Mehr Menschen dürfen mitentscheiden
In Sachsen-Anhalt leben 76.822 Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren, rund neun von zehn davon mit deutscher Staatsangehörigkeit [7][27]. Sie dürfen bei Landtagswahlen nicht abstimmen, obwohl über Schule, Ausbildung und Klima Entscheidungen fallen, die sie länger betreffen als die meisten Wählenden. Gemessen an den 1.788.930 Wahlberechtigten von 2021 wären das bis zu 4,3 Prozent mehr [8]; auf das Jahr gerechnet rund 9.100 zusätzlich abgegebene Stimmen.
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Wert
Bewertet ist die Teilnahme an der Wahl: wer eine Stimme abgibt, die vorher nicht abgegeben werden durfte. Das ist der Kern des Wahlrechts und berührt den Verfassungskern; es liegt eine Stufe unter Leben und Gesundheit. Das Gut ist die Teilnahme, nicht der Einfluss: Dass die Stimmen der Älteren anteilig etwas leichter würden, wird nicht als Verlust gerechnet, weil niemand einen Anspruch auf mehr als eine Stimme Gewicht hat. Wer diese Stimmen für weniger wert hält, weil ihre Urheber jung sind, findet den Einwand als eigenes Gegenargument zur Reife.
Impact
In Sachsen-Anhalt leben 76.822 Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren [7]. Wahlberechtigt wären davon nur die Deutschen: Rund 12 Prozent der 14- bis 17-Jährigen im Land haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, es bleiben rund 67.600 Personen [27]; bei der Kommunalwahl dürften auch EU-Bürger wählen, was am oberen Rand der Spanne steht. Alle bekämen das Wahlrecht zum Landtag; die 38.011 Vierzehn- und Fünfzehnjährigen dazu das Wahlrecht zum Gemeinderat, das die Sechzehn- und Siebzehnjährigen seit 1997 schon haben [4]. Wie viele davon wählen, ist für diese Altersgruppe nirgends gemessen; angesetzt sind 45 Prozent (Spanne: 35 bis 60): Die 18- bis 21-Jährigen kamen bei der Landtagswahl 2021 auf 44,1 Prozent [9], die 16- und 17-Jährigen bei der Kommunalwahl 1999 auf 40 Prozent [10], die 16- bis 20-Jährigen bei der Europawahl 2024 auf 60,4 [12]. Das sind rund 30.400 Stimmen zur Landtagswahl und 15.100 zur Kommunalwahl je fünf Jahre, im Jahresmittel rund 9.100 zusätzlich abgegebene Stimmen (Spanne: 6.800 bis 12.700). Angesetzt sind 1.000 Euro je Stimme — der Maßstab, mit dem auf dieser Seite auch verhinderte Stimmen gerechnet werden —, also rund 9,1 Millionen Euro im Jahr. Zum Vergleich: Der Reife-Einwand, das erste Con-Argument, liegt bei 1,8 Millionen. Der Impact ist klein: eine klar abgegrenzte Gruppe, zwei Wahlen in fünf Jahren, ein fester Maßstab je Stimme.
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Plausibilität
Dass rund 67.600 Menschen das Wahlrecht bekämen, folgt unmittelbar aus dem Programmtext und der Bevölkerungsstatistik [1][7][27]. Kontrafaktum ist die geltende Rechtslage mit Wahlalter 18 bei Landtags- und 16 bei Kommunalwahlen [2][4]; das Design ist definitorisch — eine Rechtsfolge, keine Wirkungsbehauptung; eine Störgröße gibt es für die Rechtsfolge nicht, und Umkehrkausalität scheidet aus. Unsicher ist allein die Zahl der abgegebenen Stimmen. Für die 16- und 17-Jährigen ist sie an mehreren Wahlen gemessen, im eigenen Land 1999 und bundesweit 2024 [10][12]; für Vierzehn- und Fünfzehnjährige gibt es weltweit keine Wahl, an der man sie hätte zählen können [5]. Die Spanne von 35 bis 60 Prozent trägt diesen Größenzweifel. Ob die Stimmen Vierzehnjähriger auf eigenem Urteil beruhen, wird hier nicht bepreist, sondern im ersten Con-Argument. Dass die Stimmen in der angesetzten Zahl kommen, trifft in etwa sieben von zehn vergleichbaren Fällen zu. Deshalb 7,0.
Kontrafaktum: geltende Rechtslage, Wahlalter 18 (Landtag) und 16 (Kommunal) [2][4]. Design: definitorisch — die Rechtsfolge folgt aus dem Gesetzestext [1], die Menge aus der Bevölkerungsstatistik [7][27]; die Beteiligung ist für 16- und 17-Jährige gemessen [10][12], für 14- und 15-Jährige übertragen. Störgröße: keine für die Rechtsfolge; die Beteiligung ist Größenzweifel in der Spanne (35–60 %). Richtung: keine Umkehrkausalität. Der Stimmen-Anker (1.000 €) ist Registry-Setzung, keine Setzung dieser Seite.