verlieren (Spanne 15 bis 90 %), weil das Geschützte Marktsegment auf Verträgen mit den Bezirken beruht und teils weiterliefe; das sind 435 Haushalte im Jahr, die im Mittel ein zusätzliches Jahr ohne eigene Wohnung bleiben (Spanne ein halbes bis zwei Jahre), mit rund zwei Personen je Haushalt. Bewertet ist ein Jahr Wohnungslosigkeit: die Unterbringung, die das Land in dieser Zeit bezahlt — rund 770 € je Bett und Monat —, und das angemessene Wohnen, das der Person fehlt, nach dem Berliner Sozialrecht rund 270 € je Person und Monat [11]; zusammen so schwer wie gut 1.000 € im Monat, weil genau diese Haushalte sonst in Unterkünften bleiben. Das Kriterium gilt in sechs von zehn Jahren, und ob es vor Gericht Bestand hat, ist offen: Der Europäische Gerichtshof hat 2013 ein flämisches Erfordernis einer „ausreichenden Bindung“ an die Gemeinde beim Wohnungserwerb als unverhältnismäßig verworfen [9], während Wien seit Jahren zwei Jahre Hauptwohnsitz verlangt [10]; angesetzt sind 70 % Bestand (Spanne 30 bis 100 %). So bleiben rund 365 Personenjahre ohne Wohnung im Jahr, gut zwei Punkte (2,3). Der Impact ist sehr klein in der Zahl, für die betroffenen Haushalte aber existenziell.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
3.626 Vergaben
Wiedervermietungen der Gesellschaften an besondere Bedarfsgruppen je Jahr
[8]
× 30 % Setzung, Spanne 15–50 %: Geflüchtete, Zugezogene nach Trennung oder Gewalt, Studierende; die Wohnsitzdauer trifft sie zuerst
1.088 Haushalte je Jahr
Anteil, der erst kurz in Berlin lebt
× 40 % Setzung, Spanne 15–90 %: das Geschützte Marktsegment beruht auf Verträgen mit den Bezirken und liefe teils weiter, das Programm nennt keine Härtefallregel
435 Haushalte je Jahr
Anteil, der unter dem neuen Maßstab die Vergabe verliert
× 1 Jahr Setzung, Spanne 0,5–2 Jahre: die Haushalte rücken nach hinten, nicht aus der Reihe
435 Haushaltsjahre
Zusätzliche Zeit ohne eigene Wohnung
× 2,0 Setzung, Spanne 1,5–2,5: Familien nach Räumung neben Alleinstehenden aus Unterkünften
870 Personenjahre
Personen je Haushalt
× 6 von 10 Setzung, Spanne 3–8: System ab 2028, Ende der Wahlperiode 2031 als Risiko; auf beiden Seiten gleich
522 Personenjahre
Wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
× 70 % Setzung, Spanne 30–100 %: EuGH 2013 verwarf ein flämisches Bindungserfordernis beim Wohnungserwerb, Wien verlangt seit Jahren zwei Jahre Hauptwohnsitz; gleicher Schritt in allen Strömen, die am Kriterium hängen
365 Personenjahre
Bestand des Kriteriums Wohnsitzdauer vor Gericht
× 12.500 € Anker Wohnungslosigkeit, Berliner Wert: Unterbringung rund 770 € je Bett und Monat (9.240 € im Jahr) plus der entgangene Grundbedarf nach AV Wohnen (3.260 €), weil diese Haushalte sonst in Unterkünften bleiben; die Dauer steht als eigener Schritt oben (ein zusätzliches Jahr); Gewicht 1, die Verletzlichkeit trägt V
4,56 Mio €
Wohnungslosigkeit je Person und Jahr
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,28
Normalised Impact
Score 2,28 Impact × 8 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 9,1 von 100

Plausibilität

Der Zusammenhang ist begrifflich und nicht bestreitbar: Ein festes Kontingent wird umsortiert, und wer nach Wohnsitzdauer nach vorn rückt, verdrängt jemanden nach hinten. Offen ist allein, ob die Dringlichkeit im neuen System noch geschützt würde. Das Programm nennt Dringlichkeit nicht unter den Kriterien [1]; das Geschützte Marktsegment und die Quote für besondere Bedarfsgruppen beruhen jedoch auf Verträgen mit den Bezirken und auf der Kooperationsvereinbarung [7] und ließen sich nicht ohne Weiteres abräumen. Realistisch ist ein Nebeneinander: Ein Teil der Dringlichkeitsfälle bliebe geschützt, ein Teil geriete unter den neuen Maßstab. Kontrafaktum ist die heutige Vergabe mit ihrer Quote für besondere Bedarfsgruppen, die 2024 mit 29 % deutlich über der Vorgabe lag [8]; ein Messbeleg fehlt, die Kette ist mechanistisch benannt; die Störgröße ist der Fortbestand der Bezirksverträge, der als Anteil in der Rechnung steht; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Zahl trifft in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall zu: Ein Punktesystem ohne benannte Härtefallregel lässt einen Teil der Dringlichkeitsfälle ungeschützt. Die Plausibilität ist mittel: sicherer Mechanismus, offener Schutz der Dringlichkeit.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: heutige Vergabe mit Quote für besondere Bedarfsgruppen (3.626 Wohnungen 2024, 29 % der WBS-Wiedervermietungen) [8]. Design: mechanistisch, Umsortierung eines festen Kontingents (definitorisch) plus Verhaltensglied, ob Dringlichkeit im neuen System geschützt bleibt; kein Messbeleg; Deckel 6,0. Störgröße: Fortbestand der Bezirksverträge (Geschütztes Marktsegment), als Anteil 40 % (15–90 %) in der Spanne; das Ob (Dringlichkeit ohne Härtefallregel) in P. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Gleichbehandlung bei öffentlicher Vergabe

7,5von 100

Die Wohnsitzdauer trifft Menschen mit Migrationsgeschichte mittelbar deutlich stärker; das Programm nennt das selbst „Vorrang für Einheimische“ [1]. Angesetzt sind 6 € je Kopf und Jahr auf 1,65 Mio. Betroffene, so bewertet wie knapp eine erzwungene Stunde im Jahr, in sechs von zehn Jahren und solange das Kriterium vor Gericht Bestand hat.

Wert 9 · GleichbehandlungImpact 2,1Plausibilität 4
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom betrifft die Gleichbehandlung durch den Staat und durch Unternehmen, die ihm gehören. Diese Bindung gehört zum Kern der Verfassungsordnung und steht nicht zur Disposition einzelner Verwaltungsverfahren; sie wirkt auch weit über den Wohnungsmarkt hinaus, weil eine amtliche Sortierung nach Herkunftsnähe den Maßstab für andere Zuteilungen mitverschiebt. Deshalb steht er auf der Stufe des Verfassungskerns. Der Wert ist sehr hoch: die Gleichbehandlung durch staatliche Stellen.

Impact

Das Kriterium Wohnsitzdauer knüpft dem Wortlaut nach an Jahre in Berlin an, trifft aber mittelbar Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und mit Migrationsgeschichte deutlich stärker: 24,9 % der Berliner haben keinen deutschen Pass, 42,3 % eine Migrationsgeschichte [4]. Das Programm stellt den Vorschlag ausdrücklich unter die Überschrift „Vorrang für Einheimische“, benennt die Wirkung also selbst [1]. Auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist Herkunftsdiskriminierung bereits jetzt gut belegt [2]; hier würde sie zum offiziellen Maßstab einer staatlich kontrollierten Zuteilung. Für den entstehenden Schaden gibt es keinen Marktpreis. Angesetzt ist eine Größenordnung in derselben Systematik wie bei anderen institutionellen Strömen dieser Sammlung: 6 € je Kopf und Jahr, mit einer Spanne von 2 bis 20 €, so bewertet, als kostete die amtliche Sortierung jeden Betroffenen knapp eine erzwungene Stunde im Jahr, mehr als eine diffuse Missbilligung und deutlich weniger als ein übergangener Volksentscheid; die Last fällt auf die rund 1,65 Mio. Menschen mit Migrationsgeschichte gleich, wer eine Vergabe tatsächlich verliert, steht gesondert in con-1. Das Kriterium gilt in sechs von zehn Jahren; ob es vor dem Gleichbehandlungsgesetz, dem Landesantidiskriminierungsgesetz und dem Unionsrecht Bestand hat, ist offen, angesetzt sind 70 % (Spanne 30 bis 100 %) wie bei con-1 [9][10]. So bleiben rund 4,2 Mio. € im Jahr, gut zwei Punkte. Der Impact ist sehr klein in der Zahl, weil ein Marktpreis fehlt; die Bezugsgruppe ist groß.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
1.655.000 Personen
Menschen mit Migrationsgeschichte in Berlin
[4]
× 6 € Setzung, Spanne 2–20 €: so bewertet wie knapp eine erzwungene Stunde im Jahr (6,85 €), zwischen diffuser Missbilligung (1–3 €) und übergangenem Volksentscheid (70 €); Grundrecht, kein Anker
9,93 Mio €
Eingriff je Kopf und Jahr
× 6 von 10 Setzung, Spanne 3–8: System ab 2028, Ende der Wahlperiode 2031 als Risiko; auf beiden Seiten gleich
5,96 Mio €
Wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
× 70 % Setzung, Spanne 30–100 %: EuGH 2013 gegen ein flämisches Bindungserfordernis, Wiener Wohn-Ticket mit zwei Jahren Hauptwohnsitz in Kraft; gleicher Schritt wie in con-1
4,17 Mio €
Bestand des Kriteriums Wohnsitzdauer vor Gericht
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,09
Normalised Impact
Score 2,09 Impact × 9 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 7,5 von 100

Plausibilität

Dass das Kriterium mittelbar nach Herkunft sortiert, ist nicht bestritten, sondern die erklärte Absicht [1]; der Eingriff tritt mit dem Kriterium ein, unabhängig davon, ob das System sonst etwas bewirkt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet in § 19 die Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft bei der Vermietung, das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz bindet landeseigene Unternehmen zusätzlich, und Unionsbürger können sich auf das Freizügigkeitsrecht berufen [9]; wie lange die Regel gilt, steht deshalb als Geltungsdauer in der Rechnung, nicht hier. Was hier bleibt, ist die Höhe: Es gibt keine Methode, den Schaden einer amtlich sortierten Ungleichbehandlung zu messen; die Zahl ist eine offengelegte Setzung mit weitem Band. Kontrafaktum ist die heutige Vergabe ohne Herkunftsnähe als Maßstab [7]; die Kette ist geschlossen, es fehlt allein der Beleg für die Höhe; die Störgröße ist die Ausgestaltung des Kriteriums (Jahre, Ausnahmen), die in der Spanne steht; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Zahl trifft in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen zu: Eine amtliche Sortierung nach Aufenthaltsdauer wiegt für die Betroffenen so schwer wie hier angesetzt. Die Plausibilität ist mittel bis niedrig: sicherer Eingriff, ungemessene Höhe.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 4 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: heutige Vergabe ohne Herkunftsnähe als Maßstab [7]. Design: definitorisch, die mittelbare Ungleichbehandlung folgt aus dem Kriterium Wohnsitzdauer selbst und tritt mit ihm ein; die Schwere je Kopf ist Setzung mit Spanne 2–20 €, die Geltungsdauer (6 von 10 Jahre, 70 % Bestand vor Gericht) steht als I-Setzung in der Kette. Störgröße: Ausgestaltung des Kriteriums (Jahre, Ausnahmen), in der Spanne; der bestehende Deckel 4 bindet. Richtung: keine Umkehrkausalität. Pro-Kopf-Aufteilung zulässig: die amtliche Sortierung trifft die Gruppe als Ganze gleich, der Verlust einzelner Vergaben steht gesondert in con-1.

Die Kette ist geschlossen, der Eingriff folgt aus dem Kriterium; es fehlt allein ein Beleg dafür, wie schwer eine amtliche Sortierung nach Aufenthaltsdauer für die Betroffenen wiegt, die Höhe ist Setzung ohne Marktpreis. Rückleseprobe: in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen wiegt der Eingriff so schwer wie angesetzt.

Offen: Eine Befragung oder Zahlungsbereitschaftsstudie zur Wahrnehmung amtlicher Herkunftssortierung in der betroffenen Bevölkerung würde P auf 5 heben; ein Gerichtsurteil zum Kriterium verschöbe die Geltungsdauer in der Rechnung, nicht P.

Verfahren, Prüfung und Rechtsstreit

3,4von 100

Wohnsitzdauer, Pflege und Systemrelevanz müssen belegt, geprüft und im Streitfall verteidigt werden [1]. Angesetzt sind rund 2,85 Mio. € im Jahr für Prüfung, Systempflege und Rechtsverfolgung in sechs von zehn Jahren, dazu der Aufbau; im Mittel rund 1,9 Mio. € im Jahr. Die Verfahrenskosten fallen auch dann an, wenn das Kriterium vor Gericht keinen Bestand hat.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 1,0Plausibilität 7
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom besteht aus Mitteln landeseigener Unternehmen und des Landeshaushalts, die anderswo fehlen; sie konkurrieren mit Instandhaltung, Neubau und dem übrigen Landesbudget. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Ein Punktesystem muss gepflegt, angewandt und belegt werden. Wohnsitzdauer, Pflegeverantwortung und systemrelevante Tätigkeit stehen nicht im Wohnberechtigungsschein [1]; sie müssten nachgewiesen, geprüft und im Zweifel gegen den Bewerber entschieden werden. Angesetzt sind 50.000 geprüfte Bewerberhaushalte im Jahr (Spanne 30.000 bis 100.000), rund drei je Vergabe, jeder einmal geprüft, mit 45 Minuten Bearbeitungszeit zu 36 € je Stunde, also rund 1,35 Mio. €; dazu Systempflege und Schulung mit 0,5 Mio. € (Spanne 0,3 bis 1) und Rechtsverfolgung mit 1 Mio. € (Spanne 0,3 bis 3), etwa 200 Verfahren zu 5.000 €, denn ein Vergabemaßstab, der an der Aufenthaltsdauer ansetzt, wird absehbar gerichtlich angegriffen [9]; diese Kosten fallen auch dann an, wenn das Kriterium am Ende keinen Bestand hat. Zusammen rund 2,85 Mio. € in jedem der sechs wirksamen Jahre, dazu ein einmaliger Aufbau von 2 Mio. € (Spanne 1 bis 4) für Software und Verfahren, verteilt auf den Zeitraum. Das sind im Mittel rund 1,9 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von 0,8 bis 5 Mio. €, knapp ein Punkt. Die Beträge tragen die landeseigenen Gesellschaften und damit mittelbar der Landeshaushalt. Der Impact ist sehr klein: laufende Verwaltungskosten in einstelliger Millionenhöhe.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
Nachweisprüfung der Bewerberhaushalte Setzung, Spanne 30.000–100.000 Haushalte, rund drei je Vergabe; Dienstzeit der Gesellschaften 36 €/h (Arbeitsstunde × 0,8) [1] 50.000 Haushalte × 0,75 h × 36 € 1,35 Mio €
+ Systempflege und Schulung Setzung, Spanne 0,3–1 Mio € je Jahr 0,5 Mio € 1,85 Mio €
+ Rechtsverfolgung Setzung, Spanne 0,3–3 Mio €: Klagen nach AGG, LADG und Unionsrecht gegen das Kriterium; fällt auch an, wenn es keinen Bestand hat [9] 200 Verfahren × 5.000 € 2,85 Mio €
× Wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum Setzung, Spanne 3–8: System ab 2028, Ende der Wahlperiode 2031 als Risiko; dieselben Jahre wie auf der Pro-Seite 6 von 10 1,71 Mio €
+ Einmaliger Aufbau, auf den Zeitraum verteilt Setzung, Spanne 1–4 Mio €: Software, Verfahren, Schulung 2 Mio € ÷ 10 Jahre 1,91 Mio €
= Mehrausgaben je Jahr (Spanne 0,8–5 Mio €) 1,91 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 2 Mio € je Punkt 0,96
Score 0,96 Impact × 5 Wert × 7 Plausibilität ÷ 10 = 3,4 von 100

Plausibilität

Dass zusätzliche Kriterien zusätzlichen Prüfaufwand erzeugen, ist gesichert; jede Nachweispflicht kostet Bearbeitungszeit, und sie fällt an, sobald das System besteht, unabhängig davon, ob es etwas bewirkt. Die Höhe ist gerechnet, nicht erhoben, und sie hängt daran, wie viele Merkmale belegt werden müssen und wie automatisiert die Prüfung läuft: Ein System, das allein auf die Meldedaten zugreift, wäre billig, aber auch grob; eines, das Pflege und Systemrelevanz erfasst, ist teuer. Diese Bandbreite steht in der Spanne, nicht in P. Kontrafaktum ist die heutige Vergabe mit Wohnberechtigungsschein und Quotenprüfung [7]; der Kostenanfall folgt aus dem Vorschlag selbst; die Störgröße ist der Grad der Automatisierung, der in der Spanne steht; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Zahl trifft in etwa sieben von zehn vergleichbaren Fällen zu: Der Aufwand liegt in dieser Größenordnung. Die Plausibilität ist hoch: sicherer Kostenanfall, geschätzter Umfang.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 7 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: heutige Vergabe mit Wohnberechtigungsschein und Quotenprüfung [7]. Design: definitorisch, Prüf- und Verfahrenskosten folgen aus dem Vorschlag und fallen an, ob das System etwas bewirkt oder nicht; Höhe aus Bewerberzahl × Bearbeitungszeit plus Systempflege, Rechtsverfolgung und Aufbau. Störgröße: Automatisierungsgrad und Zahl der Verfahren, in der Spanne 0,8–5 Mio €, nicht in P. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Nachweise kosten Bewerber Zeit

0,9von 100

Wer sich bewirbt, muss Wohnsitzdauer, Pflegeverantwortung und Tätigkeit belegen: Meldebescheinigung, Pflegegrad-Bescheid, Arbeitgeberbescheinigung, Nachreichen [1]. Angesetzt sind anderthalb Stunden erzwungener Zeit je Bewerberhaushalt und Jahr für 50.000 Haushalte, in sechs von zehn Jahren.

Wert 9 · LebenszeitImpact 0,1Plausibilität 7
▸ Begründung & Quellen anzeigen ▾ Begründung & Quellen ausblenden

Wert

Der Strom ist Zeit, die Bewerber aufwenden müssen, um ein Verfahren zu durchlaufen, das ihnen der Staat vorschreibt: Bescheinigungen besorgen, Formulare ausfüllen, Nachweise nachreichen. Sie ist nicht frei gewählt und hat für den Betroffenen keinen Gegenwert; deshalb zählt sie als erzwungene Lebenszeit, eine Stufe unter Leben und Gesundheit, weil sie teilbar und wiederholbar ist. Die Dienstzeit der Gesellschaften für dieselbe Prüfung steht gesondert im Kostenargument. Der Wert ist sehr hoch: fremdbestimmte Lebenszeit, wenn auch in kleinen Portionen.

Impact

Ein Punktesystem, das Wohnsitzdauer, Kinderzahl, Pflegeverantwortung und systemrelevante Tätigkeit gewichtet, braucht für jedes Merkmal einen Nachweis [1]; der Wohnberechtigungsschein deckt nur Einkommen und Haushaltsgröße. Angesetzt sind 50.000 Bewerberhaushalte im Jahr (Spanne 30.000 bis 100.000), dieselbe Zahl wie im Kostenargument, mit anderthalb Stunden je Haushalt und Jahr für Meldebescheinigung, Pflegegrad-Bescheid, Arbeitgeberbescheinigung und Nachreichen (Spanne eine halbe bis drei Stunden), also 75.000 Stunden. In sechs von zehn Jahren, wie auf der Pro-Seite, sind das 45.000 Stunden im Jahr, jede als volle wache Stunde bewertet, weil sie erzwungen ist und daneben nichts zulässt: rund 0,3 Mio. € im Jahr, ein Siebtel Punkt, etwa ein Sechstel des Kostenarguments. Der Impact ist sehr klein: wenige Stunden je Haushalt, aber für Zehntausende Haushalte jedes Jahr.

▸ Rechenweg anzeigen ▾ Rechenweg ausblenden
50.000 Haushalte
Bewerberhaushalte je Jahr
[1]
× 1,5 h Setzung, Spanne 0,5–3 h: Meldebescheinigung, Pflegegrad-Bescheid, Arbeitgeberbescheinigung, Nachreichen
75.000 Stunden
Erzwungene Zeit je Haushalt und Jahr
× 6 von 10 Setzung, Spanne 3–8: System ab 2028, Ende der Wahlperiode 2031 als Risiko; dieselben Jahre wie auf der Pro-Seite
45.000 Stunden
Wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
× 6,85 € Anker Personenstunde, volle wache Stunde: Behördengang ohne Gegenwert; Lebenszeit, c = 1
0,31 Mio €
Wert einer erzwungenen Stunde
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,15
Normalised Impact
Score 0,15 Impact × 9 Wert × 7 Plausibilität ÷ 10 = 0,9 von 100

Plausibilität

Dass Nachweise Zeit kosten, folgt aus dem Verfahren selbst und tritt ein, sobald das System besteht; offen ist nur, wie viel. Ein System, das die Wohnsitzdauer aus dem Melderegister zieht, spart die Bescheinigung; Pflege und Systemrelevanz lassen sich nicht automatisch prüfen. Kontrafaktum ist die heutige Bewerbung mit Wohnberechtigungsschein [7]; der Zeitaufwand folgt aus den Nachweispflichten des Vorschlags; die Störgröße ist der Automatisierungsgrad, der in der Spanne steht; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Zahl trifft in etwa sieben von zehn vergleichbaren Fällen zu: Der Aufwand je Haushalt liegt in dieser Größenordnung. Die Plausibilität ist hoch: sicherer Aufwand, geschätzte Höhe.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 8 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: heutige Bewerbung mit Wohnberechtigungsschein [7]. Design: definitorisch, die Nachweispflicht folgt aus dem Vorschlag und trifft jeden Bewerber, ob das System etwas bewirkt oder nicht; Höhe aus Bewerberzahl × Stunden. Störgröße: Automatisierungsgrad (Melderegister-Abfrage statt Bescheinigung), in der Spanne 0,5–3 h, nicht in P. Richtung: keine Umkehrkausalität.

Summary

Berlin hat zu wenig bezahlbare Wohnungen, und ein Punktesystem ändert daran nichts: Es verteilt rund 18.000 Vergaben im Jahr in einer anderen Reihenfolge [8]. Sein Vorteil ist echt, aber klein: ein offengelegter Maßstab statt interner Regeln, und ein Vorrang für Familien und Pflegende, der Wohnungen zu bedürftigeren Haushalten lenken kann; ob er das netto tut, hängt an Gewichten, die das Programm nicht nennt [1]. Dem steht gegenüber, dass jeder, der nach vorn rückt, jemanden verdrängt: Weil das erste Kriterium die Wohnsitzdauer ist, trifft es überdurchschnittlich Haushalte, die gerade erst nach Räumung, Flucht oder Trennung eine Wohnung suchen, angesetzt sind rund 435 im Jahr, die ein Jahr länger warten. Ein staatlich kontrollierter Zugang, der nach Aufenthaltsdauer sortiert, trifft zudem Menschen mit Migrationsgeschichte mittelbar deutlich stärker, 42,3 % der Berliner [4]; das Programm nennt das selbst „Vorrang für Einheimische“ [1], und ob das vor dem Gleichbehandlungsgesetz und dem Unionsrecht Bestand hätte, ist offen [9]. Die Bilanz hängt daran, ob der Vorrang für Familien tatsächlich zu bedürftigeren Haushalten führt: Tut er es, tragen die über Jahre laufenden Mietvorteile die Pro-Seite; tut er es nicht, bleiben nur die Verdrängten und die Kosten. Das Scharnier ist die Mengenneutralität: Wer ein festes Kontingent neu sortiert, kann den Gewinn der einen nur aus dem Verlust der anderen nehmen.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,43 alter Maßstab
heute Δ −5,0 F1 — mit Punktesystem Wohnen F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. AfD Berlin: Wahlprogramm 2026: Vorrang für Einheimische bei der Wohnungsvergabe. afd.berlin
  2. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Diskriminierung bei der Wohnungsvermietung. antidiskriminierungsstelle.de
  3. Investitionsbank Berlin: IBB Wohnungsmarktbericht 2025: 97.040 gebundene Wohnungen, Angebotsmiete 15,78 €/m². ibb.de
  4. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Einwohnerregisterstatistik 2025: 3.913.644 Einwohner, Anteil mit Migrationshintergrund 42,3 %. statistik-berlin-brandenburg.de
  5. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Baufertigstellungen Berlin 2025: 11.027 Wohnungen. statistik-berlin-brandenburg.de
  6. Tagesspiegel: 2.211 Zwangsräumungen in Berlin 2024. tagesspiegel.de
  7. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ 2024–2027 (63 % der Wiedervermietungen an WBS-Haushalte, ein Viertel davon an besondere Bedarfsgruppen). berlin.de
  8. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Bericht 2024 zur Kooperationsvereinbarung (365.134 Wohnungen, 12.398 Wiedervermietungen = 3,8 %, 8.189 an WBS-Berechtigte, 3.626 an besondere Bedarfsgruppen, 956 Geschütztes Marktsegment, Fertigstellungen 3.276). berlin.de
  9. Europäischer Gerichtshof: Urteil vom 8. Mai 2013, C-197/11 und C-203/11 (Libert u. a.): flämisches Erfordernis einer „ausreichenden Bindung“ an die Gemeinde beim Erwerb von Wohnraum verstößt gegen die Grundfreiheiten. eur-lex.europa.eu
  10. Wohnberatung Wien: Wiener Wohn-Ticket: Anmeldung und Voraussetzungen (zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien, Vergabe nach Bonuspunkten). wohnberatung-wien.at
  11. Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin: Rundschreiben Soz Nr. 03/2023 — Richtwerte der AV Wohnen für die angemessene Bruttokaltmiete (zum 01.01.2026 unverändert fortgeschrieben). sozialrecht.berlin.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5.1 · 19. September 2026 · 5× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 19. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Wohnraum-Anker neu gefasst (Julian 17./19.09.2026): Grundbedarf nach Sozialrecht, regional, statt Mischwert 6.000 €. con-1 läuft über den neuen Anker Wohnungslosigkeit (12.500 € statt oberer Rand 12.000 €): I 0,00438→0,00456; r 0,435→0,431.

  2. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Gesamtprüfung 08.09. gegen v2 geprüft: 4 von 5 Befunden erledigt/verworfen; pro-2-Text präzisiert (zwei Drittel der Wiedervermietungen an WBS-Haushalte, KoopV 2024: 66 %), keine Zahländerung, r 0,44 unverändert.

  3. 9. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg, Normalisierung, Identifikation, i_spanne an allen 6 Argumenten (con-4 Bewerber-Lebenszeit neu); Vergaben 34.000→18.000 nach KoopV-Bericht (3,8 % Fluktuation), Geltung 6/10 + Gerichtsbestand 70 % als I-Setzung; pro-2 0,005→0,0159 (Mietvorteil läuft über Jahrgänge auf), con-1/con-2 halbiert; r 0,23→0,44, Bilanz 2.0 dry-run P(D>0) 0,12 → schlechter; offen: Deckel 4 auf con-2, Paar statt Nettung in pro-2.

  4. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 3 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  5. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-punktesystem.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

Score-Einschätzung abgeben

Argument
Aktueller Score: –
Value – Impact – Plausibilität –
deutlich
niedriger
etwas
niedriger
passtetwas
höher
deutlich
höher
passt so

↔ Regler bewegen — die Begründungen passen sich deiner Einschätzung an:

Community-Ergebnis
Häufigste Begründungen