Einschreiten statt Polizei rufen
Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten — die vier im Programm genannten Befugnisse hat der Ordnungsdienst bereits. Angesetzt sind 2.400 Fälle im Jahr, die dadurch anders ausgehen, jeder mit 700 Euro bewertet. Wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten überhaupt wahrnehmen, erhebt Berlin nicht.
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Wert
Der Strom betrifft die Durchsetzung von Recht im öffentlichen Raum: ob eine sichtbare Tat Folgen hat oder nicht. Das wirkt über den Einzelfall hinaus auf die Erwartung, dass Regeln gelten, und trifft alle, die den öffentlichen Raum nutzen. Existenz und Gesundheit sind nicht berührt. Der Wert ist mittel bis hoch: Rechtsdurchsetzung als System.
Impact
Der eigentliche Vorschlag ist schmaler, als er klingt. Identitätsfeststellung, Platzverweis, Durchsuchung von Personen und Gegenständen und die Anwendung unmittelbaren Zwangs stehen dem Allgemeinen Ordnungsdienst bereits zu; zur Ausstattung gehören Schlagstock und Reizstoffsprühgerät [2]. Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten: Wer heute beim Sprayen angetroffen wird, kann festgehalten werden, bis die Polizei kommt — mehr nicht. Angesetzt sind 8.000 Begegnungen im Jahr, bei denen Ordnungsamtskräfte eine nicht erhebliche Straftat wahrnehmen, mit einer Spanne von 3.000 bis 20.000; Bezugsgrößen sind 502.743 erfasste Straftaten in Berlin und rund 550 besetzte Außendienststellen [3][4]. In angesetzt 30 Prozent dieser Fälle, mit einer Spanne von 10 bis 50 Prozent, führt eigenes Einschreiten zu einem Ergebnis, das sonst ausbliebe — eine Anzeige mit bekanntem Täter statt einer Meldung ohne Folgen —, also in rund 2.400 Fällen. Jeder dieser Fälle ist mit 700 Euro bewertet, mit einer Spanne von 300 bis 1.500 Euro: so, als wäre es den Geschädigten und den Menschen am Ort zusammen rund 100 Stunden ohne Gegenwert wert, dass die Tat Folgen hat. Das ergibt rund 1,7 Millionen Euro im Jahr; weil Gesetz und Schulung dem Vollzug vorausgehen, zählen acht der zehn Jahre, rund 1,3 Millionen Euro im Jahr. Zum Vergleich: etwa so viel, wie Nachqualifizierung und Aufsicht des Dienstes jährlich kosten. Der Impact ist sehr klein: einige tausend Kleinfälle im Jahr, die anders ausgehen.
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Plausibilität
Dass sofortiges Einschreiten mehr bewirkt als Warten auf die Polizei, ist plausibel und in der Sache unbestritten. Alles Weitere ist gesetzt. Berlin erhebt nicht, wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten wahrnehmen, und schon gar nicht, wie diese Fälle heute ausgehen. Gegen einen großen Effekt spricht, dass Sachbeschädigung und Graffiti überwiegend unbeobachtet geschehen — die Anwesenheit einer Ordnungsamtskraft ist der seltene Fall — und dass die Aufklärungsquote in Berlin bei 44,9 % liegt, also auch die Polizei bei diesen Delikten häufig ohne Ergebnis bleibt [4]. Für ihn spricht, dass gerade bei kleinen Taten die Chance auf ein Ergebnis fast vollständig davon abhängt, ob jemand vor Ort handelt. Gemessen ist nichts: Es gibt kein Kontrafaktum und kein Vergleichsdienst, nur die Mechanik, dass eine Tat Folgen hat, wenn jemand vor Ort zuständig ist; die eine Störgröße — Kräfte mit Zuständigkeit suchen die Fälle, die sie heute übersehen — liefe in dieselbe Richtung und ließe den Effekt größer aussehen; eine umgekehrte Ursache scheidet aus. Die Kette ist geschlossen, aber kein Glied ist erhoben; von der angesetzten Zahl trifft etwa die Hälfte zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: plausibler Mechanismus, keine erhobene Grundlage.
Kontrafaktum: keines — Berlin erhebt weder, wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten wahrnehmen, noch, wie diese Fälle heute ausgehen. Design: mechanistisch — die Mechanik, dass eine Tat Folgen hat, wenn jemand vor Ort zuständig ist; kein Vergleichsdienst mit Strafverfolgungszuständigkeit. Störgröße: Kräfte mit Zuständigkeit suchen die Fälle, die sie heute übersehen — liefe in dieselbe Richtung und ließe den Effekt größer aussehen. Richtung: keine Umkehrkausalität möglich. Doppelbuchung geprüft: die Spanne 300–1.500 € je Fall trägt die Größe, P den Anteil der Fälle, die wirklich anders ausgehen; Basis-Deckel 5 bindet, Stufen-Deckel 6 darüber.
Kette geschlossen: Wahrnehmung → Zuständigkeit → Anzeige mit bekanntem Täter → Verfahren; jedes Glied plausibel, keines erhoben, kein Gegenbefund. Rückleseprobe: von der angesetzten Zahl trifft etwa die Hälfte zu.
Offen: Eine Senatsauskunft zur Zahl der Meldungen des Ordnungsdienstes an die Polizei je Jahr und zum Ausgang dieser Vorgänge würde P auf 5 heben; ein Vergleich mit der hessischen Stadtpolizei, die Anzeigen selbst aufnimmt, auf 6.