18,50 Euro im Monat, jeden Monat
18,50 € im Monat für rund 180.000 Ticketinhaberinnen und -inhaber beim heutigen Preis, zusammen rund 40 Mio. € im Jahr, davon gut sechs von zehn Jahren des Zeitraums gesichert. Empfänger sind Haushalte im untersten Fünftel, bei denen ein Euro mit 2,4 zählt; was das Land dafür aufwendet, steht als eigenes Gegenargument. Der Preis von 9 € galt bereits von 2023 bis März 2025 — die Wirkung ist beobachtet.
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Wert
Der Strom ist Geld und wird deshalb am Maßstab des Geldstroms bewertet. Was ihn schwer macht, ist nicht seine Art, sondern seine Richtung: Er fließt vollständig zu Haushalten im untersten Fünftel, und dort ist ein Euro mehr wert als beim Median — ihr Euro zählt hier mit 2,4. Dieses Gewicht steht an der Menge, nicht am Wert; der Wert bleibt der eines Geldstroms. Auf der Zahlerseite steht der Landeshaushalt, der im vierten Gegenargument mit seinem eigenen Gewicht gebucht ist. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom, der wegen seiner Richtung schwerer wiegt als sein Betrag.
Impact
Der Unterschied ist einfach zu beziffern: 27,50 € gegen 9 € sind 18,50 € im Monat und 222 € im Jahr [1][2]. Wie viel das insgesamt ausmacht, hängt an der Zahl der Tickets im Umlauf, und die ist amtlich: 2024 wurden im Monatsdurchschnitt 205.642 Berlin-Ticket S verkauft, 2023 waren es 192.490, jeweils zum Preis von 9 €; für 19 € kalkulierte der Senat mit 189.200 [11]. Für den heutigen Preis von 27,50 € sind 180.000 angesetzt, mit einer Spanne von 160.000 bis 200.000 — der weitere Rückgang ist aus der Senatskalkulation fortgeschrieben, nicht gemessen; die Bezugsgröße sind rund 545.000 Menschen, die in Berlin eine Grundsicherungsleistung beziehen, etwa jede und jeder Siebte [3]. Das ergibt einen Strom von rund 40 Mio. € im Jahr. Gesichert ist er nur für die Wahlperiode: Der Preis ist eine freiwillige Leistung und wurde seit 2023 zweimal erhöht [1][2]; angesetzt sind deshalb 6,5 wirksame Jahre von zehn (Spanne 4,5 bis 10) — vier Jahre ab 2027 sicher, danach etwa zur Hälfte —, also 26,0 Mio. € im Jahresmittel, derselbe Faktor wie auf der Gegenseite. Entscheidend für das Gewicht ist, wer den Strom bekommt: Haushalte im untersten Fünftel, für die 222 € im Jahr eine spürbare Größe sind — im Regelsatz von 563 € sind rund 52 € für Verkehr vorgesehen [4][5], das Ticket verbraucht davon zurzeit gut die Hälfte, bei 9 € wäre es ein Sechstel. Ihr Euro zählt mit 2,4 (Spanne 2,0 bis 2,5): neun von zehn Berechtigten beziehen Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen, ein Zehntel Wohngeld knapp darüber [3]. Das ergibt einen Normalised Impact von rund 6,2, einen der größten Einzelströme der bisher bewerteten Berliner Vorschläge; derselbe Betrag fehlt dem Landeshaushalt und steht dort als eigenes Argument zum Nennwert. Der Impact ist sehr klein im Maßstab dieser Sammlung und zugleich der größte dieser Seite: ein Geldstrom, der ohne Umweg bei den Ärmsten ankommt.
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Plausibilität
Dieser Vorschlag ist einer der wenigen dieser Sammlung, bei dem nicht projiziert werden muss: Der Preis von 9 € galt in Berlin vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2025 [2]. Die Wirkung eines Preises auf das verfügbare Einkommen ist arithmetisch, nicht verhaltensabhängig — Kontrafaktum ist der heutige Preis von 27,50 € [1], das Design eine Rechtsfolge des Tarifbeschlusses, die Störgröße allein die Zahl der Abonnements, und eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Offen bleibt damit die Höhe, nicht die Richtung: Ob 160.000 oder 200.000 Tickets den Preisvorteil nutzen, ist ein geteilter Parameter beider Beine und steht im Maßstabs-Hinweis, nicht hier. Dass der Preis eine freiwillige Leistung ist und in drei Jahren dreimal geändert wurde [1][2], steht als Geltungsdauer ebenfalls in der Menge — 6,5 von zehn Jahren — und wird hier nicht ein zweites Mal abgezogen. Das Argument trifft in etwa sieben von zehn vergleichbaren Fällen in dieser Höhe zu; die Zahl gilt für beide Beine des Transfers gleich, die nur gemeinsam eintreten. Die Plausibilität ist hoch: beobachtete Wirkung, arithmetischer Mechanismus, offene Menge in der Spanne.
Kontrafaktum: Berlin-Ticket S zu 27,50 € seit Januar 2026 [1]. Design: definitorisch — Rechtsfolge eines Tarifbeschlusses, Höhe aus Abonnements × 222 € × Geltungsdauer; Empfängerbein des Transfers Land → Berechtigte, Geberbein in con-4. Störgröße: Zahl der Tickets (180.000, Spanne 160.000–200.000, aus den amtlichen Verkaufszahlen 2023/2024 und der Senatskalkulation für 19 € fortgeschrieben [11]) und Geltungsdauer (6,5 von 10 Jahren) — geteilte Parameter beider Beine, als Szenario im Maßstabs-Hinweis; in der eigenen Spanne steht nur das Gewicht der Empfänger. Richtung: keine Umkehrkausalität.