Bürokratiebremse für Berlin

Für jede neue bürokratische Last sollen zwei bestehende wegfallen, ein Normenkontrollrat soll überwachen, ein Kostenindex messen und neue Regelungen ein Verfallsdatum erhalten.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Die FDP fordert vier Instrumente zusammen: eine Belastungsbremse, nach der „für jede neue bürokratische Last mindestens zwei bestehende Belastungen mit spürbarer Entlastungswirkung abzuschaffen“ sind; einen Normenkontrollrat, „der die Bemühungen jedes Senats beim Bürokratieabbau überwacht“; einen Bürokratiekostenindex nach dem Vorbild des Bundes; und ein Verfallsdatum für neue Gesetze und Verordnungen, die „nur dann verlängert werden, wenn sie nach Ablauf dieses Zeitraums noch immer erforderlich und verhältnismäßig sind“. Berlin hat keines dieser Instrumente; Normenkontrollräte bestehen auf Bundesebene sowie in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Der Bedarf ist beziffert: Nach einer Untersuchung des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen könnten bei einer Halbierung des bürokratischen Aufwands in Berlin rund 3.000 zusätzliche Arbeitsplätze und rund 1 Mrd. € zusätzliche Wertschöpfung entstehen; ein Betrieb mit zwanzig Mitarbeitenden würde um etwa 35 Arbeitstage im Jahr entlastet. Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Ausgeglichen · 0,54 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 11 · 54 % Contra 9,6 · 46 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Die Bilanz steht auf zwei Setzungen, die mehrere Karten zugleich bewegen. Erstens der Anteil des bürokratischen Aufwands, den Landesrecht überhaupt erreicht — angesetzt ein Fünftel: Bei gut einem Drittel läge die Maßnahme in fünf von zehn Durchläufen vorn, bei einem Zehntel in keinem. Zweitens, wie viele neue Regelungen jedes Jahr hinzukommen — bei 5 statt 3 % des Bestands fünf von zehn Durchläufe, bei 2 % zwei von zehn. Der Zuschnitt von Rat, Stabsstelle und Verrechnungsarbeit nach dem Maß Baden-Württembergs ist die dritte Setzung: Mit der doppelten Ausstattung der ersten Fassung läge die Maßnahme in keinem Durchlauf vorn, mit der halben in sechs von zehn. Die Bremse selbst bewegt das Ergebnis kaum: Eine Fassung nur aus Rat, Index und Verfallsdatum läge ebenfalls in drei von zehn Durchläufen vorn, weil Entlastung und Nutzenverlust an derselben Frage hängen und einander fast aufheben. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +1,4

Argumente — Pro

3 Argumente

Was eine neue Regel kostet, steht vorher auf dem Tisch

4,9von 100

Berlin misst bisher nicht, was seine eigenen Regelungen kosten; Bund, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen haben einen Normenkontrollrat. Angesetzt ist, dass geprüfte neue Landesregelungen 5 % weniger Aufwand tragen — 1,7 Punkte, die größte Karte dieser Seite. Ausgerechnet die Erfahrung, die gegen die Bremse spricht, stützt diesen Teil: Der Wert liege „eher in der Transparenz als in der Kontrolle".

Wert 6 · RechtsetzungsqualitätImpact 1,6Plausibilität 5
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Wert

Der Strom betrifft die Qualität der Rechtsetzung — also wie gut der Gesetzgeber weiß, was seine Entscheidungen kosten. Das wirkt breit, aber mittelbar; unmittelbare Schutzgüter sind nicht berührt. Der Wert ist mittel bis hoch: Rechtsetzungsqualität als Systemgut.

Impact

Berlin misst bisher nicht, was seine eigenen Regelungen die Betroffenen kosten; Normenkontrollräte gibt es auf Bundesebene sowie in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen [5], einen Bürokratiekostenindex für Landesrecht hat Berlin ebenfalls nicht — der Vorschlag würde beides einführen [1]. Bezugsgröße ist die Untersuchung des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen: Eine Halbierung des bürokratischen Aufwands in Berlin entspräche rund 1 Mrd. € zusätzlicher Wertschöpfung und rund 3.000 Arbeitsplätzen [4], der gesamte beeinflussbare Aufwand also rund 2 Mrd. € im Jahr. Davon erreicht Landesrecht nur einen Teil: Bauordnung, Landesvergabe, Gaststätten-, Denkmal-, Kita- und Schulrecht sind Landessache, Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Datenschutzrecht kommen von Bund und EU — allein aus Bundesrecht entstehen 64 Mrd. € Bürokratiekosten im Jahr [3]. Angesetzt sind 20 % (Spanne 10–35 %), also rund 400 Mio. €. Neue Landesregelungen kommen jedes Jahr mit rund 3 % dieses Bestands hinzu (Spanne 2–5 %; der Bund legte seit 2011 netto rund 2 % im Jahr zu [3]), also rund 12 Mio. € je Jahrgang. Angesetzt ist, dass eine Prüfung der Kostenfolgen vor der Entscheidung den Aufwand eines Jahrgangs um 5 % senkt (Spanne 2–8 %) — in Baden-Württemberg entlastete allein die geprüfte Novelle der Landesbauordnung die Wirtschaft um rund 62 Mio. € im Jahr [8] —, also 0,6 Mio. € je Jahrgang. Weil der Rat ab 2027 arbeitet und jeder geprüfte Jahrgang weiterwirkt, zählen im Mittel der zehn Jahre 5,5 Jahrgänge: rund 3,3 Mio. € im Jahr, 1,7 Punkte auf dem Maßstab dieser Seite. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten der Vorschlagsseite.

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1.000 Mio €
Zusätzliche Wertschöpfung in Berlin bei einer Halbierung des bürokratischen Aufwands
[4]
× 2 (eine Halbierung ist die Hälfte) Wertschöpfungsverlust durch den ganzen bürokratischen Aufwand, Betriebe und Verwaltung zusammen
2.000 Mio €
beeinflussbarer Aufwand insgesamt
[4]
× 20 % Setzung, Spanne 10–35 %: Bauordnung, Landesvergabe, Gaststätten-, Denkmal-, Kita- und Schulrecht sind Landesrecht; Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Datenschutzrecht kommen von Bund und EU (64 Mrd € Bürokratiekosten allein aus Bundesrecht)
400 Mio €
davon durch Landesrecht und Landesvorschriften erreichbar
× 3 % je Jahr Setzung, Spanne 2–5 %: der Bund legte seit 2011 netto rund 2 % im Jahr zu (16,8 Mrd € auf 64 Mrd €), brutto mehr
12 Mio € je Jahrgang
neue Landesregelungen je Jahr, gemessen am Bestand
[3]
× 5 % Setzung, Spanne 2–8 %: Kostenfolgen vor der Entscheidung sichtbar; Baden-Württemberg 2019: geprüfte Bauordnungs-Novelle entlastet um 62 Mio € im Jahr
0,6 Mio € je Jahrgang
weniger Aufwand je geprüftem Jahrgang
× 5,5 Jahrgänge (Rat ab 2027; 1 + 2 + … + 10 ÷ 10) jeder geprüfte Jahrgang wirkt weiter; Gesetz im ersten Jahr der Wahlperiode, Rat bleibt über sie hinaus bestehen
3,3 Mio €
Jahrgänge, die im Mittel der zehn Jahre schon geprüft sind
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,65
Normalised Impact
Score 1,65 Impact × 6 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 4,9 von 100

Plausibilität

Das ist der Teil des Vorschlags, den die Erfahrung stützt — und zwar ausgerechnet die Erfahrung, die gegen den Rest spricht. Der britische Regulatory Policy Committee kommt nach der Auswertung des eigenen Regelwerks zu dem Schluss, der Wert solcher Rahmen liege „eher in der Transparenz als in der Kontrolle“: Minister sollten zeigen können, dass ihre Entscheidungen vollständig evidenzgestützt sind [2]. Vier Verwaltungen in Deutschland unterhalten bereits einen Normenkontrollrat [5]; Baden-Württemberg berichtet nach zwei Jahren von einem „Kulturwandel hin zu mehr Kostenbewusstsein“ und von Landesrecht, das die Wirtschaft 2019 um 58 Mio. € entlastete [8][9]. Kontrafaktum ist keines: Beide Berichte sind Selbstauswertungen ohne Vergleich zu einem Land ohne Rat, das Design ist assoziativ, die Störgröße ist der Entlastungswille einer Regierung, die Rat und Entlastung zugleich hervorbringt, und die Richtung läuft in die Behandlung hinein — wer entlasten will, richtet den Rat ein. Die Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwands ist erprobt, Berlin könnte sie übernehmen statt entwickeln. Dass geprüfte Regelungen tatsächlich aufwandsärmer ausfallen, trifft nach dieser Beleglage in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall zu; wie stark, ist für kein Land gemessen und steht als Spanne in der Menge. Die Plausibilität ist mittel: erprobtes Instrument, Selbstauswertungen als einzige Belege.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 5,5 identifikation: Assoziativ · Stufen-Deckel 5,5

Kontrafaktum: keines — die Berichte des britischen Regulatory Policy Committee [2] und des Normenkontrollrats Baden-Württemberg [8][9] sind Selbstauswertungen der Einrichtungen ohne Vergleichspfad ohne Rat. Design: assoziativ — Vorher-Nachher-Beobachtung der beteiligten Gremien, kein Vergleichsland. Störgröße: politischer Entlastungswille, der Rat und aufwandsärmere Novellen zugleich hervorbringt; nicht behandelt. Richtung: Selektion in die Behandlung — Landesregierungen, die entlasten wollen, richten den Rat ein. Doppelbuchung geprüft: die Spanne 2–8 % trägt die Größe je Jahrgang, P allein die Frage, ob die Prüfung die Ausgestaltung überhaupt verändert; der Stufen-Deckel 5,5 liegt unter dem Präzedenz-Deckel und bindet.

Zwei Lasten weg für jede neue

3,6von 100

Angesetzt ist, dass die Bremse den Aufwand aus Landesrecht nach zehn Jahren um 1,5 % unter den Vergleichspfad drückt — im Mittel 1,5 Punkte, knapp fünfzig Arbeitsplätze. Im Vereinigten Königreich stiegen die Kosten trotz eines Ziels von −9 Mrd. £ um 7,8 Mrd. £; auf Bundesebene wuchs der Erfüllungsaufwand seit 2011 um 16,8 Mrd. € — trotz Normenkontrollrat und One-in-one-out.

Wert 6 · WirtschaftsleistungImpact 1,5Plausibilität 4
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Wert

Der Strom betrifft die Wirtschaftsleistung und den Aufwand, den Betriebe und Verwaltung für Antrags- und Berichtspflichten aufwenden. Existenz, Gesundheit und Schutzgüter sind nicht berührt — die stehen auf der Gegenseite. Der Wert ist mittel bis hoch: Wirtschaftsleistung als Systemgut.

Impact

Das ist die beworbene Wirkung: „Für jede neue bürokratische Last sind mindestens zwei bestehende Belastungen mit spürbarer Entlastungswirkung abzuschaffen“ [1]. Bezugsgröße bleibt der beeinflussbare Aufwand von rund 2 Mrd. € im Jahr, abgeleitet aus der IAW-Untersuchung [4], davon rund 400 Mio. € aus Landesrecht (20 %, Spanne 10–35 %, wie im ersten Argument) — auf Bundes- und EU-Recht greift eine Landesbremse nicht. Angesetzt ist, dass die Bremse den Landesbestand nach zehn Jahren um 1,5 % unter den Vergleichspfad drückt, mit einer Spanne von null bis 3 %; das untere Ende liegt bewusst bei null, weil die Regel anderswo den Anstieg nicht aufgehalten hat. Das sind rund 6 Mio. € im Endstand; weil die Wirkung ab 2027 linear aufwächst, zählt im Mittel der zehn Jahre die Hälfte, rund 3 Mio. € im Jahr — 1,5 Punkte auf dem Maßstab dieser Seite. Zur Einordnung: Eine vollständige Halbierung des gesamten Aufwands entspräche 1 Mrd. € und rund 3.000 Arbeitsplätzen [4]; hier sind rund 0,3 % dessen angesetzt, knapp fünfzig Arbeitsplätze. Die Bremse gilt über die Wahlperiode hinaus, solange kein Senat sie aufhebt. Der Impact ist sehr klein und hängt an einer Setzung, die bei null beginnt.

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1.000 Mio €
Zusätzliche Wertschöpfung in Berlin bei einer Halbierung des bürokratischen Aufwands
[4]
× 2 (eine Halbierung ist die Hälfte) Wertschöpfungsverlust durch den ganzen bürokratischen Aufwand, Betriebe und Verwaltung zusammen
2.000 Mio €
beeinflussbarer Aufwand insgesamt
[4]
× 20 % Setzung, Spanne 10–35 %: Bauordnung, Landesvergabe, Gaststätten-, Denkmal-, Kita- und Schulrecht sind Landesrecht; Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Datenschutzrecht kommen von Bund und EU (64 Mrd € Bürokratiekosten allein aus Bundesrecht)
400 Mio €
davon durch Landesrecht und Landesvorschriften erreichbar
× 1,5 % Setzung, Spanne 0–3 %: das untere Ende bei null, weil die Regel im Vereinigten Königreich und im Bund den Anstieg nicht aufhielt
6 Mio €
Endstand nach zehn Jahren unter dem Vergleichspfad
× 0,5 (linearer Aufbau ab 2027) Gesetz im ersten Jahr der Wahlperiode, Wirkung wächst mit jeder Verrechnung; Regel bleibt über die Wahlperiode hinaus
3 Mio €
im Mittel der zehn Jahre
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,5
Normalised Impact
Score 1,5 Impact × 6 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 3,6 von 100

Plausibilität

Hier steht die härteste Evidenz dieser Seite, und sie spricht gegen den Ansatz. Im Vereinigten Königreich galt für das Parlament 2017 bis 2019 ein Entlastungsziel von 9 Mrd. £ — tatsächlich stiegen die Kosten um 7,8 Mrd. £, im ersten Jahr des Folgeparlaments um weitere 5,7 Mrd. £ ohne Corona-Maßnahmen [2]. Auf Bundesebene wuchs der Erfüllungsaufwand seit 2011 um 16,8 Mrd. €, allein 8 Mrd. € davon in der 20. Legislaturperiode — und das trotz eines Normenkontrollrats seit 2006 und einer „One in, one out“-Regel [3]. Gebucht ist das Argument trotzdem, denn dieselbe Bundesbilanz weist für Juli 2024 bis Juni 2025 eine Entlastung von 3,2 Mrd. € aus [3]: Die Instrumente streichen, nur schwächer als die Gegenkräfte anbauen. Kontrafaktum ist keines — beide Bilanzen vergleichen mit und nach der Regel, nicht mit einem Pfad ohne sie —, das Design ist assoziativ, die Störgröße sind die Ausnahmen für politische Prioritäten und EU-Umsetzung, die der britische Rat als Grund des Scheiterns benennt [2], und Umkehrkausalität scheidet aus. Ob die Bremse den Landesbestand netto unter den Vergleichspfad drückt, trifft nach dieser Beleglage in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen zu; wie weit, steht als Spanne in der Menge. Der Nutzenverlust der gestrichenen Regeln hängt an derselben Frage und teilt mit diesem Argument das Los. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: die Erfahrung mit genau diesem Instrument spricht gegen die Nettowirkung.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5 identifikation: Assoziativ · Stufen-Deckel 5,5 befundband: Tragendes Glied bestritten · P 3,5–4

Kontrafaktum: keines — die britische Bilanz [2] und die Bundesbilanz [3] vergleichen den Aufwand mit und nach Einführung der Regel, nicht mit einem Pfad ohne sie. Design: assoziativ — unkontrolliertes Vorher-Nachher zweier Verwaltungen. Störgröße: die Ausnahmen für politische Prioritäten und EU-Umsetzung, die beide Regeln entkernten und den Nettoanstieg erklären, ohne dass die Regel selbst nichts bewirkt hätte; nicht behandelt. Richtung: keine Umkehrkausalität, aber Selektion — Regierungen mit steigender Regelungslast führen die Regel ein. Doppelbuchung geprüft: die Spanne 0–3 % trägt die Größe, P allein die Frage, ob die Bremse den Landesbestand überhaupt unter den Vergleichspfad drückt; Stufen-Deckel 5,5 über dem bestehenden Deckel 5, der bindet.

Richtung gestützt: Bund und Vereinigtes Königreich weisen unter der Regel Entlastungen aus (3,2 Mrd € im Berichtsjahr 2024/25 [3], gezählte Streichungen im Rat [2]); das mengentragende Glied — dass die Verrechnung den Bestand netto senkt — hat den Befund gegen sich, dass der Erfüllungsaufwand in beiden Fällen trotz Regel stieg (+16,8 Mrd € seit 2011 [3], +7,8 Mrd £ im Parlament 2017–2019 [2]). Gleicher Ergebnisbegriff: Aufwand des Bestands gegen den Pfad ohne Regel. Rückleseprobe: in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen. Ledger-Test: der Nettoanstieg steht nicht als eigenes Gegenargument.

Offen: Eine Bilanz eines Landes mit Belastungsbremse, die den Aufwand des Landesrechts gegen einen Vergleichspfad ohne Regel ausweist und netto unter ihm liegt, würde P auf 5 heben; ein Vergleich mehrerer Länder mit und ohne Regel bei gleichem Ausgangstrend auf 5,5.

Ein Verfallsdatum zwingt zur zweiten Prüfung

2,7von 100

Das Verfallsdatum dreht die Beweislast um: Nicht die Abschaffung muss begründet werden, sondern der Fortbestand. In Hessen trat nach Befristungsablauf knapp ein Viertel der Gesetze außer Kraft, sechs von zehn Verlängerungen kamen aber ohne Evaluation. Angesetzt ist ein Zehntel des Aufwands der befristeten Jahrgänge — 0,9 Punkte, der späteste Posten.

Wert 6 · RechtsetzungsqualitätImpact 0,9Plausibilität 5
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Wert

Der Strom betrifft die Qualität und den Umfang des geltenden Rechts. Er wirkt über dieselbe Dimension wie das erste Argument und wird deshalb gleich gewichtet. Der Wert ist mittel bis hoch: Rechtsetzungsqualität als Systemgut.

Impact

Der dritte Teil arbeitet anders als die Bremse: „Neue Gesetze und Verordnungen sollen mit einem von vornherein festgelegten Verfallsdatum versehen und nur dann verlängert werden, wenn sie nach Ablauf dieses Zeitraums noch immer erforderlich und verhältnismäßig sind“ [1]. Das erzwingt keine Aufrechnung, sondern eine erneute Begründung, und dreht die Beweislast um. Bezugsgröße ist wie in den beiden ersten Argumenten der Landesanteil des beeinflussbaren Aufwands, rund 400 Mio. € im Jahr [4], von dem jeder neue Jahrgang rund 3 % trägt, also rund 12 Mio. € [3]. Angesetzt ist, dass nach Ablauf der Frist Regelungen mit 10 % des Aufwands eines Jahrgangs nicht verlängert werden (Spanne 4–16 %): In Hessen, das seit 2001 alle Gesetze befristet, trat zwischen 2005 und 2009 knapp ein Viertel der Gesetze und 29 % der Verordnungen nach Ablauf außer Kraft [7] — nach Zahl, nicht nach Aufwand, und das Alte und Nebensächliche zuerst. Das sind 1,2 Mio. € je Jahrgang. Weil die Regel nur für Regelungen ab 2027 gilt und eine fünfjährige Frist die ersten Prüfungen auf 2032 legt, sind bis 2036 im Mittel 1,5 Jahrgänge ausgelaufen: rund 1,8 Mio. € im Jahr, 0,9 Punkte auf dem Maßstab dieser Seite. Der Impact ist sehr klein und wirkt am spätesten von allen Posten.

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1.000 Mio €
Zusätzliche Wertschöpfung in Berlin bei einer Halbierung des bürokratischen Aufwands
[4]
× 2 (eine Halbierung ist die Hälfte) Wertschöpfungsverlust durch den ganzen bürokratischen Aufwand, Betriebe und Verwaltung zusammen
2.000 Mio €
beeinflussbarer Aufwand insgesamt
[4]
× 20 % Setzung, Spanne 10–35 %: Bauordnung, Landesvergabe, Gaststätten-, Denkmal-, Kita- und Schulrecht sind Landesrecht; Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Datenschutzrecht kommen von Bund und EU (64 Mrd € Bürokratiekosten allein aus Bundesrecht)
400 Mio €
davon durch Landesrecht und Landesvorschriften erreichbar
× 3 % je Jahr Setzung, Spanne 2–5 %, dieselbe wie im ersten Argument
12 Mio € je Jahrgang
neue Landesregelungen je Jahr, gemessen am Bestand
[3]
× 10 % Setzung, Spanne 4–16 %: Hessen 2005–2009 knapp ein Viertel der Gesetze nach Zahl, Nebensächliches zuerst; sechs von zehn Verlängerungen ohne Evaluation
1,2 Mio € je Jahrgang
Aufwand der Regelungen, die nach Ablauf nicht verlängert werden
× 1,5 Jahrgänge (Frist fünf Jahre: Jahrgänge 2027–2031 laufen 2032–2036 aus; 1 + 2 + 3 + 4 + 5 ÷ 10) Regel nur für neue Regelungen ab 2027, Wirkung erst in der zweiten Hälfte des Zeitraums
1,8 Mio €
ausgelaufene Jahrgänge im Mittel der zehn Jahre
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,9
Normalised Impact
Score 0,9 Impact × 6 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 2,7 von 100

Plausibilität

Das Verfallsdatum ist der Teil des Pakets, gegen den die britische Erfahrung am wenigsten spricht, weil es einem anderen Mechanismus folgt: Es verrechnet nicht, es fragt nach. Genau das fordern die deutschen Normenkontrollräte gemeinsam [5]. Und es gibt Präzedenz: Sechs Länder befristen seit 2001 bis 2008 ihre Gesetze generell; in Hessen traten zwischen 2005 und 2009 knapp ein Viertel der ausgelaufenen Gesetze und 29 % der Verordnungen außer Kraft, in Bremen 17 % der ersten Tranche [7]. Die Kehrseite ist belegt: In Hessen wurden 70 % der 2009 auslaufenden Gesetze ohne parlamentarische Debatte verlängert [7], und 2019 waren von zehn zur Verlängerung anstehenden Gesetzen sechs gar nicht evaluiert worden [10] — eine Verfallsklausel ohne ernsthafte Prüfung ist ein Termin, kein Filter. Kontrafaktum ist keines, das Design ist assoziativ (Bestandszählung nach Ablauf), die Störgröße ist die Rechtsbereinigung, die Hessen vor der Befristung ohnehin durchführte, Umkehrkausalität scheidet aus. Dass ein Verfallsdatum in Berlin zusätzliche Aufhebungen auslöst, trifft nach dieser Beleglage in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall zu; die Größe steht als Spanne in der Menge. Die Plausibilität ist mittel: belegte Aufhebungen, belegtes Durchwinken.

evidence_basis: Mehrere Präzedenzfälle · P-ceiling 5 identifikation: Assoziativ · Stufen-Deckel 5,5

Kontrafaktum: keines — die hessischen Zahlen zu 163 Gesetzen und 378 Verordnungen mit Befristungsablauf 2005–2009 [7] zählen, was nach Ablauf außer Kraft trat, nicht, was ohne Befristung aufgehoben worden wäre. Design: assoziativ — Bestandszählung nach Ablauf in Hessen und Bremen, kein Vergleichsland. Störgröße: die Rechtsbereinigung, die Hessen 1999/2000 vor der Befristung durchführte und die den Bestand ohnehin ausdünnte; nicht behandelt. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: die Spanne 4–16 % trägt, wie viel Aufwand mit den ausgelaufenen Regeln entfällt; P allein, ob ein Verfallsdatum in Berlin zusätzliche Aufhebungen auslöst; Stufen-Deckel 5,5 über dem bestehenden Deckel 5.

Argumente — Contra

3 Argumente

Arbeit an der Zielzahl

3,3von 100

Eine Zielzahl erzeugt Arbeit an der Zielzahl: Für rund hundert Regelungsvorhaben im Jahr Aufwand schätzen, Verrechnungen dokumentieren, Ausnahmen begründen und Streichkandidaten suchen — angesetzt sind rund 28 Vollzeitstellen in Senatsverwaltungen und Bezirken, 1,1 Punkte. Im Vereinigten Königreich blieben Zielverfehlungen folgenlos, und Ausnahmen entkernten die Regel.

Wert 6 · VerwaltungsqualitätImpact 1,1Plausibilität 5
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Wert

Der Strom betrifft die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und das, was sie in derselben Zeit nicht tut. Er wirkt über die Verwaltungsqualität, nicht über Schutzgüter. Der Wert ist mittel bis hoch: Verwaltungsqualität.

Impact

Eine Zielzahl erzeugt Arbeit an der Zielzahl. Angesetzt sind rund 100 Landesregelungen im Jahr mit Erfüllungsaufwand (Spanne 60–150; Baden-Württemberg prüfte 2019 128 Vorhaben bei 209 veröffentlichten Regelungen [8]), für die je rund 15 Personentage anfallen (Spanne 5–40), um den Aufwand zu schätzen, die Verrechnung zu dokumentieren und Ausnahmen zu begründen — rund 7,5 Vollzeitstellen. Hinzu kommt die Suche nach Streichkandidaten im Bestand: rund 1,5 Stellen in jeder der zehn Senatsverwaltungen (Spanne 0,5–3) und eine halbe in jedem der zwölf Bezirksämter (Spanne 0,25–1), zusammen 21 Stellen. Das sind rund 28,5 Vollzeitstellen zu 85.000 € (45 € je Arbeitsstunde, 1.890 Stunden), rund 2,4 Mio. € im Jahr, in neun von zehn Jahren: rund 2,2 Mio. €, 1,1 Punkte auf dem Maßstab dieser Seite. Ein Teil dieser Arbeit fiele mit dem Normenkontrollrat ohnehin an — die Aufwandsschätzung ist zugleich die Grundlage der Transparenz, die das erste Vorschlagsargument als Nutzen bucht; das ist ihr Preis. Aufwand, der nur umdeklariert statt abgebaut wird, ist nicht gebucht: Er fällt in beiden Welten an und wechselt nur die Rubrik. Der Posten ist getrennt vom nächsten gebucht: Dort steht das Gremium selbst, hier der Aufwand in den Fachverwaltungen. Der Impact ist sehr klein und fällt an, sobald die Regel gilt.

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Landesregelungen mit Erfüllungsaufwand je Jahr Setzung, Spanne 60–150: Baden-Württemberg prüfte 2019 128 Vorhaben, 209 Regelungen wurden veröffentlicht [8] 100 Vorhaben 100 Vorhaben
× Personentage je Vorhaben für Schätzung, Verrechnung und Ausnahmebegründung Setzung, Spanne 5–40 15 Personentage 1.500 Personentage
÷ Vollzeitstellen für die Vorhaben Arbeitstage einer Vollzeitstelle 200 Personentage je Stelle 7,5 Stellen
+ Streichkandidaten-Suche in den Senatsverwaltungen Setzung, Spanne 0,5–3 je Haus 10 × 1,5 Stellen 22,5 Stellen
+ Streichkandidaten-Suche in den Bezirksämtern Setzung, Spanne 0,25–1 je Bezirk 12 × 0,5 Stellen 28,5 Stellen
= Vollzeitstellen für die Bremse (Spanne 15–45) 28,5 Stellen
× Arbeitskosten Anker Arbeitsstunde, Berliner Verdienstniveau ≈ Bundesniveau 85.000 € je Stelle (45 € je Arbeitsstunde × 1.890 Stunden) 2,42 Mio €
× wirksame Jahre Gesetz 2027; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten 9 von 10 2,18 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 2 Mio € je Punkt 1,09
Score 1,09 Impact × 6 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 3,3 von 100

Plausibilität

Dass eine Bürokratiebremse selbst Bürokratie erzeugt, ist keine Prognose, sondern Rechtsfolge: Sobald jede neue Regelung verrechnet werden muss, muss jemand schätzen, dokumentieren und suchen. Die britische Erfahrung zeigt die Größenordnung des Betriebs — Zielverfehlungen blieben ohne Konsequenz, und die Regel wurde durch systematische Ausnahmen entkernt, deren Begründung dieselben Häuser schrieben [2]; Baden-Württemberg brauchte für die bloße Kostenfolgen-Prüfung eine Geschäftsstelle, eine Stabsstelle im Statistischen Landesamt und acht Schulungen im ersten Jahr [9]. Gesetzt ist allein der Umfang für Berlin, und der steht als Spanne in der Menge. Die Plausibilität ist mittel: sicherer Eintritt, gesetzter Umfang.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Was mit den gestrichenen Regeln verloren geht

3,2von 100

Erfüllungsaufwand misst Kosten, nicht Nutzen. Gestrichen wird, was sich am leichtesten streichen lässt, nicht was am wenigsten leistet. Angesetzt ist ein Nutzenverlust von drei Vierteln der Entlastung — 1,1 Punkte, gekoppelt an die Karte „Zwei Lasten weg“ und mit derselben Aussicht, überhaupt einzutreten.

Wert 7 · SchutzstandardsImpact 1,1Plausibilität 4
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Wert

Der Strom betrifft Schutzgüter — Umwelt, Arbeitsschutz, Verbraucher- und Datenschutz —, die über Landesregelungen gesichert werden. Er wird höher gewichtet als die Wirtschaftsleistung auf der Gegenseite, entsprechend der Einordnung, die in dieser Sammlung durchgehend für Umwelt- und Teilhabegüter gilt. Der Wert ist hoch: breite Schutzgüter.

Impact

Der Kern des Einwands ist eine Messfrage. Erfüllungsaufwand misst Kosten, nicht Nutzen: Eine Regel mit hohem Aufwand und noch höherem Nutzen erscheint in der Bilanz genau wie eine nutzlose — und weil zwei Streichungen je Neuregelung erzwungen sind, entscheidet am Ende die politische Durchsetzbarkeit statt die Abwägung. Gestrichen wird, was sich am leichtesten streichen lässt, nicht, was am wenigsten leistet. Ausgangsgröße ist das Streichvolumen der Bremse aus dem Argument „Zwei Lasten weg“, im Mittel rund 3 Mio. € im Jahr an entlastetem Aufwand. Angesetzt ist, dass rund 75 % davon ein Schutz- oder Ordnungsnutzen in gleicher Höhe gegenübersteht, mit einer Spanne von 30 bis 120 %; der Ansatz liegt unter 100 %, weil ein Teil des Bestands tatsächlich reiner Aufwand ohne Gegenwert ist. Berliner Landesregelungen betreffen überwiegend Bau, Umwelt, Arbeitsschutz, Datenschutz und Verbraucherschutz — die IAW-Untersuchung nennt ausdrücklich Bauverordnung und Datenschutzbestimmungen [4]. So bewertet, ist der Verlust 1,1 Punkte auf dem Maßstab dieser Seite, drei Viertel der Karte, an der er hängt. Das Verfallsdatum trägt keinen eigenen Nutzenverlust: Seine Prüfung fragt nach Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, nicht nach einer Kostenzahl, und was dort nicht verlängert wird, hat niemand verteidigt. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten der Gegenseite, der an einer Frage hängt.

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3 Mio €
Streichvolumen der Bremse im Mittel der zehn Jahre
× 75 % Setzung, Spanne 30–120 %: Bau, Umwelt, Arbeitsschutz, Datenschutz, Verbraucherschutz; unter 100 %, weil ein Teil des Bestands reiner Aufwand ist
2,25 Mio €
Schutz- und Ordnungsnutzen, der mit den gestrichenen Regeln verloren geht — so bewertet wie ein Anteil der Entlastung
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,13
Normalised Impact
Score 1,13 Impact × 7 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 3,2 von 100

Plausibilität

Der Mechanismus ist zwingend: Wer eine Zahl deckelt, die nur Kosten misst, optimiert auf Kosten und nicht auf den Saldo. Der britische Rat beschreibt genau diesen Konflikt aus eigener Anschauung — Entlastungsziele kollidierten grundsätzlich mit anderen Regierungszielen, und die Regel wurde durch Ausnahmen für Prioritäten entkernt, etwa als eine Glücksspielregulierung Lasten auferlegte, die alle Einsparungen aus drei Jahren Deregulierung überstiegen [2]. Kontrafaktum ist die Aufhebung nach Einzelabwägung, das Design ist mechanistisch — Kostenmaß, Streichzwang, Auswahl nach Durchsetzbarkeit —, die Störgröße ist der Anteil des Bestands, der ohnehin nur Aufwand ist, und Umkehrkausalität scheidet aus. Der Nutzenverlust tritt nur ein, wenn die Bremse überhaupt streicht; er hängt deshalb an derselben Frage wie die Entlastung und trägt deren Aussicht — in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen. Was gesetzt ist, ist allein die Höhe des Nutzenanteils, und sie steht als Spanne in der Menge. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: zwingender Mechanismus, gekoppelt an eine Bremse, die anderswo nicht netto streicht.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Tragendes Glied bestritten · P 3,5–4

Kontrafaktum: Aufhebungen nach Einzelabwägung, wie sie ohne Bremse stattfinden. Design: mechanistisch — Kette Kostenmaß → Streichzwang → Auswahl nach Durchsetzbarkeit statt Nutzen; der Zielkonflikt ist im britischen Rat dokumentiert [2], der Nutzenanteil gestrichener Regeln ist nirgends gemessen. Störgröße: dass ein Teil des Bestands tatsächlich reiner Aufwand ohne Gegenwert ist — im Ansatz von 75 % statt 100 % behandelt. Richtung: keine Umkehrkausalität; das Argument hängt an derselben Frage wie die Entlastung selbst (Gruppe „bremse-streicht“) und trägt deren P. Doppelbuchung geprüft: die Spanne 30–120 % trägt den Nutzenanteil, P allein, ob die Bremse überhaupt streicht; Stufen-Deckel 6 gleich dem bestehenden Deckel.

Der Nutzenverlust existiert nur, soweit die Bremse streicht — er teilt mit dem Entlastungsargument das mengentragende Glied, gegen das der Nettoanstieg im Bund und im Vereinigten Königreich steht [2][3]; die Richtung (Streichauswahl nach Kosten statt Nutzen) ist durch den Zielkonflikt im britischen Rat gestützt. Gleicher Ergebnisbegriff: gestrichene Landesregelungen. Rückleseprobe: in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen, wie beim Treiber. Ledger-Test: der Nettoanstieg steht nicht als eigenes Argument.

Offen: Eine Auswertung der unter einer Verrechnungsregel gestrichenen Landesregelungen nach ihrem Schutzzweck würde die Größe belegen; P stiege mit dem Entlastungsargument, an dem es hängt, auf 5, wenn dessen Nettowirkung belegt wäre.

Was das Gremium und die Messung kosten

3,1von 100

Rat, Geschäftsstelle, Stabsstelle für die Messung und der laufende Kostenindex kosten rund 2 Mio. € im Jahr — 1 Punkt. Baden-Württemberg kommt für seinen Rat mit drei Stellen aus; der Index verlangt zusätzlich eine Bestandsmessung des Landesrechts. Der belastbarste Posten — an ihm scheitert der Vorschlag nicht.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 1,0Plausibilität 6
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Wert

Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln für ein Gremium und eine Statistik. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Angesetzt sind ein Rat nach dem Muster der Länder, die bereits einen haben [5], mit einer Geschäftsstelle von rund fünf Stellen (Spanne 3–12; Baden-Württemberg richtete seine mit drei Personalstellen ein [9]), eine Stabsstelle für die Messung des Erfüllungsaufwands im Amt für Statistik mit rund vier Stellen (Spanne 2–8, ebenfalls nach dem Vorbild Baden-Württembergs [9]) — zusammen neun Stellen zu 85.000 € (45 € je Arbeitsstunde, 1.890 Stunden), rund 0,77 Mio. € im Jahr. Der Bürokratiekostenindex braucht eine Bestandsmessung des Landesrechts, einmalig rund 4 Mio. € (Spanne 2–8), über den Zeitraum 0,4 Mio. € im Jahr, dazu die laufende Fortschreibung mit rund 0,5 Mio. € (Spanne 0,2–1,0). Ratsentschädigungen, Gutachten, IT und Sachmittel sind mit rund 0,6 Mio. € angesetzt (Spanne 0,3–1,2). Zusammen rund 2,3 Mio. € im Jahr, in neun von zehn Jahren rund 2 Mio. €, 1 Punkt auf dem Maßstab dieser Seite. Der Posten ist der kleinste dieser Bewertung und zugleich der belastbarste — vier Verwaltungen in Deutschland unterhalten ein solches Gremium [5], eine davon weist die Ausstattung aus [9]. Der Impact ist sehr klein.

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Geschäftsstelle des Normenkontrollrats Setzung, Spanne 3–12: Baden-Württemberg drei Personalstellen [5][9] 5 Stellen 5 Stellen
+ Stabsstelle Erfüllungsaufwand im Amt für Statistik Setzung, Spanne 2–8: Muster Baden-Württemberg [9] 4 Stellen 9 Stellen
× Arbeitskosten Anker Arbeitsstunde, Berliner Verdienstniveau ≈ Bundesniveau 85.000 € je Stelle (45 € je Arbeitsstunde × 1.890 Stunden) 0,77 Mio €
+ Bestandsmessung des Landesrechts für den Index, einmalig auf zehn Jahre verteilt Setzung, Spanne 2–8 Mio €: Erstmessung des Erfüllungsaufwands im Bestand 4 Mio € ÷ 10 1,17 Mio €
+ laufende Fortschreibung des Bürokratiekostenindex Setzung, Spanne 0,2–1,0 0,5 Mio € 1,67 Mio €
+ Ratsentschädigungen, Gutachten, IT, Sachmittel Setzung, Spanne 0,3–1,2 0,6 Mio € 2,27 Mio €
= Kosten von Gremium und Messung je Jahr (Spanne 1,1–3,4) 2,27 Mio €
× wirksame Jahre Gesetz 2027; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten 9 von 10 2,04 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 2 Mio € je Punkt 1,02
Score 1,02 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 3,1 von 100

Plausibilität

An den Kosten des Gremiums scheitert dieser Vorschlag nicht, und das ist der Punkt: Wer über die Bürokratiebremse streitet, sollte nicht über die zwei Millionen für den Rat streiten, sondern über die Frage, was gestrichen wird. Die Kosten fallen mit der Einrichtung sicher an; die Größenordnung ist aus vier bestehenden Einrichtungen ableitbar [5], die Geschäftsstelle in Baden-Württemberg mit drei Stellen ausgewiesen [9], die Bandbreite entsprechend eng und in der Menge gebucht. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: vier vergleichbare Einrichtungen als Maßstab.

evidence_basis: Präzedenz · P-ceiling 7 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Summary

Der Bedarf ist beziffert: Bei einer Halbierung des bürokratischen Aufwands könnten in Berlin rund 3.000 Arbeitsplätze und rund 1 Mrd. € Wertschöpfung entstehen [4] — aber eine Landesbremse erreicht davon nur, was Landesrecht ist, angesetzt ein Fünftel. Das beworbene Kernstück, zwei Streichungen für jede neue Last, ist zugleich das am besten widerlegte: Im Vereinigten Königreich stiegen die Kosten trotz eines Ziels von −9 Mrd. £ um 7,8 Mrd. £ [2], auf Bundesebene wuchs der Erfüllungsaufwand seit 2011 trotz Normenkontrollrat und One-in-one-out um 16,8 Mrd. € [3]. Weil der Verlust an Schutznutzen an dieselbe Frage gebunden ist wie die Entlastung, hebt sich die Bremse in der Bilanz fast auf — sie bewegt das Ergebnis kaum, in keine Richtung. Was zählt, sind die beiden anderen Teile: ein Normenkontrollrat mit Kostenindex, der neue Regelungen aufwandsärmer macht — der größte Posten dieser Seite, in Baden-Württemberg mit drei Stellen betrieben [9] —, und ein Verfallsdatum, nach dem in Hessen knapp ein Viertel der ausgelaufenen Gesetze außer Kraft trat [7], sechs von zehn Verlängerungen aber ohne Evaluation kamen [10]. Dagegen stehen die sicheren Kosten von Gremium, Messung und Verrechnungsarbeit in den Verwaltungen, rund 4 Mio. € im Jahr. Ob die Transparenz sie hereinholt, ist die offene Frage dieser Seite: In drei von zehn Durchläufen liegt der Vorschlag vorn.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,54 alter Maßstab
heute Δ +1,4 F1 — mit Bürokratiebremse F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. FDP Berlin, Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2026: Belastungsbremse: „Für jede neue bürokratische Last sind mindestens zwei bestehende Belastungen mit spürbarer Entlastungswirkung abzuschaffen.“ Dazu: „Wir wollen einen Normenkontrollrat einsetzen, der die Bemühungen jedes Senats beim Bürokratieabbau überwacht“, „Wir wollen einen Bürokratiekostenindex etablieren, vergleichbar mit dem Bürokratiekostenindex des Bundes“ und ein Verfallsdatum für Rechtsnormen: „Neue Gesetze und Verordnungen sollen mit einem von vornherein festgelegten Verfallsdatum versehen und nur dann verlängert werden, wenn sie nach Ablauf dieses Zeitraums noch immer erforderlich und verhältnismäßig sind.“. fdp-berlin.de
  2. Regulatory Policy Committee (Vereinigtes Königreich), 24. September 2021: Bilanz der britischen One-in-x-out-Regeln: Für das Parlament 2017–2019 galt ein Entlastungsziel von 9 Mrd. £; tatsächlich stiegen die Kosten um 7,8 Mrd. £. Im ersten Jahr des Folgeparlaments kamen 5,7 Mrd. £ hinzu (ohne COVID-Maßnahmen). Der Rat nennt drei Schwächen: Zielverfehlungen blieben ohne Konsequenz für ministerielles Handeln, systematische Ausnahmen für politische Prioritäten entkernen die Regel, und Entlastungsziele kollidieren mit anderen Regierungszielen wie Net Zero. Schlussfolgerung: Der Wert solcher Regelwerke liege eher in der Transparenz als in der Kontrolle; ohne breite Pläne für tatsächliche Entlastung seien Verrechnungsrahmen zum Scheitern verurteilt. rpc.blog.gov.uk
  3. Nationaler Normenkontrollrat, Jahresbericht 2025 (2. Oktober 2025): Jährliche Bürokratiekosten in Deutschland rund 64 Mrd. €. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand seit 2011 beläuft sich auf 16,8 Mrd. €, allein in der 20. Legislaturperiode kamen 8 Mrd. € hinzu — trotz Nationalem Normenkontrollrat seit 2006 und einer „One in, one out“-Regel des Bundes. Im Berichtszeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 wurde eine Entlastung von rund 3,2 Mrd. € jährlich erreicht (Verwaltung 1,7 Mrd., Wirtschaft knapp 1 Mrd., Bürgerinnen und Bürger 0,5 Mrd.). Der Rat warnt: „Der vermeintliche Abwärtstrend ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten“. normenkontrollrat.bund.de
  4. Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen, Studie für Berlin (Tagesspiegel, 17. August 2026): Bei einer Halbierung des bürokratischen Aufwands in Berlin könnten rund 3.000 zusätzliche Arbeitsplätze und rund 1 Mrd. € zusätzliche Wertschöpfung entstehen. Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitenden würde durch reduzierte Antrags- und Berichtspflichten um etwa 35 Arbeitstage im Jahr entlastet. Betrachtet wurden unter anderem Bauverordnung und Datenschutzbestimmungen. tagesspiegel.de
  5. Medienservice Sachsen, Gemeinsame Erklärung der Normenkontrollräte (21. Oktober 2022): Normenkontrollräte bestehen auf Bundesebene sowie in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Berlin hat keinen. Die Räte fordern gemeinsam, dass die Wirkungen von Gesetzen besser abgeschätzt und überprüft werden, dass Regelungen in der Praxis funktionieren müssen und dass Betroffene früh beteiligt werden. medienservice.sachsen.de
  6. Berliner Anwaltsblatt, 10. Juli 2025, zur Berliner Verwaltungsreform: Die Berliner Verwaltungsreform mit Verfassungsänderung wurde im Juni 2025 beschlossen und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzt den Begriff der Regierungsverantwortung, erleichtert das Eingriffsrecht des Senats von „dringenden“ auf „erhebliche“ Gesamtinteressen Berlins (bei Wohnungsbauprojekten ab 50 Wohneinheiten automatisch) und führt eine Zustimmungsfiktion nach drei Wochen ein. Kritisiert werden die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit der Zustimmungsfiktion und die Schwächung der Bezirksautonomie. anwaltsblatt.berlin
  7. Frank Frick, Henrik Brinkmann u. a. (Bertelsmann Stiftung), Gutachten „Bessere Rechtsetzung durch Befristungs- und Evaluationsklauseln?“, Mai 2010: Sechs Länder befristen Gesetze und Verordnungen generell (Hessen seit 2001, Thüringen 2002, Bremen und Nordrhein-Westfalen 2003, Saarland 2005, Mecklenburg-Vorpommern 2008). Hessen: Von 163 Landesgesetzen und 378 Rechtsverordnungen mit Befristungsablauf 2005–2009 traten knapp ein Viertel der Gesetze und 29 % der Verordnungen außer Kraft oder wurden aufgehoben; ein Drittel der Gesetze und 37 % der Verordnungen wurden ohne oder mit geringfügigen Änderungen verlängert, 42 % bzw. 34 % nach Evaluation überarbeitet. 70 % von 34 Gesetzen mit Ablauf 2009 wurden ohne parlamentarische Debatte verlängert. Bremen, erste Tranche: 31 von 47 Normen (66 %) unverändert verlängert, 17 % außer Kraft, keine nach Evaluation überarbeitet. bertelsmann-stiftung.de
  8. Normenkontrollrat Baden-Württemberg, Jahresbericht 2019: 128 Regelungsvorhaben der Landesregierung geprüft, 209 neue Landesregelungen veröffentlicht; 59 Vorhaben (46 %) mit Auswirkung auf den Erfüllungsaufwand, Folgekosten bei gut einem Viertel aller neuen Landesregelungen. Die Änderungen des Landesrechts entlasteten die Wirtschaft 2019 um 62 Mio. € (davon 61,7 Mio. € durch die Novelle der Landesbauordnung) bei 3,7 Mio. € Belastung, im Saldo 58,3 Mio. €. normenkontrollrat-bw.de
  9. Normenkontrollrat Baden-Württemberg, Jahresbericht 2018: Geschäftsstelle des Normenkontrollrats im Staatsministerium mit drei Personalstellen; Stabsstelle zur Messung des Erfüllungsaufwands im Statistischen Landesamt; 86 geprüfte Regelungsvorhaben 2018; acht Schulungen zur Messung des Erfüllungsaufwands für Beschäftigte der Landesministerien; Ziel „Kulturwandel in der Rechtssetzung hin zu mehr Kostenbewusstsein“. stm.baden-wuerttemberg.de
  10. SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, 18. Juni 2019: „Befristung von Gesetzen führt nicht zu ernst gemeinter Evaluation“: Von zehn zur Verlängerung anstehenden befristeten Gesetzen wurden sechs nicht evaluiert; zu den übrigen legte die Landesregierung dem Landtag die Ergebnisse nicht offen. Nahezu alle hessischen Rechtsvorschriften tragen seit der Regierung Koch ein Verfallsdatum. spd-fraktion-hessen.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5.1 · 14. September 2026 · 4× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1keine Änderung nötig

    Gesamtprüfung 08.09. gegen v2: Belegleiter-Befund durch assoziativ/P ≤ 5 erledigt; IAW-Studie neu geprüft (kein Landesbezug, 20-%-Landesanteil bleibt Setzung), RPC- und Sunset-Befunde verworfen; keine Änderung, r 0,54 → 0,54.

  2. 10. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg, Identifikation und i_spanne an allen 6 Argumenten, Normalisierung an 5; Landesanteil 20 % als Kettenschritt (K3), pro-2/con-1 mit gleichem P 4 in einer Eintrittsgruppe (K1), Jahrgangsketten für Transparenz und Verfallsdatum mit Hessen-/BW-Präzedenz, Gremium und Verrechnungsarbeit nach BW-Maß halbiert; r 0,534→0,543, P(D>0) 0,31; offen: Landesanteil.

  3. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 4 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  4. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-buerokratiebremse.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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