Rund 136.000 Menschen erhalten eine Landesleistung
In Sachsen-Anhalt lebten Ende 2023 rund 204.236 pflegebedürftige Menschen, davon 175.889 mit Pflegegrad 2 oder höher [6]. Ein Landespflegegeld von 1.500 Euro im Jahr erreicht sie ohne Antragsprüfung auf Bedürftigkeit. In Bayern, dem einzigen Land mit einer solchen Leistung, nehmen rund 420.000 von 543.769 Berechtigten sie in Anspruch [3][19]. Übertragen sind das in Sachsen-Anhalt rund 136.000 Empfängerinnen und Empfänger.
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Wert
Bewertet ist das verfügbare Einkommen pflegebedürftiger Haushalte. Die Leistung geht ohne Prüfung an alle ab Pflegegrad 2 und erreicht damit auch Haushalte ohne finanzielle Not. Bewertet wird damit ein Zahlungsstrom an die Haushalte ohne Zweckbindung, nicht die Sicherung des Existenzminimums.
Impact
Berechtigt sind nur Menschen ab Pflegegrad 2: In Sachsen-Anhalt waren das Ende 2023 175.889 der 204.236 pflegebedürftigen Menschen, 28.347 hatten Pflegegrad 1 [6]. Die Inanspruchnahme kommt aus Bayern, beide Zahlen für dasselbe Jahr: rund 420.000 Auszahlungen im Jahr [3] bei 543.769 Berechtigten ab Pflegegrad 2 Ende 2023 [19], also 77,2 Prozent. 175.889 mal 0,772 ergeben rund 135.800 Empfänger, mal 1.500 Euro rund 203,7 Mio Euro im Jahr. Der Zurechnungsanteil ist mit 0,5 gesetzt, weil beide Texte weder Termin noch Gegenfinanzierung enthalten [1][2]. Bleiben 101,8 Mio Euro, mit einem Verteilungsgewicht von 1,1 der Wert 0,112.
Plausibilität
Der Zahlungsweg ist seit 2018 in Bayern erprobt und bis Mai 2023 rund 1,9 Millionen Mal beschritten worden [3]. Die Zahl der Berechtigten in Sachsen-Anhalt ist amtlich erhoben [6], die Inanspruchnahmequote aus dem Präzedenzfall für dasselbe Bezugsjahr abgeleitet [3][19]. Unsicher bleibt der Betrag: Die Linke nennt mindestens 1.500 Euro [1], das BSW keinen [2]. Deshalb 5,0.