Sozialquote auf 50 Prozent

Wer neues Baurecht für Wohnungen erhält, muss die Hälfte der Fläche mietpreis- und belegungsgebunden bauen statt bisher 30 Prozent.

Land Berlin Vorschlag auf Landesebene (Berlin). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt.

KI-Bewertung · noch ohne menschliche Prüfung

Diese Auswertung hat ein KI-Modell erstellt und belegt; ein menschlicher Prüfdurchgang steht noch aus. Zahlen und Einordnung können sich dabei noch ändern. Das Prüfprotokoll steht am Fuß der Seite.Wie geprüft wird →

Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung verlangt heute 30 % geförderten Wohnungsbau, wenn ein Vorhaben über einen Bebauungsplan neues Baurecht erhält. Die SPD will diese Quote auf 50 % anheben. Bezahlt wird sie aus dem Planungsgewinn, also aus dem Wertzuwachs, den erst die Entscheidung der Stadt schafft; begrenzt wird sie durch eine Angemessenheitsprüfung, die die Lasten auf das wirtschaftlich Tragbare deckelt. Jede gebundene Wohnung braucht zusätzlich Mittel aus der Wohnraumförderung, von der 2025 rund 1,3 Mrd. € für 5.175 Wohnungen bewilligt wurden. Der Vorschlag steht in der Programmtiefe und wird nicht beworben; bewertet wird ein Zeitraum von zehn Jahren.

Bilanz

Ausgeglichen · 0,57 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 24 · 57 % Contra 17 · 43 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 2 Mio. € pro Jahr. Woran diese Bewertung hängt: Der Mietvorteil der gebundenen Wohnungen ist gegen die Neubau-Angebotsmiete von 19,97 €/m² gerechnet, weil das der Betrag ist, den der Vorhabenträger verliert; gemessen an dem, was ein Haushalt mit Wohnberechtigungsschein sonst im Bestand zahlen würde (Angebotsmiete 14,48 €/m²), wäre sein Vorteil nur gut halb so groß, und die Maßnahme läge in 41 statt 66 von 100 Durchläufen vorn. Die Förderung ist je Bindungsjahr verteilt (100.000 € auf 30 Jahre); würde der ganze Zuschuss den zehn Jahren des Zeitraums zugerechnet, verdreifachten sich die Landeskosten, und die Maßnahme läge nur noch in zwei von zehn Durchläufen vorn. Zählte der Verzicht des Vorhabenträgers gar nicht, weil der Planungsgewinn erst durch die Stadt entsteht, läge sie in knapp sieben von zehn Durchläufen vorn, kaum mehr als heute; sein Gewicht von 0,8 (Berliner Vermieterstruktur, Spanne 0,6–0,9) streut die Simulation selbst, und bei 0,72, dem Gewicht der früheren Serie, läge die Maßnahme ebenfalls in knapp sieben von zehn Durchläufen vorn. Reichweite des Berliner Modells (3.000 Wohnungen im Jahr, Spanne 2.000–4.000), Anteil der wirklich vereinbarten Bindungen (60 %) und Bauzeit skalieren beide Seiten gleich und verschieben die Größe, nicht das Vorzeichen. Am stärksten hat die Bewertung der ausgefallenen Vorhaben gewirkt: Bis zum 19. September zählte jede nicht gebaute Wohnung voll mit 500 € je Person und Monat, ohne dass die ersparten Baukosten dagegenstanden — damit lag die Maßnahme in vier von zehn Durchläufen vorn. Seitdem heben sich der Wert der Wohnung für ihre Bewohner und ihre Herstellungskosten auf, und es zählt der Grundbedarf derer, die am Ende der Umzugskette sonst nicht angemessen wohnten — bewertet mit der Miete, die das Berliner Sozialrecht als angemessen anerkennt, rund 270 € je Person und Monat; damit sind es zwei von drei Durchläufen. Ob Vorhaben überhaupt an der Quote scheitern, bewegt die Bilanz nur noch wenig: Träfe das nur in drei statt fünf von zehn Fällen zu, läge die Maßnahme in knapp sieben von zehn Durchläufen vorn. Die angezeigte Kategorie folgt bis zur Umstellung dem Verhältnis der Summen (0,57). Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut +7

Argumente — Pro

2 Argumente

Mehr gebundene Wohnungen je Vorhaben

22von 100

Statt 30 % müssten 50 % der Wohnfläche in Vorhaben mit neuem Baurecht gebunden werden. Bei rund 3.000 Wohnungen im Jahr in Verträgen nach dem Berliner Modell und einer Prüfung, die die Last auf das Tragbare kürzt, sind das rund 360 zusätzlich gebundene Wohnungen je Jahrgang, im Zeitraum 900 bewohnte, mit rund 8.900 € Mietvorteil je Haushalt und Jahr. Wer sie bezahlt, steht in den Gegenargumenten zur Förderung und zum Planungsgewinn.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 7,3Plausibilität 6
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Wert

Der Strom ist Geld, das Haushalten mit kleinen Einkommen bleibt und dem Vorhabenträger sowie dem Land entgeht. Erreicht werden Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, überwiegend der ersten Förderstufe: 3.211 der 5.175 im Jahr 2025 bewilligten Wohnungen gehörten zu ihr [1]. Für diese Haushalte ist der Berliner Neubaumarkt mit 19,97 €/m² vollständig geschlossen [4]. Deshalb zählt ihr Euro hier mit 1,8, mehr als bei jeder anderen Mietmaßnahme dieser Wahl. Auf der Zahlerseite stehen der Planungsgewinn, also ein Wertzuwachs, der erst durch die Entscheidung der Stadt entsteht, und die Wohnraumförderung des Landes; beide stehen mit ihrem eigenen Gewicht auf der Gegenseite. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom, der wegen seiner Zielgenauigkeit schwerer wiegt als ein allgemeiner Mietvorteil.

Impact

Wer in Berlin über einen Bebauungsplan neues Baurecht erhält, muss heute 30 % der Geschossfläche Wohnen mietpreis- und belegungsgebunden errichten [3][7]. Seit 2014 sind in 95 Verträgen rund 40.500 Wohnungen nach dem Berliner Modell vereinbart worden, davon rund 20.500 seit Mitte 2018 — grob 3.000 im Jahr, mit einer Spanne von 2.000 bis 4.000 [3][7]. Zwanzig Prozentpunkte mehr ergäben rechnerisch 600 zusätzlich gebundene Wohnungen je Jahrgang; angesetzt sind 60 % davon, also 360 (Spanne 25 bis 100 %), weil die Angemessenheitsprüfung die Lasten kürzt — heute sind 9.447 von 40.484 Wohnungen gebunden, 23 statt 30 % — und weil Vorhaben in Bereiche ohne Bebauungsplan ausweichen [7]. Die Quote gilt für die fünf Vertragsjahrgänge der Wahlperiode; bezogen werden die Wohnungen rund drei Jahre nach Vertrag, im Zeitraum 2027–2036 sind es je Jahrgang 25 Wohnungs-Jahre, im Mittel also 900 bewohnte Wohnungen (Spanne 500 bis 1.300). Der Unterschied je Wohnung ist groß: Gebundene Wohnungen der ersten Förderstufe starten bei rund 7 €/m², frei finanzierte Neubauwohnungen liegen bei 19,97 €/m² [4]; angesetzt sind 12 €/m² (Spanne 9 bis 13, weil ein Teil der Bindungen auf die zweite Stufe entfällt), bei 62 m² rund 8.900 € im Jahr je Haushalt. Zusammen sind das rund 8 Mio € im Jahr, die bei Haushalten mit Wohnberechtigungsschein bleiben; weil ihr Euro hier mit 1,8 zählt, rund 14,5 Mio €. Der Impact ist klein: wenige hundert Wohnungen im Jahr, für die einzelnen Haushalte aber ein großer Unterschied.

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3.000 Wohnungen
Wohnungen je Jahr in Verträgen nach dem Berliner Modell
× 20 Prozentpunkte (50 statt 30 %) die Quote gilt für die Geschossfläche Wohnen
600 Wohnungen
Zusätzlich gebundene Wohnungen je Jahrgang, rechnerisch
× 60 % Setzung, Spanne 25–100 %: heute sind 23 statt 30 % gebunden (9.447 von 40.484), Vorhaben ohne Bebauungsplan fallen aus dem Modell
360 Wohnungen
Davon nach Angemessenheitsprüfung und Ausweichen vereinbart
[7]
× 25 Wohnungs-Jahre je Jahrgang ÷ 10 Jahre = 2,5 dieselbe Rechnung auf beiden Seiten: fünf Vertragsjahrgänge der Wahlperiode 2026–2031, Bezug drei Jahre nach Vertrag, im Zeitraum 2027–2036 also 7 + 6 + 5 + 4 + 3 = 25 Wohnungs-Jahre je Jahrgang, ÷ 10 Jahre; Spanne 1,4–3,6 (Bauzeit 2–5 Jahre, Quote gilt 4–8 Jahrgänge — von 30.679 seit 2014 bewilligten Wohnungen waren Ende 2025 erst 15.848 fertig)
900 Wohnungen
Im Zeitraum bewohnte Wohnungen
[4]
× 12 €/m² × 62 m² × 12 Monate = 8.930 € Setzung, Spanne 9–13 €/m²: erste Förderstufe rund 7 €/m² gegen 19,97 €/m² Neubau-Angebotsmiete, ein Teil der Bindungen auf der zweiten Stufe
8,04 Mio €
Mietvorteil je Wohnung und Jahr
[4]
× 1,8 Setzung, Spanne 1,5–2,5: 62 % der Bewilligungen 2025 auf der ersten Förderstufe (WBS 140), Empfänger in den unteren zwei Fünfteln; die Zahlerseite steht mit ihrem eigenen Gewicht in den Gegenargumenten zur Förderung und zum Planungsgewinn
14,5 Mio €
Ein Euro zählt bei Haushalten mit Wohnberechtigungsschein
[1]
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
7,25
Normalised Impact
Score 7,25 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 22 von 100

Plausibilität

Der Mechanismus ist etabliert: Das Berliner Modell läuft seit 2014, die Quote wird in städtebaulichen Verträgen vereinbart und über die Angemessenheitsprüfung durchgesetzt [2][3]. Die offene Stelle ist nicht das Ob, sondern das Wie viel. Die Prüfung begrenzt die Lasten auf das, was ein Vorhaben wirtschaftlich tragen kann; schon die heutige Quote von 30 % kommt in den Verträgen nur auf 23 % [7], und wo 50 % die Grenze überschreiten, bleibt es faktisch bei weniger. Hinzu kommt, dass jede gebundene Wohnung eine Förderzusage braucht: 2025 wurden 5.175 Wohnungen mit rund 1,3 Mrd € bewilligt, das Ziel von 5.000 im Jahr ist damit ausgeschöpft [1][4]; bleibt die Förderung konstant, verschiebt eine höhere Quote nur, wo die vorhandenen Mittel landen. Kontrafaktum ist das Berliner Modell mit 30 %; das Design ist der Mechanismus der Vertragsquote ohne Messung der Wirkung einer Quotenanhebung; die eine Störgröße ist die Angemessenheitsprüfung, die die Menge kürzt und in der Setzung von 60 % steckt; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dass die Anhebung überhaupt zusätzliche Bindungen bringt, trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen zu; die Höhe steht in der Spanne. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Das Instrument funktioniert, seine Steigerung stößt an eine eingebaute Grenze.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: Berliner Modell mit 30 % Quote und heutiger Förderung. Design: mechanistisch — Vertragsquote und Förderzusage sind der Mechanismus, die Wirkung einer Quotenanhebung ist nirgends gemessen; Deckel 6,0 bindet. Störgröße: Angemessenheitsprüfung und Ausweichen (Setzung 60 % der rechnerischen Menge) — geteilter Parameter aller Karten, im Maßstabshinweis, nicht in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität. Empfängerbein des Transfers Vorhabenträger/Land → Haushalte mit WBS; Geberbeine in con-2 (Förderung) und con-4 (Planungsgewinn), gleiche Ob-Frage, gleiches P.

Ein Teil der Last kehrt zurück

1,7von 100

Was Mieter im frei finanzierten Teil derselben Vorhaben zusätzlich zahlen, kommt beim Vorhabenträger an und trägt die gebundenen Wohnungen mit. Angesetzt sind 744 € je freier Wohnung und Jahr bei rund 3.200 Wohnungen im Zeitraum, rund 2,4 Mio € im Jahr. Ob der Aufschlag am Markt durchsetzbar ist, ist dieselbe offene Frage wie im Gegenargument.

Wert 5 · UnternehmensbudgetsImpact 0,9Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom ist Geld, das beim Vorhabenträger ankommt: Wohnungsunternehmen, Projektentwickler und Bodeneigentümer, die ihre Vorhaben über einen Bebauungsplan führen. Ein Euro zählt bei ihnen mit 0,8: Der Berliner Vermietermarkt besteht zu rund einem Viertel aus landeseigenen Gesellschaften und zu rund einem Achtel aus Genossenschaften, dazu große private Wohnungsunternehmen — alle mit vollem Gewicht — und private Kleinvermieter am oberen Rand der Einkommen, deren Euro mit 0,6 zählt. Existenz oder Teilhabe sind nicht berührt; es ist die Gegenbuchung zum Aufschlag, den die Mieter im freien Teil tragen. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom bei Unternehmen und wohlhabenden Haushalten.

Impact

Die Rechnung ist dieselbe wie im Gegenargument zur freien Hälfte: In Vorhaben, die bei 50 % Quote weiterverfolgt werden — rund 2.550 Wohnungen je Jahrgang —, ist die Hälfte frei finanziert, im Zeitraum sind das im Mittel rund 3.200 Wohnungen. Angesetzt ist ein Aufschlag von 1,00 €/m² (Spanne 0,40 bis 2,00), also 744 € je Wohnung und Jahr, zusammen rund 2,4 Mio € im Jahr [4]. Dieses Geld verlässt die Mieter im freien Teil und kommt beim Vorhabenträger an; weil sein Euro mit 0,8 zählt, bleiben rund 1,9 Mio €. Es ist der Betrag, um den der Verzicht aus dem Planungsgewinn kleiner wird, und er ist keine zweite Zählung: Im Gegenargument zum Planungsgewinn steht die volle Last, hier ihr Rückfluss. Der Impact ist sehr klein: ein Rückfluss von rund 2 Mio € im Jahr auf eine Last von rund 5 Mio €.

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2,37 Mio €
Aufschlag, den Mieter im freien Teil zahlen
[4]
× 0,8 Setzung, Spanne 0,6–0,9: Berliner Vermieterstruktur — rund 25 % landeseigene Gesellschaften (1), rund 12 % Genossenschaften (1), große private Wohnungsunternehmen (1), private Kleinvermieter (0,6); im Mix rund 0,8 (Julian, 13.09.2026)
1,9 Mio €
Ein Euro zählt bei Vorhabenträgern
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
0,95
Normalised Impact
Score 0,95 Impact × 5 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,7 von 100

Plausibilität

Ob der Aufschlag überhaupt entsteht, entscheidet der Markt, nicht die Kalkulation des Vorhabenträgers. Neubaumieten in Berlin sind nachfragebestimmt: Sie lagen 2025 bei 19,97 €/m² und sind gegenüber 2024 um 2,6 % gesunken, obwohl die Baukosten gestiegen sind [4]. Was sich nicht durchsetzen lässt, landet nicht bei den Mietern, sondern im Bodenwert — oder das Vorhaben unterbleibt, was im ersten Gegenargument steht. Kontrafaktum sind die Neubaumieten derselben Vorhaben bei 30 % Quote; das Design ist ein Kostenmechanismus ohne Beleg, dass Berliner Neubaumieten Kosten folgen; die eine Störgröße ist die Marktlage, die den Aufschlag in schwachen Lagen ganz verhindert; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Kette ist an dieser Stelle offen, das Empfängerbein teilt die Chance des Zahlerbeins: Der Aufschlag trifft in etwa jedem dritten vergleichbaren Fall zu. Die Plausibilität ist niedrig: zwingende Kalkulation, aber kein Nachweis, dass der Markt sie annimmt.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: Neubaumieten derselben Vorhaben bei 30 % Quote. Design: mechanistisch — Kosten-Umlage als Kalkulation, keine Messung, dass Berliner Neubaumieten den Kosten folgen; Deckel 6,0, der bestehende Deckel 5 bindet. Störgröße: Marktlage (Neubaumieten 2025 gesunken) — Ob-Zweifel, in P. Richtung: keine Umkehrkausalität. Empfängerbein des Transfers Neubau-Mieter → Vorhabenträger, Geberbein con-3, gleiche menge und gleiches P.

Die Kalkulation ist geschlossen, das Glied „Aufschlag kommt in der Miete an“ ist ohne Beleg; Rückleseprobe: in etwa jedem dritten Vorhaben setzt sich ein Aufschlag am Markt durch.

Offen: Ein Vergleich der Angebotsmieten frei finanzierter Wohnungen in Vorhaben mit und ohne Berliner Modell (IBB oder Gutachterausschuss) würde P auf 5 heben, wenn er einen Aufschlag zeigt.

Argumente — Contra

4 Argumente · Top 3 angezeigt

Der Planungsgewinn trägt den Rest

6von 100

Was die Förderung nicht deckt, zahlt der Vorhabenträger aus dem Planungsgewinn: rund 5.600 € je gebundener Wohnung und Jahr, für 900 Wohnungen im Zeitraum rund 5 Mio € im Jahr. Sein Euro zählt mit 0,8; das ist die zweite Zahlerseite des Mietvorteils der Pro-Seite.

Wert 5 · UnternehmensbudgetsImpact 2,0Plausibilität 6
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Wert

Der Strom ist Geld, das Vorhabenträgern entgeht: entgangene Miete, die weder die Förderung noch die Mieter ersetzen. Getragen wird sie aus dem Planungsgewinn, also aus einem Wertzuwachs, der erst mit der Entscheidung der Stadt entsteht; das macht sie nicht wertlos, aber es ist Geld bei Unternehmen und Bodeneigentümern, deren Euro mit 0,8 zählt — landeseigene Gesellschaften, Genossenschaften und große Wohnungsunternehmen mit vollem Gewicht, private Kleinvermieter mit 0,6. Existenz oder Teilhabe sind nicht berührt. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom bei Unternehmen und wohlhabenden Haushalten, gemessen am allgemeinen Maßstab.

Impact

Der Mietvorteil einer gebundenen Wohnung — rund 8.900 € im Jahr bei 12 €/m² Unterschied auf 62 m² [4] — hat zwei Zahler. Die Wohnraumförderung trägt mit 100.000 € Zuschusswert auf 30 Bindungsjahre rund 3.330 € je Jahr; das steht als Landeskosten im Gegenargument zur Förderung [1][3]. Der Rest von rund 5.600 € je Wohnung und Jahr bleibt beim Vorhabenträger, der die Wohnung für 7 statt für 19,97 €/m² vermietet und die Differenz aus dem Planungsgewinn vorab einkalkuliert; die Angemessenheitsprüfung des Berliner Modells rechnet genau diese Last gegen den Bodenwertzuwachs [3]. Für die 900 zusätzlich gebundenen Wohnungen, die im Mittel des Zeitraums bewohnt sind, sind das rund 5 Mio € im Jahr; weil der Euro bei Vorhabenträgern mit 0,8 zählt, bleiben rund 4,0 Mio €. Was Mieter im freien Teil davon zurückzahlen, steht getrennt im Pro-Argument zur freien Hälfte. Der Impact ist klein: rund 5 Mio € im Jahr aus dem Planungsgewinn, die zweite Hälfte der Zahlerseite.

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Entgangene Miete je gebundener Wohnung und Jahr Setzung, Spanne 9–13 €/m²: erste Förderstufe rund 7 €/m² gegen 19,97 €/m² Neubau-Angebotsmiete [4] 12 €/m² × 62 m² × 12 Monate 8.930 €
− Davon trägt die Wohnraumförderung steht als Landeskosten im Gegenargument zur Förderung; Setzung, Spanne 1.670–8.330 € [1][3] 100.000 € Zuschusswert ÷ 30 Bindungsjahre 3.330 €
= Rest aus dem Planungsgewinn je Wohnung und Jahr 5.600 €
× Zusätzlich gebundene Wohnungen im Zeitraum dieselben 900 Wohnungen wie im Pro-Argument (Reichweite 3.000, 20 Punkte, 60 % vereinbart, Wahlperiode und Bauzeit) [7] 360 je Jahrgang × 2,5 5,04 Mio €
× Ein Euro zählt bei Vorhabenträgern Setzung, Spanne 0,6–0,9: Berliner Vermieterstruktur — rund 25 % landeseigene Gesellschaften (1), rund 12 % Genossenschaften (1), große private Wohnungsunternehmen (1), private Kleinvermieter (0,6); im Mix rund 0,8 (Julian, 13.09.2026) 0,8 4,03 Mio €
÷ Normalised Impact Maßstab dieser Seite 2 Mio € je Punkt 2,01
Score 2,01 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 6 von 100

Plausibilität

Die Last folgt aus dem städtebaulichen Vertrag, sobald eine Wohnung gebunden ist: 30 Jahre lang die Förderstufenmiete statt der Marktmiete [3]. Ob sie entsteht, hängt an derselben Frage wie der Nutzen — nur wenn die Anhebung auf 50 % tatsächlich zusätzliche Bindungen bringt, gibt es zusätzlich entgangene Miete. Wie die Last zwischen Förderung und Planungsgewinn aufgeteilt ist, ist gesetzt: Die Leitlinie ging 2018 davon aus, dass die Förderung die gebundenen Wohnungen kostendeckend macht [3]; bei heutigen Baukosten trägt der Planungsgewinn mehr. Kontrafaktum ist der Vorhabenträger bei 30 % Quote; das Design ist die Vertragsfolge, gekoppelt an das Ob der Quote; die eine Störgröße ist der Förderanteil, der in der Spanne des Förder-Arguments steckt; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dass die Last entsteht, trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen zu, wie der Nutzen. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Vertragsfolge, gekoppelt an die Wirkung der Quote.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: Vorhabenträger bei 30 % Quote. Design: mechanistisch — Vertragsfolge, tritt nur ein, wenn die Anhebung zusätzliche Bindungen bringt; dieselbe Ob-Frage und dasselbe P wie pro-1 (Deckel 6,0). Störgröße: Aufteilung der Last zwischen Förderung und Planungsgewinn (Setzung) — in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität. Geberbein des Transfers Vorhabenträger → Haushalte mit WBS, Empfängerbein pro-1 (Teilstrom 5,04 Mio €).

Vorhaben werden unwirtschaftlich und unterbleiben

4,9von 100

Die Quote wird aus dem Planungsgewinn bezahlt; bei 50 % bleibt in schwachen Lagen nichts übrig, und Vorhaben unterbleiben ganz. Angesetzt sind 15 % der rund 3.000 Wohnungen im Jahr, also 450 je Jahrgang, im Zeitraum rund 1.100 fehlende Wohnungen für 2.250 Menschen. Die Angemessenheitsprüfung fängt einen Teil dieses Effekts ab.

Wert 6 · WohnungsversorgungImpact 1,6Plausibilität 5
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Wert

Der Strom betrifft die Zahl der Wohnungen in einer Stadt mit historisch niedrigem Neubau. Er trifft Wohnungssuchende insgesamt, nicht nur die Zielgruppe der Quote, und wirkt über Jahrzehnte, weil eine nicht gebaute Wohnung dauerhaft fehlt. Deshalb steht er auf der Stufe der Systeme und des Wohlstands. Der Wert ist mittel bis hoch: die Angebotsbasis des Wohnungsmarkts, dauerhaft.

Impact

Die Quote wird aus dem Planungsgewinn bezahlt, also aus der Differenz zwischen dem Bodenwert vor und nach der Baurechtschaffung. Bei 50 % gebundener Fläche plus Erschließungs- und Folgekosten bleibt in Lagen mit niedrigem Bodenwert wenig oder nichts übrig. Dann wird das Vorhaben nicht weiterverfolgt, der Bebauungsplan nicht beantragt, und es entsteht gar keine Wohnung, auch keine gebundene. Angesetzt sind 15 % der rund 3.000 Wohnungen je Jahrgang im Berliner Modell, also 450, mit einer Spanne von 5 bis 30 % [3][7]. Weil die Vorhaben der fünf Vertragsjahrgänge erst drei Jahre später bezogen würden, fehlen im Zeitraum im Mittel rund 1.100 Wohnungen; eine nicht gebaute Wohnung fehlt bis zum Ende des Zeitraums. Je Wohnung sind das 2,0 Menschen, in einem Markt, der 2025 nur 11.027 Fertigstellungen erreicht hat [5]. Was ihnen diese Wohnungen wert wären, misst der Berliner Marktpreis — und genau so viel kostet es, sie zu bauen; beides hebt sich auf und steht nicht in dieser Bilanz. Was bleibt, ist der Grundbedarf: Weil die Hälfte der ausgefallenen Wohnungen gebunden gewesen wäre, endet die Umzugskette hier öfter als sonst bei jemandem, der sonst nicht angemessen wohnte — angesetzt bei 45 % (Spanne: 30 bis 65 %), rund 1.000 Menschen, bewertet mit der Miete, die das Berliner Sozialrecht als angemessen anerkennt, rund 270 € je Person und Monat [8]; auf der Karte 1,65 Punkte, knapp ein Viertel des Mietvorteils der gebundenen Wohnungen. Der Effekt hängt am selben Hebel wie der Nutzen: Je höher die Quote, desto größer beides. Der Impact ist klein: einige hundert Wohnungen im Jahr, die vollständig ausfallen statt nur teurer zu werden.

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3.000 Wohnungen
Wohnungen je Jahr in Verträgen nach dem Berliner Modell
× 15 % Setzung, Spanne 5–30 %: keine Statistik über abgebrochene Bebauungspläne; die Angemessenheitsprüfung fängt einen Teil ab
450 Wohnungen
Vorhaben, die bei 50 % Quote nicht weiterverfolgt werden
× 25 Wohnungs-Jahre je Jahrgang ÷ 10 Jahre = 2,5 dieselbe Rechnung auf beiden Seiten: fünf Vertragsjahrgänge der Wahlperiode 2026–2031, Bezug drei Jahre nach Vertrag, im Zeitraum 2027–2036 also 7 + 6 + 5 + 4 + 3 = 25 Wohnungs-Jahre je Jahrgang, ÷ 10 Jahre; eine nicht gebaute Wohnung fehlt bis zum Ende des Zeitraums
1.125 Wohnungen
Im Zeitraum fehlende Wohnungen
× 2,0 Anker Wohnraum-Zugang: 2,0 Personen je Wohnung
2.250 Personen
Menschen je Wohnung
× 45 % Setzung, Spanne 30–65 %: 60 % für die gebundene Hälfte, 30 % für die freie: Wer in eine neue Wohnung zieht, gibt meist eine andere frei; gezählt wird, wo die Kette bei einem Haushalt endet, der sonst nicht angemessen wohnte (Orientierung: von 100 neuen Marktwohnungen werden 31 im untersten Einkommensfünftel frei). Der Marktwert der Wohnungen und ihre Herstellungskosten heben sich auf und stehen nicht in dieser Kette
1.012 Personen
davon am Ende der Umzugskette jemand, der sonst nicht angemessen wohnte
× 3.260 € je Person und Jahr Anker Grundbedarf Wohnen, Berliner Wert: Richtwert der AV Wohnen für zwei Personen, 543,40 € Bruttokaltmiete im Monat, je Person rund 270 € — was das Berliner Sozialrecht als angemessene Miete anerkennt. Was eine Wohnung darüber hinaus wert ist, zählt hier nicht
3,3 Mio €
Grundbedarf Wohnen
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,65
Normalised Impact
Score 1,65 Impact × 6 Wert × 5 Plausibilität ÷ 10 = 4,9 von 100

Plausibilität

Der Zusammenhang ist im Modell selbst angelegt, weshalb es überhaupt eine Angemessenheitsprüfung gibt [2][3]. Wie viele Vorhaben tatsächlich ausfallen, ist nicht gemessen; Berlin veröffentlicht keine Statistik über nicht weiterverfolgte Bebauungspläne. Gegen einen großen Effekt spricht, dass die Prüfung genau diesen Fall abfängt: Wo 50 % nicht tragbar sind, wird weniger vereinbart — heute im Schnitt 23 statt 30 % [7] —, und das Vorhaben kommt trotzdem. Für ihn spricht, dass Vorhabenträger bei absehbar harten Verhandlungen von vornherein auf Bereiche mit bestehendem Baurecht ausweichen oder Flächen halten. Kontrafaktum ist der Neubau im Berliner Modell bei 30 %; das Design ist der Kalkulationsmechanismus ohne Beobachtung ausgefallener Vorhaben; die eine Störgröße ist die Angemessenheitsprüfung, die den Ausfall in einen Abschlag verwandelt; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dass überhaupt Vorhaben an der Quote scheitern, trifft in etwa jedem zweiten vergleichbaren Fall zu; wie viele, steht in der Spanne. Die Plausibilität ist mittel: klarer Mechanismus, aber durch die Angemessenheitsprüfung teilweise entschärft.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: Neubau im Berliner Modell bei 30 % Quote. Design: mechanistisch — Kalkulation aus Planungsgewinn und Quote, keine Statistik über nicht weiterverfolgte Bebauungspläne; Deckel 6,0, der bestehende Deckel 5 bindet. Störgröße: Angemessenheitsprüfung, die den Ausfall in einen Quotenabschlag verwandelt — Ob-Zweifel in P (5), die Ausfallquote 5–30 % in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität. Eigene Ob-Frage, nicht in der Gruppe der Quotenwirkung.

Jede gebundene Wohnung braucht Fördermittel

4,5von 100

Eine Quote verpflichtet zum Bau, bezahlt wird die Bindung aus der Wohnraumförderung: 2025 waren das 1,3 Mrd € für 5.175 Wohnungen, rund 251.000 € je Wohnung, davon als echter Zuschusswert rund 100.000 €. Auf 30 Bindungsjahre verteilt und für 900 zusätzlich gebundene Wohnungen sind das rund 3 Mio € im Jahr. Ohne aufgestockte Förderung verschiebt eine höhere Quote nur, wo die vorhandenen Mittel landen.

Wert 5 · StaatsfinanzenImpact 1,5Plausibilität 6
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Wert

Der Strom besteht aus öffentlichen Mitteln des Landes und des Bundes, die anderswo fehlen. Bewertet wird er am allgemeinen Maßstab öffentlicher Mittel, ein Euro zählt mit 1, ohne Aufschlag für den sozialen Zweck; der Zweck steckt bereits im Gewicht der Empfänger auf der Pro-Seite. Die Mittel konkurrieren mit Schulbau, Verkehr und Schuldendienst. Der Wert ist mittel: gewöhnliche öffentliche Mittel am allgemeinen Maßstab.

Impact

Eine Quote schafft keine geförderte Wohnung, sie verpflichtet nur dazu, eine zu bauen; bezahlt wird sie zusätzlich aus der Wohnraumförderung. 2025 hat Berlin 5.175 geförderte Wohnungen bewilligt und dafür rund 1,3 Mrd € Fördermittel eingesetzt [1], rechnerisch rund 251.000 € je Wohnung. Der eigentliche Zuschusswert liegt darunter, weil der größte Teil zinsverbilligte Darlehen sind, deren Zinsvorteil und Tilgungszuschuss das Land nicht getrennt ausweist; angesetzt sind 100.000 € je Wohnung, mit einer Spanne von 50.000 bis 250.000. Die Förderung kauft 30 Jahre Bindung [3]; je Bindungsjahr sind das 3.330 €, ohne Abzinsung, und gezählt werden nur die Jahre im Zeitraum. Für die 900 zusätzlich gebundenen Wohnungen, die im Mittel des Zeitraums bewohnt sind — dieselbe Menge wie auf der Pro-Seite —, sind das rund 3 Mio € im Jahr. Bleibt die Förderung beim Ziel von 5.000 Wohnungen im Jahr stehen [4], entsteht durch die höhere Quote keine einzige zusätzliche Wohnung, sondern nur eine andere Verteilung der vorhandenen Mittel. Der Impact ist klein: Kosten, die nur anfallen, wenn die Quote wirkt, und deren Höhe an der Ausgestaltung der Förderung hängt.

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251.000 €
Fördermittel je bewilligte Wohnung 2025
[1]
× 40 % Setzung, Spanne 50.000–250.000 €: der größte Teil sind zinsverbilligte Darlehen, deren Zinsvorteil und Tilgungszuschuss das Land nicht getrennt ausweist
100.000 €
Davon echter Zuschusswert (Barwert)
[1]
÷ 30 Jahre die Förderung kauft 30 Jahre Bindung; gezählt werden nur die Jahre im Zeitraum, ohne Abzinsung
3.330 €
Je Jahr der Bindung
[3]
× 360 je Jahrgang × 2,5 dieselben 900 Wohnungen wie im Pro-Argument (Reichweite 3.000, 20 Punkte, 60 % vereinbart, Wahlperiode und Bauzeit)
3 Mio €
Zusätzlich gebundene Wohnungen im Zeitraum
[7]
× 1 Landes- und Bundesmittel, Gewicht 1; das Empfängerbein steht im Pro-Argument
3 Mio €
Ein Euro der öffentlichen Hand zählt
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,5
Normalised Impact
Score 1,5 Impact × 5 Wert × 6 Plausibilität ÷ 10 = 4,5 von 100

Plausibilität

Fördervolumen und Zahl der Bewilligungen sind amtlich [1]. Der Zuschusswert je Wohnung ist gerechnet, weil das Land Zuschüsse und Darlehen nicht getrennt ausweist; diese Unsicherheit steckt in der Spanne. Ob die Kosten überhaupt entstehen, hängt an derselben Frage wie der Nutzen: Nur wenn die Anhebung auf 50 % tatsächlich zusätzliche Bindungen bringt, braucht jede davon eine Förderzusage — kein Vorhabenträger baut eine gebundene Wohnung ohne sie. Kontrafaktum ist die Förderung bei 30 % Quote; das Design ist der Förderautomatismus, der an die Vertragsquote gekoppelt ist; die eine Störgröße ist die Angemessenheitsprüfung, die die Menge kürzt und mit dem Pro-Argument geteilt wird; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dass die Ausgabe entsteht, trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen zu, wie der Nutzen. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: amtliche Basis, gerechneter Zuschusswert, gekoppelt an das Ob der Quote.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 6 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6

Kontrafaktum: Wohnraumförderung bei 30 % Quote. Design: mechanistisch — Förderzusage folgt der Vertragsquote, tritt aber nur ein, wenn die Anhebung zusätzliche Bindungen bringt; nicht definitorisch, deshalb dieselbe Ob-Frage und dasselbe P wie pro-1 (Deckel 6,0). Störgröße: Zuschusswert je Wohnung (Setzung 100.000 €, Spanne 50.000–250.000) — in der Spanne von I. Richtung: keine Umkehrkausalität. Geberbein des Transfers Land → Haushalte mit WBS, Empfängerbein pro-1 (Teilstrom 3,0 Mio €).

Die freie Hälfte wird teurer

1,9von 100

Dieselbe Last verteilt sich auf weniger frei vermietbare Fläche: je freier Wohnung steigt die Quersubvention von 0,43 auf 1,0 gebundene Wohnungen. Angesetzt ist ein Aufschlag von 1,00 € je Quadratmeter, rund 744 € je Wohnung und Jahr bei rund 3.200 Wohnungen im Zeitraum. Ob Berliner Neubaumieten Kosten folgen, ist nicht belegt — sie sind 2025 gesunken.

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 1,1Plausibilität 3,5
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Wert

Der Strom ist Geld, das Haushalte im frei finanzierten Neubau zusätzlich zahlen. Wer 19,97 €/m² zahlt, liegt über dem Median-Einkommen; ein Euro zählt hier mit 0,9, deutlich weniger als bei den Haushalten mit Wohnberechtigungsschein auf der Pro-Seite. Existenz oder Teilhabe sind nicht berührt. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom bei Haushalten mit überdurchschnittlichem Einkommen.

Impact

Die Kosten eines Vorhabens verteilen sich auf die frei vermietbare Fläche. Steigt die gebundene Quote von 30 auf 50 %, sinkt diese Fläche von 70 auf 50 %, und je freier Wohnung sind statt 0,43 nun 1,0 gebundene Wohnungen mitzutragen; voll durchgereicht wären das rund 3.200 € je freier Wohnung und Jahr. Angesetzt ist ein Aufschlag von 1,00 € je Quadratmeter, mit einer Spanne von 0,40 bis 2,00 €, also rund 744 € im Jahr je Wohnung, weil Neubaumieten nachfragebestimmt sind und 2025 mit 19,97 €/m² um 2,6 % unter dem Vorjahr lagen [4]. Betroffen sind die frei finanzierten Wohnungen der Vorhaben, die bei 50 % weiterverfolgt werden: rund 2.550 je Jahrgang, davon die Hälfte frei, im Zeitraum im Mittel rund 3.200 Wohnungen, zusammen rund 2,4 Mio € im Jahr; weil der Euro dieser Mieter mit 0,9 zählt, rund 2,1 Mio €. Der Aufschlag ist eine Umlage innerhalb desselben Vorhabens: Was die Mieter im freien Teil zusätzlich zahlen, kommt beim Vorhabenträger an und steht getrennt als Rückfluss auf der Pro-Seite. Der Impact ist sehr klein: rund 2,4 Mio € Aufschlag im Jahr bei Haushalten, die ohnehin am oberen Rand des Marktes mieten.

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2.550 Wohnungen
Wohnungen je Jahrgang in Vorhaben, die bei 50 % weiterverfolgt werden
× 50 %
1.275 Wohnungen
Frei finanzierter Anteil bei 50 % Quote
× 25 Wohnungs-Jahre je Jahrgang ÷ 10 Jahre = 2,5 dieselbe Rechnung auf beiden Seiten: fünf Vertragsjahrgänge der Wahlperiode 2026–2031, Bezug drei Jahre nach Vertrag, im Zeitraum 2027–2036 also 7 + 6 + 5 + 4 + 3 = 25 Wohnungs-Jahre je Jahrgang, ÷ 10 Jahre
3.188 Wohnungen
Im Zeitraum bewohnte Wohnungen
× 1,00 €/m² × 62 m² × 12 Monate = 744 € Setzung, Spanne 0,40–2,00 €/m²: je freier Wohnung sind statt 0,43 nun 1,0 gebundene Wohnungen mitzutragen, voll durchgereicht rund 3.200 €; Neubaumieten sind nachfragebestimmt und 2025 gesunken
2,37 Mio €
Aufschlag auf die Neubaumiete je Wohnung und Jahr
[4]
× 0,9 Setzung, Spanne 0,7–1,1: wer 19,97 €/m² zahlt, liegt über dem Median; die Empfängerseite steht im Pro-Argument zur freien Hälfte
2,13 Mio €
Ein Euro zählt bei Mietern im freien Neubau
÷ 2 Mio € je Punkt Maßstab dieser Seite
1,07
Normalised Impact
Score 1,07 Impact × 5 Wert × 3,5 Plausibilität ÷ 10 = 1,9 von 100

Plausibilität

Die Kalkulation selbst ist zwingend: Dieselbe Last auf weniger Fläche ergibt höhere Kosten je Fläche. Offen ist, ob davon etwas in der Miete ankommt, denn Neubaumieten setzt der Markt, nicht die Kalkulation: Die Neubau-Angebotsmiete ist 2025 trotz gestiegener Baukosten gesunken [4]. In angespannten Lagen mag ein Aufschlag durchgehen, in schwächeren führt die Last eher dazu, dass das Vorhaben insgesamt unterbleibt — dieser Fall steht im ersten Gegenargument und ist hier nicht doppelt gezählt. Kontrafaktum sind die Neubaumieten derselben Vorhaben bei 30 % Quote; das Design ist ein Kostenmechanismus ohne Beleg, dass Berliner Neubaumieten Kosten folgen; die eine Störgröße ist die Marktlage, die den Aufschlag ganz verhindern kann; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Die Kette ist an dieser Stelle offen: Ein Aufschlag setzt sich in etwa jedem dritten vergleichbaren Vorhaben durch. Die Plausibilität ist niedrig: zwingende Kalkulation, kein Nachweis der Weitergabe.

evidence_basis: Mechanismus · P-ceiling 5 identifikation: Mechanistisch · Stufen-Deckel 6 befundband: Kette offen · P 3–3,5

Kontrafaktum: Neubaumieten derselben Vorhaben bei 30 % Quote. Design: mechanistisch — Kosten-Umlage als Kalkulation, keine Messung, dass Berliner Neubaumieten den Kosten folgen; Deckel 6,0, der bestehende Deckel 5 bindet. Störgröße: Marktlage (Neubaumieten 2025 gesunken) — Ob-Zweifel, in P. Richtung: keine Umkehrkausalität. Geberbein des Transfers Neubau-Mieter → Vorhabenträger, Empfängerbein pro-2, gleiche menge und gleiches P.

Die Kalkulation ist geschlossen, das Glied „Aufschlag kommt in der Miete an“ ist ohne Beleg; Rückleseprobe: in etwa jedem dritten Vorhaben setzt sich ein Aufschlag am Markt durch.

Offen: Ein Vergleich der Angebotsmieten frei finanzierter Wohnungen in Vorhaben mit und ohne Berliner Modell (IBB oder Gutachterausschuss) würde P auf 5 heben, wenn er einen Aufschlag zeigt.

Summary

Der Bestand gebundener Sozialwohnungen in Berlin schmilzt — in fünf Jahren liefen Bindungen bei rund 84.000 Wohnungen aus —, während frei finanzierte Neubauwohnungen bei 19,97 €/m² vermietet werden [4]. Eine höhere Quote setzt genau dort an und ist das zielgenaueste Instrument im Feld: Sie erreicht Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, und der Unterschied je Wohnung liegt bei rund 8.900 € im Jahr. Nur ist die Menge klein: Das Berliner Modell erfasst rund 3.000 Wohnungen im Jahr, und weil die Angemessenheitsprüfung die Lasten auf das Tragbare kürzt — heute werden 23 statt 30 % gebunden —, werden aus rechnerisch 600 zusätzlichen Wohnungen je Jahrgang eher 360 [3][7]. Bezahlt wird der Vorteil zur Hälfte aus der Wohnraumförderung, deren 5.000 Wohnungen im Jahr schon heute ausgeschöpft sind [1], und zur Hälfte aus dem Planungsgewinn der Vorhabenträger; beides steht auf der Gegenseite. Dagegen steht auch, was in schwachen Lagen passiert: Bleibt vom Planungsgewinn nichts übrig, unterbleiben Vorhaben ganz, in einem Markt mit 11.027 Fertigstellungen im Jahr [5]. Eine nicht gebaute Wohnung spart allerdings, was sie gekostet hätte; als Verlust zählt deshalb, dass am Ende der Umzugskette Menschen nicht angemessen wohnen, die es sonst täten. Die Seiten sind nach heutiger Evidenz nicht trennbar: Wo die Quote wirkt, gewinnen die Haushalte mit Wohnberechtigungsschein mehr, als Land und Vorhabenträger verlieren; wo sie Vorhaben zum Kippen bringt, verliert die Stadt Wohnungen, die niemand ersetzt. Das Scharnier ist die Angemessenheitsprüfung: Bleibt sie unverändert, ist die Anhebung von 30 auf 50 weitgehend symbolisch; wird sie mitgeändert, wachsen Nutzen und Vorhabenausfall gleichzeitig.

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Ausgeglichen · 0,57 alter Maßstab
heute Δ +7,0 F1 — mit Sozialquote 50 % F0 — Baseline ohne Maßnahme +5 Jahre +10 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Berlin bewilligt 5.175 neue Sozialwohnungen 2025, rund 1,3 Mrd. € Fördermittel. berlin.de
  2. aedvice: Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung: 30 % geförderter Wohnungsbau, Angemessenheitsprüfung. aedvice.de
  3. Senatsverwaltung für Bauen: Leitlinie Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. berlin.de
  4. Investitionsbank Berlin: IBB Wohnungsmarktbericht 2025, Zusammenfassung. ibb.de
  5. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Baufertigstellungen Berlin 2025: 11.027 Wohnungen. statistik-berlin-brandenburg.de
  6. t-online / Senatsverwaltung: Berliner Mietspiegel 2026: Median 7,71 €/m². berlin.t-online.de
  7. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung: 95 Verträge, 40.484 Wohneinheiten, davon 9.447 gebunden (Stand Januar 2025). berlin.de
  8. Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Berlin: Rundschreiben Soz Nr. 03/2023 — Richtwerte der AV Wohnen für die angemessene Bruttokaltmiete (zum 01.01.2026 unverändert fortgeschrieben). sozialrecht.berlin.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5.1 · 19. September 2026 · 6× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 19. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Wohnraum-Anker neu gefasst (Julian 17./19.09.2026): Grundbedarf nach Sozialrecht, regional, statt Mischwert 6.000 €. con-1 ausgefallene Vorhaben: Marktwert gegen ersparte Baukosten netto null, gebucht der Grundbedarf am Kettenende (45 % × 3.260 €): I 0,0135→0,0033; Maßstabs-Hinweis neu simuliert; r 0,418→0,574, Kategorie unverändert (ausgeglichen).

  2. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1keine Änderung nötig

    Gesamtprüfung 08.09. gegen v3 geprüft: amtliche Reichweite 40.484 WE, drei Transfer-Paare und Aufschlag-Spanne erledigen die Befunde; Baukosten-Ersparnis nach Serien-Setzung (Naturalie) nicht gebucht; keine Zahländerung, r 0,42.

  3. 13. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Vermietergewicht nach Regel 3 (Julian 13.09.) 0,72 → 0,8 an beiden Vorhabenträger-Beinen (pro-2 I 0,00171→0,0019, con-4 I 0,00363→0,00403, Spanne 0,6–0,9), Herleitung Berliner Vermieterstruktur, Texte und Maßstabshinweis nachgezogen; r 0,42 → 0,42, P(D>0) 0,395 ausgeglichen — Bilanz unverändert.

  4. 9. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Rechenweg/Bilanz 2.0 an allen 6 Argumenten (v2): Reichweite 2.000→3.000 Wohnungen/J aus [7] (v1 hatte den Neubaubedarf als Modell-Reichweite gelesen), Bindungen 360 je Jahrgang × 2,5 Jahre (Wahlperiode, Bauzeit); Mietvorteil und Umlage als Paare mit neuen Beinen con-4/pro-2; con-1 auf Anker wohnraum-zugang (I 0,005→0,0135); con-3 P 5→3,5; r 0,54→0,42, P(D>0) 0,39 ausgeglichen. Offen: Mietvorteil gegen Neubau- oder Bestandsmiete.

  5. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5neu bewertet

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 1 Korrektur(en) angewendet (B1); r 0.494 → 0.543. 3 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  6. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/berlin-sozialwohnungsquote.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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