Regelbeförderung im Polizeivollzug

Fast jeder dritte Vollzugsbeamte arbeitet auf einem höherwertigen Dienstposten und wird nach dem alten Amt bezahlt. Die vorgeschlagene Lösung hat bundesweit kein Vorbild.

Land Sachsen-Anhalt Vorschlag auf Landesebene (Sachsen-Anhalt). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt. Hinzu kommt hier, dass die tragenden Bestandszahlen den Stichtag 1. Juli 2020 haben.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Das Wahlprogramm des BSW fordert auf gedruckter Seite 67 die Einführung einer Regelbeförderung im Polizeivollzug, ergänzt durch beschleunigte Beförderung bei überdurchschnittlichen Leistungen [1]. Notwendig sei dafür eine Änderung des Landesbeamtengesetzes und der landeseigenen Beförderungsrichtlinien; spätestens nach Ablauf einer sechsmonatigen Probezeit müsse die Bezahlung der ausgeschriebenen Besoldungsstufe erfolgen [1]. Die AfD fordert auf Seite 107 f. eine Regelbeförderung vier Jahre nach der Einstellung nach A 8 und A 10 sowie eine Zulage nach 18 Monaten auf einem höherwertigen Dienstposten [2]. Bewertet ist die weiter reichende Fassung des BSW. Die sechsmonatige Frist wird hier als Erprobungszeit nach Paragraph 22 Absatz 2 Nummer 3 Landesbeamtengesetz gelesen [3]; das Programm sagt es nicht ausdrücklich, aber Wortwahl und Zusammenhang legen es nahe. Weder Termin noch Betrag noch Wartezeit in Jahren stehen im BSW-Text [1].

Bilanz

Besser für die Zukunft · 0,72 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 33 · 72 % Contra 13 · 28 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 1 Mio. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

4 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +20

Argumente — Pro

2 Argumente

Wer den höherwertigen Posten macht, wird auch danach bezahlt

17von 100

Beförderungsreif heißt in Sachsen-Anhalt amtlich: Der Beamte nimmt einen höherwertigen Dienstposten wahr und hat sich in der Erprobungszeit bewährt [9]. Am Stichtag 1. Juli 2020 traf das auf 1.856 Polizeivollzugsbeamte zu [9]. Sie leisten die Arbeit des höheren Amtes und werden nach dem alten bezahlt. Genau diese Lücke schließt die Forderung [1].

Wert 6 · HaushaltsbudgetImpact 5,7Plausibilität 5
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Wert

Bewertet ist die Besoldung einer abgegrenzten Beschäftigtengruppe im mittleren und gehobenen Dienst. Das ist eine Systemwirkung auf Einkommen und liegt unter Existenzsicherung.

Impact

Die Landesregierung hat die Mehrkosten aller möglichen Beförderungen zum Stichtag mit rund 13,9 Mio Euro beziffert; für den Polizeivollzug allein ergeben die amtlichen Kostensätze 6,47 Mio Euro in Preisen von 2020 [9]. Fortgeschrieben auf die Besoldungstabelle 2026 sind das rund 8,2 Mio Euro, mit Versorgungsaufwand rund 10,4 Mio [16]. Der Zurechnungsanteil ist mit 0,5 gesetzt. Bleiben 5,2 Mio Euro, mit einem Gewicht von 1,1 der Wert 0,0057.

Plausibilität

Bestand und Beförderungsreife sind amtlich erhoben und nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt [9]. Die Kostensätze stammen aus dem Beförderungskonzept der Landesregierung selbst [9]. Die Besoldungsdifferenzen sind der geltenden Tabelle entnommen [16]. Drei Unsicherheiten bleiben: Die Bestandszahlen haben Stichtag 2020, die Fortschreibung auf 2026 ist abgeleitet, und die Rechtsform ist offen. Das Bundesverwaltungsgericht lässt für Beförderungsämter nur den Leistungsgrundsatz gelten und verwirft auch Mindestdienstalter als Voraussetzung [5]; ein Anspruch allein aus Zeitablauf, wie ihn die AfD-Fassung vorsieht [2], wäre damit nicht haltbar. Die BSW-Fassung knüpft dagegen an die bestandene Erprobung auf dem höherwertigen Posten an [1] und lässt eine leistungsgebundene Ausgestaltung zu, wie sie der Bund Deutscher Kriminalbeamter vorschlägt [13]; die Zahlung tritt dann ein. In welchem Umfang die Forderung umgesetzt wird, steckt bereits im angesetzten Betrag; hier zählt allein, ob die gewählte Form vor dem Leistungsgrundsatz Bestand hat. Deshalb 5,0 bei einer Obergrenze von 6,0, derselbe Wert wie auf der Zahlseite.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Fast jeder dritte Vollzugsbeamte wartet vergeblich

16von 100

Der Stau ist amtlich und groß. 1.856 von 6.046 Polizeivollzugsbeamten waren beförderungsreif und wurden nicht befördert, also 30,7 Prozent [9]. In der Besoldungsgruppe A 8 waren es 74,5 Prozent, in A 10 45,9 Prozent [9]. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter beschreibt die Folge als hohe Willkür im Führungssystem, weil die tatsächliche Leistung nur eine untergeordnete Rolle spiele [13].

Wert 6 · ArbeitsbedingungenImpact 6Plausibilität 4,5
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Wert

Bewertet ist die wahrgenommene Verfahrensgerechtigkeit in einer Behörde mit rund 6.000 Beschäftigten. Das ist eine Systemwirkung auf Motivation und Bindung.

Impact

Angesetzt sind 12 Mio Euro im Jahr, Band 0 bis 30 Mio. Der Wert steht für die Wirkung auf Motivation und Bindung bei rund 6.046 Vollzugsbeamten, die über die reine Nachzahlung hinausgeht [9]; das entspricht knapp 2.000 Euro je Person und Jahr. Mit dem Zurechnungsanteil von 0,5 bleiben 6 Mio Euro, also der Wert 0,006. Ein Einkommensgewicht trägt der Posten nicht: Es gilt nur für Geldströme, und hier fließt kein Geld, die Verteilungslage steckt in der Wertgewichtung. Der Posten ist bewusst gesetzt, weil keine Studie die Größe dieser Wirkung misst; ohne Nachweis bleibt er die weichste Zahl der Seite.

Plausibilität

Die Übersichtsarbeit zur Fluktuation in Polizeibehörden findet, dass als gerecht wahrgenommene Beförderungsentscheidungen mit Vertrauen und Zufriedenheit zusammenhängen [19]. Es handelt sich um Korrelationen aus überwiegend US-amerikanischen Querschnittsdaten in einem erzählenden Überblick, und die Arbeit hält selbst fest, dass mehr Forschung nötig sei [19]. Eine Untersuchung zur Wirkung eines Regelbeförderungssystems existiert nirgends. Deshalb 4,5 bei einer Obergrenze von 5,0.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5

Argumente — Contra

2 Argumente

Ein dauerhafter Personalkostensockel von rund 10 Millionen Euro

13von 100

Die Forderung erhöht den Personalkostensockel dauerhaft. Für alle 1.856 beförderungsreifen Vollzugsbeamten ergeben die amtlichen Kostensätze 6,47 Mio Euro in Preisen von 2020 [9], fortgeschrieben rund 8,2 Mio Euro und mit Versorgungsaufwand rund 10,4 Mio [16]. Das ist das 4,4-fache des gesamten Jahresbudgets, das dem Innenministerium für Beförderungen zur Verfügung steht [9].

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 5,2Plausibilität 5
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Wert

Bewertet ist ein Zahlungsstrom des Landeshaushalts ohne besondere Zweckbindung. Das entspricht der Grundstufe eines Geldbetrags.

Impact

10,4 Mio Euro im Jahr, mit dem Zurechnungsanteil von 0,5 also 5,2 Mio Euro. Der Posten ist das Zahlbein zu pro-1 und wird brutto gegengebucht; der Landeseuro zählt zum Nennwert. Er wirkt fortlaufend, weil ständig neue Beamte die Sechsmonatsschwelle überschreiten, und er wirkt über die Versorgung jahrzehntelang nach. Gemessen am Landeshaushalt von rund 15,6 Mrd Euro sind die 10,4 Mio knapp 0,07 Prozent [23].

Plausibilität

Kostensätze und Bedarf stammen aus der Antwort der Landesregierung [9], die Besoldungsdifferenzen aus der geltenden Tabelle [16]. Der Versorgungsaufschlag von 25 bis 30 Prozent ist eine gängige Größenordnung und eine Annahme. Die Bestandszahlen haben Stichtag 2020, während der Vollzugsbestand seither gewachsen ist; die Rechnung unterschätzt die Kosten eher. Ob die Zahlung überhaupt anläuft, hängt an derselben Rechtsfrage wie auf der Empfangsseite: Ein Anspruch allein aus Zeitablauf wäre nach dem Bundesverwaltungsgericht nicht haltbar [5], die Anknüpfung an die Erprobung schon [1]. Deshalb 5,0, derselbe Wert wie auf der Empfangsseite.

evidence_basis: Projektion · P-ceiling 6

Die Umstellung bindet Verwaltungszeit

0,1von 100

Die Forderung verlangt eine Änderung des Landesbeamtengesetzes und der Beförderungsrichtlinien [1][3]. Dazu kommt die Abwicklung der aufgelaufenen Fälle: 1.856 beförderungsreife Beamte am Stichtag 2020 [9], für die Ernennung, Besoldungsumstellung und Aktenführung anfallen. Das sind reale Arbeitsstunden der Landesverwaltung, klein gegen die Besoldung, aber nicht null.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 0,0Plausibilität 8
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Wert

Bewertet ist Arbeitszeit der Landesverwaltung, die das Land bezahlt. Das ist ein Geldbetrag ohne besondere Zweckbindung und liegt auf der Grundstufe.

Impact

Angesetzt sind rund 2.000 Stunden für Gesetzesänderung und Neufassung der Richtlinien sowie 2 Stunden je Fall für die Abwicklung der 1.856 aufgelaufenen Beförderungen [9], zusammen rund 5.700 Stunden. Zu 45 Euro je Arbeitsstunde sind das rund 0,26 Mio Euro, einmalig. Verteilt auf den Horizont von fünf Jahren sind es 0,05 Mio Euro im Jahr, mit dem Zurechnungsanteil von 0,5 rund 0,026 Mio, also der Wert 0,000026. Die Stundenmengen sind gesetzt, Band 2.000 bis 12.000 Stunden; die laufenden Beförderungen späterer Jahrgänge fallen auch ohne die Regel an und zählen nicht.

Plausibilität

Dass eine Gesetzesänderung und die Abwicklung der Fälle Arbeitszeit kosten, steht fest, sobald die Regel kommt [1][3]. Unsicher ist allein die Menge: Weder das Programm noch die Landesregierung beziffern den Umstellungsaufwand, und die Stundensätze je Fall sind Erfahrungswerte, keine Messung [9]. In welchem Umfang die Regel kommt, steckt bereits im angesetzten Betrag; der Aufwand selbst fällt mit dem Gesetz an. Deshalb 8,0.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 8,5

Summary

Die Ausgangslage ist amtlich und deutlich. Am Stichtag 1. Juli 2020 waren 1.856 von 6.046 Polizeivollzugsbeamten beförderungsreif und wurden nicht befördert, also 30,7 Prozent [9]. Beförderungsreif heißt in der amtlichen Definition: Der Beamte nimmt einen höherwertigen Dienstposten wahr und hat sich in der Erprobungszeit bewährt [9]. In der Besoldungsgruppe A 8 traf das auf 74,5 Prozent zu, in A 10 auf 45,9 Prozent [9]. Der Polizeivollzug trug 92,8 Prozent des gesamten Staus im Innenressort [9]. Der Stau ist eine Haushaltsentscheidung. Die Landesregierung hat den Bedarf zur Vornahme aller möglichen Beförderungen mit rund 13,9 Mio Euro beziffert, bereitgestellt waren landesweit 5,0 Mio Euro im Jahr [9]. Das ist eine Deckung von 36 Prozent. Hinzu kommt eine zweite, selbst gesetzte Bremse: Das Gesetz sieht ein Jahr Wartezeit zwischen zwei Beförderungen vor, die Praxis verlangt zwei, und zwar aufgrund eines Kabinettsbeschlusses vom 12. Dezember 1995 [3][7]. Die Landesregierung führt diesen Beschluss selbst als Grund an, warum der Stau nicht abgebaut werden könne [10]. Aufheben könnte sie ihn ohne Gesetzgebungsverfahren. Keine der beiden Parteien benennt diesen Hebel. Die vorgeschlagene Form trifft auf einen Verfassungsgrundsatz, und das drückt die Wahrscheinlichkeit, nicht die Bilanz. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. Oktober 2004 in einem Polizeifall entschieden: Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, und auch ein Mindestdienstalter als Voraussetzung ist unzulässig [5]. Ein Anspruch allein aus Zeitablauf ersetzt dieses Kriterium durch das Dienstalter. Scheitert die Regel daran, bleibt kein eigener Schaden zurück, sondern die versprochene Zahlung bleibt aus; deshalb steht das Risiko in der Wahrscheinlichkeit der beiden Zahlungsposten und nicht als eigenes Gegenargument. Die AfD-Formulierung, Beförderung vier Jahre nach der Einstellung, enthält gar keine Leistungskomponente [2]; das BSW nennt eine Verkürzung bei überdurchschnittlichen Leistungen, aber keine Verlängerung nach unten [1]. Ein tragfähiges Modell liegt seit dem 19. März 2025 vor: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter schlägt sieben Jahre bis A 8 beziehungsweise A 10 vor, mit einer Leistungskomponente von plus oder minus einem Jahr [13]. Keine der beiden Parteien greift ihn auf, und beide setzen kürzere Fristen als der Verband selbst. Zwei weitere Befunde begrenzen die Reichweite, ohne die Bilanz zu belasten. Erstens: Kein Bundesland hat eine gesetzliche Regelbeförderung im Polizeivollzug [22], und Sachsen-Anhalt hatte bis 2008 eine an das Bundesrecht angelehnte Ausgleichszahlung für höherwertige Dienstposten, die es abschaffte, nachdem zwei Klagen von Beschäftigten des Landeskriminalamts erfolgreich waren [12][17]. Die AfD fordert also die Rückabwicklung einer bewussten Landesentscheidung. Zweitens: Bei Bündelungsdienstposten der Bewertung A 9 bis A 11 entsteht keine Beförderungsreife, weil sie auch mit der niedrigsten Stufe amtsangemessen besetzt sind [11]. Wen die Regel nicht erreicht, der steht so wie heute; das schmälert die Reichweite der Zahlung, ist aber kein Schaden. Der einzige eigene Gegenposten neben der Besoldung ist die Verwaltungszeit für Gesetz, Richtlinie und die Abwicklung der aufgelaufenen Fälle, und die ist klein. Die Begründung mit dem Nachwuchs trägt nicht. 2025 gab es rund 2.826 Bewerbungen auf 450 Plätze, also mehr als sechs je Platz [15]. Eingestellt wurden 373. Die Gewerkschaft der Polizei nennt als Hauptursache die Abbrecherquote von rund 26 Prozent in Ausbildung und Studium sowie Altersabgänge [15]. Eine Beförderungsregel setzt nach der Ausbildung an und erreicht Prüfungsdurchfälle im ersten Ausbildungsjahr nicht, gleich ob sie nach der BSW-Fassung an die Erprobung oder nach der AfD-Fassung an vier Dienstjahre anknüpft [1][2]. Das schmälert die versprochene Wirkung auf den Nachwuchs, ohne selbst zu schaden. Die bessere Begründung liefert der Bund Deutscher Kriminalbeamter selbst: Es geht um Willkür im Beförderungsverfahren, und dieser Zusammenhang ist in der Forschung zur Bindung von Polizeibeschäftigten wenigstens korrelativ belegt [13][19].

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Besser für die Zukunft · 0,72 alter Maßstab
heute Δ +20,0 F1 — mit Polizei-Beförderung F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. BSW Sachsen-Anhalt: Wahlprogramm zur Landtagswahl, beschlossen am 7. März 2026, gedruckte Seite 67. st.bsw-vg.de
  2. AfD Sachsen-Anhalt: Regierungsprogramm 2026 DAS LAND ZUERST, Seiten 107 f.. afd-lsa.de
  3. Land Sachsen-Anhalt: Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt, Paragraphen 20, 21 und 22. sikosa-beratung.de
  4. Bundesministerium der Justiz: Paragraph 9 Beamtenstatusgesetz, Kriterien der Ernennung. gesetze-im-internet.de
  5. Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 28. Oktober 2004, Aktenzeichen 2 C 23.03, Polizeiobermeister Schleswig-Holstein. bverwg.de
  6. Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 25. September 2014, Aktenzeichen 2 C 19.13, haushaltsrechtliche Beförderungsvoraussetzungen. bverwg.de
  7. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt: Beschluss vom 25. Juli 2022, Aktenzeichen 1 M 79/22, Wartezeit von zwei Jahren. michaelbertling.de
  8. Verwaltungsgericht Würzburg: Beschluss vom 4. Mai 2022, Aktenzeichen W 1 E 22.640, Mindestdienstzeit und Leistungsprinzip. lexika.de
  9. Landtag von Sachsen-Anhalt: Drucksache 7/6562 vom 3. September 2020, Antwort auf die Kleine Anfrage KA 7/3922, Stichtag 1. Juli 2020. dpolg-lsa.de
  10. Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt: Beförderungsstau innerhalb der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. dpolg-lsa.de
  11. Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt: Die Problematik der Bündelungsdienstposten A9 bis A11. dpolg-lsa.de
  12. Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt: Position zur Besoldungsstruktur, Abschaffung der Ausgleichszahlung 2008. dpolg-lsa.de
  13. Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Sachsen-Anhalt: Modellvorschlag Regelbeförderung für Polizeibeamte im Land Sachsen-Anhalt, 19. März 2025. bdk.de
  14. Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Sachsen-Anhalt: Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit, 9. Oktober 2025. gdp.de
  15. oeffentlicher-dienst.info: Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt, gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027. oeffentlicher-dienst.info
  16. Bundesministerium der Justiz: Paragraph 46 Bundesbesoldungsgesetz, weggefallen. gesetze-im-internet.de
  17. Hoogesteyn, Hofer, Taniguchi und Rineer: Addressing Police Turnover, RTI Press Occasional Paper No. OP-0096-2503, 2025. rti.org
  18. SPD Sachsen-Anhalt: Wahlprogramm 2026, Seite 29. spdsachsenanhalt.de
  19. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt: Programm zur Landtagswahl 2026, gedruckte Seite 36. gruene-lsa.de
  20. Deutsche Polizeigewerkschaft Sachsen-Anhalt: Fragen der DPolG, die Antworten der Landespolitik, 23. Oktober 2022. dpolg-lsa.de
  21. Landtag von Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt hat neuen Doppelhaushalt 2025/2026. landtag.sachsen-anhalt.de
Zuletzt geprüft von Claude Opus 5 · 16. September 2026 · 4× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 16. September 2026KI-PrüfungClaude Opus 5neu bewertet

    Doppelt gebuchter Umsetzungszweifel bereinigt: Inkrafttreten steckt im Zurechnungsanteil 0,5, deshalb con-6 P 7,0 → 8,0; Rechtsformrisiko bleibt als eigener Grund in P von pro-1/con-1. r 0,72 unverändert.

  2. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Gesamtprüfung 08.09. umgesetzt: con-2–con-5 (gescheiterter Nutzen als Schaden) und pro-3 (Doppelzählung) entfernt, Rechtsformrisiko in P des Zahlungspaars (5,5→5,0), pro-2 ohne w (i 0,0072→0,006), con-6 Verwaltungszeit neu; r 0,30 → 0,72 (besser).

  3. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 5 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  4. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/bsw-lsa-regelbefoerderung-polizei.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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