Verbreiterung der Beitragsbasis

Teilvorschlag aus dem FKG-Bündel. Nicht mehr nur Arbeitseinkommen beitragspflichtig; im Gegenzug könnte laut Kommissionsrechnung der GKV-Beitragssatz von rund 17,8 % auf etwa 14,0 % fallen. Konzeptionelle Nähe zum Bürgerversicherungs-Element (Einnahmebasis), aber eigenständig bewertbar.

Quelle: FinanzKommission Gesundheit (FKG), Erster Bericht 30.3.2026 →