Mehr gebundene Wohnungen je Vorhaben
Statt 30 % müssten 50 % der Wohnfläche in Vorhaben mit neuem Baurecht gebunden werden. Bei rund 3.000 Wohnungen im Jahr in Verträgen nach dem Berliner Modell und einer Prüfung, die die Last auf das Tragbare kürzt, sind das rund 360 zusätzlich gebundene Wohnungen je Jahrgang, im Zeitraum 900 bewohnte, mit rund 8.900 € Mietvorteil je Haushalt und Jahr. Wer sie bezahlt, steht in den Gegenargumenten zur Förderung und zum Planungsgewinn.
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Wert
Der Strom ist Geld, das Haushalten mit kleinen Einkommen bleibt und dem Vorhabenträger sowie dem Land entgeht. Erreicht werden Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, überwiegend der ersten Förderstufe: 3.211 der 5.175 im Jahr 2025 bewilligten Wohnungen gehörten zu ihr [1]. Für diese Haushalte ist der Berliner Neubaumarkt mit 19,97 €/m² vollständig geschlossen [4]. Deshalb zählt ihr Euro hier mit 1,8, mehr als bei jeder anderen Mietmaßnahme dieser Wahl. Auf der Zahlerseite stehen der Planungsgewinn, also ein Wertzuwachs, der erst durch die Entscheidung der Stadt entsteht, und die Wohnraumförderung des Landes; beide stehen mit ihrem eigenen Gewicht auf der Gegenseite. Der Wert ist mittel: ein Geldstrom, der wegen seiner Zielgenauigkeit schwerer wiegt als ein allgemeiner Mietvorteil.
Impact
Wer in Berlin über einen Bebauungsplan neues Baurecht erhält, muss heute 30 % der Geschossfläche Wohnen mietpreis- und belegungsgebunden errichten [3][7]. Seit 2014 sind in 95 Verträgen rund 40.500 Wohnungen nach dem Berliner Modell vereinbart worden, davon rund 20.500 seit Mitte 2018 — grob 3.000 im Jahr, mit einer Spanne von 2.000 bis 4.000 [3][7]. Zwanzig Prozentpunkte mehr ergäben rechnerisch 600 zusätzlich gebundene Wohnungen je Jahrgang; angesetzt sind 60 % davon, also 360 (Spanne 25 bis 100 %), weil die Angemessenheitsprüfung die Lasten kürzt — heute sind 9.447 von 40.484 Wohnungen gebunden, 23 statt 30 % — und weil Vorhaben in Bereiche ohne Bebauungsplan ausweichen [7]. Die Quote gilt für die fünf Vertragsjahrgänge der Wahlperiode; bezogen werden die Wohnungen rund drei Jahre nach Vertrag, im Zeitraum 2027–2036 sind es je Jahrgang 25 Wohnungs-Jahre, im Mittel also 900 bewohnte Wohnungen (Spanne 500 bis 1.300). Der Unterschied je Wohnung ist groß: Gebundene Wohnungen der ersten Förderstufe starten bei rund 7 €/m², frei finanzierte Neubauwohnungen liegen bei 19,97 €/m² [4]; angesetzt sind 12 €/m² (Spanne 9 bis 13, weil ein Teil der Bindungen auf die zweite Stufe entfällt), bei 62 m² rund 8.900 € im Jahr je Haushalt. Zusammen sind das rund 8 Mio € im Jahr, die bei Haushalten mit Wohnberechtigungsschein bleiben; weil ihr Euro hier mit 1,8 zählt, rund 14,5 Mio €. Der Impact ist klein: wenige hundert Wohnungen im Jahr, für die einzelnen Haushalte aber ein großer Unterschied.
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Plausibilität
Der Mechanismus ist etabliert: Das Berliner Modell läuft seit 2014, die Quote wird in städtebaulichen Verträgen vereinbart und über die Angemessenheitsprüfung durchgesetzt [2][3]. Die offene Stelle ist nicht das Ob, sondern das Wie viel. Die Prüfung begrenzt die Lasten auf das, was ein Vorhaben wirtschaftlich tragen kann; schon die heutige Quote von 30 % kommt in den Verträgen nur auf 23 % [7], und wo 50 % die Grenze überschreiten, bleibt es faktisch bei weniger. Hinzu kommt, dass jede gebundene Wohnung eine Förderzusage braucht: 2025 wurden 5.175 Wohnungen mit rund 1,3 Mrd € bewilligt, das Ziel von 5.000 im Jahr ist damit ausgeschöpft [1][4]; bleibt die Förderung konstant, verschiebt eine höhere Quote nur, wo die vorhandenen Mittel landen. Kontrafaktum ist das Berliner Modell mit 30 %; das Design ist der Mechanismus der Vertragsquote ohne Messung der Wirkung einer Quotenanhebung; die eine Störgröße ist die Angemessenheitsprüfung, die die Menge kürzt und in der Setzung von 60 % steckt; eine Umkehrkausalität gibt es nicht. Dass die Anhebung überhaupt zusätzliche Bindungen bringt, trifft in etwa sechs von zehn vergleichbaren Fällen zu; die Höhe steht in der Spanne. Die Plausibilität ist mittel bis hoch: Das Instrument funktioniert, seine Steigerung stößt an eine eingebaute Grenze.
Kontrafaktum: Berliner Modell mit 30 % Quote und heutiger Förderung. Design: mechanistisch — Vertragsquote und Förderzusage sind der Mechanismus, die Wirkung einer Quotenanhebung ist nirgends gemessen; Deckel 6,0 bindet. Störgröße: Angemessenheitsprüfung und Ausweichen (Setzung 60 % der rechnerischen Menge) — geteilter Parameter aller Karten, im Maßstabshinweis, nicht in der Spanne. Richtung: keine Umkehrkausalität. Empfängerbein des Transfers Vorhabenträger/Land → Haushalte mit WBS; Geberbeine in con-2 (Förderung) und con-4 (Planungsgewinn), gleiche Ob-Frage, gleiches P.