Quotenwohnungen dauerhaft unter der Vergleichsmiete
Großvermieter müssten mindestens 20 % ihrer Neuvermietungen zu Mieten mindestens 20 % unter der Vergleichsmiete anbieten — 6,17 statt der heute bei Großvermietern gezahlten rund 9,30 €/m². Weil der Preisteil Bundesrecht berührt, sind nur drei von zehn Jahren als wirksam angesetzt; im Jahresmittel bleiben so rund 29 Mio. € bei den Haushalten in den Quotenwohnungen. Gebucht ist nur die Empfängerseite; was die Vermieter weniger einnehmen, steht als eigenes Gegenargument.
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Wert
Der Strom ist Geld, das bei den Haushalten in den Quotenwohnungen bleibt und den Vermietern entgeht. Das Gesetz bindet die Quote nicht an Einkommen oder Wohnberechtigungsschein, sondern nur an den Abstand zur Vergleichsmiete [1]; erreicht werden deshalb dieselben Haushalte wie bei jeder anderen Neuvermietung in der Stadt. Bei Haushalten, die in einer Großstadt neu anmieten, zählt ein Euro mit 1,3: ein Fünftel liegt im untersten Einkommensfünftel, ein Viertel im zweiten, ein Viertel um den Median, der Rest darüber. Der Verbleib in der Wohnung ist nicht berührt, weil es um Neuverträge geht. Die Zahlerseite — Wohnungsunternehmen und größere private Eigentümer — steht als eigenes Gegenargument mit ihrem eigenen Gewicht. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom am allgemeinen Maßstab, gewichtet nach der Einkommenslage der Empfänger.
Impact
Berlin hat rund 2,06 Mio Wohnungen [5], davon rund 1,73 Mio Mietwohnungen; ohne die 365.000 landeseigenen und rund 190.000 genossenschaftlichen Wohnungen [4] bleiben 1,17 Mio private Mietwohnungen, von denen schätzungsweise 550.000 in Beständen über 50 Wohnungen liegen (Spanne: 400.000 bis 700.000). Bei 8 % Fluktuation werden davon 44.000 im Jahr neu vermietet; das Gesetz nennt eine nach Bestandsgröße gestaffelte Quote von mindestens 20 % [1][2], angesetzt sind 30 % (Spanne: 20 bis 50 %), also 13.200 Quotenverträge im Jahr. Ein Quotenvertrag bleibt für seine Laufzeit günstig: Ab 2029 sammeln sich die Jahrgänge an, im Mittel des Zeitraums 2027 bis 2036 sind es 3,2 Jahrgänge und damit rund 42.200 laufende Quotenverträge. Der Preisteil ist Mietpreisrecht des Bundes [6]: Ohne Öffnung gilt ein Berliner Gesetz nur, bis Karlsruhe entscheidet — beim Mietendeckel 14 Monate, mit rückwirkender Nachzahlung —, mit Öffnung ab 2029 bis zum Ende des Zeitraums; angesetzt sind 3 von 10 Jahren als wirksam (Spanne: 1 bis 8), also rund 12.700 Verträge im Jahresmittel unter geltendem Recht. Je Vertrag geht es um den Abstand zwischen der Quotenmiete — 20 % unter dem Mietspiegel-Median von 7,71 €/m², also 6,17 €/m² [3] — und dem, was heute bei einer Neuvermietung tatsächlich gezahlt wird: die zulässigen 8,48 €/m² plus den mittleren Überschuss darüber, 45,7 % der Angebote um 1,77 €/m² [7], zusammen rund 3,1 €/m² (Spanne: 2,3 bis 5,0), bei 62 m² rund 2.320 € im Jahr. Das sind rund 29 Mio € im Jahr, die bei den Haushalten in den Quotenwohnungen bleiben; mit dem Gewicht 1,3 dieser Haushalte rund 38 Mio €. Dieselbe Summe fehlt den Vermietern — das steht als eigenes Gegenargument. Der Impact ist klein: Der Abschlag je Vertrag ist deutlich, die Zahl der Verträge klein, und der Preisteil gilt nur in einem Teil der Jahre.
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Plausibilität
Ob der Preisteil überhaupt gilt, ist keine Frage der Plausibilität, sondern in der Menge gebucht: Die Geltungsdauer steht als Setzung in der Rechnung. Hier steht die Frage, ob eine geltende Quote auch auf die Neuvermietungen der Großvermieter durchschlägt. Kontrafaktum: Berliner Neuvertragsmieten ohne die Quote. Design: mechanistisch — die Miete unter der Quote ist eine Rechtsfolge, das Verhalten der Vermieter dazwischen ist nicht für dieses Instrument gemessen; der Berliner Mietendeckel 2020/21 ist der einzige Präzedenzfall dafür, dass Großvermieter eine Landes-Preisregel im Neuvertrag befolgen, und dort wurden die Mieten in der Breite abgesenkt [6][8]. Störgröße: die Wahl der Quotenwohnungen durch den Vermieter — er wird die Wohnungen mit der niedrigsten Vergleichsmiete in die Quote geben, was den Abstand je Vertrag drückt und in der Spanne steckt. Richtung: keine Umkehrkausalität. Die Quotenhöhe nennt das Gesetz nicht [1][2]; auch das ist Größe, nicht Eintritt. Das Ausweichen der Vermieter steht als eigenes Gegenargument und senkt hier nicht. Trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen zu: Die Sanktionsleiter bis zur Verkaufspflicht macht Befolgung wahrscheinlich, ein Vorbild für eine Quote unter Vergleichsmiete gibt es nirgends. Die Plausibilität ist mittel: klare Rechtsfolge, ein einziger Präzedenzfall für die Befolgung, kein Vorbild für das Instrument.
Kontrafaktum: Berliner Neuvertragsmieten der Großvermieter ohne die Quote. Design: mechanistisch — Rechtsfolge mit Befolgungsglied, für das Instrument nicht gemessen; der Mietendeckel 2020/21 ist Präzedenzfall nur für die Befolgung einer Landes-Preisregel [6][8]. Störgröße: Auswahl der Quotenwohnungen durch den Vermieter (drückt den Abstand je Vertrag) — in der Spanne, nicht in P. Richtung: keine Umkehrkausalität. Geltung des Preisteils (Öffnung durch den Bund, Karlsruhe) ist in der Menge gebucht (3 von 10 Jahren), nicht in P. Deckel 6,0 bindet; angesetzt 6.