Freiräume für Gemeindeschwestern und kommunale Träger
Gemeindeschwestern, kommunale Praxisträger und mobile Versorgung sollen durch gesetzgeberische Freiräume ermöglicht werden. Das ist der Hebel, den alle vier Programme des Clusters ansprechen, und die Versorgungsforschung stützt ihn. Von allen vier ist diese Fassung die unbestimmteste: keine Zahl, keine Finanzierung, kein Ausbildungsweg.
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Wert
Betroffen sind chronisch kranke und ältere Menschen im ländlichen Raum, für die der Weg zur Praxis die eigentliche Hürde ist. Eine Pflegefachperson, die zu Hause Wunden versorgt und Medikamente prüft, ersetzt keinen Arzt. Sie verhindert, dass Menschen zwischen zwei Terminen aus dem Blick geraten. Der Wert liegt damit bei Gesundheit und Krankheitsverlauf, nicht bei Bequemlichkeit. Er ist derselbe wie in den Schwesterbewertungen und wird bewusst gleich angesetzt. Der Wert ist sehr hoch: Es geht um den Krankheitsverlauf chronisch kranker Menschen in der Fläche.
Impact
Ohne die Maßnahme bleibt die vorärztliche Versorgung auf die Delegation an Praxisassistenten beschränkt. Mit ihr will das Land gesetzgeberische Freiräume schaffen — für kommunale Trägerschaften von Arztpraxen, Notfallpraxen, mobile Versorgung und den Ausbau der Betreuung durch Gemeindeschwestern [1]. Das ist derselbe Hebel, den auch Grüne, SPD und FDP in ihren Programmen ansprechen. Die Bertelsmann Stiftung führt die Aufgabenübertragung an Pflege- und Therapieberufe als eines von drei wirksamen Instrumenten [14]. Angesetzt ist wie in den Schwesterbewertungen eine Entlastung von fünf Prozent der ärztlichen Arbeitszeit, also rund 13 Millionen Euro im Jahr. Der Landesanteil liegt hier allerdings nur bei 15 statt 25 Prozent, weil das Programm weder eine Zahl noch eine Finanzierung noch einen Ausbildungsweg nennt und die Formulierung bei Freiräumen stehenbleibt. Es bleiben rund 2 Millionen Euro im Jahr. Der Impact ist klein: der richtige Hebel, aber von allen vier Programmen am schwächsten ausgeführt.
Plausibilität
Behauptet wird, dass mehr vorärztliche Betreuung die Versorgung verbessert [1]. Die Wirkungsbehauptung ist dieselbe wie bei den drei anderen Programmen des Clusters und wird deshalb gleich bewertet. Für sie sprechen die Bertelsmann-Einordnung [14] und das in Greifswald entwickelte AGnES-Modell, das in Mecklenburg-Vorpommern erprobt wurde. Gegen eine höhere Bewertung spricht dieselbe Rechtslücke wie dort: Die Rolle der Gemeindeschwester hat keine geschützte Bezeichnung und keine Abrechnungsposition, und beides ist Bundesrecht. Bemerkenswert ist, dass das Programm die Kompetenzlage an anderer Stelle korrekt beschreibt und die Landeszuständigkeit ausdrücklich als begrenzt bezeichnet [1]. Es zieht daraus nur keine Konsequenz für dieses Instrument. Wer Freiräume schaffen will, die im Landesrecht gar nicht verengt sind, verspricht wenig. Die Plausibilität ist mittel: Die Wirkung ist belegt, das Instrument bleibt eine Absichtserklärung.