Fünf Jahre eingefrorene Mieten im Bestand
Für rund 1,5 Mio Mietwohnungen wären die Mieten fünf Jahre eingefroren, überhöhte Mieten würden abgesenkt. Im Zehnjahresschnitt bleiben den Haushalten rund 365 Mio € im Jahr; ihr Euro zählt hier mit 1,3. Dasselbe Geld fehlt den Vermietern — das steht als eigenes Gegenargument.
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Wert
Der Strom ist Geld, das bei den Mieterhaushalten bleibt. Bewertet wird er zum Geldmaßstab, gewichtet danach, wen er erreicht: Berliner Mieterhaushalte stehen überwiegend in den unteren drei Fünfteln der Einkommen, ein Deckel wirkt aber ohne Bedarfsprüfung und entlastet die Rentnerin in Kreuzberg ebenso wie den gut verdienenden Haushalt in derselben Straße. Deshalb zählt ihr Euro hier mit 1,3 — über dem Durchschnitt, aber deutlich unter dem Gewicht einer bedarfsgeprüften Leistung. Das Gewicht kommt allein aus dem Grenznutzen des Einkommens; was die Haushalte mit dem Geld anfangen, ist nicht bewertet. Wer nicht zahlt, sind die Vermieter; ihr Bein steht als eigenes Gegenargument mit dem Gewicht 0,8, und erst der Abstand beider Gewichte ist der Nettoeffekt. Der Verbleib in der Wohnung ist ein eigener Strom und steht in einem eigenen Argument. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom, dessen Verteilungswirkung real, aber nicht zielgenau ist.
Impact
Der Mietspiegel 2026 weist einen Median von 7,71 €/m² netto kalt aus, 0,50 € mehr als zwei Jahre zuvor [2]. Bei 62 m² sind das rund 5.736 € Jahresmiete, über 1,5 Mio erfasste Wohnungen (Spanne: 1,3 bis 1,6 Mio) ein Mietvolumen von 8,6 Mrd € im Jahr [2]. Ohne Deckel steigen die Bestandsmieten mit 2,7 % im Jahr (Spanne: 2,0 bis 3,4 %); Vonovia setzt den neuen Mietspiegel mit im Schnitt 4,8 % über zwei Jahre um [7]. Unter dem Deckel wären die Mieten zwei Jahre eingefroren und stiegen danach höchstens mit 1,3 %, im Mittel 0,8 % im Jahr. Die Lücke wächst um 1,9 Prozentpunkte je Jahr und beträgt im Mittel der fünf Wirkjahre 5,7 % der Miete (Spanne: 3,6 bis 7,8 %), also rund 490 Mio € im Jahr. Dazu kommt der Absenkungsanspruch: 2020 lagen nach der Senatsschätzung rund 340.000 der 1,5 Mio Wohnungen über der Tabelle; angesetzt sind 700 € je Wohnung und Jahr (Spanne: 400 bis 1.500 €), zusammen rund 240 Mio €. In den Wirkjahren bleiben so rund 730 Mio € bei den Haushalten (Spanne: 450 bis 1.180 Mio €, aus den Spannen beider Kanäle), im Zehnjahresschnitt mit fünf Wirkjahren rund 365 Mio €. Gewichtet mit 1,3 sind das rund 475 Mio €, auf der Karte 9,5 Punkte — der größte Posten der Bewertung, und derselbe Betrag steht mit dem Gewicht 0,8 auf der Gegenseite. Der Impact ist hoch: Es sind sehr viele Haushalte, und pro Haushalt geht es um mehrere hundert Euro im Jahr.
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| Erfasste Mietwohnungen Setzung, Spanne 1,3–1,6 Mio: der Mietspiegel erfasst 1,6 Mio, der Deckel von 2020 rund 1,5 Mio — Neubau und geförderte Wohnungen ausgenommen [2] | 1,5 Mio Wohnungen | ||
| × | Mietvolumen im Jahr Median des Mietspiegels 2026 [2] | 7,71 €/m² × 62 m² × 12 Monate = 5.736 € je Wohnung | 8,6 Mrd € |
| × | Lücke zum Vergleichspfad im Mittel der fünf Wirkjahre ohne Deckel 2,7 % im Jahr (Spanne 2,0–3,4 %), unter dem Deckel im Mittel 0,8 % (zwei Nullrunden, dann 1,3 %); die Lücke wächst um 1,9 Punkte je Jahr, im Mittel der fünf Jahre 5,7 % (Spanne 3,6–7,8 %) [2][7] | 5,7 % der Miete | 490 Mio € |
| + | Absenkung überhöhter Mieten Senatsschätzung 2020: rund 340.000 Wohnungen über der Tabelle; 700 € je Wohnung und Jahr Setzung, Spanne 400–1.500 € | 340.000 Wohnungen × 700 € | 240 Mio € |
| = | Miete, die in den Wirkjahren bei den Haushalten bleibt (Spanne 450–1.180) | 730 Mio € | |
| × | Wirksame Jahre Befristung auf fünf Jahre, die Wahlperiode 2026–2031, im Zehnjahreszeitraum; derselbe Faktor auf beiden Seiten — ein gerichtlicher Stopp wie 2021 nach 14 Monaten steht als Szenario im Maßstabs-Hinweis, nicht in der Kette | 5 von 10 | 365 Mio € |
| × | Gewichtet nach Einkommen der Mieterhaushalte Setzung, Spanne 1,1–1,6: Berliner Mieterhaushalte, überwiegend untere drei Fünftel, ohne Bedarfsprüfung — Empfängerseite des Transfers; die Vermieterseite (0,8) steht in con-8 | 1,3 | 475 Mio € |
| ÷ | Normalised Impact Maßstab dieser Seite | 50 Mio € je Punkt | 9,5 |
Plausibilität
Dass ein Mietenstopp die Mieten senkt, ist für Berlin gemessen: Das DIW findet für regulierte Wohnungen 7 bis 11 % niedrigere Angebotsmieten als für unregulierte, in einem Differenz-von-Differenzen-Vergleich der Zeit vor und nach dem 23. Februar 2020 [3]. Für den Bestand ist der Stopp zudem eine Rechtsfolge: Wo das Gesetz gilt, darf die Miete nicht steigen, und 2020 hielten sich die Vermieter nahezu vollständig daran [3]. Verglichen wird mit einer Welt, in der die Mieten weiter mit dem Mietspiegel steigen; die Störgröße ist der Vergleichspfad selbst — zwischen 2,0 und 3,4 % im Jahr liegt der Faktor zwei [2][7] —, und sie steckt in der Spanne der Größe, nicht in der Plausibilität. Eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Offen ist die Reichweite: Wie viele Wohnungen ein neues Gesetz erfasst, hängt von den Ausnahmen für Neubau und geförderte Wohnungen ab. Der Absenkungskanal beruht auf einer Senatsschätzung von 2020 und wurde nie zu Ende vollzogen, weil das Gesetz vorher fiel [1]. Die Wirkung setzt nur ein, wenn der Bund den Weg öffnet; das ist eine Annahme dieser Bewertung, kein Befund, und wie lange das Gesetz gilt, ist als Geltungsdauer in der Größe gesetzt. Dass die Entlastung in der angesetzten Größe eintritt, trifft in etwa sieben von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Die Richtung ist für Berlin gemessen und rechtlich zwingend, die Größe hängt an Reichweite und Vergleichspfad.
Kontrafaktum: Bestandsmieten steigen mit dem Mietspiegel weiter (2,7 % im Jahr, Spanne 2,0–3,4 [2][7]). Design: definitorisch — Mietenstopp und Absenkungsanspruch sind Rechtsfolgen des Gesetzes, die Höhe aus Reichweite × Miete × Lücke; der Preiseffekt ist zusätzlich quasi-experimentell gemessen (DIW Differenz-von-Differenzen [3]). Empfängerbein des Transfers Vermieter → Mieter, Geberbein in con-8. Störgröße: Vergleichspfad und Reichweite — beide in der Spanne von I, nicht in P. Richtung: keine Umkehrkausalität.