Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit hinaus
Der Verkehrsvertrag läuft bis 2035, der bewertete Zeitraum bis 2046. Eine Zusage über den Vertrag hinaus spart angesetzt 5 % Abbruchverluste auf die Hälfte der Investitionslinie, über den Zeitraum gemittelt rund 16 Mio. € im Jahr. Sie bindet allerdings keinen künftigen Haushaltsgesetzgeber.
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Wert
Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln, die bei einer abgebrochenen Investitionslinie zusätzlich ausgegeben würden — teurere Kleinserien, verlorene Planungskapazität, nachgeholte Instandhaltung — und die eine verlässliche Linie einspart. Es ist Geld des Landeshaushalts, nicht die Verkehrsleistung selbst; die steht in der Ausgangslage und in den Streckenposten. Gebucht wird deshalb am allgemeinen Maßstab für öffentliche Mittel, wie die Mehrkosten auf der Gegenseite. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel, die eine bessere Investitionsplanung spart.
Impact
Der überarbeitete Verkehrsvertrag legt die Investitionslinie von 1,3 Mrd. € im Jahr bis 2035 fest [1]; der bewertete Zeitraum reicht bis 2046, und nur für die zehn Jahre danach sagt das Versprechen etwas Neues. Von der Linie entfällt angesetzt die Hälfte auf Vorlaufgeschäfte — Fahrzeuge, Werkstätten, Signaltechnik mit zehn- bis zwanzigjährigen Beschaffungszyklen (Spanne 30 bis 70 %); Instandhaltung und Bestandsbau reagieren nicht auf eine Zusage. Bricht die Linie ab, entstehen auf diesen 650 Mio. € Abbruchverluste von angesetzt 5 % (Spanne 2 bis 12 %): rund 32 Mio. € in jedem Jahr jenseits des Vertrags, über die zwanzig Jahre gemittelt rund 16 Mio. € im Jahr — ein Normalised Impact von 3,3, so viel wie die drei Streckenposten der Gegenseite zusammen. Gebucht ist nur dieser Effizienzgewinn, nicht die Investitionssumme, die steht in der Ausgangslage. Der Impact ist sehr klein: der Wert der Verlässlichkeit, nicht der des Geldes.
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Plausibilität
Hier ist die Beleglage schwach, und zwar aus einem grundsätzlichen Grund: Ein Wahlversprechen für die Zeit nach 2035 bindet keinen künftigen Haushaltsgesetzgeber. Ob es Planungssicherheit erzeugt, hängt daran, ob die BVG und ihre Lieferanten daran glauben — und die Erfahrung mit dem Sozialticket, dessen Preis in drei Jahren dreimal geändert wurde, spricht in Berlin nicht dafür. Für den Posten spricht, dass der Verkehrsvertrag mit einer zweiten Revision ab 2028 einen Mechanismus vorsieht, in dem eine solche Zusage wirksam werden könnte [1]. Das Kontrafaktum ist die Linie ohne Zusage, die 2035 offen ausläuft; ein Vergleich verstetigter gegen abgebrochener Investitionslinien liegt nicht vor, der Effizienzverlust ist eine Setzung ohne Träger, die Störgröße ist die Glaubwürdigkeit der Zusage, und eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Wie viel sie spart, steht in der Spanne; ob sie überhaupt wirkt, trifft in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig: plausibler Mechanismus, unverbindliche Zusage.
Kontrafaktum: die Investitionslinie ohne Zusage, die 2035 mit dem Vertrag ausläuft [1]. Design: unbestimmt — kein Vergleich verstetigter gegen abgebrochener Beschaffungslinien, der Effizienzverlust ist eine Setzung. Störgröße: die Glaubwürdigkeit einer Zusage über die Wahlperiode und die Vertragslaufzeit hinaus — gebucht in P, nicht in der Menge. Richtung: keine Umkehrkausalität.
Der Mechanismus (Vorlaufgeschäfte brauchen Verlässlichkeit) ist plausibel, aber kein Glied der Kette von der Zusage zur Beschaffungsentscheidung ist belegt; P 3,5 heißt: die Zusage wirkt in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall.
Offen: Eine Fortschreibung der Linie über 2035 hinaus in der zweiten Vertragsrevision ab 2028 oder ein Beschluss des Abgeordnetenhauses würde P auf 5 bis 6 heben.