Handyverbot an Grundschulen

An allen Berliner Grundschulen soll die private Nutzung von Smartphones und Tablets landesweit untersagt werden.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Berlin hat bislang keine einheitliche Regel: Ob Handys verboten, in den Pausen erlaubt oder nach Jahrgangsstufen gestaffelt sind, entscheidet jede Schulkonferenz selbst. Die meisten haben entschieden — in einer Erhebung an 60 öffentlichen Berliner Schulen hatten über 68 % eigene Smartphone-Regelungen. SPD und BSW wollen ein landesweites Verbot an allen Grundschulen: Geräte bleiben ausgeschaltet in der Tasche. Betroffen wären 515 Grundschulen, 380 öffentliche und 135 in freier Trägerschaft, mit zusammen 195.436 Schülerinnen und Schülern. Weil die Berliner Grundschule bis Klasse 6 reicht, wird das Gerät erst im letzten Drittel dieser Zeit überhaupt relevant. Fünf Länder sind vorangegangen — Brandenburg, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben seit dem Schuljahr 2025/2026 Verbote, Sachsen folgt 2026/2027, Rheinland-Pfalz im Februar 2027. Bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Deutlich besser für die Zukunft · 0,92 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 22 · 92 % Contra 2 · 8 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 10 Mio. € pro Jahr. Woran diese Bewertung hängt: nicht an der Größe der Posten, sondern daran, ob die Wirkung an Grundschulen überhaupt eintritt. Der Lernvorsprung wiegt im Eintrittsfall gut sechsmal so viel wie alles andere zusammen; halbiert man ihn — etwa weil ein Zwei-Jahres-Effekt bis ins Erwerbsleben verblasst — oder verdoppelt man ihn, liegt die Maßnahme unverändert in vier von zehn Durchläufen vorn. Dasselbe gilt für den Anteil der Schulen ohne eigene Regel, der aus 60 von 515 Schulen stammt und alle Kinderposten beider Seiten gemeinsam streckt: bei einem Fünftel statt einem Drittel wie bei der Hälfte bleibt es bei vier von zehn. Was die Bilanz bewegt, ist die Plausibilität der beiden Wirkungsargumente, die hier an derselben Frage hängen: Träfe der Lerneffekt in jedem zweiten statt in jedem dritten Fall zu, läge die Maßnahme in fünf von zehn Durchläufen vorn; zöge man Lerneffekt und Wohlbefinden unabhängig voneinander, in sechs von zehn. Die wirksamen Jahre (acht von zehn) stehen auf beiden Seiten gleich und verschieben nichts. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

7 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +20

Argumente — Pro

3 Argumente

Weniger Ablenkung, vor allem in den Klassen 5 und 6

18von 100

Betroffen sind je Jahrgang rund 10.850 Kinder der Klassen 5 und 6 an Schulen ohne bestehende Regel. Angesetzt ist ein dauerhafter Vorsprung von d = 0,025 — die Mitte zwischen dem Review-Wert 0,05 von weiterführenden Schulen und der größten Untersuchung, die kaum Wirkung findet —, in Lebenseinkommen umgerechnet rund 77 Mio. € im Jahr.

Wert 8 · BildungschancenImpact 7,7Plausibilität 3
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Wert

Der Strom betrifft Lernleistung und damit die Ausgangslage für den weiteren Bildungsweg. Er steht in derselben Reihe wie die übrigen Bildungsmaßnahmen dieser Datenbank und wird bewusst mit demselben Gewicht bewertet, damit sich Vorschuljahr, Startchancen und Handyverbot direkt vergleichen lassen. Der Wert ist sehr hoch: Lernleistung als Grundlage des weiteren Bildungswegs.

Impact

Zwei Einschränkungen bestimmen die Größe, bevor über Wirkung geredet wird. Erstens reicht die Berliner Grundschule bis Klasse 6, das Gerät wird aber erst im letzten Drittel dieser Zeit relevant — betroffen sind die rund 65.000 Kinder der Klassen 5 und 6 von insgesamt 195.436, je Jahrgang also rund 32.600 Kinder, die die Grundschule verlassen [6]. Zweitens haben über zwei Drittel der Schulen bereits eigene Regelungen [3]; das Delta liegt bei den übrigen, rund 10.850 Kindern je Jahrgang, mit einer Spanne von 20 bis 50 % der Schulen, weil die Erhebung nur 60 Schulen umfasst. Zur Wirkung: Der Rapid Review von Böttger und Zierer findet für Lernleistung d = 0,05 [5]; die mit Abstand größte Untersuchung — rund 5.000 US-Schulen, an denen die Nutzung von 61 auf 13 % fiel — findet kaum Auswirkungen auf die durchschnittliche Leistung, und alle Befunde stammen von weiterführenden Schulen [5]. Angesetzt ist die Mitte zwischen beiden, d = 0,025 mit einer Spanne von null bis 0,05, als dauerhafter Kompetenzvorsprung des Jahrgangs, der die beiden Jahre unter der Regel verbracht hat. Wer in Deutschland eine Standardabweichung mehr Kompetenz mitbringt, verdient über das Erwerbsleben 23,5 % mehr [8]; bei den 1,5 Mio. €, die ein Mensch hier im Durchschnitt über sein Erwerbsleben verdient — derselbe Wert in allen Bewertungen dieser Seite, nicht der höhere Berliner Vollzeitverdienst [7] —, sind das rund 8.800 € je Kind und rund 96 Mio. € je Jahrgang. Die Regel gilt frühestens ab dem Schuljahr 2027/28; im Mittel des Zeitraums sind das acht von zehn Jahren, rund 77 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von null bis rund 153 Mio. €. Zum Vergleich: gut das Sechsfache des Wohlbefindens-Arguments. Der Impact ist der größte der Bewertung — und er steht auf einer Effektgröße, die die größte Studie bei null sieht.

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0,03 Standardabweichungen
Dauerhafter Kompetenzvorsprung je Kind, falls die Regel wirkt
[5]
× 23,5 % je Standardabweichung Kompetenzrendite für Deutschland (PIAAC) — gemeinsamer Satz dieser Seite seit 20.09.2026; vorher der über 23 Länder gepoolte Wert 17,8 %
0,59 %
höheres Lebenseinkommen je Kind
[8]
× 1,5 Mio € Lebenseinkommen Anker Lebenseinkommen: Durchschnitt über ein Erwerbsleben in Deutschland, mit Teilzeit und Erwerbspausen — vorher Berliner Vollzeit-Median × 40 Jahre (2,011 Mio €); zusammen 352.500 € je Standardabweichung; keine Zeitabzinsung
8.810 € je Kind
Mehrverdienst je Kind über ein Arbeitsleben
[7]
× 32.570 Kinder × ein Drittel 195.436 Kinder ÷ 6 Jahrgänge; Anteil ohne Regelung Setzung, Spanne 20–50 % (32 % ohne Regel an 60 erhobenen Schulen)
95,6 Mio €
Grundschulabgänger je Jahrgang an Schulen ohne eigene Regel
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 6–9 von 10: Schulgesetzänderung frühestens zum Schuljahr 2027/28; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
76,5 Mio €
wirksame Jahre des Zeitraums (Spanne 0–153)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
7,65
Normalised Impact
Score 7,65 Impact × 8 Wert × 3 Plausibilität ÷ 10 = 18 von 100

Plausibilität

Die Studienlage ist ungewöhnlich reichhaltig und ungewöhnlich uneinheitlich. England fand 2016 deutliche Testverbesserungen an weiterführenden Schulen, mit dem stärksten Effekt bei leistungsschwachen Schülern — der Größenordnung nach eine zusätzliche Unterrichtsstunde je Woche. Eine schwedische Replikation von 2019 fand nichts, mit dem Hinweis, dass schwedische Schulen bereits stark digitalisiert waren. Ein Scoping-Review über 22 Studien aus zwölf Ländern zeichnet ein gemischtes Bild, und die größte Einzeluntersuchung findet kaum Wirkung auf Leistungen, Anwesenheit und Cybermobbing [5]. Kontrafaktum sind in diesen Untersuchungen Schulen ohne Verbot im selben Schulsystem, verglichen vor und nach der Einführung; die Störgröße — Schulen, die ein Verbot einführen, unterscheiden sich in Leitung und Elternschaft — ist dort über feste Schuleffekte behandelt. Für die Berliner Grundschule kommt hinzu, dass die englischen Befunde bei Elf- bis Sechzehnjährigen erhoben wurden und die Gerätedichte in den Klassen 1 bis 4 gering ist; das tragende Glied, der Übertrag auf Grundschulen, ist ungeprüft. Wer ein Verbot für die Grundschule begründet, kann sich auf die Forschung nur eingeschränkt berufen. Rückleseprobe: Ein Lerneffekt tritt in etwa drei von zehn vergleichbaren Fällen ein. Die Plausibilität ist niedrig: reiche, aber widersprüchliche Befundlage, erhoben an einer anderen Altersgruppe.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5 identifikation: Quasi-experimentell · Stufen-Deckel 8 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: Schulen ohne Verbot im selben Schulsystem, vor und nach der Einführung (Beland/Murphy 2016, Allcott u. a. [5]). Design: quasi-experimentell — Differenz-von-Differenzen mit festen Schuleffekten; für Grundschulen liegt kein Design vor. Störgröße: Auswahl der Schulen, die ein Verbot einführen (Leitung, Elternschaft), in den Designs über Schul-Fixed-Effects behandelt. Richtung: Verbot vor Leistung, keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Die Spanne 0–155 Mio € trägt die Größe des Vorsprungs, das Band die Frage, ob an Grundschulen überhaupt etwas eintritt; der bestehende Deckel 5 liegt unter dem Stufen-Deckel 8 und bindet.

Kette benannt: Verbot → weniger Ablenkung → Lernleistung → Lebenseinkommen; das Glied Grundschule ist ungeprüft, an weiterführenden Schulen findet die größte Studie kaum Wirkung, der Review d = 0,05. Gleicher Ergebnisbegriff: Testleistung. Rückleseprobe: etwa drei von zehn Fällen.

Offen: Eine Differenz-von-Differenzen-Auswertung der Landesverbote von 2025/26 (Brandenburg, Hessen, Thüringen) mit Leistungsdaten der Klassen 5 und 6 würde P auf 5 heben.

Ruhigere Pausen, weniger Konflikte

3,4von 100

Der Rapid Review findet für soziales Wohlbefinden d = 0,22 — mehr als das Vierfache des Lerneffekts. Angesetzt sind rund 43.350 Kind-Äquivalente mit einem gedämpften d = 0,10; das ergibt einen Normalised Impact von rund 6, ein Sechstel des Lernarguments. Beim Cybermobbing findet die größte Untersuchung allerdings kaum Wirkung.

Wert 7 · Wohlbefinden & TeilhabeImpact 1,2Plausibilität 4
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Wert

Der Strom betrifft das Wohlbefinden von Kindern in der Schule — ob sie sich dort wohlfühlen, dazugehören und spielen. Das wirkt auf Gesundheit und Entwicklung und über die gesamte Schulzeit, ist aber keine Frage von Existenz oder Lernleistung; beides steht an anderer Stelle. Der Wert ist hoch: Wohlbefinden und soziale Teilhabe von Kindern.

Impact

Der stärkere Befund der Übersichtsarbeiten betrifft nicht die Noten, sondern das soziale Klima: Der Rapid Review findet für soziales Wohlbefinden d = 0,22 und damit mehr als das Vierfache des Lerneffekts [5]. Für die Grundschule ist das der plausiblere Kanal — es geht um Pausen, um Vergleiche über Gerätebesitz, um Ausgrenzung und um die Frage, ob gespielt oder geschaut wird. Angesetzt sind die rund 65.000 Kinder der Klassen 5 und 6 [6]: 21.700 an Schulen ohne Regelung mit vollem Effekt, die übrigen 43.300 mit halbem, weil eine landesweite Regel auch dort die ständige Aushandlung beendet [3] — zusammen rund 43.350 Kind-Äquivalente je Jahr. Die Effektgröße ist auf d = 0,10 gedämpft, mit einer Spanne von 0,03 bis 0,25, weil die Befunde von weiterführenden Schulen stammen. Ein Jahr mit einer Standardabweichung mehr Wohlbefinden ist so bewertet wie rund ein Zwölftel eines Lebensjahres in voller Gesundheit, mit einer Spanne vom halben bis zum doppelten Ansatz; je Kind und Jahr ist das ein Dreißigstel davon. In acht von zehn Jahren des Zeitraums ergibt das einen Normalised Impact von rund 6, mit einer Spanne von 2,6 bis 12 — knapp ein Sechstel des Lernarguments. Der Impact ist klein und betrifft den Kanal, für den die Beleglage am besten ist.

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43.350 Kinder
Kind-Äquivalente der Klassen 5 und 6 im Jahr
× d = 0,10 Standardabweichungen Setzung, Spanne 0,03–0,25: Review-Wert 0,22 von weiterführenden Schulen, gedämpft
4.335 Standardabweichungs-Jahre
Zuwachs an sozialem Wohlbefinden
[5]
× 3.500 € Setzung, Spanne 1.500–7.000 €: so bewertet wie rund ein Zwölftel eines Lebensjahres in voller Gesundheit (40.000 €); kein Anker
15,17 Mio €
Wert eines Jahres mit einer Standardabweichung mehr Wohlbefinden
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 6–9 von 10: Schulgesetzänderung frühestens zum Schuljahr 2027/28; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
12,14 Mio €
wirksame Jahre des Zeitraums (Spanne 5–24)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,21
Normalised Impact
Score 1,21 Impact × 7 Wert × 4 Plausibilität ÷ 10 = 3,4 von 100

Plausibilität

Dass Geräte das soziale Geschehen in Pausen prägen, ist unmittelbar einsichtig und in mehreren Untersuchungen gemessen — mit Vergleichsgruppen ohne Verbot, aber ohne exogene Variation. Zwei Vorbehalte bleiben. Erstens findet die große US-Untersuchung mit rund 5.000 Schulen auch beim Cybermobbing kaum Wirkung [5] — und das ist der Kanal, bei dem man den größten Effekt erwarten würde. Zweitens ist das tragende Glied der Übertrag von weiterführenden Schulen auf die Grundschule; gemessen ist er nirgends, und die Störgröße — Schulen mit Verbot haben oft auch ein aktiveres Pausenkonzept — bleibt unbehandelt. Für das Argument spricht, dass es auf die Altersgruppe besser passt als der Lerneffekt: In der Grundschule geht es weniger um Ablenkung im Unterricht als um das, was in der Pause passiert. Der Wert je Kind ist eine Setzung ohne Marktpreis und steht mit seiner Spanne in der Größe, nicht hier. Rückleseprobe: trifft in etwa vier von zehn vergleichbaren Fällen zu. Die Plausibilität ist niedrig bis mittel: bester gemessener Effekt, ungeprüfter Übertrag auf die Altersgruppe.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 5 identifikation: Kontrolliert · Stufen-Deckel 7 befundband: Tragendes Glied bestritten · P 3,5–4

Kontrafaktum: Schulen ohne Verbot in den fünf Studien des Rapid Reviews [5]. Design: kontrolliert — Vergleichsgruppen vor und nach der Einführung, teils ohne exogene Variation; für Grundschulen kein Design. Störgröße: Schulen mit Verbot haben häufig zugleich ein aktiveres Pausen- und Medienkonzept, unbehandelt. Richtung: Verbot vor Wohlbefinden, keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Die Spanne 2,6–12 Punkte trägt den Wert je Kind und Jahr, das Band den ungeprüften Übertrag auf die Altersgruppe; der bestehende Deckel 5 bindet unter dem Stufen-Deckel 7.

Kette benannt: Verbot → weniger Geräte in Pausen → weniger Ausgrenzung und Vergleich → Wohlbefinden; das tragende Glied — dass der an weiterführenden Schulen gemessene Effekt in der Grundschule ebenso eintritt — ist ungeprüft, und beim Cybermobbing findet die größte Studie kaum Wirkung. Gleicher Ergebnisbegriff: selbstberichtetes Wohlbefinden. Rückleseprobe: etwa vier von zehn Fällen.

Offen: Eine Befragung zum Wohlbefinden an Berliner oder Brandenburger Grundschulen vor und nach dem Verbot 2025/26 mit Vergleichsschulen würde P auf 5 heben.

Eine Regel, die nicht jede Schule einzeln verteidigen muss

0,4von 100

Statt 515 Einzelbeschlüssen gilt eine Landesregel; angesetzt sind im Mittel 0,05 Vollzeitäquivalente je Schule — voll dort, wo noch keine Regel steht, ein Drittel davon dort, wo eine bestehende Regel nur noch verteidigt wird —, rund 1,5 Mio. € im Jahr.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,1Plausibilität 5
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Wert

Der Strom besteht aus Arbeitszeit von Schulleitungen und Lehrkräften, die anderswo eingesetzt werden kann. Ein besonderer Zweck, der ein höheres Gewicht rechtfertigen würde, ist nicht erkennbar. Der Wert ist mittel: Arbeitszeit im öffentlichen Dienst am allgemeinen Maßstab.

Impact

Heute muss jede Schulkonferenz ihre Handyregel selbst beschließen, begründen und gegenüber Eltern wie Schülerschaft verteidigen; in einer Erhebung an 60 Berliner Schulen hatten über zwei Drittel eine solche Regelung erarbeitet [3]. Das kostet Leitungs- und Lehrkraftzeit, und zwar wiederkehrend: Jede neue Elterngeneration bringt die Diskussion zurück. Angesetzt sind im Mittel 0,05 Vollzeitäquivalente je Schule, mit einer Spanne von 0,025 bis 0,08: rund 0,1 an den Schulen ohne Regel, wo die ganze Aushandlung entfällt, rund 0,03 an den übrigen, wo eine bestehende Regel nur noch verteidigt statt beschlossen werden muss. Bei 515 Grundschulen [6] sind das rund 26 Vollzeitäquivalente oder rund 42.500 Arbeitsstunden im Jahr, zu 45 € je Stunde rund 1,9 Mio. €. In acht von zehn Jahren des Zeitraums sind das rund 1,5 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von 0,8 bis 2,5 Mio. €. Der Aufwand für die Durchsetzung der neuen Regel entfällt damit nicht — er steht als eigener Posten auf der Gegenseite. Der Impact ist sehr klein: eingesparte Arbeitszeit im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

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515 Schulen
Grundschulen in Berlin
[6]
× 0,05 Vollzeitäquivalente Setzung, Spanne 0,025–0,08: 0,1 an Schulen ohne Regel, 0,03 an Schulen mit bestehender Regel
25,75 Vollzeitäquivalente
eingesparte Leitungs- und Lehrkraftzeit je Schule
[3]
× 1.650 Stunden je Vollzeitäquivalent Setzung, Spanne 1.500–1.750
42.490 Stunden
Arbeitsstunden im Jahr
× 45 € je Stunde Anker Arbeitsstunde; Berliner Verdienstniveau ≈ Bundesniveau, kein Abschlag
1,91 Mio €
zu Arbeitskosten
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 6–9 von 10: Schulgesetzänderung frühestens zum Schuljahr 2027/28; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
1,53 Mio €
wirksame Jahre des Zeitraums (Spanne 0,8–2,5)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,15
Normalised Impact
Score 0,15 Impact × 5 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 0,4 von 100

Plausibilität

Dass eine landesweite Vorgabe die Aushandlung an der Einzelschule ersetzt, folgt aus der Regel selbst; das ist der übliche Vorteil einer Landesregel gegenüber lokaler Autonomie, und er tritt ein, ob das Verbot pädagogisch wirkt oder nicht. Der Umfang ist gesetzt, und zwei Dinge mindern ihn — beide stehen in der Größe: Erstens ist die Aushandlung an über zwei Dritteln der Schulen bereits abgeschlossen [3], dort wird nur noch Bestehendes verteidigt. Zweitens wandert die Auseinandersetzung mit den Eltern nicht weg, sie ändert nur ihren Gegenstand: Statt über die Regel wird über Ausnahmen gestritten. Kontrafaktum ist der heutige Zustand mit 515 Einzelbeschlüssen; ein gemessener Zeitaufwand je Schule liegt nicht vor. Rückleseprobe: die angesetzte Größenordnung trifft in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall. Die Plausibilität ist mittel: sicherer Vorgang, gesetzter Umfang.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: heutiger Zustand, in dem jede Schulkonferenz ihre Regel selbst beschließt und verteidigt [3]. Design: definitorisch — die Landesregel ersetzt den Einzelbeschluss als Rechtsfolge; nur der Umfang der eingesparten Zeit ist eine Setzung. Störgröße: Aushandlung verlagert sich auf Ausnahmen, in der Spanne 0,025–0,08 VZÄ gebucht. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Die Spanne 0,8–2,5 Mio € trägt die Größe, P beurteilt die Setzung; der bestehende Deckel 6 bleibt.

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Medienkompetenz entsteht nicht durch Wegsperren

0,9von 100

Der Umgang mit Geräten ist ein Lernziel, und ein Verbot verlagert es aus der Schule heraus. Angesetzt sind dieselben rund 43.350 Kind-Äquivalente der Klassen 5 und 6 wie beim Wohlbefinden, so bewertet wie rund 15 erzwungene Stunden je Kind und Jahr — ein Normalised Impact von rund 1,7.

Wert 7 · BildungschancenImpact 0,3Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom betrifft eine Kompetenz, die für Teilhabe zunehmend vorausgesetzt wird. Er wirkt über die Schulzeit hinaus und auf alle Kinder gleichermaßen, ohne Existenz oder Gesundheit zu berühren. Der Wert ist hoch: eine Kompetenz, die Teilhabe voraussetzt.

Impact

Das Argument wird von Medienpädagogik und IT-Sicherheitsbehörden gleichermaßen vorgetragen: Kinder wachsen mit Geräten auf, und der Umgang damit ist ein Lernziel wie Lesen und Rechnen. Ein Verbot der privaten Nutzung verlagert dieses Lernfeld aus der Schule heraus — dorthin, wo es unbegleitet stattfindet. Angesetzt sind dieselben rund 43.350 Kind-Äquivalente wie beim Wohlbefinden — die Kinder der Klassen 5 und 6, voll an Schulen ohne Regel, halb an den übrigen [3][6] —, weil das Lernfeld nur dort verloren geht, wo das eigene Gerät heute überhaupt in der Schule ist; in den Klassen 1 bis 4 existiert es kaum. Die entgangene Gelegenheit je Kind und Jahr ist so bewertet wie rund 15 erzwungene Stunden, mit einer Spanne vom halben bis zum doppelten Ansatz — weniger als ein Drittel des Wohlbefindens-Ansatzes, weil ein Verbot privater Geräte Medienbildung mit Schulgeräten nicht ausschließt und sie in der Grundschule ohnehin überwiegend so stattfindet. In acht von zehn Jahren des Zeitraums ergibt das einen Normalised Impact von rund 1,7, mit einer Spanne von 0,9 bis 3,5 — gut ein Viertel des Wohlbefindens-Arguments. Der Impact ist sehr klein: ein Lernfeld, das an dieser Stelle ohnehin kaum stattfindet.

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43.350 Kinder
Kind-Äquivalente der Klassen 5 und 6 im Jahr
× 100 € Setzung, Spanne 50–200 €: so bewertet wie rund 15 erzwungene Stunden (6,85 € je Stunde); kein Marktpreis, kein Anker
4,34 Mio €
entgangene begleitete Medienbildung je Kind und Jahr
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 6–9 von 10: Schulgesetzänderung frühestens zum Schuljahr 2027/28; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
3,47 Mio €
wirksame Jahre des Zeitraums (Spanne 1,7–6,9)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,35
Normalised Impact
Score 0,35 Impact × 7 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 0,9 von 100

Plausibilität

Die Richtung ist plausibel, ein gemessener Nachteil ist nicht bekannt. Keine der vorliegenden Untersuchungen findet, dass Kinder an Schulen mit Handyverbot schlechter mit digitalen Medien umgehen [5]. Das kann daran liegen, dass es nicht untersucht wurde, oder daran, dass der Effekt nicht besteht — beides ist möglich; ein Kontrafaktum mit Vergleichsgruppe gibt es nicht, und die Störgröße — Schulen mit Verbot investieren häufig zugleich in Schulgeräte — bleibt unbehandelt. Für das Argument spricht, dass Berlin bei der Ausstattung mit Schulgeräten nicht so weit ist, dass private Geräte entbehrlich wären. Dagegen spricht, dass in Klassen 1 bis 4 kaum private Geräte im Einsatz sind und das Lernfeld dort gar nicht existiert. Rückleseprobe: trifft in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig: plausible Richtung, keine Messung, schwaches Delta in der Grundschule.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Unbestimmt · Stufen-Deckel 5 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: keines — kein Vergleich von Medienkompetenz an Schulen mit und ohne Verbot liegt vor [5]. Design: unbestimmt, reine Mechanismus-Behauptung ohne Trägerstudie. Störgröße: Schulen mit Verbot investieren häufig zugleich in Schulgeräte und Medienkonzepte, unbehandelt. Richtung: Verbot vor Kompetenz, keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Die Spanne 0,9–3,5 Punkte trägt den Wert je Kind, das Band die Frage, ob das Lernfeld überhaupt verloren geht; der Basis-Deckel 5 bindet, Stufen-Deckel 5 gleich.

Kette benannt: Verbot → kein begleiteter Umgang mit dem eigenen Gerät → geringere Medienkompetenz; kein Glied ist gemessen, und die Untersuchungen zum Verbot fragen danach nicht. Kein Gegenbefund. Gleicher Ergebnisbegriff: Medienkompetenz. Rückleseprobe: etwa drei von zehn Fällen.

Offen: Ein Vergleich der Medienkompetenz (etwa ICILS-Aufgaben) von Kindern an Schulen mit und ohne Verbot mit Kontrolle der Schulausstattung würde P auf 5 heben.

Die Schulkonferenz verliert die Entscheidung

0,5von 100

Statt 515 Schulkonferenzen entscheidet das Land. Angesetzt sind je Kind und Familie rund fünf frei gewählte Stunden im Jahr für den Zuständigkeitsverlust — ein Siebtel dessen, was diese Datenbank für eine übergangene Volksabstimmung ansetzt, weil die meisten Konferenzen ohnehin ein Verbot beschlossen haben.

Wert 6 · Gesellschaftl. TeilhabeImpact 0,2Plausibilität 5
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Wert

Der Strom betrifft die Selbstverwaltung der Einzelschule und die Mitwirkung von Eltern und Schülerschaft daran. Er wirkt auf die Beteiligungskultur einer Schule, nicht auf Bildung oder Gesundheit unmittelbar. Der Wert ist mittel bis hoch: Selbstverwaltung und Mitwirkung an der eigenen Schule.

Impact

Die Handyregel ist in Berlin heute eine Entscheidung der Schulkonferenz, also eines Gremiums aus Eltern, Lehrkräften und Schülerschaft [3]. Eine Landesregel nimmt 515 Gremien diese Zuständigkeit ab — allen, auch denen, die dieselbe Entscheidung schon getroffen haben, denn auch sie könnten sie künftig nicht mehr ändern. Kein Marktpreis; angesetzt sind alle 195.436 Kinder und ihre Familien [6], und der Verlust je Familie und Jahr ist so bewertet wie rund fünf frei gewählte Stunden, mit einer Spanne von der Hälfte bis zum Doppelten. Das ist ein Siebtel dessen, was diese Datenbank für eine übergangene Volksabstimmung ansetzt, und der Grund entwertet das Argument teilweise: Die meisten Schulkonferenzen haben ohnehin ein Verbot beschlossen — die Landesregel bestätigt ihre Entscheidung überwiegend, statt sie zu überschreiben. In acht von zehn Jahren des Zeitraums ergibt das einen Normalised Impact von rund 0,8, mit einer Spanne von 0,4 bis 1,6. Der Impact ist sehr klein: ein Zuständigkeitsverlust, der meist keine inhaltliche Änderung bedeutet.

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195.436 Kinder
Grundschulkinder und ihre Familien
[6]
× 10 € Setzung, Spanne 5–20 €: so bewertet wie rund fünf frei gewählte Stunden (2,05 € je Stunde), ein Siebtel des Ansatzes für eine übergangene Volksabstimmung (70 €); kein Anker
1,95 Mio €
Verlust der Mitentscheidung je Familie und Jahr
[3]
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 6–9 von 10: Schulgesetzänderung frühestens zum Schuljahr 2027/28; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
1,56 Mio €
wirksame Jahre des Zeitraums (Spanne 0,8–3,1)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,16
Normalised Impact
Score 0,16 Impact × 6 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 0,5 von 100

Plausibilität

Der Zuständigkeitsverlust ist eindeutig und folgt aus der Landesregel selbst; sein Gewicht ist eine Bewertungsfrage ohne Messgröße und steht mit seiner Spanne in der Größe. Für einen kleineren Ansatz spricht, dass über zwei Drittel der Schulen dieselbe Entscheidung bereits getroffen haben [3] und dass Schulkonferenzen in vielen anderen Fragen zuständig bleiben. Für einen größeren spricht, dass die Beteiligung von Eltern und Schülerschaft an Schulentscheidungen ein eigener Wert ist, unabhängig davon, wie sie ausfällt, und dass jede Zentralisierung diesen Wert schmälert. Beide Positionen werden vertreten, keine ist überprüfbar. Kontrafaktum ist die fortbestehende Zuständigkeit der Konferenz; Rückleseprobe: der Verlust tritt in jedem Fall ein, die angesetzte Größe trifft etwa jeden zweiten. Die Plausibilität ist mittel: klarer Vorgang, ungemessenes Gewicht, geringe inhaltliche Folge.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: fortbestehende Zuständigkeit der 515 Schulkonferenzen [3]. Design: definitorisch — der Zuständigkeitsverlust ist die Rechtsfolge der Landesregel; nur sein Gewicht ist eine Setzung. Störgröße: keine. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Die Spanne 0,4–1,6 Punkte trägt das Gewicht je Familie, P beurteilt die Setzung; der Basis-Deckel 5 (plausibilitaet) bindet.

Einsammeln, Aufbewahren, Haften

0,3von 100

Kontrolle, Aufbewahrung und Haftung kosten angesetzt im Mittel 2.700 € je Schule und Jahr — voll dort, wo noch keine Regel steht, ein Drittel davon dort, wo eine Regel schon durchgesetzt wird —, zusammen rund 1,1 Mio. € im Jahr. Wer die Durchsetzung spart, spart auch die Wirkung.

Wert 5 · Vollzug & VerfahrenImpact 0,1Plausibilität 6
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Wert

Der Strom besteht aus Arbeitszeit an den Schulen und aus Sachkosten. Ein besonderer Zweck ist nicht erkennbar; der pädagogische Zweck steckt im Nutzen der anderen Seite. Der Wert ist mittel: Arbeitszeit im öffentlichen Dienst am allgemeinen Maßstab.

Impact

Eine Regel wirkt nur, wenn jemand sie durchsetzt, und bei Geräten heißt das: kontrollieren, im Streitfall einsammeln, sicher verwahren und im Verlustfall haften. Ein eingezogenes Smartphone ist ein Gegenstand von mehreren hundert Euro, der über Stunden in fremder Obhut liegt; Streit darüber landet regelmäßig bei der Schulleitung. Angesetzt sind im Mittel 2.700 € je Schule und Jahr, mit einer Spanne von 1.500 bis 5.000 €: rund 5.000 € an den Schulen ohne Regel, wo Kontrolle, Aufbewahrung, Ersatz und Elterngespräche neu anfallen, rund 1.500 € an den übrigen, wo eine strengere Landesregel den schon anfallenden Aufwand nur erhöht [3]. Bei 515 Grundschulen [6] sind das rund 1,4 Mio. €, in acht von zehn Jahren des Zeitraums rund 1,1 Mio. € im Jahr, mit einer Spanne von 0,6 bis 2,1 Mio. €. Der Impact ist sehr klein: laufender Aufwand im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

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515 Schulen
Grundschulen in Berlin
[6]
× 2.700 € Setzung, Spanne 1.500–5.000 €: 5.000 € an Schulen ohne Regel, 1.500 € an Schulen, die schon eine Regel durchsetzen
1,39 Mio €
Aufwand für Kontrolle, Aufbewahrung, Ersatz und Elterngespräche je Schule und Jahr
[3]
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 6–9 von 10: Schulgesetzänderung frühestens zum Schuljahr 2027/28; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
1,11 Mio €
wirksame Jahre des Zeitraums (Spanne 0,6–2,1)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,11
Normalised Impact
Score 0,11 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 0,3 von 100

Plausibilität

Dass Durchsetzung Arbeitszeit kostet, folgt aus der Regel selbst; die Höhe ist gesetzt und steht mit ihrer Spanne in der Größe. Eine Kopplung ist zu beachten: Wer die Durchsetzung spart, spart auch die Wirkung — ein Verbot, das nicht kontrolliert wird, ändert nichts. Die große US-Untersuchung arbeitete mit verschließbaren Beuteln und senkte die Nutzung von 61 auf 13 % [5]; das zeigt zugleich, dass wirksame Durchsetzung möglich ist und dass sie Aufwand bedeutet. In der Grundschule ist der Aufwand geringer als an weiterführenden Schulen, weil weniger Geräte im Spiel sind. Kontrafaktum ist der heutige Aufwand an den Schulen mit eigener Regel; Rückleseprobe: die Kosten fallen in jedem Fall an, die angesetzte Höhe trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: sicherer Aufwand, gesetzter Umfang.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 7 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: heutiger Durchsetzungsaufwand an den Schulen mit eigener Regel [3]. Design: definitorisch — die Landesregel muss an jeder Schule durchgesetzt werden, ob sie pädagogisch wirkt oder nicht; nur die Höhe je Schule ist eine Setzung ohne Quelle. Störgröße: Schulen, die die Regel nicht durchsetzen, sparen Aufwand und Wirkung zugleich — in der Spanne 1.500–5.000 € gebucht. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Die Spanne 0,6–2,1 Mio € trägt die Höhe, P beurteilt die Setzung; der bestehende Deckel 7 bleibt.

Erreichbarkeit auf dem Schulweg

0,3von 100

Eltern nutzen das Handy für Absprachen; angesetzt sind die rund 43.350 Kind-Äquivalente der Klassen 5 und 6 an Schulen ohne oder mit lockerer Regel, so bewertet wie rund 22 frei gewählte Stunden je Familie und Jahr. Die üblichen Regelungen erlauben das ausgeschaltete Gerät in der Tasche — der Schulweg selbst ist nicht erfasst.

Wert 4 · Zeit & KomfortImpact 0,2Plausibilität 5
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Wert

Der Strom betrifft die Bequemlichkeit von Absprachen und das Sicherheitsgefühl von Eltern. Weder Existenz noch Gesundheit noch Teilhabe sind berührt — die Erreichbarkeit im Notfall bleibt über die Schule bestehen. Deshalb steht er auf der untersten Stufe des Registers. Der Wert ist niedrig: Bequemlichkeit und Sicherheitsgefühl im Alltag.

Impact

Berliner Grundschulkinder legen den Schulweg in den Klassen 5 und 6 überwiegend allein zurück, häufig mit Bus und Bahn. Eltern nutzen das Handy für Absprachen vor und nach dem Unterricht — Verspätung, geänderte Abholung, Notfall. Angesetzt sind die rund 43.350 Kind-Äquivalente der Klassen 5 und 6 — voll an Schulen ohne Regel, halb an den übrigen, wo das Gerät heute schon eingeschränkt ist [3][6] —, und der Verlust je Familie und Jahr ist so bewertet wie rund 22 frei gewählte Stunden, mit einer Spanne von der Hälfte bis zum Doppelten, für erschwerte Absprachen und das Sicherheitsgefühl der Eltern. Der Ansatz ist bewusst niedrig gehalten, weil die üblichen Regelungen — auch die der fünf Länder, die bereits Verbote haben — das ausgeschaltete Gerät in der Tasche erlauben und den Schulweg selbst nicht erfassen [4]. Was tatsächlich entfällt, ist die Erreichbarkeit während der Schulzeit, für die es das Sekretariat gibt. In acht von zehn Jahren des Zeitraums ergibt das einen Normalised Impact von rund 0,8, mit einer Spanne von 0,3 bis 1,6. Der Impact ist sehr klein: ein Anliegen, dem die übliche Ausgestaltung weitgehend Rechnung trägt.

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43.350 Kinder
Kind-Äquivalente der Klassen 5 und 6 im Jahr
× 45 € Setzung, Spanne 20–90 €: so bewertet wie rund 22 frei gewählte Stunden (2,05 € je Stunde); Schulweg nicht erfasst, Sekretariat erreichbar; kein Anker
1,95 Mio €
erschwerte Absprachen und Sicherheitsgefühl je Familie und Jahr
[4]
× 8 von 10 Jahren Setzung, Spanne 6–9 von 10: Schulgesetzänderung frühestens zum Schuljahr 2027/28; gleiche Betriebsjahre auf beiden Seiten
1,56 Mio €
wirksame Jahre des Zeitraums (Spanne 0,7–3,1)
÷ 10 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,16
Normalised Impact
Score 0,16 Impact × 4 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 0,3 von 100

Plausibilität

Das Anliegen ist real und wird von Elternvertretungen regelmäßig vorgetragen, und der Verlust folgt aus der Regel selbst: Ein ausgeschaltetes Gerät ist während der Schulzeit nicht erreichbar. Das Delta ist klein, und das steht in der Größe: Wenn das Gerät ausgeschaltet in der Tasche bleiben darf, ist der Schulweg abgedeckt, und für den Notfall während der Schulzeit ist die Schule erreichbar — so war es vor den Smartphones auch. Für das Argument spricht, dass Absprachen dadurch unflexibler werden und dass Eltern das Sicherheitsgefühl verlieren, das ständige Erreichbarkeit gibt. Dieses Gefühl ist ein realer Verlust, auch wenn ihm keine reale Gefahr entspricht. Kontrafaktum ist die heutige Erreichbarkeit an Schulen ohne Regel; Rückleseprobe: der Verlust tritt in jedem Fall ein, die angesetzte Größe trifft etwa jeden zweiten. Die Plausibilität ist mittel: sicherer Vorgang, kleines und gesetztes Gewicht.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5 identifikation: Definitorisch · kein Stufen-Deckel

Kontrafaktum: heutige Erreichbarkeit während der Schulzeit an Schulen ohne Regel [3]. Design: definitorisch — das ausgeschaltete Gerät ist die Rechtsfolge der Regel; nur das Gewicht je Familie ist eine Setzung. Störgröße: keine. Richtung: keine Umkehrkausalität. Doppelbuchung geprüft: Die Spanne 0,3–1,6 Punkte trägt das Gewicht, P beurteilt die Setzung; der Basis-Deckel 5 (plausibilitaet) bindet.

Summary

SPD und BSW wollen die private Nutzung von Smartphones an allen Berliner Grundschulen untersagen [1][2]. Zum Handyverbot an Schulen gibt es ungewöhnlich viel Forschung, und sie fällt ungewöhnlich uneinheitlich aus: England fand 2016 deutliche Testverbesserungen, besonders bei leistungsschwachen Schülern; eine schwedische Replikation fand nichts; ein Scoping-Review über 22 Studien aus zwölf Ländern zeichnet ein gemischtes Bild, und die größte Einzeluntersuchung — rund 5.000 US-Schulen, an denen die Nutzung von 61 auf 13 % fiel — findet kaum Auswirkungen auf Leistungen, Anwesenheit und Cybermobbing [5]. Fast alle diese Befunde stammen von weiterführenden Schulen. Für Berlin kommt hinzu, dass die Grundschule bis Klasse 6 reicht, in den Klassen 1 bis 4 aber kaum Geräte im Einsatz sind, und dass über zwei Drittel der Schulen bereits eigene Regelungen haben [3][6]; bewertet ist deshalb nur der Zuwachs, rund 21.700 Kinder der Klassen 5 und 6 an Schulen ohne Regel. Der größte Posten ist der Lernvorsprung dieser Jahrgänge, in Lebenseinkommen umgerechnet — er wiegt gut sechsmal so viel wie das besser belegte Wohlbefinden, hängt aber an einer Effektgröße, die die größte Studie bei null sieht. Dagegen stehen ein Lernfeld, das aus der Schule herauswandert, der Zuständigkeitsverlust von 515 Schulkonferenzen und rund 1,1 Mio. € Durchsetzungsaufwand im Jahr — sicher, aber klein. Ob die Maßnahme vorn liegt, entscheidet allein, ob die Wirkung an Grundschulen eintritt: In den Durchläufen, in denen sie eintritt, liegt sie deutlich vorn; in den übrigen wiegen die sicheren Nachteile die eine sichere Ersparnis auf.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Deutlich besser für die Zukunft · 0,92 alter Maßstab
heute Δ +20,0 F1 — mit Handyverbot F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. SPD Berlin: Wahlprogramm 2026: Handyverbot an Grundschulen. spd.berlin
  2. BSW Berlin: Wahlprogramm 2026: Smartphones und Tablets aus den Grundschulklassen. bsw.berlin
  3. Berliner Zeitung: Handyregeln an Berliner Schulen: Es gibt bislang keine einheitlichen Regeln; die Schulkonferenz entscheidet. In einer Erhebung an 60 öffentlichen Schulen hatten über 68 % eigene Smartphone-Regelungen. berliner-zeitung.de
  4. ZDFheute: Handyverbote der Bundesländer: Brandenburg, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen mit Verboten ab dem Schuljahr 2025/2026; Sachsen ab 2026/2027, Rheinland-Pfalz ab Februar 2027; Berlin ohne pauschales Verbot. zdfheute.de
  5. Deutsches Schulportal: Studienlage zum Handyverbot: Beland und Murphy (England, 2016) finden deutliche Testverbesserungen an weiterführenden Schulen, besonders bei leistungsschwachen Schülern; Rapid Review von Böttger und Zierer (2024, fünf Studien) findet soziales Wohlbefinden d = 0,22 und Lernleistung d = 0,05; eine schwedische Replikation (2019) findet keinen Effekt; das Scoping-Review von Campbell u. a. (2024, 22 Studien aus 12 Ländern) zeichnet ein uneinheitliches Bild; Allcott u. a. finden an rund 5.000 US-Schulen einen Rückgang der Nutzung von 61 auf 13 % bei kaum Auswirkungen auf Leistungen, Anwesenheit und Cybermobbing. deutsches-schulportal.de
  6. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Blickpunkt Schule 2024/25: 515 Grundschulen in Berlin (380 öffentliche, 135 in freier Trägerschaft) mit zusammen 195.436 Schülerinnen und Schülern. berlin.de
  7. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Pressemitteilung Nr. 81 vom 05.06.2025, Löhne im Überblick: Median-Bruttomonatsverdienst Vollzeitbeschäftigter in Berlin im April 2024 4.190 € (ohne Sonderzahlungen; gesamter Arbeitsmarkt 3.375 €). statistik-berlin-brandenburg.de
  8. Hanushek, Schwerdt, Wiederhold & Woessmann: Returns to skills around the world: Evidence from PIAAC, European Economic Review 73, 2015, Tab. 2 — gepoolte Lohnrendite 17,8 % je Standardabweichung Kompetenz (Deutschland 23,5 %). hanushek.stanford.edu
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5.1 · 21. September 2026 · 6× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 21. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Anker kompetenz-sd 352.500 € (Julian 20.09.: 23,5 % × 1,5 Mio € Lebenseinkommen, ein Mittelwert für alle) statt der Berliner Konversion 17,8 % × 2,011 Mio € = 358.000 €; pro-1 i 0,0777 → 0,0765, Score 0,1865 → 0,1836; r 0,920 → 0,919 (deutlich besser, unverändert). Keine Abzinsung, wie bisher.

  2. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1keine Änderung nötig

    Gesamtprüfung 08.09. gegen v2 geprüft: F0-Konsistenz und Rechenweg erledigt, 32-%-Anteil als benannte Setzung verworfen; Fortdauer-Faktor des Lerneffekts (1,0) bleibt Serienfrage an Julian; keine Änderung, r 0,92.

  3. 10. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg, Normalisierung, Identifikation, Befundband, i_spanne, eintritt_gruppe an allen 7 Argumenten; Berliner Konversion Kompetenz→Lebenseinkommen (17,8 %/SD × 2,011 Mio €, Median 4.190 € [7]) hebt pro-1 I 0,02→0,078; Con-Posten deltakonform auf Klassen 5–6 ohne Regel (HV-1 entschieden), wirksame Jahre 8/10; r 0,72→0,92, P(D>0) 0,39 (ausgeglichen) — hängt allein an P der Wirkungsargumente.

  4. 2. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1Record aktualisiert

    Umrechnungs-Sprache im sichtbaren Text ersetzt: Nicht-Geld-Wirkungen nennen jetzt den Normalised Impact mit Vergleichswert; Scores unverändert.

  5. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5keine Änderung nötig

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): keine Korrektur angewendet. 1 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  6. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-handyverbot.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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