GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)

Referentenentwurf 16.4.2026, Kabinettsbeschluss 29.4.2026, Bundestags-Anhörung voraussichtlich Juni 2026. Begrenzt jährliche Vergütungsanstiege in allen Leistungsbereichen und der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen bzw. die Grundlohnrate (der niedrigere Wert gilt; 2027–2029 zusätzlich Abschlag von 1 Prozentpunkt); verschiebt die Rückzahlung von Bund-Darlehen über 5,6 Mrd. auf 2035–2039; zugleich Kürzung des jährlichen Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen um 2 Mrd. auf 12,5 Mrd. € — laut Kabinettsfassung unbefristet.

Quelle: BMG / Koalition CDU-CSU-SPD →