Bezirkspolizei mit Durchgriffsrechten

Die Ordnungsämter sollen zu einer Bezirkspolizei ausgebaut werden und bei kleinen Straftaten selbst einschreiten dürfen.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Die AfD will die bezirklichen Ordnungsämter zu einer Bezirkspolizei ausbauen. Deren Kräfte sollen „Durchgriffsrechte bei nicht erheblichen Straftaten“ erhalten, etwa bei Sachbeschädigung, und Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Personen und Gegenständen, Platzverweise sowie unmittelbaren Zwang anwenden. Drei dieser vier Aufgaben übt der Allgemeine Ordnungsdienst bereits aus, und unmittelbaren Zwang darf er nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz ebenfalls anwenden; zur Ausstattung gehören Schlagstock und Reizstoffsprühgerät, Schusswaffen sind ausgeschlossen. Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten, die heute bei der Polizei liegt. Die Ordnungsämter verfügen über 2.483 Stellen, von denen 686 unbesetzt sind — eine Vakanzquote von 27,6 %; im Allgemeinen Ordnungsdienst sind 550 von 641 Stellen besetzt. Zusätzliche Stellen sieht der Vorschlag nicht vor. Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Schlechter für die Zukunft · 0,31 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 14 · 31 % Contra 32 · 69 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 500 Tsd. € pro Jahr. Die Bilanz steht auf einer Zahl, die alle Fallargumente zugleich trägt: 8.000 Begegnungen im Jahr, bei denen der Ordnungsdienst eine nicht erhebliche Straftat wahrnimmt — Berlin erhebt sie nicht, die Spanne reicht von 3.000 bis 20.000. Am unteren Rand läge der Vorschlag in keinem von zehn Durchläufen vorn, am oberen in drei von zehn: Mehr Fälle heben beide Seiten, die Ausbildungs- und Aufsichtskosten aber nicht. Beide Seiten rechnen mit acht wirksamen von zehn Jahren und mit 45 Euro je Arbeitsstunde; mit 60 Euro Vollkosten je Polizei- und Ordnungsamtsstunde, wie die erste Fassung sie ansetzte, läge er in einem von zehn Durchläufen vorn, mit sechs wirksamen Jahren in keinem, und zählte die verdrängte Leistung des Ordnungsdienstes über ihre Kosten hinaus, bliebe es bei einem von zehn. Ohne die Qualifizierungs- und Aufsichtskosten, die anfallen, ob der Dienst die Zuständigkeit nutzt oder nicht, stünde er in vier von zehn Durchläufen vorn — das ist der Posten, der die Bilanz entscheidet. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

7 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −18

Argumente — Pro

3 Argumente

Einschreiten statt Polizei rufen

6,5von 100

Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten — die vier im Programm genannten Befugnisse hat der Ordnungsdienst bereits. Angesetzt sind 2.400 Fälle im Jahr, die dadurch anders ausgehen, jeder mit 700 Euro bewertet. Wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten überhaupt wahrnehmen, erhebt Berlin nicht.

Wert 6 · RechtsdurchsetzungImpact 2,7Plausibilität 4
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Wert

Der Strom betrifft die Durchsetzung von Recht im öffentlichen Raum: ob eine sichtbare Tat Folgen hat oder nicht. Das wirkt über den Einzelfall hinaus auf die Erwartung, dass Regeln gelten, und trifft alle, die den öffentlichen Raum nutzen. Existenz und Gesundheit sind nicht berührt. Der Wert ist mittel bis hoch: Rechtsdurchsetzung als System.

Impact

Der eigentliche Vorschlag ist schmaler, als er klingt. Identitätsfeststellung, Platzverweis, Durchsuchung von Personen und Gegenständen und die Anwendung unmittelbaren Zwangs stehen dem Allgemeinen Ordnungsdienst bereits zu; zur Ausstattung gehören Schlagstock und Reizstoffsprühgerät [2]. Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten: Wer heute beim Sprayen angetroffen wird, kann festgehalten werden, bis die Polizei kommt — mehr nicht. Angesetzt sind 8.000 Begegnungen im Jahr, bei denen Ordnungsamtskräfte eine nicht erhebliche Straftat wahrnehmen, mit einer Spanne von 3.000 bis 20.000; Bezugsgrößen sind 502.743 erfasste Straftaten in Berlin und rund 550 besetzte Außendienststellen [3][4]. In angesetzt 30 Prozent dieser Fälle, mit einer Spanne von 10 bis 50 Prozent, führt eigenes Einschreiten zu einem Ergebnis, das sonst ausbliebe — eine Anzeige mit bekanntem Täter statt einer Meldung ohne Folgen —, also in rund 2.400 Fällen. Jeder dieser Fälle ist mit 700 Euro bewertet, mit einer Spanne von 300 bis 1.500 Euro: so, als wäre es den Geschädigten und den Menschen am Ort zusammen rund 100 Stunden ohne Gegenwert wert, dass die Tat Folgen hat. Das ergibt rund 1,7 Millionen Euro im Jahr; weil Gesetz und Schulung dem Vollzug vorausgehen, zählen acht der zehn Jahre, rund 1,3 Millionen Euro im Jahr. Zum Vergleich: etwa so viel, wie Nachqualifizierung und Aufsicht des Dienstes jährlich kosten. Der Impact ist sehr klein: einige tausend Kleinfälle im Jahr, die anders ausgehen.

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8.000 Fälle/Jahr
Begegnungen mit einer nicht erheblichen Straftat im Jahr
× 30 % Setzung, Spanne 10–50 %: Anzeige mit bekanntem Täter statt Meldung ohne Folgen
2.400 Fälle/Jahr
davon mit einem Ergebnis, das sonst ausbliebe (Spanne 800–4.000)
× 700 € je Fall Setzung, Spanne 300–1.500 €: so bewertet, als wäre es Geschädigten und Anwohnern zusammen rund 100 Stunden ohne Gegenwert (6,85 €/h) wert
1,68 Mio €/Jahr
Wert einer Tat, die Folgen hat (Spanne 0,72–3,6)
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 0,6–0,9: Gesetz und Schulung gehen dem Vollzug voraus, wirksam ab 2028; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
1,34 Mio €/Jahr
wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
÷ 0,5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
2,69
Normalised Impact
Score 2,69 Impact × 6 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 6,5 von 100

Plausibilität

Dass sofortiges Einschreiten mehr bewirkt als Warten auf die Polizei, ist plausibel und in der Sache unbestritten. Alles Weitere ist gesetzt. Berlin erhebt nicht, wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten wahrnehmen, und schon gar nicht, wie diese Fälle heute ausgehen. Gegen einen großen Effekt spricht, dass Sachbeschädigung und Graffiti überwiegend unbeobachtet geschehen — die Anwesenheit einer Ordnungsamtskraft ist der seltene Fall — und dass die Aufklärungsquote in Berlin bei 44,9 % liegt, also auch die Polizei bei diesen Delikten häufig ohne Ergebnis bleibt [4]. Für ihn spricht, dass gerade bei kleinen Taten die Chance auf ein Ergebnis fast vollständig davon abhängt, ob jemand vor Ort handelt. Gemessen ist nichts: Es gibt kein Kontrafaktum und kein Vergleichsdienst, nur die Mechanik, dass eine Tat Folgen hat, wenn jemand vor Ort zuständig ist; die eine Störgröße — Kräfte mit Zuständigkeit suchen die Fälle, die sie heute übersehen — liefe in dieselbe Richtung und ließe den Effekt größer aussehen; eine umgekehrte Ursache scheidet aus. Die Kette ist geschlossen, aber kein Glied ist erhoben; von der angesetzten Zahl trifft etwa die Hälfte zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: plausibler Mechanismus, keine erhobene Grundlage.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: keines — Berlin erhebt weder, wie oft Ordnungsamtskräfte Straftaten wahrnehmen, noch, wie diese Fälle heute ausgehen. Design: mechanistisch — die Mechanik, dass eine Tat Folgen hat, wenn jemand vor Ort zuständig ist; kein Vergleichsdienst mit Strafverfolgungszuständigkeit. Störgröße: Kräfte mit Zuständigkeit suchen die Fälle, die sie heute übersehen — liefe in dieselbe Richtung und ließe den Effekt größer aussehen. Richtung: keine Umkehrkausalität möglich. Doppelbuchung geprüft: die Spanne 300–1.500 € je Fall trägt die Größe, P den Anteil der Fälle, die wirklich anders ausgehen; Basis-Deckel 5 bindet, Stufen-Deckel 6 darüber.

Kette geschlossen: Wahrnehmung → Zuständigkeit → Anzeige mit bekanntem Täter → Verfahren; jedes Glied plausibel, keines erhoben, kein Gegenbefund. Rückleseprobe: von der angesetzten Zahl trifft etwa die Hälfte zu.

Offen: Eine Senatsauskunft zur Zahl der Meldungen des Ordnungsdienstes an die Polizei je Jahr und zum Ausgang dieser Vorgänge würde P auf 5 heben; ein Vergleich mit der hessischen Stadtpolizei, die Anzeigen selbst aufnimmt, auf 6.

Weniger Polizeieinsätze für Kleinigkeiten

4,7von 100

Angesetzt sind 4.800 Polizeieinsätze im Jahr, die entfallen, weil der Fall vor Ort abgeschlossen wird — rund 0,8 Mio. € im Jahr. Die Dokumentation und die Abgabe an die Staatsanwaltschaft bleiben; eingespart wird die Anfahrt, nicht das Verfahren.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 1,6Plausibilität 6
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Wert

Der Strom besteht aus Polizeistunden und Fahrzeugkosten, also aus öffentlichen Mitteln, die anderswo eingesetzt werden können. Bewertet ist die frei werdende Zeit mit dem, was sie kostet — dieselbe Elle wie für die Leistung, die dem Ordnungsdienst auf der anderen Seite verloren geht. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Jeder Fall, den eine Ordnungsamtskraft heute wahrnimmt, nicht selbst abschließen darf und bei dem der Täter noch am Ort ist, erzeugt einen Polizeieinsatz: Streifenwagen, zwei Kräfte, Anfahrt, Vorgangsaufnahme. Von den 8.000 Begegnungen aus dem ersten Argument sind das angesetzt 60 Prozent, mit einer Spanne von 30 bis 100 Prozent — bei flüchtigem Täter erstattet der Dienst heute schriftlich Anzeige, und bei Bagatellen ohne Gefahr im Verzug schickt die Polizei nicht immer eine Streife —, also rund 4.800 Einsätze im Jahr. Je Einsatz sind drei Personalstunden angesetzt, zwei Kräfte mit je anderthalb Stunden einschließlich Anfahrt und Bearbeitung, zu 45 Euro je Arbeitsstunde, dazu 70 Euro für Fahrzeug und Leitstelle, mit einer Spanne von 30 bis 150 Euro: 205 Euro je Einsatz, zusammen rund 1,0 Millionen Euro im Jahr. Weil Gesetz und Schulung dem Vollzug vorausgehen, zählen acht der zehn Jahre: rund 0,8 Millionen Euro im Jahr. Die frei werdende Zeit fließt in andere Einsätze; ihr Wert ist hier als Ressourcenersparnis gebucht und nicht zusätzlich als Sicherheitsgewinn, weil er sonst doppelt zählte. Eingespart wird die Anfahrt und die doppelte Aufnahme, nicht das Verfahren: Was an Dokumentation beim Ordnungsdienst hinzukommt, steht auf der anderen Seite. Der Impact ist sehr klein: eine Entlastung unter einer Million Euro im Jahr.

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8.000 Fälle/Jahr
Begegnungen mit einer nicht erheblichen Straftat im Jahr
× 60 % Setzung, Spanne 30–100 %: bei flüchtigem Täter schriftliche Anzeige, bei Bagatellen nicht immer eine Streife
4.800 Einsätze/Jahr
davon heute mit Streifeneinsatz vor Ort (Spanne 2.400–8.000)
× 3 Personalstunden × 45 € + 70 € Fahrzeug und Leitstelle = 205 € Arbeitsstunde 45 € (Anker), Fahrzeug/Leitstelle Setzung, Spanne 30–150 €
0,98 Mio €/Jahr
Kosten je Einsatz
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 0,6–0,9: Gesetz und Schulung gehen dem Vollzug voraus, wirksam ab 2028; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
0,79 Mio €/Jahr
wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
÷ 0,5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,57
Normalised Impact
Score 1,57 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 4,7 von 100

Plausibilität

Der Mechanismus ist eindeutig: Was an einer Stelle erledigt wird, muss an der anderen nicht erledigt werden. Wie viele Einsätze entfallen, ist eine Frage der Menge und steht als Spanne im Impact; hier steht nur, ob sie entfallen, sobald der Ordnungsdienst zuständig ist — und das folgt aus der Zuständigkeit selbst, solange die Polizei nicht weiter zu jedem festgehaltenen Täter ausrückt. Ein Kontrafaktum gibt es nicht, kein Land hat die Zuständigkeit so verschoben; die eine Störgröße — die Polizei fährt ohnehin, weil der Ordnungsdienst die Übergabe verlangt — würde den Effekt kleiner machen, nicht umkehren; eine umgekehrte Ursache scheidet aus. Die Ersparnis tritt in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen im angesetzten Umfang ein. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: sicherer Mechanismus, der Umfang steht in der Spanne.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: keines — kein Land hat die Strafverfolgung bei Bagatellen so auf einen Ordnungsdienst verschoben. Design: mechanistisch — was der Ordnungsdienst selbst abschließt, löst keinen Streifeneinsatz mehr aus. Störgröße: die Polizei rückt weiter aus, weil der Ordnungsdienst die Übergabe verlangt oder die Leitstelle es so vorsieht — machte den Effekt kleiner, kehrte ihn nicht um. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: der Anteil der Begegnungen mit Streifeneinsatz (30–100 %) trägt die Größe, P nur das Ob; Stufen-Deckel 6 bindet.

Eine Zuständigkeit statt zweier

3,2von 100

Meldungen versanden seltener im Zuständigkeitswechsel; angesetzt sind 60.000 strittige Vorgänge im Jahr mit 20 Minuten ersparter Doppelbearbeitung. Der Vorschlag verschiebt die Grenze allerdings nur — die Abgrenzung zwischen erheblicher und nicht erheblicher Straftat müssten die Ordnungsamtskräfte selbst treffen.

Wert 5 · VerwaltungsqualitätImpact 1,4Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom betrifft die Qualität eines Verwaltungsverfahrens: ob eine Meldung ankommt und bearbeitet wird. Gezählt ist die ersparte Arbeitszeit der beiden Behörden zu ihren Kosten — der Vorteil, dass Meldungen nicht versanden, bleibt darüber hinaus unbepreist. Der Wert ist mittel: Verfahrensqualität einer Verwaltung, zu ihren Kosten gezählt.

Impact

Für Betroffene verläuft die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat unsichtbar. Wer wilden Müll, eine beschmierte Fassade oder eine Ruhestörung meldet, weiß nicht, ob er beim Ordnungsamt oder bei der Polizei richtig ist, und wird häufig weiterverwiesen. Angesetzt sind 60.000 Meldungen im Jahr, bei denen die Zuordnung strittig ist, mit einer Spanne von 20.000 bis 150.000, und 20 Minuten ersparte Verweisung, Doppelbearbeitung und Rückfrage je Vorgang, mit einer Spanne von 10 bis 40 Minuten — gerechnet als Arbeitszeit der beiden Behörden zu 45 Euro je Stunde. Das sind 20.000 Stunden oder rund 0,9 Millionen Euro im Jahr; in acht der zehn Jahre, weil die Zuständigkeit erst nach Gesetz und Schulung gilt, rund 0,7 Millionen Euro im Jahr. Die Zeit der Meldenden selbst ist hier nicht gezählt. Der Vorteil liegt weniger im Geld als darin, dass eine Meldung nicht im Zuständigkeitswechsel versandet. Der Impact ist sehr klein: ein Verfahrensvorteil, verteilt auf viele Vorgänge.

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60.000 Meldungen/Jahr
Meldungen mit strittiger Zuständigkeit im Jahr
[2]
× 20 Minuten Setzung, Spanne 10–40 Minuten: Verweisung, Doppelbearbeitung, Rückfrage in beiden Behörden
20.000 Stunden/Jahr
ersparte Arbeitszeit je Vorgang (Spanne 10.000–40.000)
× 45 € je Stunde Anker Arbeitsstunde, Berliner Verdienstniveau ≈ Bund
0,9 Mio €/Jahr
Arbeitskosten
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 0,6–0,9: Gesetz und Schulung gehen dem Vollzug voraus, wirksam ab 2028; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
0,72 Mio €/Jahr
wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
÷ 0,5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,44
Normalised Impact
Score 1,44 Impact × 5 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 3,2 von 100

Plausibilität

Dass klare Zuständigkeiten Reibung sparen, ist ein bekannter Verwaltungszusammenhang. Zwei Einschränkungen mindern ihn hier. Erstens verschiebt der Vorschlag die Grenze, er beseitigt sie nicht: Erhebliche Straftaten blieben bei der Polizei, und die Abgrenzung zwischen erheblich und nicht erheblich müsste im Einzelfall getroffen werden — von Kräften, die dafür nicht ausgebildet sind. Damit entsteht an anderer Stelle neue Unsicherheit. Zweitens ist die Zahl der strittigen Meldungen in Berlin nicht erhoben. Ein Kontrafaktum fehlt, gemessen ist nichts, die eine Störgröße — mehr Meldungen, sobald eine Stelle zuständig ist — liefe in dieselbe Richtung; eine umgekehrte Ursache scheidet aus. Die Kette ist geschlossen, kein Glied belegt; von der angesetzten Ersparnis trifft etwa die Hälfte zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: bekannter Zusammenhang, aber die Grenze wird verschoben statt aufgehoben.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: keines — die Zahl strittiger Meldungen ist in Berlin nicht erhoben. Design: mechanistisch — eine Stelle statt zweier spart Verweisung und Doppelbearbeitung. Störgröße: die Zahl der Meldungen steigt, wenn eine Stelle zuständig ist — liefe in dieselbe Richtung. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Meldungszahl (20.000–150.000) und Minuten je Vorgang tragen die Größe; P trägt, dass die verschobene Grenze überhaupt Reibung spart; Stufen-Deckel 6.

Kette geschlossen: Meldung → eine Zuständigkeit → keine Verweisung; kein Glied erhoben, und die Grenze wird verschoben statt aufgehoben. Kein Gegenbefund. Rückleseprobe: von der angesetzten Ersparnis trifft etwa die Hälfte zu.

Offen: Eine Auswertung der Bürgeramts- und Polizeihotline zu weiterverwiesenen Meldungen würde die Menge belegen und P auf 5 heben; eine Messung nach der Umstellung auf 6.

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Was der Ordnungsdienst dann nicht mehr macht

14von 100

27,6 % der Stellen in den Ordnungsämtern sind unbesetzt; der Vorschlag fügt Aufgaben hinzu, ohne Stellen zu schaffen. Angesetzt sind rund 43 Vollzeitäquivalente — drei Stunden je Fall und eine Streifenausrichtung auf Straftaten —, die aus Grünanlagen, Lärm, Schulwegsicherung und ruhendem Verkehr abgezogen werden. Der Engpass ist Personal, nicht Befugnis.

Wert 5 · VerwaltungsqualitätImpact 4,8Plausibilität 6
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Wert

Der Strom betrifft die Ordnung im öffentlichen Raum: Grünanlagen, Lärm, Schulwege, ruhender Verkehr — Leistungen, die Berlinerinnen und Berliner täglich erleben. Bewertet ist die entfallende Leistung mit dem, was sie kostet, nicht mit dem, was sie wert ist: dieselbe Elle wie für die frei werdende Polizeizeit auf der anderen Seite. Was darüber hinausgeht — die Schulwegsicherung berührt mittelbar die Gesundheit —, bleibt unbepreist. Der Wert ist mittel: öffentliche Leistung, zu ihren Kosten gezählt.

Impact

Dies ist der Kern der Bewertung, und er steht in einer amtlichen Zahl: Von 2.483,15 Vollzeitäquivalenten der Berliner Ordnungsämter sind 686,3 unbesetzt — eine Vakanzquote von 27,6 % [3]. Im Allgemeinen Ordnungsdienst sind 91,4 von 641,4 Stellen frei, besetzt sind 550. Diese 550 Kräfte decken heute Grünanlagen, Jugendschutz, Lärmbekämpfung, den ruhenden Verkehr und die Schulwegsicherung ab [2]. Der Vorschlag fügt Aufgaben hinzu und sieht keine zusätzlichen Stellen vor. Zwei Posten binden Kapazität. Erstens der Fall selbst: Für die 8.000 Begegnungen im Jahr sind drei Stunden Mehrarbeit je Fall angesetzt, mit einer Spanne von anderthalb bis sechs — Anzeigenaufnahme, Dokumentation, Zeugenbefragung, Abgabe an die Staatsanwaltschaft und Rückfragen, abzüglich der Wartezeit auf die Streife, die heute anfällt —, zusammen 24.000 Stunden. Zweitens die Ausrichtung: Ein Dienst mit dem Namen Bezirkspolizei streift dort, wo Straftaten sind, nicht, wo Hundekot liegt; angesetzt sind 5 Prozent der Streifenkapazität, mit einer Spanne von 2 bis 10 Prozent, rund 42.900 Stunden. Zusammen 66.900 Stunden, rund 43 Vollzeitäquivalente oder knapp 8 Prozent des Dienstes. Gebucht ist nicht der Personalaufwand — der wäre nur eine Umbuchung —, sondern die Leistung, die in den bisherigen Aufgaben entfällt, bewertet mit ihren Kosten von 45 Euro je Arbeitsstunde als unterer Grenze: rund 3,0 Millionen Euro im Jahr, in acht der zehn Jahre rund 2,4 Millionen Euro. Der Impact ist sehr klein und der größte Posten dieser Bewertung.

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Begegnungen mit einer nicht erheblichen Straftat im Jahr Setzung, Spanne 3.000–20.000 [3][4] aus dem ersten Pro-Argument 8.000 Fälle/Jahr
× Mehrarbeit je Fall (Spanne 12.000–48.000) Setzung, Spanne 1,5–6 h: Aufnahme, Dokumentation, Zeugen, Abgabe, Rückfragen, abzüglich der heutigen Wartezeit auf die Streife 3 Stunden 24.000 Stunden/Jahr
+ Ausrichtung der Streifen auf Straftaten (Spanne 17.200–85.800) Setzung, Spanne 2–10 %: eine Bezirkspolizei streift, wo Straftaten sind, nicht, wo Hundekot liegt [2][3] 550 besetzte Stellen × 1.560 h × 5 % 42.900 Stunden/Jahr
= gebundene Kapazität (rund 43 Vollzeitäquivalente, knapp 8 % des Dienstes) 24.000 + 42.900 66.900 Stunden/Jahr
× entfallende Leistung zu ihren Kosten Anker Arbeitsstunde als untere Grenze des Leistungswerts; Berliner Verdienstniveau ≈ Bund 45 € je Stunde 3,01 Mio €/Jahr
× wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum Setzung, Spanne 0,6–0,9: Gesetz und Schulung gehen dem Vollzug voraus, wirksam ab 2028; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten 8 von 10 Jahren 2,41 Mio €/Jahr
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 0,5 Mio € je Punkt 4,82
Score 4,82 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 14 von 100

Plausibilität

Die Vakanzquote ist amtlich belegt [3], und der Schluss daraus ist zwingend: Wer einem Dienst, in dem jede siebte Außendienststelle unbesetzt ist (91 von 641 Vollzeitäquivalenten; in den Ordnungsämtern insgesamt gut ein Viertel), zusätzliche Aufgaben gibt, ohne Stellen zu schaffen, nimmt sie den bisherigen Aufgaben weg. Offen ist allein der Umfang, und der steht als Spanne im Impact. Für einen kleineren Effekt spricht, dass ein Teil der neuen Tätigkeit ohnehin anfällt — wer heute die Polizei ruft, wartet auch. Für einen größeren spricht, dass strafrechtliche Vorgänge deutlich mehr Dokumentation verlangen als Ordnungswidrigkeiten und dass die Nachqualifizierung bei 27,6 % Vakanz und entsprechender Fluktuation dauerhaft Kapazität bindet. Ein Kontrafaktum gibt es nicht, der Zusammenhang ist Kapazitätsmechanik ohne Messung; die eine Störgröße — der Dienst besetzt seine Stellen schneller, weil eine Bezirkspolizei attraktiver ist als ein Ordnungsamt — liefe gegen den Effekt und ist ungeprüft; eine umgekehrte Ursache scheidet aus. Dass Kapazität im angesetzten Umfang abgezogen wird, trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: belegte Ausgangslage, zwingender Mechanismus, gesetzter Umfang.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: keines — Kapazitätsmechanik ohne Messung; die Vakanzquoten (Ordnungsämter 27,6 %, Außendienst 14,2 %) sind amtlich [3], die Verdrängung daraus geschlossen. Design: mechanistisch — feste Kopfzahl, zusätzliche Aufgabe, weniger Leistung anderswo. Störgröße: der Dienst besetzt seine Stellen schneller, weil eine Bezirkspolizei attraktiver ist als ein Ordnungsamt — liefe gegen den Effekt, ungeprüft. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Stunden je Fall (1,5–6) und Ausrichtung (2–10 %) tragen die Größe, P nur, ob Kapazität im angesetzten Umfang abgezogen wird; Stufen-Deckel 6 bindet.

Ausbildung, Aufsicht und Dokumentation

9,8von 100

550 Außendienstkräfte müssten qualifiziert, beaufsichtigt und rechtlich begleitet werden: rund 3,3 Mio. € einmalig, dazu Nachqualifizierung und eine Aufsichtsstelle je Bezirk — zusammen rund 1,4 Mio. € im Jahr. Bei 27,6 % Vakanz ist die Nachqualifizierung eine Daueraufgabe, keine Anschubfinanzierung.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 2,8Plausibilität 7
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Wert

Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln und Verwaltungszeit, die anderswo fehlen. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar; der Sicherheitszweck steckt bereits im Nutzen der anderen Seite. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Eine Erweiterung auf strafrechtliche Aufgaben ist kein Erlass, sondern ein Qualifizierungsprogramm. Rund 550 besetzte Außendienststellen [3] müssten in Eingriffsrecht, Strafprozessrecht und Beweissicherung geschult werden; angesetzt sind 6.000 Euro je Kraft, mit einer Spanne von 3.000 bis 15.000, zusammen 3,3 Millionen Euro einmalig oder über zehn Jahre verteilt 0,33 Millionen Euro jährlich. Dauerhaft kommen zwei Posten hinzu. Bei rund 14 Prozent unbesetzten Außendienststellen (91 von 641 Vollzeitäquivalenten [3]) und entsprechender Fluktuation ist die Nachqualifizierung keine Anschubfinanzierung, sondern eine laufende Aufgabe: angesetzt sind 15 Prozent Personalwechsel im Jahr, mit einer Spanne von 10 bis 25 Prozent, also rund 80 Kräfte zu 6.000 Euro, rund 0,5 Millionen Euro. Dazu Fachaufsicht, Rechtsberatung und Beschwerdebearbeitung: angesetzt ist eine Stelle je Bezirk, zwölf Stellen mit einer Spanne von sechs bis 24, zu 70.000 Euro Vollkosten, rund 0,84 Millionen Euro. Die Dokumentation der Fälle selbst steht nicht hier, sondern als gebundene Kapazität im ersten Gegenargument. Die laufenden Posten zählen in acht der zehn Jahre: rund 1,1 Millionen Euro, mit der verteilten Erstschulung rund 1,4 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist sehr klein: laufende Kosten im einstelligen Millionenbereich.

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Nachqualifizierung bei Personalwechsel Setzung: Fluktuation 10–25 % bei 14 % unbesetzten Außendienststellen (91 von 641 VZÄ; 27,6 % gilt für die Ordnungsämter insgesamt), Schulung 3.000–15.000 € je Kraft [3] 550 Kräfte × 15 % × 6.000 € 0,5 Mio €/Jahr
+ Fachaufsicht, Rechtsberatung, Beschwerdebearbeitung Setzung, Spanne 6–24 Stellen: eine je Bezirk; Vollkosten 1.560 h × 45 € 12 Stellen × 70.000 € 0,84 Mio €/Jahr
= laufende Posten (Spanne 0,92–2,18) 0,495 + 0,84 1,34 Mio €/Jahr
× in den wirksamen Jahren Setzung, Spanne 0,6–0,9: Gesetz und Schulung gehen dem Vollzug voraus, wirksam ab 2028; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten 8 von 10 Jahren 1,07 Mio €/Jahr
+ Erstschulung, über den Zeitraum verteilt einmaliger Posten ÷ Jahre des Horizonts; Spanne 3.000–15.000 € je Kraft [3] 550 × 6.000 € = 3,3 Mio € ÷ 10 Jahre 0,33 Mio €/Jahr
= Kosten im Jahr (Spanne 1,06–2,07) 1,068 + 0,33 1,4 Mio €/Jahr
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 0,5 Mio € je Punkt 2,8
Score 2,8 Impact × 5 Wert × 7 Plausibilität ÷ 10 = 9,8 von 100

Plausibilität

Dass Qualifizierung und Aufsicht Geld kosten, folgt aus dem Vorschlag selbst: Sie fallen an, sobald die Zuständigkeit übertragen ist, ob der Dienst sie danach viel oder wenig nutzt. Die Höhe ist gesetzt und hängt daran, wie weit die Befugnisse reichen sollen; sie steht als Spanne im Impact. Sicherer als die Zahl ist eine Verbindung, die man sehen muss: Wer bei der Ausbildung spart, erhöht die Fehlerquote aus den Argumenten zu Zwangsbefugnissen und Verletzungen. Kosten und Risiko lassen sich nicht unabhängig voneinander wählen; wer beides klein hält, hält auch den Nutzen klein. Die Plausibilität ist hoch: sicherer Kostenanfall, der Umfang steht in der Spanne.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 7 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: der Dienst ohne Strafverfolgungszuständigkeit — keine Schulung in Strafprozessrecht, keine Fachaufsicht dafür. Design: definitorisch — Schulung, Nachqualifizierung und Aufsicht folgen aus der Übertragung selbst und fallen an, ob der Dienst die Zuständigkeit viel oder wenig nutzt. Störgröße: keine; die Höhe hängt an der Reichweite der Befugnisse und steht als Spanne im Impact. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: die Dokumentation der Fälle steht in con-1, nicht hier.

Zwangsbefugnisse ohne die Ausbildung dafür

6,2von 100

Strafverfolgung verlangt Entscheidungen unter Zeitdruck, für die der Ordnungsdienst Monate statt Jahre ausgebildet wird. Angesetzt sind 240 problematische Verläufe im Jahr, davon rund 190 ohne Verletzung: eine rechtswidrige Maßnahme, ein Festhalten ohne Grund, eine Eskalation im Beschwerdeverfahren. Berlin führt darüber keine Statistik — die Zahl ist eine Setzung mit weitem Band.

Wert 8 · RechtsstaatlichkeitImpact 1,5Plausibilität 5
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Wert

Der Strom betrifft die Rechtmäßigkeit staatlichen Zwangs gegenüber einer einzelnen Person: eine Durchsuchung ohne Grund, ein Festhalten ohne Tatverdacht, Reizstoff gegen jemanden, der nur widersprochen hat. Das ist ein Eingriff in Freiheitsrechte, und er wirkt über den Einzelfall hinaus, weil rechtswidrige Maßnahmen das Vertrauen in die Behörde beschädigen, die sie ergreift. Verletzungen stehen in einem eigenen Argument. Der Wert ist hoch: Grundrechte des Einzelnen, dazu die Glaubwürdigkeit des Vollzugs.

Impact

Der Allgemeine Ordnungsdienst wendet schon heute Zwang an und trägt Schlagstock und Reizstoffsprühgerät, allerdings im Vollstreckungsrecht: um eine Anordnung durchzusetzen, nicht um eine Straftat zu verfolgen [2]. Die Ausbildung dafür dauert Monate; Polizeivollzugsbeamte werden Jahre ausgebildet, und ein erheblicher Teil dieser Zeit entfällt auf Eingriffsrecht, Eigensicherung und Deeskalation. Wer strafprozessuale Maßnahmen anordnet, muss zudem beurteilen, ob eine Tat vorliegt, ob sie erheblich ist und welche Maßnahme verhältnismäßig wäre — Entscheidungen unter Zeitdruck, deren Fehler Betroffene tragen. Angesetzt sind 3 Prozent problematische Verläufe über das hinaus, was auch ein Polizeieinsatz in denselben Fällen hätte, bei 8.000 Begegnungen, mit einer Spanne von 1 bis 10 Prozent, also 240 Fälle im Jahr; davon bleiben angesetzt 80 Prozent ohne Verletzung, rund 190 Fälle — eine rechtswidrige Maßnahme, ein Festhalten ohne Grund, eine Eskalation, die im Beschwerdeverfahren endet. Jeder ist mit 5.000 Euro bewertet, mit einer Spanne von 2.000 bis 10.000 Euro: mehrere Stunden erzwungener Verfahrensbeteiligung, Belastung, im Einzelfall Anwaltskosten — so bewertet, als kostete der Fall die Betroffenen rund 700 Stunden ohne Gegenwert, wie diese Seite auch einen unbegründeten Tatverdacht ansetzt. Das ergibt rund 1,0 Millionen Euro im Jahr, in acht der zehn Jahre rund 0,8 Millionen Euro. Der Impact ist sehr klein in der Zahl und trifft Einzelne hart.

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8.000 Fälle/Jahr
Begegnungen mit einer nicht erheblichen Straftat im Jahr
× 3 % Setzung, Spanne 1–10 %: rechtswidrige Maßnahme, Eskalation oder Verletzung über die Fehlerquote eines Polizeieinsatzes hinaus; Berlin führt keine Statistik
240 Fälle/Jahr
problematische Verläufe (Spanne 80–800)
× 80 % Setzung, Spanne 60–95 %; die Verletzungen stehen im eigenen Argument
192 Fälle/Jahr
davon ohne Verletzung
× 5.000 € je Fall Setzung, Spanne 2.000–10.000 €: erzwungene Verfahrensbeteiligung, Belastung, Anwaltskosten — rund 700 Stunden ohne Gegenwert (6,85 €/h), wie der unbegründete Tatverdacht im Bereich
0,96 Mio €/Jahr
Belastung je Fall (Spanne 0,38–1,9)
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 0,6–0,9: Gesetz und Schulung gehen dem Vollzug voraus, wirksam ab 2028; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
0,77 Mio €/Jahr
wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
÷ 0,5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,54
Normalised Impact
Score 1,54 Impact × 8 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 6,2 von 100

Plausibilität

Der Zusammenhang zwischen Qualifikation und Fehlerquote bei Zwangsanwendung ist plausibel und wird von zwei Seiten vorgetragen, die sonst selten übereinstimmen: von Polizeigewerkschaften, die auf die Länge der eigenen Ausbildung verweisen, und von Bürgerrechtsorganisationen. Gemessen ist er für den Ordnungsdienst nicht — Berlin führt keine Statistik über rechtswidrige Maßnahmen des Allgemeinen Ordnungsdienstes. Gegen einen großen Effekt spricht, dass Sachbeschädigung und Graffiti selten eskalieren; für ihn, dass gerade Identitätsfeststellung und Durchsuchung an belebten Orten die Situationen sind, in denen es kippt. Ein Kontrafaktum fehlt, es gibt keinen Vergleichsdienst; die eine Störgröße — Fälle, die auch die Polizei nicht fehlerfrei erledigt hätte — ist als Netto-Ansatz in der Quote berücksichtigt und macht sie unsicher; eine umgekehrte Ursache scheidet aus. Die angesetzte Fehlerquote trifft in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall zu; die Zahl bleibt eine Setzung mit weitem Band. Die Plausibilität ist mittel: plausibler Zusammenhang, keine Erhebung.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: keines — Berlin führt keine Statistik über rechtswidrige Maßnahmen des Ordnungsdienstes, und es gibt keinen Vergleichsdienst mit Strafverfolgungszuständigkeit. Design: mechanistisch — kürzere Ausbildung, Entscheidungen unter Zeitdruck, mehr Fehler. Störgröße: Fälle, die auch ein Polizeieinsatz nicht fehlerfrei erledigt hätte — unbehandelt, macht den Effekt kleiner. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Fehlerquote (1–10 %, mit con-4 geteilt) und Betrag je Fall (2.000–10.000 €) tragen die Größe, P das Ob; Basis-Deckel 5 bindet, Stufen-Deckel 6 darüber. Verletzungen stehen in con-4.

Verletzungen bei Eskalationen

1,9von 100

Von den angesetzten 240 problematischen Verläufen im Jahr endet ein Fünftel mit einer Verletzung — Prellungen, Reizstoff, ein Sturz beim Festhalten — auf einer der beiden Seiten. Rund 50 leichte Verletzungen im Jahr, keine davon amtlich gezählt.

Wert 9 · GesundheitImpact 0,5Plausibilität 4,5
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Wert

Der Strom besteht aus körperlichen Verletzungen — bei Betroffenen wie bei Ordnungsamtskräften. Sie sind überwiegend leicht und folgenlos, aber es sind Verletzungen, keine Geldbeträge; sie stehen deshalb getrennt von Verfahren und Vertrauensverlust. Der Wert ist sehr hoch: körperliche Unversehrtheit, auch bei geringer Schwere.

Impact

Von den 240 problematischen Verläufen im Jahr aus dem Argument zu den Zwangsbefugnissen — 3 Prozent von 8.000 Begegnungen, mit einer Spanne von 1 bis 10 Prozent — endet angesetzt ein Fünftel mit einer Verletzung auf einer der beiden Seiten, mit einer Spanne von 5 bis 40 Prozent: rund 48 Fälle im Jahr. Berlin zählt weder Verletzungen bei Maßnahmen des Ordnungsdienstes noch Widerstandshandlungen gegen ihn [2]; die Quote ist aus der Art der Situationen gesetzt — Festhalten, Durchsuchung, Reizstoff an belebten Orten —, in denen Zwang gegen Personen kippt. Gezählt sind leichte Verletzungen: Prellungen, Reizstoffwirkung, Stürze, keine bleibenden Schäden; jede zählt als leichte Verletzung nach dem Ansatz dieser Seite, das entspricht knapp zwei Monaten in voller Gesundheit. Rund 50 solcher Fälle im Jahr, in acht der zehn Jahre rund 38. Zum Vergleich: knapp ein Drittel des Postens für die rechtswidrigen Maßnahmen ohne Verletzung. Der Impact ist sehr klein: einige Dutzend leichte Verletzungen im Jahr.

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240 Fälle/Jahr
problematische Verläufe im Jahr
× 20 % Setzung, Spanne 5–40 %: Festhalten, Durchsuchung, Reizstoff an belebten Orten; Berlin zählt keine Verletzungen bei Maßnahmen des Ordnungsdienstes
48 Verletzte/Jahr
davon mit Verletzung auf einer der beiden Seiten (Spanne 12–96)
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 0,6–0,9: Gesetz und Schulung gehen dem Vollzug voraus, wirksam ab 2028; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
38,4 Verletzte/Jahr
wirksame Jahre im Zehnjahreszeitraum
× 6.000 € je Fall Anker Leichtverletzung, Regelwert: knapp zwei Monate in voller Gesundheit
0,23 Mio €/Jahr
leichte Verletzung
÷ 0,5 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,46
Normalised Impact
Score 0,46 Impact × 9 Wert × 4,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,9 von 100

Plausibilität

Dass Zwangsanwendung durch kürzer ausgebildete Kräfte häufiger eskaliert, ist plausibel und wird von Polizeigewerkschaften wie Bürgerrechtsorganisationen gleichermaßen vorgetragen; gemessen ist es für den Berliner Ordnungsdienst nicht. Ein Kontrafaktum fehlt, es gibt keinen Vergleichsdienst mit Strafverfolgungszuständigkeit; die eine Störgröße — Verletzungen, die auch bei einem Polizeieinsatz entstanden wären — bliebe unbehandelt und macht den Effekt eher kleiner; eine umgekehrte Ursache scheidet aus. Die Kette ist geschlossen: Eskalation, Zwang, Verletzung, jedes Glied plausibel, kein Glied erhoben. Von der angesetzten Zahl trifft etwa die Hälfte zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: plausibler Mechanismus, keine Erhebung.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette geschlossen, unbelegt · P 4–5

Kontrafaktum: keines — keine Verletztenzählung für Maßnahmen des Ordnungsdienstes, kein Vergleichsdienst. Design: mechanistisch — Eskalation, Zwang, Verletzung. Störgröße: Verletzungen, die auch bei einem Polizeieinsatz entstanden wären — unbehandelt, macht den Effekt kleiner. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: der Verletzungsanteil (5–40 %) trägt die Größe, die Fehlerquote 1–10 % ist mit con-2 geteilt und steht im Maßstabshinweis; Basis-Deckel 5 bindet.

Kette geschlossen: problematischer Verlauf → Zwang gegen eine Person → leichte Verletzung; jedes Glied plausibel, keines erhoben, kein Gegenbefund. Rückleseprobe: von den angesetzten rund 50 Fällen trifft etwa die Hälfte zu.

Offen: Eine Erfassung von Verletzungen und Widerstandshandlungen bei Maßnahmen des Ordnungsdienstes, wie die Polizei sie führt, würde P auf 5 heben.

Summary

Berlin hat 2025 rund 502.743 Straftaten erfasst und 44,9 % davon aufgeklärt [4]; kleine Delikte im öffentlichen Raum bleiben häufig folgenlos, und daran setzt der Vorschlag an. Nur trifft er die Sache nur zum Teil: Drei der vier Befugnisse, die das Programm als Ziel nennt — Identitätsfeststellung, Platzverweis und Durchsuchung —, hat der Allgemeine Ordnungsdienst bereits, und unmittelbaren Zwang darf er ebenfalls anwenden [1][2]. Neu wäre allein die Zuständigkeit für Straftaten, und dafür spricht ein realer Vorteil: Wer beim Sprayen angetroffen wird, könnte sofort behandelt werden, statt dass eine Streife anrücken muss — angesetzt sind 2.400 Fälle im Jahr, die anders ausgehen, und 4.800 eingesparte Polizeieinsätze. Dem steht eine zweite belegte Zahl gegenüber: 686,3 von 2.483,15 Stellen der Ordnungsämter sind unbesetzt, eine Vakanzquote von 27,6 % [3]. Der Vorschlag fügt einem Dienst Aufgaben hinzu, dem gut ein Viertel seines Personals fehlt, und schafft keine Stellen; angesetzt sind rund 43 Vollzeitäquivalente — drei Stunden je Fall und eine Streifenausrichtung auf Straftaten —, die aus Grünanlagen, Lärm, Schulwegsicherung und ruhendem Verkehr abgezogen werden. Hinzu kommen Zwangsbefugnisse bei Kräften, die dafür Monate statt Jahre ausgebildet werden, mit rund 240 problematischen Verläufen im Jahr, einige Dutzend davon mit Verletzung, und rund 1,4 Mio. € jährlich für Qualifizierung und Aufsicht, die anfallen, ob der Dienst die Zuständigkeit nutzt oder nicht. Das Ergebnis hängt deshalb nicht an einer einzelnen Annahme, sondern an der Konstruktion: Der Vorschlag dreht an der Stellschraube, die nicht klemmt.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Schlechter für die Zukunft · 0,31 alter Maßstab
heute Δ −18,0 F1 — mit Bezirkspolizei F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. AfD Berlin: Wahlprogramm 2026: Bezirkspolizei bei den Ordnungsämtern — „Die Befugnisse der Ordnungsamtskräfte sollen auf Durchgriffsrechte bei nicht erheblichen Straftaten (z. B. Sachbeschädigung) erweitert werden“; genannte Aufgaben: Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Personen und Gegenständen, Platzverweise, unmittelbarer Zwang. lichtenberg.afd.berlin
  2. Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin: Allgemeiner Ordnungsdienst: bestehende Befugnisse zu Identitätsfeststellung, Platzverweis, Durchsuchung von Personen und Gegenständen sowie unmittelbarem Zwang nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz; Ausstattung mit Schlagstock und Reizstoffsprühgerät, keine Schusswaffen. berlin.de
  3. Abgeordnetenhaus von Berlin, Schriftliche Anfrage 19/23804: Personalausstattung der bezirklichen Ordnungsämter: 2.483,15 Vollzeitäquivalente, davon 1.796,8 besetzt und 686,3 unbesetzt (27,6 %); Allgemeiner Ordnungsdienst 641,4 VZÄ, davon 550,0 besetzt. pardok.parlament-berlin.de
  4. Senatsverwaltung für Inneres Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2025: 502.743 Straftaten (−6,7 %), Aufklärungsquote 44,9 %. berlin.de
  5. Bundesregierung: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: rund 5,5 Mio. Straftaten bundesweit, −5,6 %. bundesregierung.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5.1 · 14. September 2026 · 4× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Gesamtprüfung 08.09. gegen v2 geprüft: Vakanzquote im Außendienst (14 %, 91 von 641 VZÄ) statt 27,6 % der Ordnungsämter in con-1/con-3 und Netto-Ansatz der Fehlerquote in con-2 textlich präzisiert; keine Zahländerung, r 0,31.

  2. 9. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg/Bilanz 2.0 an allen 7 Argumenten (v2): Anlauf 8/10 auf beiden Seiten, con-1 vom 10-%-Pauschalansatz auf Fallarbeit + Streifenausrichtung (I 0,004→0,0024, V 5 wie pro-2), pro-2 Einsatzquote 60 % zu 45 €/h, con-2 nach Leidregel in Maßnahme (V 8) und neues con-4 Verletzungen geteilt, con-3 ohne die in con-1 doppelte Dokumentation; r 0,32→0,31, P(D>0) 0,07 (nur dry-run); offen: Kosten-Elle V 5 als Bereichs-Konvention.

  3. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 2 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  4. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-bezirkspolizei.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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