EU-Mittel werden frei
Was das Land für die bestehenden Stellen übernimmt, zahlen andere nicht mehr. Rund 23 Mio Euro im Jahr, die heute aus dem Europäischen Sozialfonds und aus kommunalen Eigenanteilen in die 455 Stellen fließen, stehen für andere Zwecke zur Verfügung [3][4][5]. Das Geld verschwindet nicht; es wechselt nur die Kasse, aus der die Stellen bezahlt werden.
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Wert
Bewertet ist Geld der öffentlichen Hand, das an anderer Stelle frei wird. Mittel des Sozialfonds sind dem Land für eine Förderperiode zugewiesen und fließen, wenn sie hier nicht gebraucht werden, in andere Programme; kommunale Mittel in andere Aufgaben der Kreise [4][5]. Ein solcher Euro wiegt so viel wie ein Euro des Landeshaushalts. Deshalb der mittlere Wert, derselbe wie auf der Kostenseite. Ein Abschlag, weil umgeschichtete Fördermittel schlechter eingesetzt würden, ist nicht belegt und wird nicht angesetzt. Beide Seiten heben sich in der Wirkung auf.
Impact
Gegenstück zur Übernahme durch das Land, mit demselben Mengengerüst: 455 Stellen zu 80.000 Euro Vollkosten sind 36,4 Mio Euro [3][25]. 80 Prozent Landesanteil sind 29,1 Mio Euro, abzüglich der heutigen 6 Mio Euro Landesmittel [5] bleiben 23,1 Mio Euro im Jahr (Spanne 12 bis 33 Mio Euro). In dieser Höhe zahlen EU und Kommunen weniger für dieselben Stellen. Gerechnet ist gegen eine Welt, in der die EU-Förderung für die bestehenden Stellen weiterläuft [3][5]. An den Schulen ändert sich dadurch nichts; die Stellen bleiben dieselben. Der Impact entspricht dem Betrag auf der Kostenseite: ein Wechsel der Kasse, kein Gewinn.
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Plausibilität
Stellenzahl, Richtlinie und heutige Finanzierungsaufteilung sind amtlich oder parlamentarisch belegt [3][4][5][25]. Die Rechnung ist definitorisch: Stellen mal Kosten mal Landesanteil, abzüglich dessen, was das Land schon zahlt. Offen ist das Ob, in derselben Weise wie beim Kostenargument: Das Programm verlangt das Ende der projektgebundenen Förderung, nennt aber weder Instrument noch Betrag [1]. Gemessen wird gegen die bestehenden Stellen bei fortgesetzter EU-Förderung; eine Störgröße gibt es nur in der Höhe, eine Umkehrkausalität nicht. Beide Seiten dieser Verschiebung hängen an derselben Zahl und tragen deshalb dieselbe Einschätzung. Deshalb 5,0 bei einer Obergrenze von 6,0 für Fortschreibungen: trifft in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall in dieser Höhe zu.
Kontrafaktum: bestehende 455 Stellen weiter mit EU-Anteil. Design: definitorisch — Wechsel des Zahlers aus Stellenzahl, Vollkosten und Landesanteil [3][4][5]. Störgröße: Landesanteil und Kostenbasis, in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität.