Solarpflicht für Neubauten

Eine Pflicht in der Landesbauordnung soll Solaranlagen auf neue Dächer bringen. Der Bund hat dieselbe Pflicht im Juli 2026 selbst erlassen, für Nichtwohngebäude ab 2027 und für Wohngebäude ab 2030.

Land Sachsen-Anhalt Vorschlag auf Landesebene (Sachsen-Anhalt). Landesmaßnahmen erreichen im bundesweiten Maßstab kleinere Impact-Werte als Bundesmaßnahmen; der Maßstab dieser Seite ist entsprechend gesetzt. Hinzu kommt hier, dass der Bund dieselbe Pflicht bereits erlassen hat und die Landesmaßnahme sie nur vorzieht.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt fordern „eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie auf Neubauten und umfänglichen Dachsanierungen in Industrie, Gewerbe und Infrastruktur“. Für Wohngebäude soll „eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie bei Neubauten in der Landesbauordnung“ verankert werden [1]. Quoten, Fristen, Ausnahmen und Sanktionen nennt das Programm nicht. Bewertet wird die Wahlperiode 2026 bis 2031. Gemessen wird der Vorschlag am geltenden Bundesrecht, das dieselbe Pflicht gestaffelt ab 2027 und 2030 anordnet [12].

Bilanz

Schlechter für die Zukunft · 0,39 alter Maßstab

Bilanz nach altem Maßstab. Für diese Bewertung liegt die Simulation der Bilanz 2.0 noch nicht vor. Die Kategorie kommt aus dem Anteil der Debatte auf der Pro-Seite (r).

Pro 12 · 39 % Contra 17 · 61 %
Größenklasse: sehr klein Maßstab dieser Bewertung: Normalised Impact — einheitslos, auf dieses Thema kalibriert. Zum Vergleich: 1 Punkt entspricht hier rund 200 Tsd. € pro Jahr. Wie wir bewerten →

Pro-Argumente

Contra-Argumente

6 Argumente bewertet · Scoring v1.3 Δ absolut −5

Argumente — Pro

3 Argumente

Wert des erzeugten Stroms

7von 100

Sachsen-Anhalt hatte Ende 2025 5.770 Megawatt Photovoltaik installiert [20], im ersten Halbjahr 2026 waren es 6,2 Gigawatt [21]. Jede zusätzliche Anlage erzeugt Strom, der andernorts nicht erzeugt werden muss. Bewertet wird er mit dem Marktwert Solar von 4,508 Cent je Kilowattstunde [22].

Wert 5 · HaushaltsbudgetImpact 2,5Plausibilität 5,5
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Wert

Betroffen ist der Wert erzeugter Energie, also ein Geldstrom ohne besonderes Gut dahinter. Er wiegt so viel, wie er wert ist, und trägt keinen Zuschlag für die Verteilung. Der Wert ist der Normalmaßstab des Schemas.

Impact

Es ist dieselbe Menge wie im ersten Argument: rund 11.400 Megawattstunden im Jahr im Mittel des Bewertungshorizonts, nach Mitnahme, Zurechnung und Anlauffaktor. Bewertet mit dem Jahresmarktwert Solar von 4,508 Cent je Kilowattstunde [22] ergibt das rund 513.000 Euro im Jahr. Der Marktwert ist bewusst gewählt und nicht der Haushaltsstrompreis von rund 30 Cent. Von diesem sind Steuern, Abgaben und Netzentgelte Umverteilung und keine ersparten Ressourcen.

Plausibilität

Der Marktwert ist eine veröffentlichte Größe und für 2025 mit 4,508 Cent je Kilowattstunde ausgewiesen [22]. Bemerkenswert ist die Richtung. Er fiel gegenüber 2024, obwohl der Basispreis am Spotmarkt von 7,946 auf 8,932 Cent stieg [22]. Solarstrom entwertet sich also selbst, weil alle Anlagen zur selben Tageszeit einspeisen. Für die Zukunft ist deshalb eher mit einem weiter sinkenden als mit einem steigenden Wert zu rechnen; der Bestand des Landes wächst rasch weiter [20][21]. Die Unsicherheit liegt wie im ersten Argument bei der Menge, nicht beim Preis.

evidence_basis: Studie · P-ceiling 7

Vermiedene Treibhausgase

2,5von 100

Jede zusätzliche Kilowattstunde Solarstrom ersetzt Strom aus anderen Quellen und vermeidet Emissionen. Der Bund hat die Pflicht am 28. Juli 2026 selbst erlassen [13]: für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter ab 2027, für alle neuen Wohngebäude ab 2030 [12]. Eine Landespflicht zieht den Wohngebäudeteil um ein bis zwei Baujahrgänge vor.

Wert 7 · Umwelt und KlimaImpact 0,7Plausibilität 5
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Wert

Betroffen sind Umwelt und Klima, also ein Gut, das allen gehört und niemandem einzeln. Vermiedene Treibhausgase wirken über Jahrzehnte und über Grenzen hinweg. Das wiegt mehr als ein reiner Geldbetrag und weniger als Leben und Gesundheit. Der Wert liegt eine Stufe über dem Mittel.

Impact

Der Ausgangspunkt ist die Zahl der Neubauten. 2025 genehmigte Sachsen-Anhalt 1.805 Wohngebäude und 795 Nichtwohngebäude mit 824.190 Quadratmetern Nutzfläche [15]. Bei rund 10 Kilowatt je Wohngebäude ergibt das brutto etwa 15 Megawatt im Jahr, dazu einige Megawatt aus kleinen Nichtwohngebäuden. Zwei Abschläge greifen: die Mitnahme — ein Teil der Bauherren baut ohnehin mit Anlage, die einzige auffindbare Quote von 2016 bis 2018 lag bei 7 Prozent [11], heute erkennbar höher, angesetzt sind 50 Prozent — und die Zurechnung, weil die Bundespflicht Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter schon ab 2027 und Wohngebäude ab 2030 erfasst [12][30], angesetzt mit 0,35. Bleiben rund 4 Megawatt zusätzlich im Jahr, über fünf Jahre 20 Megawatt Endstand mit rund 19.000 Megawattstunden im Jahr und mit dem Anlauffaktor 0,6 im Mittel rund 11.400 Megawattstunden. Rechnerisch verdrängen sie bei einem über den Zeitraum fallenden Netzmix von 0,31 Tonnen je Megawattstunde rund 3.500 Tonnen im Jahr — 2024 lag der deutsche Strommix bei 353 Gramm je Kilowattstunde, 2025 bei 344 [29]. Nur ist die rechnerische Zahl nicht die tatsächliche: Die Stromerzeugung liegt unter dem europäischen Emissionshandel, und wer in Deutschland zusätzlich emissionsfrei erzeugt, gibt Zertifikate frei, die anderswo genutzt werden können; die Marktstabilitätsreserve löscht davon nur einen Teil dauerhaft, angesetzt sind 40 Prozent [31]. Bleiben rund 1.400 Tonnen, zu 100 Euro je Tonne — den Vermeidungskosten, nicht dem Schaden — rund 141.000 Euro im Jahr.

Plausibilität

Dass eine Kilowattstunde Solarstrom Emissionen vermeidet, ist unstrittig. Strittig sind die Menge und ihr Wert. Bei der Menge fehlt die entscheidende Zahl: Für keine der bestehenden Landessolarpflichten gibt es eine Auswertung mit Vergleichsgruppe. In Baden-Württemberg sank der Zubau im vierten Jahr der Pflicht um 15 Prozent, in Nordrhein-Westfalen um 20 Prozent [10]. In Berlin verdoppelte sich die Leistung seit 2023. Doch von Januar bis September 2025 kamen 11.800 Anlagen mit nur 78 Megawatt hinzu, im Mittel 6,6 Kilowatt je Anlage [9]. Ein so kleiner Mittelwert ist nur mit einem großen Anteil an Kleinstanlagen unter 2 Kilowatt zu erklären, die die Pflicht gar nicht erfasst [8]; wie groß dieser Anteil genau ist, weist die Quelle nicht aus. Der Zurechnungsabschlag ist dagegen hart belegt. Der Bund hat die Pflicht am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet [30], mit Fristen ab 2027 und 2030 [12].

evidence_basis: Konvergierende Studien · P-ceiling 7

Beim Neubau ist der Einbau billiger als später

2von 100

Wer beim Bau keine Anlage einplant, rüstet sie später nach, mit Gerüst, zweitem Dachzugang und einer Elektroinstallation, die dafür nicht vorbereitet ist. Beim Neubau ist das billiger. Eine 10-Kilowatt-Anlage kostet im März 2026 rund 12.000 Euro [18].

Wert 5 · Bau- und NachrüstkostenImpact 1,4Plausibilität 3
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Wert

Betroffen sind Bau- und Nachrüstkosten, also die Frage, ob dieselbe Anlage teuer oder günstig auf das Dach kommt. Ersparte Doppelarbeit ist ein Geldbetrag ohne besonderes Gut dahinter und wiegt so viel, wie sie wert ist. Der Wert ist der Normalmaßstab des Schemas.

Impact

Ein Teil der Bauherren, die heute ohne Anlage bauen, rüstet später nach. Angesetzt ist ein Drittel der von der Pflicht erfassten Fälle. Bei rund 4 Megawatt zusätzlich je Baujahrgang und einem Anlagenpreis von 1.015 Euro je Kilowatt Spitzenleistung [18] entspricht ein Drittel rund 1,3 Megawatt und damit rund 1,35 Millionen Euro Anlagenwert im Jahr. Der Aufschlag einer Nachrüstung gegenüber dem Einbau im Bauablauf ist mit 20 Prozent angesetzt, also rund 270.000 Euro je Baujahrgang. Ein Anlauffaktor greift hier nicht: Jeder Jahrgang erbringt seine Ersparnis im Jahr des Baus, und über die fünf Jahre sind es fünf gleich große Jahrgänge. Wann die Nachrüstung sonst erfolgt wäre, ist offen; gezählt wird sie im Jahr des Baus.

Plausibilität

Der Mechanismus leuchtet ein und ist doch nirgends gemessen. Belegt sind allein die Anlagenpreise: 1.015 Euro je Kilowatt Spitzenleistung im März 2026, mit 1.100 bis 1.400 Euro im kleinsten Segment [18]. Eine Erhebung des Aufschlags für Nachrüstungen gegenüber dem Einbau im Bauablauf war nicht auffindbar; die 20 Prozent sind gesetzt. Auch der Anteil der später Nachrüstenden ist gesetzt. Ein Punkt entlastet das Argument: Die Länder mit Pflicht bemessen ihre Zumutbarkeitsgrenzen ausdrücklich an der Amortisationsdauer [7]. Das setzt voraus, dass sich die Anlage im Regelfall trägt.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Argumente — Contra

3 Argumente

Aufdachanlagen sind der teuerste Weg zur Kilowattstunde

15von 100

Freiflächenanlagen erzeugen zu 4,1 bis 6,9 Cent je Kilowattstunde, kleine Dachanlagen zu 6,3 bis 14,4 Cent [17]. Die Pflicht lenkt Kapital in das teuerste Segment. Drei Viertel des Rekordzubaus von 996 Megawatt entfielen in Sachsen-Anhalt 2025 auf 88 neue Solarparks [20].

Wert 5 · Kosten der BauherrschaftImpact 5,2Plausibilität 6
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Wert

Betroffen sind die Kosten der Bauherrschaft, also ein Geldstrom ohne besonderes Gut dahinter. Ein Verteilungszuschlag ist nicht angesetzt, weil Bauherren im Mittel nicht ärmer sind als der Durchschnitt. Der Wert ist der Normalmaßstab des Schemas.

Impact

Es ist dieselbe Menge wie auf der Pro-Seite: rund 11.400 Megawattstunden im Jahr im Mittel des Horizonts. Bewertet wird sie mit den Stromgestehungskosten kleiner Dachanlagen, die das Fraunhofer-Institut mit 6,3 bis 14,4 Cent je Kilowattstunde angibt [17]. Angesetzt ist der Mittelwert von rund 9 Cent. Das ergibt rund 1,03 Millionen Euro im Jahr. Diese Kosten trägt die Bauherrschaft, nicht der Landeshaushalt. Zum Vergleich: Eine Freiflächenanlage erzeugt dieselbe Kilowattstunde für 4,1 bis 6,9 Cent [17]. Genau dorthin fließt das Kapital im Land bereits ohne Pflicht [20].

Plausibilität

Die Kostenseite ist der am besten belegte Teil. Das Fraunhofer-Institut weist Stromgestehungskosten und Investitionskosten getrennt nach Anlagengröße aus [17], und die Marktpreise bestätigen die Größenordnung mit 1.015 Euro je Kilowatt Spitzenleistung im März 2026 [18]. Der Abstand zur Freifläche ist erheblich und in derselben Quelle konsistent gerechnet [17]. Der Markt folgt diesem Gefälle bereits. In Sachsen-Anhalt entfielen drei Viertel des Rekordzubaus 2025 auf 88 Solarparks [20], und der Bestand liegt inzwischen bei 3,4 Gigawatt Freifläche gegenüber 2,7 Gigawatt Dach [21]. Auch der Branchenverband der Solarwirtschaft nennt strenge Baupflichten „die Ultima Ratio“ und bevorzugt den Abbau von Investitionsbarrieren [27].

evidence_basis: Konvergierende Studien · P-ceiling 9

Netz und Abregelung kosten mit

2von 100

Die Abregelung von Photovoltaik stieg 2025 um 94 Prozent, ein Drittel der Maßnahmen entstand im Verteilnetz [23]. Genau dort speisen Dachanlagen ein; jedes zusätzliche Kilowatt braucht Netzkapazität, die das Verteilnetz bereitstellen muss.

Wert 5 · NetzentgelteImpact 1Plausibilität 4
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Wert

Betroffen sind die Netzentgelte, die alle Stromkunden tragen, also ein Geldstrom ohne besonderes Gut dahinter. Dass zusätzliche Mittagseinspeisung den Marktwert der vorhandenen Anlagen drückt, ist dagegen kein Verlust für die Volkswirtschaft: Was die Betreiber weniger erlösen, zahlen die Abnehmer weniger — der Betrag wechselt nur die Hand. Gezählt wird deshalb allein, was das Netz tatsächlich an Ressourcen bindet. Der Wert ist der Normalmaßstab des Schemas.

Impact

Ausgangspunkt sind die rund 20 Megawatt Endstand, die die Pflicht nach Mitnahme und Zurechnung zusätzlich auf Dächer bringt. Das Energiewirtschaftliche Institut Köln beziffert die durch Erneuerbare getriebenen Netzausbaukosten im Verteilnetz auf 61 bis 180 Euro je Kilowatt, je nach Regionstyp [32]. Für kleine Dachanlagen mit Eigenverbrauch und gekappter Einspeisespitze liegt der Bedarf am unteren Rand; angesetzt sind 50 Euro je Kilowatt (Spanne 30 bis 180). Das ergibt rund 1 Million Euro einmalig, über die fünf Jahre der Wahlperiode verteilt rund 200.000 Euro im Jahr. Die abgeregelte Erzeugung selbst ist darin nicht enthalten: Sie mindert die Strommenge des zweiten Pro-Arguments, nicht die Kosten. Der frühere Ansatz eines Erlösabschlags auf den Bestand entfällt, weil er einen reinen Preiseffekt als Verlust zählte.

Plausibilität

Der Mechanismus ist belegt: Die Abregelung von Photovoltaik stieg 2025 um 94 Prozent, mit einem wachsenden Anteil aus dem Verteilnetz [23], und die Netzausbaukosten je Kilowatt sind modelliert [32]. Nicht belegt ist, was vier zusätzliche Megawatt im Jahr in Sachsen-Anhalt konkret an Netzverstärkung auslösen; die 50 Euro je Kilowatt sind gesetzt. Ein Punkt entlastet: Dachanlagen mit Eigenverbrauch entlasten das Netz an der Stelle, an der sie stehen, solange der Verbrauch zeitgleich anfällt, und neue Anlagen dürfen nur noch einen Teil ihrer Spitze einspeisen. Deshalb ein niedriger Ansatz und eine Sicherheit unter der Mitte. Das Argument steht damit auf einem belegten Mechanismus und einer gesetzten Höhe.

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Höhere Baukosten in einem einbrechenden Wohnungsbau

0,4von 100

Sachsen-Anhalt genehmigte 2025 nur noch 2.662 neue Wohnungen, 14,8 Prozent weniger als im Vorjahr [15]. Bundesweit wurden 206.600 Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als 2024 [16]. In diese Lage hinein wirkt eine Pflicht, die jeden Neubau um rund 12.000 Euro verteuert [18].

Wert 6 · WohnungsversorgungImpact 0,2Plausibilität 3
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Wert

Betroffen ist die Wohnungsversorgung, also ob gebaut wird oder nicht. Eine Wohnung, die nicht entsteht, fehlt über Jahrzehnte und trifft zuerst die, die auf günstigen Neubau angewiesen sind. Diese Systemwirkung reicht über den einzelnen Bauherrn hinaus. Der Wert ist mittel.

Impact

Eine 10-Kilowatt-Anlage kostet rund 12.000 Euro [18]. Bei Baukosten von gut 2.100 bis 2.300 Euro je Quadratmeter und einem Haus von 130 Quadratmetern sind das rund 4 Prozent der reinen Bauwerkskosten. In einem Markt, der 2025 um 14,8 Prozent bei den genehmigten Wohnungen und bundesweit um 18 Prozent bei den Fertigstellungen eingebrochen ist [15][16], wirkt das an der Grenze. Angesetzt ist, dass rund 1 Prozent der Vorhaben unterbleibt oder sich verschiebt. Die Mehrkosten treffen aber nur, wen die Landespflicht tatsächlich bindet: Die Hälfte der Bauherren baut ohnehin mit Anlage, und die Bundespflicht erfasst Wohngebäude ab 2030 selbst — dieselben Abschläge von 50 Prozent und 0,35 wie auf der Pro-Seite. Von 2.662 geplanten Wohnungen bleiben so rund 470, bei denen die Pflicht neu wirkt, und davon rund 5 Wohnungen im Jahr, die unterbleiben. Bewertet mit rund 9.000 Euro entgangenem Nutzen je Wohnung ergibt das rund 42.000 Euro. Der Wert ist gesetzt.

Plausibilität

Die Ausgangslage ist belegt, die Reaktion darauf nicht. Der Einbruch ist amtlich: 14,8 Prozent weniger genehmigte Wohnungen im Land [15] und 18 Prozent weniger Fertigstellungen im Bund [16]. Auch die Kosten sind belegt [18]. Nicht belegt ist, wie stark Bauherren auf 4 Prozent Mehrkosten reagieren; eine Untersuchung dazu war nicht auffindbar, und das eine Prozent ist gesetzt. Zwei Umstände mahnen zur Vorsicht in beide Richtungen. Dagegen spricht, dass sich die Anlage nach rund neun Jahren amortisiert und damit keine verlorene Ausgabe ist [18]. Dafür spricht, dass Brandenburg die geplante Streichung seiner Solarpflicht ausdrücklich mit einfacherem und günstigerem Bauen begründet [25]. Die Bauordnungsnovelle Sachsen-Anhalts verfolgte im Dezember 2025 dasselbe Ziel [2].

evidence_basis: Plausibilität · P-ceiling 5

Summary

Der Vorschlag ist rechtlich sauber und sachlich weitgehend überholt. Bauordnungsrecht ist Landessache, und eine Landessolarpflicht gilt als zulässig, wenn auch ohne Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [24]. Entscheidend ist etwas anderes: Der Bund hat dieselbe Pflicht am 28. Juli 2026 selbst erlassen [13][30]. Neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter sind ab 2027 erfasst, alle neuen Wohngebäude ab 2030 [12]. Für das Land bleibt ein Vorziehen um ein bis zwei Baujahrgänge und ein Rest an kleinen Gebäuden. Die Größenordnung passt dazu. Sachsen-Anhalt genehmigte 2025 1.805 Wohngebäude und plante 2.662 Wohnungen, 14,8 Prozent weniger als im Vorjahr [15]. Dem steht ein Zubau von 996 Megawatt allein im Jahr 2025 gegenüber, von dem drei Viertel auf 88 neue Solarparks entfielen [20]. Ein zweiter Befund betrifft den Preis. Dieselbe Kilowattstunde kostet auf einem kleinen Dach 6,3 bis 14,4 Cent und auf der Freifläche 4,1 bis 6,9 Cent [17]. Der Markt folgt diesem Gefälle bereits ohne Pflicht: Der Landesbestand liegt bei 3,4 Gigawatt Freifläche gegenüber 2,7 Gigawatt Dach [21]. Der dritte Befund ist die fehlende Wirkungsmessung. Dreizehn Länder haben eine Solarpflicht [6], und für keine gibt es eine Auswertung mit Vergleichsgruppe. In Baden-Württemberg sank der Zubau im vierten Jahr der Pflicht um 15 Prozent [10], und in Berlin wird der Anlagenzuwachs von Balkonkraftwerken getragen, die die Pflicht gar nicht erfasst [8][9]. Für den Vorschlag sprechen der Marktwert des erzeugten Stroms mit rund 513.000 Euro im Jahr, die vermiedenen Emissionen — nach Abzug dessen, was der Emissionshandel anderswo wieder freigibt, rund 141.000 Euro im Jahr — und die gesparte Nachrüstung. Alle drei zusammen bleiben unter den Mehrkosten des Dachsegments von rund 1,03 Millionen Euro im Jahr, denn zu Marktpreisen bringt eine Dachanlage weniger ein, als sie kostet: Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,508 Cent je Kilowattstunde und fiel gegenüber 2024, obwohl der Börsenpreis stieg [22].

Ausblick — Wirkung über die Zeit

Schlechter für die Zukunft · 0,39 alter Maßstab
heute Δ −5,0 F1 — mit Solarpflicht F0 — Baseline ohne Maßnahme +3 Jahre +5 Jahre Normalised Impact → F0 konstant als Referenz · F1 über/unter F0 = positive/negative Nettowirkung · Δ = Nettoscore Band = Erwartungsbereich — reicht es unter F0, ist auch eine negative Wirkung plausibel Kurvenform und Höhe illustrativ · y-Achse bewusst ohne Skala

Quellen

  1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt: Programm zur Landtagswahl 2026, S. 18. Angestrebt wird „eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie auf Neubauten und umfänglichen Dachsanierungen in Industrie, Gewerbe und Infrastruktur“. Für Wohngebäude soll „eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie bei Neubauten in der Landesbauordnung“ verankert werden. Quoten, Fristen, Ausnahmen und Sanktionen nennt das Programm nicht. gruene-lsa.de
  2. Landesregierung Sachsen-Anhalt: Novelle der Bauordnung, verkündet im Dezember 2025: genehmigungsfreier Dachgeschossausbau, vereinfachte Nutzungsänderungen, geringere Mindestabstände für Solaranlagen zu Brandwänden, genehmigungsfreies Repowering von Windkraftanlagen. Eine Solarpflicht enthält die Novelle nicht. Erklärtes Ziel der Ministerin war, „bürokratische Hürden abzubauen, das Regelwerk verantwortungsvoll zu verschlanken und Baukosten zu senken“. presse.sachsen-anhalt.de
  3. Zeitung für kommunale Wirtschaft: Die Grünen-Fraktion legte im Herbst 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung vor: Solarpflicht für Nichtwohngebäude ab 2027, für Wohngebäude ab 2028, für Dachflächenerneuerungen und Parkplätze ab 30 Stellplätzen ab 2029. Beide zuständigen Ministerien lehnten ab. Das Umweltministerium: „Eine Solarpflicht gibt es nicht und ist auch nicht geplant“. zfk.de
  4. Landtag von Sachsen-Anhalt: Der Entwurf eines Klimaschutzgesetzes der Grünen-Fraktion wurde am 13.11.2025 beraten und nicht in die Ausschüsse überwiesen. CDU, AfD, FDP und SPD lehnten ab; nur DIE LINKE stimmte für die Überweisung. landtag.sachsen-anhalt.de
  5. Öko-Zentrum Nordrhein-Westfalen: Länderübersicht zur Solarpflicht mit Rechtsgrundlagen, Fristen und Belegungsquoten. Für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind keine Solarpflichten bekannt. oekozentrum.nrw
  6. Bundesverband Solarwirtschaft: Übersicht der Solarpflichten in 13 Ländern mit Paragrafen, Belegungsquoten und Erfüllungsoptionen: Baden-Württemberg 60 Prozent, Berlin und Hamburg 30 Prozent, Niedersachsen, Brandenburg und Bremen 50 Prozent, Bayern ein Drittel, Rheinland-Pfalz 60 Prozent. solarwirtschaft.de
  7. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Photovoltaikpflicht nach § 23 Klimaschutzgesetz: Nichtwohngebäude und Parkplätze ab 1.1.2022, Wohngebäude ab 1.5.2022, Dachsanierung ab 1.1.2023. Verlangt sind 60 Prozent der geeigneten Dachfläche oder 0,06 Kilowatt Spitzenleistung je Quadratmeter. Der Nachweis erfolgt über die Registrierung im Marktstammdatenregister binnen zwölf Monaten. um.baden-wuerttemberg.de
  8. Land Berlin: Solargesetz Berlin, Gesetz vom 5.7.2021, in Kraft seit 1.1.2023: bei Neubau mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern Nutzungsfläche, im Bestand gedeckelt auf 2 bis 6 Kilowatt je nach Wohnungszahl. Bußgelder nach § 9 bis 5.000 Euro bei Einfamilienhäusern, 25.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern und 50.000 Euro bei Nichtwohngebäuden. berlin.de
  9. energiezukunft: Zahlen zur Wirkung der Solarpflicht in Berlin und Hamburg. Berlin: Januar 2023 15.000 Anlagen mit 194 Megawatt, Ende 2024 42.000 Anlagen mit 381 Megawatt, Oktober 2025 53.000 Anlagen mit 459 Megawatt. Von Januar bis September 2025 kamen 11.800 Anlagen, aber nur 78 Megawatt hinzu, im Mittel 6,6 Kilowatt je Anlage. Hamburg: 234 Megawatt im Oktober 2025 gegenüber Zielen von 500 bis 800 Megawatt bis 2030. Befreiungsanträge in Berlin: 315 zwischen 2023 und August 2025, davon 92 bewilligt. energiezukunft.eu
  10. pv magazine Deutschland: Halbjahresbilanz 2025: In Baden-Württemberg sank der Photovoltaik-Zubau im ersten Halbjahr auf 988 Megawatt, ein Minus von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das war das vierte Jahr der Pflicht für Nichtwohngebäude und das dritte für Wohngebäude. In Nordrhein-Westfalen sank er um 20 Prozent auf 940 Megawatt. pv-magazine.de
  11. EuPD Research, referiert bei Sonnenseite: Erhebung für den Zeitraum Anfang 2016 bis Mitte 2018: Von rund 175.000 für Photovoltaik geeigneten fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäusern erhielten nur etwa 12.000 eine Kleinanlage, also rund 7 Prozent. Gemessen an allen Neuinstallationen unter 10 Kilowatt Spitzenleistung entfielen nur 9 Prozent auf Neubauten. Eine aktuelle Quote war nicht auffindbar. sonnenseite.com
  12. Haufe: Bundesweite Solarpflicht nach § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes: neue öffentliche Nichtwohngebäude und neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche ab 1.1.2027; bestehende öffentliche Nichtwohngebäude über 2.000 Quadratmeter und private Nichtwohngebäude über 500 Quadratmeter bei Änderungen ab 1.1.2028; alle neuen Wohngebäude sowie neue überdachte Parkplätze an Gebäuden ab 1.1.2030. Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Strengere Landesregelungen bleiben zulässig. haufe.de
  13. Öko-Zentrum Nordrhein-Westfalen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz als Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes wurde am 28.7.2026 verkündet. Erste Änderungen traten am 29.7.2026 in Kraft, weitere zum 1.1.2027. oekozentrum.nrw
  14. Gebäudeforum klimaneutral der Deutschen Energie-Agentur: Artikel 10 der europäischen Gebäuderichtlinie von 2024 verpflichtet die Mitgliedstaaten zu Solaranlagen: bis 31.12.2026 bei neuen öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden über 250 Quadratmeter, bis 31.12.2029 bei allen neuen Wohngebäuden und überdachten Parkplätzen mit baulicher Gebäudeverbindung, bis 31.12.2030 bei bestehenden öffentlichen Gebäuden über 250 Quadratmeter. Alle Pflichten stehen unter dem Vorbehalt technischer, wirtschaftlicher und funktionaler Machbarkeit. gebaeudeforum.de
  15. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, referiert bei Magdeburger News: Baugenehmigungen 2025 in Sachsen-Anhalt: 2.600 Bauvorhaben genehmigt, 6,7 Prozent weniger als 2024. Davon 1.805 Wohngebäude und 795 Nichtwohngebäude mit 824.190 Quadratmetern Nutzfläche, ein Plus von 26,8 Prozent. Geplant waren 2.662 neue Wohnungen, 14,8 Prozent weniger als im Vorjahr. magdeburger-news.de
  16. Statistisches Bundesamt: Bundesweit wurden 2025 206.600 Wohnungen fertiggestellt, 18 Prozent weniger als 2024. destatis.de
  17. Fraunhofer ISE, Studie Stromgestehungskosten, Juli 2024: Stromgestehungskosten: kleine Dachanlagen 6,3 bis 14,4 Cent je Kilowattstunde, große Dachanlagen 5,7 bis 12,0 Cent, Freiflächenanlagen 4,1 bis 6,9 Cent. Investitionskosten 1.000 bis 2.000 Euro je Kilowatt Spitzenleistung für kleine Dachanlagen und 700 bis 900 Euro für Freiflächenanlagen. ise.fraunhofer.de
  18. 42watt nach Fraunhofer ISE: Marktpreise Photovoltaik im März 2026: Durchschnittspreis 1.015 Euro je Kilowatt Spitzenleistung; im Segment 5 bis 10 Kilowatt 1.100 bis 1.400 Euro, bei 15 bis 20 Kilowatt 900 bis 1.100 Euro. Eine 10-Kilowatt-Anlage ohne Speicher kostet rund 12.000 Euro; auf Wohngebäuden bis 30 Kilowatt fällt keine Mehrwertsteuer an. Amortisation einer 10-Kilowatt-Anlage mit Speicher rund neun Jahre. 42watt.de
  19. Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt, referiert bei Stefan Schröter: Photovoltaik in Sachsen-Anhalt Ende 2025: 5.770 Megawatt in 129.000 Anlagen. Der Zubau 2025 betrug 996 Megawatt, ein Plus von 21 Prozent gegenüber 2024 und ein Landesrekord. Drei Viertel des Zuwachses entfielen auf 88 neue Solarparks, der Rest auf über 20.000 Balkonanlagen sowie Dach- und Fassadenanlagen. stefanschroeter.com
  20. Photon: Im ersten Halbjahr 2026 lag der Photovoltaik-Bestand Sachsen-Anhalts bei 6,2 Gigawatt in über 140.000 Anlagen, davon 3,4 Gigawatt Freifläche, 2,7 Gigawatt Dach und 0,044 Gigawatt Balkonkraftwerke. Damit hat Photovoltaik die Windkraft mit 5,7 Gigawatt überholt. photon.info
  21. Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie: Jahresmarktwert Solar 2025: 4,508 Cent je Kilowattstunde nach 4,624 Cent im Jahr 2024, obwohl der Basispreis am Spotmarkt von 7,946 auf 8,932 Cent stieg. Ursache ist die Gleichzeitigkeit der Erzeugung in den Tagesstunden. dgs.de
  22. Zeitung für kommunale Wirtschaft nach Bundesnetzagentur: Netzengpassmanagement 2025: Die Abregelung von Photovoltaik stieg um 94 Prozent gegenüber dem Vorjahr; insgesamt wurden 3,5 Prozent der Erneuerbaren-Erzeugung abgeregelt. Ein Drittel der Redispatch-Maßnahmen bei Erneuerbaren wurde 2025 durch Engpässe im Verteilnetz verursacht, nach einem Viertel im Vorjahr; im zweiten Quartal 2025 erreichte der Verteilnetzanteil mit 49 Prozent einen Rekord. zfk.de
  23. Stiftung Umweltenergierecht (Wegner, Kahles): Stellungnahme vom 6.9.2021 zur Zulässigkeit einer Landessolarpflicht: Die Kompetenz folgt aus dem Recht der Wirtschaft und der Luftreinhaltung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz entfaltet keine Sperrwirkung, weil es Förderung und Einspeisung regelt, nicht die Errichtung. Das Gebäudeenergiegesetz regelt nur die Wärme- und Kältebedarfsdeckung. Zur Verhältnismäßigkeit verweisen die Gutachter auf Teilbelegung, Beschränkung auf Neubauten, Erfüllungsoptionen und Härtefallbefreiung. Das Fazit steht unter dem Vorbehalt, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fehlt. stiftung-umweltenergierecht.de
  24. pv magazine Deutschland: Brandenburg will die Solarpflicht streichen. Die Landesregierung begründet das damit, dass Bauen und Sanieren „einfacher, günstiger und schneller“ werden solle. pv-magazine.de
  25. Agora Energiewende: Das technische Dachpotenzial in Deutschland beträgt rund 400 Gigawatt auf über 4.000 Quadratkilometern geeigneter Dachfläche. Ein Viertel des Potenzials liegt auf großen Gebäuden mit über 500 Quadratmetern Dachfläche, die nur etwa 6 Prozent aller Gebäude ausmachen. Eine Empfehlung für eine Solarpflicht spricht die Untersuchung nicht aus. agora-energiewende.de
  26. Handelsblatt: Der Bundesverband Solarwirtschaft zur Frage einer Solarpflicht für Neubauten: „Strenge solare Baupflichten können nur die Ultima Ratio sein.“ Der Verband bevorzugt den Abbau von Investitionsbarrieren und eine faire Bepreisung von Kohlendioxid. handelsblatt.com
  27. Bremische Bürgerschaft: Bremen musste sein Solargesetz binnen eines Jahres nach Einführung ändern, unter anderem mit einer Bagatellgrenze von 25 Quadratmetern und einer Vereinfachung des Vollzugsverfahrens. Erklärtes Ziel war, den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung möglichst gering zu halten. bremische-buergerschaft.de
  28. Umweltbundesamt: Strom- und Wärmeversorgung in Zahlen: spezifische CO₂-Emissionen des deutschen Strommix 379 g je kWh 2023, 353 g 2024, 344 g 2025 (Schätzung). umweltbundesamt.de
  29. Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 226, ausgegeben am 28. Juli 2026: Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 24. Juli 2026 (Gebäudemodernisierungsgesetz), mit der Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude ab 2027 und neue Wohngebäude ab 2030. recht.bund.de
  30. Deutsche Emissionshandelsstelle: Deutschland löschte zwischen September und Dezember 2025 514.000 Emissionszertifikate, um die Klimawirkung stillgelegter Kraftwerksblöcke zu sichern: Ohne Löschung könnten frei werdende Zertifikate an anderer Stelle in der Union genutzt werden. dehst.de
  31. pv magazine nach EWI Köln: Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts 2025: durch Erneuerbare getriebene Netzausbaukosten im Verteilnetz zwischen 61 und 180 Euro je Kilowatt, je nach Regionstyp; Überbauung der Netzanschlüsse spart bis zu 1,8 Mrd. Euro im Jahr. pv-magazine.de
Zuletzt geprüft von Claude Fable 5.1 · 14. September 2026 · 3× KI, noch nicht menschlich geprüft
  1. 14. September 2026KI-PrüfungClaude Fable 5.1neu bewertet

    Gesamtprüfung 08.09. umgesetzt: con-2 als reale Netzkosten statt Erlöstransfer (i 0,0002, V 5), con-3 mit Mitnahme/Bundesrecht-Abschlägen (i 0,000042), pro-3 Nachrüstung nachgerechnet (i 0,00027), pro-1 auf 100 €/t × 40 % ETS-Löschung (i 0,000141), BGBl 2026 I Nr. 226 als Quelle; r 0,39 → 0,39.

  2. 24. August 2026KI-PrüfungClaude Fable 5neu bewertet

    Prüfung gegen das Skill-Regelwerk (Prüfraster A1–H2): 2 Korrektur(en) angewendet (B8,, C1,); r 0.485 → 0.39. 3 Punkt(e) offen für das menschliche Review.

  3. 23. August 2026KI-PrüfungClaude (Anthropic)Erstbewertung

    Import aus dem Wahl-Workspace (archiv/wahlen-2026-source-2026-08/evaluations/gruene-lsa-solarpflicht.json); Bewertung unverändert übernommen, Review-Status in der Quelle: draft.

Bewertungen entstehen KI-gestützt und werden turnusmäßig auf neue Entwicklungen geprüft; menschliche Durchgänge sind eigens ausgewiesen.Wie wir prüfen →

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