Apothekenreform (ApoVWG)

Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (beschlossen 22.5.2026). Stärkt das flächendeckende Netz der Vor-Ort-Apotheken, gibt ihnen neue Aufgaben in Prävention und Diagnostik (u. a. Impfungen) und baut Bürokratie ab; die im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung des Apothekenfixums (9,50 €) bleibt aus. Hintergrund: Apothekenzahl bis März 2026 auf 16.541 gesunken — niedrigster Stand seit 1977.

Quelle: BMG / Warken; Bundestag 22.5.2026 →